Nebentätigkeit und Gesellschafter in Holding

Begonnen von beamter871, 28.04.2026 15:15

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Schneewitchen

Mal eine Frage ans Auditorium:

Ich beabsichtige mit befreundeten Musikern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts zu gründen. Einen Verein wollen wir ausdrücklich nicht aufmachen.

Im Rahmen der GbR wollen wir dann Engagements abwickeln. Wir wären 6 Gesellschafter, die auch alle musizieren. Mitarbeiter hat die GbR nicht.

Die erspielten Gagen bzw. der sich daraus ergebende Gewinn, wird am Ende des Jahres gleichmäßig auf alle Mitgesellschafter verteilt.

Wenn ich jetzt einen Nebentätigkeitsantrag stelle, frage ich mich, welcher Teil dieses Konstruktes hier die Nebentätigkeit ist. Ist es das Musizieren oder der Mitgesellschafterstatus?

yogiii

Bei einer GbR haftest du persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch.

Bei 6 Leuten würde ich mir das gut überlegen. So kann aus einem kleinen "Hobbynebenverdienst" im worst-case ein finanzielles Großfiasko entstehen.

Da muss nur einer Bockmist bauen und selber pleite sein und dann stehst du da.