Kündigungsfristen für langjährige AN ungünstig bei Wechselwunsch?

Begonnen von Geschädigter, Gestern um 19:11

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Geschädigter

Hallo,

bei mindestens 10 Jahre   Zugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist "5 Monate zum Quartalsende".

Das hieße laut Rechner, dass ich bei heutiger Kündigung den Arbeitgeber erst Ende September (!) verlassen dürfte!

Evtl. Resturlaub und Überstunden könnte man natürlich noch abziehen, aber die meisten Stellenausschreibungen beziehen sich ja auf "sofort" oder in den nächsten Monaten. Niemand sucht zum 1.10.26 jemanden...

So hat man ja als AN kaum eine Chance "fließend" und zeitnah zu wechseln :-(


Rowhin

Du kannst zu jedem Zeitpunkt einen Auflösungsvertrag mit deinem AG vereinbaren.

Aber ja, für die ordinäre Kündigung ist das durchaus so gewollt.

Geschädigter

Zitat von: Rowhin in Gestern um 19:18Du kannst zu jedem Zeitpunkt einen Auflösungsvertrag mit deinem AG vereinbaren.

Ja aber doch nur wenn der AG dies auch möchte...

Zitat von: Rowhin in Gestern um 19:18Aber ja, für die ordinäre Kündigung ist das durchaus so gewollt.

Verstehe ich ja auch irgendwo: wegen Suche Nachfolger und Einlernung.

Rowhin

Zitat von: Geschädigter in Gestern um 19:21Ja aber doch nur wenn der AG dies auch möchte...

Oft lässt sich auch ein anfangs sturer AG davon überzeugen, dass es nicht in seinem Sinne ist, jemanden, der gehen will, bis zum letzten Tag festzuketten. Denkst du, bei euch wäre es so? Warum?

Geschädigter

Zitat von: Rowhin in Gestern um 19:28Oft lässt sich auch ein anfangs sturer AG davon überzeugen, dass es nicht in seinem Sinne ist, jemanden, der gehen will, bis zum letzten Tag festzuketten. Denkst du, bei euch wäre es so? Warum?

Naja ich bin eine Fachkraft, werde tatsächlich "gebraucht" ;)

Man würde mich sicher so lange wie möglich behalten wollen, um eben vorhandenes Wissen zu erhalten, einen Nachfolger suchen zu können (sofern die Stelle überhaupt neu besetzt werden "darf") und ihn eben einzulernen.

MoinMoin

Zitat von: Geschädigter in Gestern um 23:32Naja ich bin eine Fachkraft, werde tatsächlich "gebraucht" ;)

Man würde mich sicher so lange wie möglich behalten wollen, um eben vorhandenes Wissen zu erhalten, einen Nachfolger suchen zu können (sofern die Stelle überhaupt neu besetzt werden "darf") und ihn eben einzulernen.
Ich bin auch eine gebrauchte Fachkraft und habe mehrfach mich mit meinem AG auf einem einvernehmlichen Auflösungstermin einigen können.
Und habe einen neuen Vertrag schon gestartet und trotzdem stand ich für die Einarbeitung/Übergabe zur Verfügung. Man ist ja nicht aus der Welt.

Bei unkooperativen AG muss man sich folgendes Fragen:
Welcher monetär bezifferbarer Schaden entsteht, wenn du gehst?
Wie würde der AG reagieren, wenn du eine nicht fristgerechte Kündigung zu deinem Wunschtermin machst. Würde er klagen?
Würde er klagen um dir zu untersagen bei dem neuem Ag am Tag x anzufangen und deiner aktuellen Arbeit illegaler Weise fernbleibst?
Wie abhängig bist du von einem gutem Zeugnis?

Fazit: Du gehst idR Null Risiko ein, wenn du einfach dein ding machst und "asozial" deinen Vertrag brichst.

troubleshooting

Bei mir hat es geholfen, dem (Noch)AG die beiden Möglichkeiten vor Augen zu führen:

a) Wir einigen uns auf einen Termin, gleichzeitig schauen wir gemeinsam, was noch zu Ende gebracht wird und bereite eine saubere Übergabe vor (jeweiliger Projektstand, Doku, Erläuterungen etc.) und stehe für (echte) Notfälle nochmal für Fragen zur Verfügung.
b) Ich bleibe bis zum Schluss (klar, abzüglich Urlaub und Überzeiten), schaffe mit der entsprechenden Motivation und lasse am letzten Tag im übertragenen Sinne den Stift fallen, sowie alles genau da liegen wo es ist und bin ab dem Moment auch nicht mehr zu sprechen.

Rowhin

Zitat von: troubleshooting in Heute um 07:53Bei mir hat es geholfen, dem (Noch)AG die beiden Möglichkeiten vor Augen zu führen:

a) Wir einigen uns auf einen Termin, gleichzeitig schauen wir gemeinsam, was noch zu Ende gebracht wird und bereite eine saubere Übergabe vor (jeweiliger Projektstand, Doku, Erläuterungen etc.) und stehe für (echte) Notfälle nochmal für Fragen zur Verfügung.
b) Ich bleibe bis zum Schluss (klar, abzüglich Urlaub und Überzeiten), schaffe mit der entsprechenden Motivation und lasse am letzten Tag im übertragenen Sinne den Stift fallen, sowie alles genau da liegen wo es ist und bin ab dem Moment auch nicht mehr zu sprechen.

Eben das meinte ich oben. Gerade der letzte Punkt kann ausschlaggebend sein. Wer als Vorgesetzter schon ein paar Abgänge erlebt hat, sollte eigentlich wissen, dass eine saubere Übergabe oft langfristig wichtiger ist, als die Leute noch ein paar Monate mehr zu halten. Selbst wenn die Nachfolge im Zweifelsfall schwer zu finden ist.

MoinMoin

Zitat von: troubleshooting in Heute um 07:53Bei mir hat es geholfen, dem (Noch)AG die beiden Möglichkeiten vor Augen zu führen:

a) Wir einigen uns auf einen Termin, gleichzeitig schauen wir gemeinsam, was noch zu Ende gebracht wird und bereite eine saubere Übergabe vor (jeweiliger Projektstand, Doku, Erläuterungen etc.) und stehe für (echte) Notfälle nochmal für Fragen zur Verfügung.
b) Ich bleibe bis zum Schluss (klar, abzüglich Urlaub und Überzeiten), schaffe mit der entsprechenden Motivation und lasse am letzten Tag im übertragenen Sinne den Stift fallen, sowie alles genau da liegen wo es ist und bin ab dem Moment auch nicht mehr zu sprechen.
Richtig. Nur das ich zum Glück meinen Arbeitgeber nie plan B erklären musste
und ich somit stets auch nach meinem Abgang für Fragen zur Verfügung stehe
und ich bekomme immer wieder Anrufe aus der Vergangenheit und helfe gerne, denn der Spruch man sieht sich immer zweimal gilt für beide AG und AN

TVOEDAnwender

Eine weitere Möglichkeit ist, das Arbeitsverhältnis als Arbeitnehmer einfach fristlos bzw. außerordentlich zu kündigen, obwohl kein wichtiger Grund vorliegt.

Rechtlich handelt es sich dabei um eine Vertragsverletzung. Theoretisch kommen Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers in Betracht. Sofern im Arbeitsvertrag vereinbart, kann gegebenenfalls auch eine Vertragsstrafe, etwa in Höhe eines Monatsgehalts, fällig werden. Solche Regelungen finden sich jedoch bei öffentlichen Arbeitgebern nur selten. In der Praxis spielt das insgesamt kaum eine Rolle. Entsprechende Klagen auf Schadensersatz durch den Arbeitgeber sind äußerst selten und einschlägige Gerichtsentscheidungen praktisch nicht zu finden.

Zu bedenken ist allerdings, dass sich ein solches Vorgehen regelmäßig negativ auf das Arbeitszeugnis auswirkt. Eine gute oder sehr gute Bewertung ist dann in der Regel nicht mehr zu erwarten. Zudem wird man beim bisherigen Arbeitgeber in aller Regel dann für alle Zeiten "unten durch". Eine spätere Rückkehr ist damit faktisch ausgeschlossen.

Hier gut zusammengefasst (insbesondere das Thema "Schadensersatz") vom "Fernsehanwalt": https://www.youtube.com/watch?v=_teOSdP2hjk