Hilfe bei APB

Begonnen von chamium, 04.05.2026 14:56

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chamium

Hey zusammen,

ich bitte um Hilfe der Personalspezialisten hier im Forum bei folgendem Problem:

Unser Sachgebiet strebt eine Höhergruppierung (Niedersachsen von A10/E9c nach A11/E1x) an, welche sowohl von der SL und FBL unterstützt wird.
Die bisherige APB liegt vor, jedoch macht mir eine für die Höhergruppierung geeignete Überarbeitung der APB in Hinsicht auf die Darstellung der besonderen Schwierigkeit und Bedeutung etwas zu schaffen und ich komme persönlich bei der sachfremden Thematik auch an meine Grenzen als Quereinsteiger.

Auf eine PM kann ich gerne die bisherige APB zugänglich machen.

Vielen Dank!


Organisator

Typischerweise erstellt die Fachseite einen Entwurf und bespricht den mit dem Bewerter, bzw. kann der Bewerter auch im Vorfeld Infos geben.

Daher mein Rat, mal mit dem Bewerter zu sprechen, worauf es ankommt.

Allgemein gesagt sollte aus der APB hervorgehen, warum zusätzliches Wissen (über das Studium hinaus) auf Hochschulniveau erforderlich ist und warum z.B. die Auswirkungen der Tätigkeit über das Normalmaß hinausgehen.

chamium

Zitat von: Organisator in 04.05.2026 17:00Typischerweise erstellt die Fachseite einen Entwurf und bespricht den mit dem Bewerter, bzw. kann der Bewerter auch im Vorfeld Infos geben.

Daher mein Rat, mal mit dem Bewerter zu sprechen, worauf es ankommt.

Allgemein gesagt sollte aus der APB hervorgehen, warum zusätzliches Wissen (über das Studium hinaus) auf Hochschulniveau erforderlich ist und warum z.B. die Auswirkungen der Tätigkeit über das Normalmaß hinausgehen.

Dies ist sicherlich der sinvolle und leichte Weg  :'(
Jedoch scheint auf der Ebene ein Kommunikationsproblem vorzuliegen und somit haben wir die Ehre einen Entwurf vorzubereiten und werden voraussichtlich ein bis zwei Nachbesserungsentwürfe vorlegen können.
Wob bleibt sonst auch die Herausforderung? ::)

Die Hochschulbildungsvorausetzung war bereits Bestandteil der bisherigen Ausschreibung. Vielleicht habt Ihr noch Quellen zu Formulierungen für Bewerter? Denn da hackt es bei mir.

Bisher konnte ich als Grundlage nur die Tarifentgeltordnung, zahlreiche Urteile und die Arbeitshilfe zur Anwendung des KGST - Gutachtens Nr. 1/2009 "Stellenplan - Stellenbertung" im Land Berlin ausfindig machen - dies hilft aber nur beim Grundverständnis der Materie.

Organisator

Die besondere Schwierigkeit liegt vor, wenn Fachkenntnisse benötigt werden, die im Rahmen des Studiums nicht vermittelt wurden.
Also "Weitere Fachkenntnisse auf Hochschulniveau, die aber nicht im ursprünglichen Studium vermittelt wurden."

Formulieren könntest du daher Arbeitsvorgänge aus denen ersichtlich ist, dass dafür das Studium alleine nicht reicht.

Die besondere Bedeutung zielt auf die Auswirkungen ab, die die Arbeitsvorgänge mit sich bringen. Dies kann z.B. auf die Menschenführung, finanzielles oder die Allgemeinheit abzielen.

Beispiel:
Normale Bedeutung: Der Mitarbeiter kümmert sich um Anträge und bescheidet sie. Besondere Bedeutung: Der Mitarbeiter erstellt Dienstanweisungen, wie die Antragsbearbeitung erfolgen soll.
Oder: Der Mitarbeiter verantwortet ein Budget von 100.000 €; ein anderer 10 Mio.

Petar T.

Zitat von: chamium in 04.05.2026 14:56(...)
Unser Sachgebiet strebt eine Höhergruppierung (Niedersachsen von A10/E9c nach A11/E1x) an, welche sowohl von der SL und FBL unterstützt wird.
(...)

Einleitend der Hinweis, dass die Bewertungssysteme der Beamten und der Tarifbeschäftigten nicht direkt miteinander vergleichbar sind. Ein Steigerung auf der einen Seite führt nicht zwangsläufig auch zu einer Bewegung auch auf der anderen Seite.

Ihr strebt eine Höhergruppierung an. Verstehe ich es richtig, dass keine unterschiedlichen Rechtsmeinungen zur aktuellen Eingruppierung vorliegen, sondern ihr einfach nur gerne mehr Geld bekommen würdet und nun versucht, das irgendwie passend zu machen? Andernfalls sprechen wir nicht über eine Höhergruppierung, sondern die Feststellung der korrekten Eingruppierung zur (unveränderten) aktuellen Tätigkeit. Worum geht es also genau: Streit über die korrekte Eingruppierung oder neue Tätigkeiten, die bei Übertragung zu einer Höhergruppierung führen?

Unabhängig davon ist es nicht eure Aufgabe, mit den Tätigkeitsmerkmalen zu hantieren. Ihr beschreibt die aktuelle oder zukünftige Tätigkeit so, wie sie sich tatsächlich darstellt. Die Bewertung ist dann Aufgabe der Personal-/Org-Abteilung bzw. eines beauftragten Dritten. Bei Fragen wird man auf euch zukommen.

Ohne Kenntnis der konkreten Arbeitsvorgänge ist es auch schwierig, Hinweise zur Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale zu geben.