Schwangerschaft während befristetem Arbeitsvertrag

Begonnen von j.p.123, Heute um 11:04

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j.p.123

Hallo, ich arbeite seit 1,5 Jahren bei der Justiz Bayern, als Angestellte in der Geschäftstelle. Aktuell bin in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis Mitte 2027. Diese soll dann nochmals um ein halbes Jahr befristet werden, sodass ich dann ingesamt circa 3 Jahre befristet war. Dann soll es in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übergehen. Dies ist wohl die aktuell gängige Spanne wie lange befristet wird und dann in eine unbefristung übergeht. Dies wird auch von allen Seiten (Geschäftsleitung und Personalrat, etc.) so kommuniziert.

Was wäre, wenn ich nun Schwanger werden würde und dann vielleicht ein ohder zwei Jahre in Elternzeit gehen würde? Klar, mein aktueller Vertrag läuft wie geplant aus. Aber ist es nicht laut Gleichstellungsgesetz so, dass man micht dann nicht aufgrund meiner Schwangerschaft nicht weiter verlängern bzw. dann auch unbefristet übernehmen dürfe? Also wenn sie mich ohne Schwangerschaft verlängert, bzw übernommen hätten?

Weiß hier jemand die generelle Vorgehensweise oder kennt einen ähnlichen Fall?

cyrix42

Moin,

damit überhaupt ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Gesamtdauer von über 2 Jahren geschlossen werden kann, muss ein Sachgrund vorliegen; sachgrundlose Befristungen sind nur bis zu einer Gesamtdauer von maximal 2 Jahren möglich (Teilzeit- und Befristungsgesetz).

Insofern kann man dich nach Auslaufen deines derzeitigen befristeten Arbeitsverhältnisses -- ob dies während deiner Elternzeit geschieht, oder davor/ danach, ist unerheblich -- nicht mehr ohne Sachgrund befristen; wohl aber weiterhin mit Sachgrund (also z.B. Elternzeit-/Krankheitsvertretung, Projektstelle, ...)

Insofern sehe ich keine Auswirkungen durch die Schwangerschaft/ Elternzeit auf die Frage, unter welchen Bedingungen hier ein befristetes / unbefristetes Arbeitsverhältnis geschlossen werden könnte. Klar, während Zeiten des Mutterschaftsschutzes bzw. der Elternzeit kann man dich nicht kündigen; ein befristetes Arbeitsverhältnis kann aber durchaus während dieser Zeit einfach auslaufen, insbesondere, wenn der Sachgrund nicht mehr gegeben ist (etwa, weil die zu vertretende Person wieder da ist).

j.p.123

Genau, es sind immer Sachgrundbefristungen. Also auch immer neue, z.B: Vertretung für Person A, dann Vertretung für Person B, usw.

Meine Frage ist, ob dann meine Weiterbefristung bzw dann nach drei Jahren auch die Übernahme in ein unbefristetes Verhältnis gefähret ist. Dadurch dass ich Schwanger oder in Elternzeit wäre. Ich möchte hier gerne weiterbeschäftigt und auch übernommmen werde.

cyrix42

Ich sehe nicht, wie die Frage, ob Mutterschaftsschutz/ Elternzeit vorliegt oder auch nicht vorliegt, Einfluss darauf haben könnte, welche Form von Verträgen du mit deinem Arbeitgeber schließen kannst.

j.p.123

Also im Moment bin ich zwar befristet, aber weiß, dass ich in 1,5 Jahren dann einen ungefristet Vertrag bekomme. Bin also relativ "sicher".

Wenn ich jetzt Schwanger werden würde, habe ich Angst dass mein Vertrag dann einfach auslaufen gelassen wird (da ich ja Schwanger bin) und ich dann Schwanger und arbeitslos wäre... Oder ob Sie mir genauso einen weiteren Arbeitsveretrag (befistet/unbefistet) geben MÜSSEN, da sie dies definitv getan hätten, wenn ich nicht Schwanger wäre.


cyrix42

Wenn du einen Arbeitsvertrag zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis unterschrieben hast, hast du ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Wenn nicht, dann nicht. Niemand muss dir aufgrund irgendeines Versprechens/ einer Planung, dir ggf. irgendwann ein solches anzubieten, das auch durchziehen. (Ja, man kann Arbeitsverträge auch mündlich schließen; der Nachweis dürfte aber schwierig werden.) Ansonsten zählt nur, was auf dem Papier steht und von den relevanten Stellen unterzeichnet ist. Ob nun schwanger/ Elternzeit oder nicht hat darauf keinen Einfluss.

Maggus

Zitat von: j.p.123 in Heute um 13:00... Oder ob Sie mir genauso einen weiteren Arbeitsveretrag (befistet/unbefistet) geben MÜSSEN, da sie dies definitv getan hätten, wenn ich nicht Schwanger wäre...
Wieso müssen sie Dir einen weiteren Arbeitsvertrag geben?
Der AG muss weder jetzt noch nach Ablauf Deines aktuell befristeten Arbeitsvertrages eine Verlängerung (befristet/unbefristet) anbieten.
Wenn sie Dich - wie Du meinst - ganz sicher weiterbeschäftigen werden, dann könnte man den AV doch bereits jetzt in einen unbefristeten abändern.

Und selbst wenn der AG aktuell vorhat Dich weiterhin zu beschäftigten (befristet/unbefristet) kann sich der Bedarf beim AG ändern, oder Deine Möglichkeiten nach der Elternzeit (Umfang der Arbeitszeit).

j.p.123

Da dies an meinem Gericht so gehandhabt wird, jeder befristete wird für 3 bis 3,2 Jahre Sachbefristet eingestellt. Manchmal gehen die Verträge nur ein halbes Jahr und dann kommt ein neuer u.s.w. und nach den drei Jahren folgt ein unbefristeter (außer man lässt sich was grobes zu Schulden kommen).
Klar, meiner Meinung nach könnte man wirklich gleich einen unbefristeten Vertrag anbieten, aber so läuft das im Haushalt meines Gerichtsbezirkes halt einfach... auch wenn es wirklich ziemlich unglücklich ist.

Rowhin

Das Ding ist halt: du hast auch ohne Schwangerschaft/Elternzeit keinen Anspruch darauf, außer "wurde bisher so gemacht".

Insofern wäre jeder Anspruch, den du MIT Elternzeit hast, erst recht interne Regelung und kein gesetzlicher oder gleichwerter Anspruch, der sich durchsetzen ließe. Denn dein AG könnte sich im Zweifelsfall ja immer hinstellen und sagen "wir hätten ihr auch ohne Schwangerschaft keinen unbefristeten Vertrag gegeben - das haben wir zwar manchmal so gemacht in der Vergangenheit, aber es wurde nie was schriftlich festgehalten".

blondie

Das hört sich ein wenig nach 3 Jahre "Probezeit" an ....

I am fine

Ich würde nicht davon ausgehen, dass dein Vertrag entfristet wird, wenn du schwanger wirst.

Warum sollte das ein Arbeitgeber machen? Du bist auf unbestimmte Zeit weg und anschließend ggf. zeitmäßig unflexibel und fällst u. U. häufiger aus. So offen wird das natürlich niemand sagen, aber so wird's zu 99 % gedacht und gehandhabt - oft genug erlebt.

Insofern würde ich mit dem schwanger werden bis nach der Entfristung warten.

Landesdiener

Einen Anspruch hast du nicht, wie zuvor schon von anderen geschrieben. Den Weg über eine Klage wegen Diskriminierung halte ich auch für nicht sonderlich aussichtsreich.