Rentenonkel und die AfD

Begonnen von SonicBoom, Gestern um 12:06

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BAT

Auch an dieser Stelle nochmal. Man kann viel reden, diskutieren und klagen, etc.

Man kann aber auch neben dem aktiven Wahlrecht, dass passive Wahlrecht nutzen. Ich kandidiere nun auch für den Stadtrat, wir haben aber in der CDU durchaus Probleme, neben Mitgliedern auch ausreichend Kandidaten zu finden.

Solange der Tierschutzbund mehr Mitglieder als die Parteien hat und der ADAC zig mal so viele, sehe ich durchaus noch Potential beim eigenen Engagement.

Dienstlich habe ich allerdings auch mit den politischen Bewegungen zu tun, einige Veranstaltungen fallen ja unter das Versammlungsrecht.

Aleksandra

was ist denn das für ein beschissener Thread-Titel?
Er suggeriert der User Rentenonkel stehe in irgeneiner Weise in Bezug zur AFD.
Etwas, was ich mir bei diesem User überhaupt nicht vorstellen kann.
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Warnstreik

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 12:06Eine Gewerkschaftsbroschüre ist ein politisches Positionspapier, kein Beweis. Wer auf die Frage nach belastbaren Belegen mit einer Verbandskampagne antwortet, hat den Unterschied zwischen Meinung und Beweis nicht verstanden.

Zum VG Köln. Du verdrehst die Lage. Das Gericht hat dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Das BfV darf die Partei bis zum Abschluss der Hauptsache nicht als ,,gesichert rechtsextremistisch" einstufen, behandeln oder so bezeichnen. Das Gericht stellt ausdrücklich fest: keine das Gesamtbild beherrschende verfassungsfeindliche Prägung erkennbar. Aktenlage: 7.000 Seiten, zwanzig Bände, 1,5 Terabyte BfV-Material — und das Gericht ist der Behörde nach dieser Prüfung nicht gefolgt. Wer das mit ,,im Eilverfahren zurückgewiesen, jetzt geht es in die Hauptverhandlung" zusammenfasst, beschönigt eine Niederlage des BfV.

Zu Correctiv. Hier wird es bitter für deine Quellenlage. Das LG Berlin II hat Correctiv am 17.03.2026 verurteilt, drei Kernaussagen der ,,Geheimplan"-Recherche zu unterlassen — darunter die Masterplan-Passage und den daran geknüpften Verfassungsbruch-Vorwurf. Begründung: zwischen den Parteien unstreitig, dass in Potsdam kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt wurde. Correctiv selbst hat in einem Parallelverfahren in Hamburg vorgetragen, dass Sellner die Staatsbürgerschaft als Sperre für Ausweisungen anerkenne. ZDF und NDR/tagesschau haben für ihre interpretierenden Übernahmen ebenfalls Niederlagen kassiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig — aber als Beweisstütze ist die Recherche derzeit gerichtlich entkernt, nicht bestätigt.

Zum Kausalitäts-Vortrag mit Eis und Bergunfällen. Wer hat hier eine solche Kausalitätsbehauptung aufgestellt? Ich nicht. Du baust einen Strohmann, schießt ihn ab und nennst es Punktsieg.
Zum Vier-Stufen-Schema (leugnen, lügen, ignorieren, diffamieren). Eine elegante Figur, mit der jede Sachkritik als Reflex ,,aus der AfD-Ecke" einsortiert wird. Wer so argumentiert, immunisiert sich gegen Widerspruch. Das ist kein argumentativer Vorteil, das ist Erkenntnisverzicht.
Zur ,,Funkdisziplin". Du eröffnest mit vier Quellenpaketen, einem Logikvortrag und einem Diffamierungsschema — und mahnst am Ende wir alle zur Rückkehr zum eigentlichen Thema. Wer den Themenwechsel selbst herbeiführt und dann das Gegenüber zur Ordnung ruft, moderiert nicht. Er pfeift Schiedsrichter in eigener Sache.

Die Aktenlage steht.

Quellen:

VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25 — vg-koeln.nrw.de
LG Berlin II, Urteil vom 17.03.2026, Az. 27 O 379/25 — berlin.de/gerichte
LG Hamburg, ZDF-Verfahren zu ,,Deportation"-Wortwahl, 2024
OLG Hamburg, NDR/tagesschau.de — Niederlage wegen interpretierender Übernahme der Correctiv-Aussagen
Correctiv-Eigenvortrag im Parallelverfahren LG Hamburg, Az. 324 O 61/24

Ich weiß nicht was in Rückschau die schwierigere Aufgabe Deutschlands gewesen sein wird, die Entnazifizierung oder das En-Linkifizieren der Boomer-Hirne.


Bei den Faschos sind die Gerichte entweder nicht neutral oder man führt ihre Beschlüsse (so sie mal in Teilen für sie positiv sind) wie eine Fahne vor sich her). Dass du in dem Moment, in dem ich das hier schreibe, 88 Beiträge hast passt ihrgendwie ins Bild.

Warnstreik

Zitat von: ElBarto in Heute um 09:192. Was nie jemand wirklich durchkaut; wir reden hier von einem für Parteien deutlich zweistelligen Anteil an Wählerstimmen. Das ist nicht die DVU oder NPD die bereits die meiste Zeit an der 5% Hürde scheitert. Man redet hier von Demokratiegefährdung durch die AfD. Wenn man für die Demokratie einsteht, kann man aber eine Partei mit soviel Zuspruch nicht einfach verbieten. Keiner sagt, dass nicht als nächste die Linke, die Grünen oder eine andere etablierte Altpartei an der Reihe ist, oder eine auf der bundesweiten Bühne neue Partei von anderer Stelle des Spektrums.

Ich glaube hier ist es genau andersrum: Die NPD durfte (obwohl offen rechtsradikal) nicht verboten werden weil ihr Wählerpotential zu gering war und somit die Gefahr für die Demokratie verneint wurde. Jetzt zu argumentieren die AfD wird von zu vielen Menschen gewählt um sie zu verbieten, ist schlicht gegen die verfassungsgemäße Idee eines Parteienverbots. Wenn 25% eine Partei unterstützen, die unter Umständen gegen die verfassungsgemäße Grundordnung vorgehen will, dann könnte das ein Grund sein diese zu verbieten. "Einfach verbieten" wie du sagst kann man ohnehin keine Partei. Eine Mehrheit im Parlament muss genug Indizien sammeln und diesen Prozess einleiten, der dann eh von Gerichten bearbeitet würde. Unser Staat ist also so gebaut, dass nicht einfach Parteien verboten werden können. Und wenn es genug Hinweise auf eine Verfassungsfeindlichekeit gibt UND die Partei relevant genug ist, dann muss man es in meinen Augen auch angehen.