Rentenonkel und die AfD

Begonnen von SonicBoom, Gestern um 12:06

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 08:18https://cms-s3.verdi.de/drupal/public/2026-01/verdi-NO-AfD-Block%202024%20-%201224%20-%20TEIL%201%20-%2017x%20Seiten_FINALKORR.pdf?VersionId=647b2bc3-7063-43f4-8cb5-d7befb88e930Das Gericht in Köln hat zunächst im Eilverfahren die Einstufung zurück gewiesen. Damit ist die AfD allerdings alles andere als rein gewaschen. Es geht jetzt in die Hauptverhandlung.

Das Gericht ist überzeugt, dass weiterhin der "starke Verdacht" verfassungsfeindlicher Bestrebungen innerhalb der AfD besteht. Zum Beispiel, dass Menschen mit Migrationshintergrund für die AfD Bürger zweiter Klasse sind. Die Schwelle vom "starken Verdacht" zur "hinreichenden Gewissheit" werde jedoch anhand der öffentlich zugänglichen Quellen nicht genommen. Daher bleibt abzuwarten, welche Belege und Beweise der Verfassungsschutz beim Gericht vorlegen kann.

Die AfD ist aus Sicht des Verfassungsschutzes weiterhin als Partei auf die Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ausgerichtet. Dies setzt voraus, dass sie über das bloße Bekennen ihrer verfassungsfeindlichen Ziele hinaus die Grenze zum Bekämpfen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung überschreitet. Dass sie in geplanter und qualifizierter Weise zur Beseitigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unmittelbar ansetzt, muss bspw durch ihre Organisationsstruktur, ihre regelmäßige Teilnahme an Wahlen und ihre sonstigen Aktivitäten, ihre Parteiprogramme sowie durch ihre nationale und internationale Vernetzung im Rahmen des Gerichtsverfahrens belegt werden. Das ist in anderen Bundesländern auch schon gelungen. Eine Offenbarung der Beweise lässt allerdings auch Rückschlüsse zu auf die Quellen. Das kann dann für die betroffenen V-Leute und andere Quellen eine Bedrohungslage auslösen. Auch deswegen werden die Beweise erst in der Hauptverhandlung auf den Tisch kommen. 
Die AfD unterliegt oft einem logischen Denkfehler, der darauf basiert, dass eine Kausalität zwischen zwei Ereignissen angenommen wird, nur weil sie in zeitlicher Nähe zueinanderstehen. Wenn im Sommer gleichzeitig die Anzahl der Bergunfälle als auch der Verkauf von Speiseeis steigt, heißt das nicht, dass Menschen auf dem Berg verunglücken, weil sie ein Eis gegessen haben, sondern höchstens, dass beide Phänomene eine andere Ursache haben - die warmen Temperaturen.

Die Verhaltensweisen gegen sachliche Argumente sind jedoch aus der AfD Ecke altbewährt und werden meistens emotional aufgeladen, weswegen die Argumentation dagegen zermürbend ist:

Zunächst wird es geleugnet (stimmt ja gar nicht, Propaganda)
dann wird gelogen (die Afd hat das Verfahren in Köln gewonnen; es war aber nur der Eilantrag, die eigentliche Verhandlung kommt noch)
dann wird ignoriert (die Argumente von Correctiv sind nur heiße Luft, oft mit Verweis auf irgendwelchen dubiosen Quellen)
und zum Schluss wird persönlich diffamiert

Alle diese Beiträge helfen uns in der Kernfrage, um die es hier geht, nämlich die amtsangemessene Besoldung, in meinen Augen überhaupt nicht weiter. Daher wäre es schön, wenn wir hier alle etwas "Funkdisziplin" einhalten könnten.

@Durgi: Vielen Dank für beide Beiträge

Eine Gewerkschaftsbroschüre ist ein politisches Positionspapier, kein Beweis. Wer auf die Frage nach belastbaren Belegen mit einer Verbandskampagne antwortet, hat den Unterschied zwischen Meinung und Beweis nicht verstanden.

Zum VG Köln. Du verdrehst die Lage. Das Gericht hat dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben. Das BfV darf die Partei bis zum Abschluss der Hauptsache nicht als ,,gesichert rechtsextremistisch" einstufen, behandeln oder so bezeichnen. Das Gericht stellt ausdrücklich fest: keine das Gesamtbild beherrschende verfassungsfeindliche Prägung erkennbar. Aktenlage: 7.000 Seiten, zwanzig Bände, 1,5 Terabyte BfV-Material — und das Gericht ist der Behörde nach dieser Prüfung nicht gefolgt. Wer das mit ,,im Eilverfahren zurückgewiesen, jetzt geht es in die Hauptverhandlung" zusammenfasst, beschönigt eine Niederlage des BfV.

Zu Correctiv. Hier wird es bitter für deine Quellenlage. Das LG Berlin II hat Correctiv am 17.03.2026 verurteilt, drei Kernaussagen der ,,Geheimplan"-Recherche zu unterlassen — darunter die Masterplan-Passage und den daran geknüpften Verfassungsbruch-Vorwurf. Begründung: zwischen den Parteien unstreitig, dass in Potsdam kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt wurde. Correctiv selbst hat in einem Parallelverfahren in Hamburg vorgetragen, dass Sellner die Staatsbürgerschaft als Sperre für Ausweisungen anerkenne. ZDF und NDR/tagesschau haben für ihre interpretierenden Übernahmen ebenfalls Niederlagen kassiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig — aber als Beweisstütze ist die Recherche derzeit gerichtlich entkernt, nicht bestätigt.

Zum Kausalitäts-Vortrag mit Eis und Bergunfällen. Wer hat hier eine solche Kausalitätsbehauptung aufgestellt? Ich nicht. Du baust einen Strohmann, schießt ihn ab und nennst es Punktsieg.
Zum Vier-Stufen-Schema (leugnen, lügen, ignorieren, diffamieren). Eine elegante Figur, mit der jede Sachkritik als Reflex ,,aus der AfD-Ecke" einsortiert wird. Wer so argumentiert, immunisiert sich gegen Widerspruch. Das ist kein argumentativer Vorteil, das ist Erkenntnisverzicht.
Zur ,,Funkdisziplin". Du eröffnest mit vier Quellenpaketen, einem Logikvortrag und einem Diffamierungsschema — und mahnst am Ende wir alle zur Rückkehr zum eigentlichen Thema. Wer den Themenwechsel selbst herbeiführt und dann das Gegenüber zur Ordnung ruft, moderiert nicht. Er pfeift Schiedsrichter in eigener Sache.

Die Aktenlage steht.

Quellen:

VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25 — vg-koeln.nrw.de
LG Berlin II, Urteil vom 17.03.2026, Az. 27 O 379/25 — berlin.de/gerichte
LG Hamburg, ZDF-Verfahren zu ,,Deportation"-Wortwahl, 2024
OLG Hamburg, NDR/tagesschau.de — Niederlage wegen interpretierender Übernahme der Correctiv-Aussagen
Correctiv-Eigenvortrag im Parallelverfahren LG Hamburg, Az. 324 O 61/24

Ich weiß nicht was in Rückschau die schwierigere Aufgabe Deutschlands gewesen sein wird, die Entnazifizierung oder das En-Linkifizieren der Boomer-Hirne.

Rentenonkel

Na ja, ich habe mit der AfD nichts zu tun, daher finde ich es mehr als befremdlich, dass Du jetzt einen öffentlichen Thread in und mit meinem Namen mit der AfD startest und versuchst, mich in eine Diskussion mit Dir zu zwingen.

Das, was die Gewerkschaft dort in dem Papier zusammen getragen hat, ist eine Sammlung von öffentlich zugänglichen Zitaten von AfD Politikern. Wenn man diese Auswahl an Zitaten mit der Frage in Einklang bringen möchte, ob Teile der AfD mit beiden Beinen auf der FDGO stehen, ist die Antwort aus meiner Sicht eindeutig. Jedenfalls sind diese Zitate in meinen Augen deutlich mehr als "heiße Luft".

Zu der Klage: Auch gegen die Einstufung als Verdachtsfall war die AfD juristisch vorgegangen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte jedoch keinen Erfolg. Und auch in der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster scheiterte die AfD im Mai 2024. Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte", so das Oberverwaltungsgericht, "dass die Partei Bestrebungen verfolgt, die gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen sowie gegen das Demokratieprinzip gerichtet" seien. Die AfD versucht, gegen diese Entscheidung noch vor dem Bundesverwaltungsgericht vorzugehen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung darf die AfD nicht als gesichert rechtsextrem benannt werden. Die Gründe, die dafür tragend sind, sind jedoch andere, als Du uns glauben machen möchtest.

Der Hauptgrund war, dass es zwar einen starken Verdacht gibt, jedoch keine hinreichende Gewissheit und die Einstufung als gesichert rechtsextrem erhebliche, juristische Folgen hat, die, falls sich die Einstufung im Nachhinein als fehlerhaft herausstellen sollte, auch möglicherweise nicht wieder gut zu machen sind. Daher halte ich die Entscheidung für, so komisch es klingen mag, richtig, bis die umfangreichen Beweise im Rahmen der Hauptverhandlung gesichtet und gewichtet wurden. Daher finde ich Deine Wortwahl "heiße Luft" auch hier mehr als unpassend. 

In einem Eilfall kann das Gericht nicht diese Unmengen von Daten sichten und würdigen, auch wenn sich das VG hier sicherlich tiefer in die Materie eingearbeitet hat, als bei einem Eilfall üblich. Am Ende ist das Rennen offen, andernfalls hätte das VG gar kein Hauptverfahren eröffnet.

Zu Correctiv: Das Urteil der Pressekammer des Landgerichts Berlin ist nicht rechtskräftig; gegen die Entscheidung hat CORRECTIV Berufung eingelegt. Die Entscheidung steht im Kontext weiterer gerichtlicher Verfahren zu der Recherche. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg hatte die betreffende Berichterstattung ohne Einschränkungen im Dezember 2025 für zulässig erachtet. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig; die AfD hat Berufung eingelegt.

Daher scheint die Recherche von Correctiv doch auch mehr zu sein als nur heiße Luft. In den Verfahren wurden nämlich jeweils nur einzelne Sätze und nicht die gesamte Berichterstattung angegriffen. Der Text und der Inhalt der Recherche bleiben ansonsten unangefochten.

Zum Schluss: Ich bin kein Boomer, fühle mich daher auch nicht angesprochen. ;) Ich mache jetzt mal meine Heißluftfriteuse an, da kommt bestimmt mehr heiße Luft raus.  :P

SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 13:58Na ja, ich habe mit der AfD nichts zu tun, ...

du beschwerst dich, in eine AfD-Diskussion ,,gezwungen" zu werden. Erinnerung: Du hast vier Quellenpakete, einen Logikvortrag und ein Vier-Stufen-Diffamierungsschema gegen mich aufgefahren — und am Ende, als die Schläge nicht saßen, mit ,,Funkdisziplin" das Feld geräumt. Wer austeilt und sich dann hinter Off-Topic verschanzt, kann nicht beklagen, dass die Diskussion in einem eigenen Thread weitergeführt wird, in dem sie nicht den Besoldungsstrang vermüllt. Das ist keine Zumutung, das ist Ordnung.
Zur Sache.
Verdi-Papier. Du räumst jetzt ein, was vorher als ,,Beweis" verkauft wurde: Es ist eine Sammlung öffentlich zugänglicher Zitate. Eine politische Materialsammlung. Aus deiner Sicht eindeutig — geschenkt, das ist deine Bewertung. Ein Beweis im Sinne einer behördlichen oder gerichtlichen Feststellung ist es nicht, und genau das war der Punkt. Wir sind also einig, dass es Zitate sind, und uneinig in der Wertung. Mehr Distanz zu deinem ursprünglichen ,,Beweis"-Anspruch hätte ich nicht erwartet.
OVG Münster, BVerwG, VG Köln — drei Verfahren, die du zu einem zusammenrührst.
Du verweist auf das OVG-Urteil vom 13.05.2024 und das BVerwG vom 20.05.2025. Beide sind real, beide rechtskräftig. Sie betreffen aber die Einstufung als Verdachtsfall, nicht die Hochstufung als ,,gesichert rechtsextremistisch". Das sind zwei verschiedene Schwellen mit zwei verschiedenen Beweismaßen. Die Verdachtsfall-Schwelle verlangt ,,hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte" — die Gerichte haben sie als erfüllt angesehen. Damit ist nichts über die höhere Schwelle gesagt. Genau diese höhere Schwelle ist Gegenstand des aktuellen Verfahrens, in dem das VG Köln am 26.02.2026 (13 L 1109/25) dem Eilantrag der AfD im Wesentlichen stattgegeben hat. Begründung: nach Sichtung von 7.000 Aktenseiten und 1,5 Terabyte BfV-Material lasse sich derzeit keine das Gesamtbild beherrschende verfassungsfeindliche Prägung der Gesamtpartei feststellen. Zwei verfassungswidrige Einzelforderungen aus dem Wahlprogramm reichten nicht.
Wer die rechtskräftige Verdachtsfall-Bestätigung in eine Bestätigung der Hochstufung übersetzt, vermischt zwei Schwellen, die das Gesetz und die Gerichte ausdrücklich auseinanderhalten. Die Verdachtsfall-Frage ist entschieden — die Hochstufungs-Frage ist nicht in der Hauptsache entschieden, und die Eilentscheidung ging gegen das BfV. Beides gleichzeitig. Wer das eine zur Belegung des anderen anführt, argumentiert unsauber.
Deine Schlussfolgerung, das Eilverfahren habe ,,nicht genug Zeit für die Aktenwürdigung" gehabt — das Gericht selbst sieht das anders. Es hat ausdrücklich festgestellt, dass die im Eilverfahren mögliche Prüfung tief genug war, um der Bewertung des BfV nicht zu folgen. Wenn dir das nicht reicht, ist das deine Hoffnung auf die Hauptsache, kein Sachstand.
Correctiv. Hier verharmlost du systematisch.
Du sagst, das Hamburger Urteil sei ,,ohne Einschränkungen" zugunsten Correctivs ergangen, in den Verfahren seien ,,nur einzelne Sätze" angegriffen worden, ,,der Text bleibt ansonsten unangefochten". Das ist die Correctiv-Eigendarstellung, eins zu eins. Sie ist unvollständig.
Das LG Berlin II hat am 17.03.2026 (27 O 379/25) drei Aussagen verboten, die nicht nebensächlich sind:
   •   die Masterplan-Passage (,,Es bleiben zurück: [...] Ein ,Masterplan' zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern; also ein Plan, um die Art. 3, Art. 16 und 21 des GG zu unterlaufen"),
   •   die Ausbürgerungsidee Sellners,
   •   die Huy zugeschriebene Forderung zum Staatsbürgerschaftsentzug.
Das Gericht stuft die Masterplan-Passage als unwahre Tatsachenbehauptung ein. Begründung: zwischen den Parteien war im Verfahren unstreitig, dass in Potsdam kein Plan zur Ausweisung deutscher Staatsbürger vorgestellt wurde. Correctiv selbst hat in einem Parallelverfahren (LG Hamburg, 324 O 61/24) vorgetragen, Sellner habe die Staatsbürgerschaft als Sperre für Ausweisungen anerkannt. Das war keine Nebensächlichkeit — das war der zentrale verfassungsrechtliche Kernsatz, an dem die Wirkung der Recherche hing. ZDF und NDR/tagesschau haben für ihre interpretierende Übernahme genau dieses Punktes ebenfalls gerichtliche Niederlagen kassiert.
Dein Satz ,,der Text und der Inhalt der Recherche bleiben ansonsten unangefochten" stimmt nur, wenn man das Resümee, das die Recherche erst zur Recherche machte, als bloßes Detail einordnet. Das tut außerhalb der Correctiv-Pressestelle niemand.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig — richtig, das hatte ich auch nicht behauptet. Aber ,,Berufung läuft" ist kein Argument für die Recherche, sondern eine Beschreibung des aktuellen Standes, in dem zentrale Aussagen verboten sind.
Heißluftfritteuse. Süß. Wer am Ende eines Beitrags, in dem er zwei rechtskräftig differenzierte Verfahrensschwellen vermischt und die Correctiv-Niederlage in Berlin auf einen Halbsatz reduziert, mit Emojis abdankt, signalisiert nicht Souveränität — er signalisiert, dass er den Sachteil hinter sich lassen möchte.
Die Aktenlage steht. Wer sie nachlesen will, findet sie unten.

Quellen
   •   VG Köln, Beschluss vom 26.02.2026, Az. 13 L 1109/25 (Hochstufung gestoppt)
   •   OVG Münster, Urteile vom 13.05.2024, Az. 5 A 1216/22, 5 A 1217/22, 5 A 1218/22 (Verdachtsfall bestätigt)
   •   BVerwG, Beschlüsse vom 20.05.2025, Az. 6 B 21.24, 6 B 22.24, 6 B 23.24 (Nichtzulassungsbeschwerden zurückgewiesen, Verdachtsfall-Urteile rechtskräftig)
   •   LG Berlin II, Urteil vom 17.03.2026, Az. 27 O 379/25 (drei Correctiv-Kernaussagen verboten)
   •   LG Hamburg, Az. 324 O 61/24 (Correctiv-Eigenvortrag zur Staatsbürgerschaft als Ausweisungssperre)
   •   LG Hamburg, Vosgerau ./. ZDF (Niederlage des ZDF zur ,,Deportation"-Wortwahl)
   •   OLG Hamburg, NDR/tagesschau.de (Niederlage zur interpretierenden Übernahme)

Selbst wenn du kein Boomer sein solltest, so hast du deren Engstirnigkeit doch geerbt.

Bundesjogi

Vor so viel Tagesfreizeit und Wille zum Wortsalat muss jeder vernünftige Mensch kapitulieren. Was genau wird die AfD besser machen falls sie mal irgendwann Verantwortung bekommt?

Organisator

Sie liefert einfache Antworten auf komplexe Fragen. Und liegt damit falsch. Wie das geht zeigen Demagogen a la Trump ganz wunderbar.

Johann

Zitat von: Organisator in Gestern um 16:14Wie das geht zeigen Demagogen a la Trump ganz wunderbar.
Das ist aber polemisch. Trump sorgt gerade ganz alleine dafür, dass Elektromobilität weltweit einen Boom erfährt. Damit schafft er in kürzester Zeit, was viele andere Politiker vor ihm nicht geschafft haben.

SonicBoom

Zitat von: Bundesjogi in Gestern um 16:02Vor so viel Tagesfreizeit und Wille zum Wortsalat muss jeder vernünftige Mensch kapitulieren. Was genau wird die AfD besser machen falls sie mal irgendwann Verantwortung bekommt?

Ach... der Kollege mit den Wahlempfehlungen. Na? Was gelernt?

SonicBoom

Zitat von: Organisator in Gestern um 16:14Sie liefert einfache Antworten auf komplexe Fragen. Und liegt damit falsch. Wie das geht zeigen Demagogen a la Trump ganz wunderbar.

Das macht die SPD auch. Und nu?

Rheini

Zitat von: Johann in Gestern um 16:18Das ist aber polemisch. Trump sorgt gerade ganz alleine dafür, dass Elektromobilität weltweit einen Boom erfährt. Damit schafft er in kürzester Zeit, was viele andere Politiker vor ihm nicht geschafft haben.

Du meinst es ist alles Absicht? Venezuela, Iran, die Ukraine bombt in Russland, Iran die Ölanlagen in VAE .....

Und sein Freund Elon ist der Gewinner 🫪.

Da sieht man mal wieder das Trump von vielen unterschätzt wurde ...

Ob das das Mädel im Wunderland auch so hinbekommt?

SonicBoom

Also,

Ich will das ja nicht ewig laufen lassen aber nur zum Denkanstoß lass ich mal die beginnende Einleitung von Fr. Gersdorf so stehen und dann kann man da mal logisch durch die Zeit vor wie zurück denken und man sollte da definitiv nicht da rauskommen wo Rentenonkwl steht (verfassungsrechtlich)

https://youtube.com/shorts/fsybzDuRh5g?is=0l3yBvDyx2GPEaYu

PerPlex

Zitat von: SonicBoom in Gestern um 12:06Ich weiß nicht was in Rückschau die schwierigere Aufgabe Deutschlands gewesen sein wird, die Entnazifizierung oder das En-Linkifizieren der Boomer-Hirne.


Wer die notwendige Entnazifizierung nach dem NSDAP-Regime mit einer (nach der Empfindung des Autors notwendigen) "Ent-Linkifizierung" der Boomer (sozialisiert in den 70ern/80ern Jahren in Deutschland, nach meinem Kenntnisstand war die BRD jetzt eher nicht die kommunistische Hochburg der Welt) gleichsetzt, hat sich meiner Meinung nach sowieso aus jeglicher Diskussion disqualifiziert. Ich bin ehrlicherweise erschüttert, sowas in einem ÖD-Forum zu lesen!

GoodBye

Sie liefert keine Antworten auf Fragen. Sie greift populistisch rein medial Themen auf, die ggf. durch andere Parteien nicht angegangen werden, wird diese Themen aber keiner Lösung zuführen, sondern sich um ganz andere Themen kümmern.

Julianx1

@admin, kann man die Diskussion hier mal löschen. Die Frage der Wählbarkeit ist doch eigentlich nicht vom ÖD zu diskutieren. Wenn es dazu dienstlichen Anlass gibt können wir das von der Behörde aus machen. Ich weiß nicht ob Kollegen mit einer solchen Gesinnung hier solche Vergleiche ziehen sollten.

Organisator

Zitat von: Rheini in Gestern um 16:23Du meinst es ist alles Absicht? Venezuela, Iran, die Ukraine bombt in Russland, Iran die Ölanlagen in VAE .....

Und sein Freund Elon ist der Gewinner 🫪.

Da sieht man mal wieder das Trump von vielen unterschätzt wurde ...

Ob das das Mädel im Wunderland auch so hinbekommt?

Nicht nur sein Freund Elon. Auch die Kumpels aus der Öllobby, die dank der stark gestiegenen Ölpreise prächtig verdienen. Zulasten übrigens auch der amerikanischen Autofahrer.

wieauchimmer

Zitat von: Julianx1 in Gestern um 16:44@admin, kann man die Diskussion hier mal löschen. Die Frage der Wählbarkeit ist doch eigentlich nicht vom ÖD zu diskutieren. Wenn es dazu dienstlichen Anlass gibt können wir das von der Behörde aus machen. Ich weiß nicht ob Kollegen mit einer solchen Gesinnung hier solche Vergleiche ziehen sollten.

Warum gleich zur Zensur greifen wollen? Ist es mitunter nicht das, was die AfD inzwischen zur stärksten Partei gemacht hat? Vielleicht sollte man dahingehend umdenken, nur so eine Überlegung. Und wenn man diese Sentimentalität mit seinem Pluralismus-Verständnis geklärt hat, vielleicht auch mal die aktuell regierenden kritisch hinterfragen, statt über eine Partei und ihre Absichten zu philosophieren, die vermutlich eh für immer in der Opposition verweilen wird. Wobei ich mir mit letzterem nicht so sicher bin, bei all den ungewollten Unterstützern und deren gratis AfD-Werbung.