gKV Änderungen der BBG

Begonnen von Fakon, 06.05.2026 16:20

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NelsonMuntz

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 13:13- Momentan bestreiten Bundesbeamte den Unterhalt ihrer ersten beiden Kinder "ganz überwiegend" (BVerfG-Sprech) aus ihrer Grundbesoldung.
- In manchen Bundesländern (NRW, etc.) wurden hingegen sehr hohe Zuschläge für die ersten beiden Beamtenkinder eingeführt. Diese hohen Zuschläge stehen jedoch höchstwahrscheinlich in deutlichem Widerspruch zur BVerfG-Rechtsprechung, auch wenn du insofern Recht hast, dass die genaue Höchstgrenze bislang noch nicht konkretisiert wurde.

Wenn jetzt jedoch (als vermutlich eher unwahrscheinliches Gedankenexperiment) ein staatliches Grundeinkommen für alle Kinder eingeführt werden sollte, dann dürfte doch wohl offensichtlich sein, dass es dann keine (signifikanten) zusätzlichen Extra-Zuschläge für Beamtenkinder mehr gäbe. Oder wie würdest du diese begründen wollen..?

Absolut korrekt. In der Berechnung einer Alimentation würden Kinder nicht mehr is Gewicht fallen, da sie grundsätzlich auskömmlich versorgt wären. Das 4k-Bewertungs-Modell würde damit faktisch obsolet. Mission accomplished!

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 12:31@MoinMoin: Puh, (mal wieder) so viele Fehler in so wenig Zeilen..
Nö, nur Gedanken-Wunschblockaden und fehlender Wille zur Abstraktion bei anderen.

Die Zeit wird es zeigen, welchen Weg der Gesetzgeber finden wird für eine aA.

Und wenn Single-Beamten immer noch glauben, dass sie eine persönlich Grundbesoldung die nahe dessen ist, was benötigt wird, um ihre nicht existierende 4K Familie bezahlen können, dann sind sie halt eben etwas aus der Welt gefallen.
Ich glaube daran, dass die Richter in K das nicht so sehen.

und wenn die "Mindestbesoldung" der Kinder über eine Grundeinkommen realisiert wird, dann braucht der Beamte 0€ zusätzliche Besoldung für diese Kinder.
Und man kann sich wieder darauf konzentrieren, ob die Besoldung denn Amtsangemessen ist und ein ungelernter Beamter in A4 braucht keine Besoldung in der Höhe eines studierten Angestellten, damit er Amtsangemessen besoldet ist, auch wenn du immer wieder in diese Denkrichtung tendierst, weil die Familie davon mitfinanziert werden muss.

BVerfGBeliever

#32
Zitat von: MoinMoin in Gestern um 11:51Dein schön gerechneter Rest-Betrag von 3.829 € beinhaltet das volle Programm: Kinder, Partner und Grundbesoldung!
Falsch.

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:19und wenn die "Mindestbesoldung" der Kinder über eine Grundeinkommen realisiert wird, dann braucht der Beamte 0€ zusätzliche Besoldung für diese Kinder.
Richtig.


Du merkst anscheinend nicht mal, wenn du dir selbst diametral widersprichst..

MoinMoin

Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 14:45Falsch.
Richtig.


Du merkst anscheinend nicht mal, wenn du dir selbst diametral widersprichst..
dito
Zitat von: BVerfGBeliever in Gestern um 14:45Falsch.
Richtig.


Du merkst anscheinend nicht mal, wenn du dir selbst diametral widersprichst..
dito