Verbeamtung Hamburg § 4 HmbLVO-AllgD

Begonnen von HamburgerJung, Heute um 08:37

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HamburgerJung

Liebe alle,

meine Verbeamtung über § 4 Abs. 3a HmbLVO-AllgD wurde abgelehnt.

Ich habe im Master Logistikmanagement studiert und nach Auffassung des Ernennungsreferats ist dies kein "Hochschulstudium mit dem Schwerpunkt Rechts-, Wirtschafts-, Sozial-, Verwaltungs-, Politik- oder Geschichtswissenschaften".
Das ist doch aber ein wirtschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt.

Gibt es hier jmd. mit Erfahrungen und ob hier ein Widerspruch sinnvoll ist?

Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüße

GoodBye

Sei froh, dass man dir die Entscheidung abgenommen hat und suche dir einen vernünftigen Arbeitgeber.

Logistik gibt es ja einiges in HH.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

HamburgerJung

Ich würde aber gerne bleiben weil ich grundsätzlich zufrieden bin :-)


GoodBye

Ich kann dir nur aus eigener Erfahrung sagen, dass späte Erkenntnis teuer wird.
,,Man kann alles begründen, selbst die Wahrheit." Oscar Wilde

,,Wer die Menschen betrügen will, muss das Absurde plausibel machen." Johann Wolfgang von Goethe

Squad

Ich glaub, du kannst da nicht viel machen. :( Verbeamtung ist nicht etwas, auf das du Anspruch hast. Der Dienstherr darf entscheiden, wenn er für "würdig" erachtet.

Verfassungsmäßige

Ich kann mich aus eigener Erfahrung anschließen, seh froh, dass du Hamburg nicht als zukünftigen Dienstherren hast