Erfahrungsstufe bei neuer Tätigkeit mit Höhergruppierung

Begonnen von daniel2148, Gestern um 15:02

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

MoinMoin

Zitat von: Petar T. in Heute um 14:38Da die Stufe ganz offensichtlich kein Maß dafür ist, über welche Erfahrung jemand bezogen auf die Tätigkeit oder eine Eingruppierung verfügt, kann man die Verknüpfung von Stufenlaufzeit und Eingruppierung konsequenterweise vollständig auflösen.
Tariflich ist der Stufenanstieg ab Stufe 3 an die Leistung geknüpft:
"Die Beschäftigten erreichen die jeweils nächste Stufe - von Stufe 3 an in Abhängigkeit von ihrer Leistung ..."
klar reine Theorie, aber nun denn, so stehts da nun einmal.

und wenn man nur einen Monat in der höherwertigen Stufe ist, dann kann man ja noch keine Leistung gezeigt haben  ::)

Also muss man seine Zeit in der Stufe absitzen um wegen Leistung in die nächste oder wegen Minderleistung nicht in die nächste Stufe zu kommen.
So die Logik dahinter.

@Feive
Also es sind Zeitstufen bis zur Stufe 3, ab da Leistungsstufen und beim Einstieg in dies System kann man via Erfahrung/förderliche Zeiten Stufen überspringen.

Aber es sind never ever für den bestandsangestellten irgendwie ERfahrungsstufen