Abschlagsfreie Pension/Rente bei gemischter Erwerbsbiografie (Beamter/Angestellt

Begonnen von tobi1, 13.05.2026 19:26

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

tobi1

Derzeit können Beamte in Baden-Württemberg nach 45 Dienstjahren mit 65 abschlagsfrei in Pension gehen und Angestellte mit 45 Beitragsjahren mit 65 (Geburtsjahr 1967) abschlagsfrei in Rente.

Wenn allerdings jemand einen Teil seiner Erwerbstätigkeit, in meinem Fall 20 Jahre als Angestellter in der Privatwirtschaft, in die Rentenversicherung einbezahlt hat und im anderen Teil seiner Erwerbstätigkeit Pensionsansprüche (Verbeamtung in 2004) für 28 Jahre Dienstzeit erworben hat, hat dieser sowohl beim KVBW als auch bei der Rentenversicherung Pech gehabt, obwohl für 48 Jahre (Vollzeit) eine Erwerbstätigkeit vorliegt.

Ich halte es für die Bestimmung der Altersgrenze (65) ungerecht, dass hierbei die Zeiten als Angestellter (Rentenversicherung) und als Beamter isoliert betrachtet werden.

Hat jemand sich mit dieser Thematik auch schon beschäftigt oder Kenntnisse, ob diese Thematik an anderer Stelle auch diskutiert wird.
Gerade auch in Bezug auf die anstehende Reform des Rentensystems könnte diese Thematik auch weitere Bedeutung erlangen, bei welcher evtl. das Renteneintrittsalter von der Lebensarbeitszeit abhängig gemacht werden soll.


clarion

Hallo Tobi,

ich beschäftige mich auch mit der Frage.

In den Beamtenversorgungsgesetzen gibt es durchaus Regelungen die greifen, wenn man vor der Regelaltersgrenze in Pension geht. Es gibt Regelungen zur vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes für Beamte, die vor dem Beamtenverhältnis eine versicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben. Das füllt die zeitliche Lücke in der die Rente noch nicht gezahlt wird, wenn man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen möchte oder muss.

Desgleichen gibt es Regelungen, dass bei der Berehcnung der 45 Jahre auch Zeiten im Angestelltenverhältnis gezählt werden.

Schau mal in das Beamtenversorgungsgesetz deines Dienstherrn rein.

Wenn es bei Rente und Pension Änderungen gibt, dann wird es wie bei der letzten Reform (Erhöhung der Lebensarbeitszeit) auch nach Geburtsjahr gestaffelte Übergänge geben, da die Leute ja ihre finanzielle Lebensplanung nach bekannten Gesetzen ausrichten.

Rentenonkel

Hallo Tobi,

Deine Sicht auf die Dinge entspricht der Rechtslage. Um aus einem Versorgungssystem eine ungekürzte Leistung erhalten zu können, muss man in diesem System 45 Jahre zusammen bekommen.

Eine Anrechnung der Zeiten der Rentenversicherung ist in der Beamtenversorgung in BW meines Wissens nach auf maximal 5 Jahre gedeckelt.

Eine Anrechnung der Zeiten aus der Beamtenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung ist dagegen recht unkompliziert: Man muss nur ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden und sich nachversichern lassen. Ob das insgesamt jedoch schlau ist, darf durchaus bezweifelt werden.  ;)

Zu den Reformen kann ich nur müde lächeln. Da werden wieder irgendwelche Ideen von einzelnen Mitglieder der Rentenkommission ungefiltert nach außen getragen. Meine langjährige Erfahrung sagt mir, dass ich mir darüber erst Gedanken mache, wenn der Bundespräsident seine Unterschrift unter das Gesetz gepackt hat. Bis dahin machen einen die ganzen geleakten Infos nur wuschig.