Amtsangemessene Alimentation - und die Angestellten?

Begonnen von ahbeha, 15.05.2026 09:40

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Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:02Richtig, dafür muss man "geboren" sein. Ich pflege diese Arbeitsweise jetzt seit 35 Jahren und komme immer noch damit klar. Eigentlich sogar noch besser, wenn man ne kleine Viko mit Strand im Hintergrund macht. 8)

Beim Bund soll es bald kein Homeoffice auf Mallorca mehr geben.....  ???

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Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:05Die Generalkritik muss aber lauten:
Keine ähnliche bis hin identische Tätigkeiten auf Beamte und TB verteilen.

Und nicht der Beamte kriegt zu viel.
Der Beamte soll in die GKV.
...
hat alles nichts damit zu tun und wird gerne unsinniger weise vermischt

Ja deshalb habe ich ja auch mehrfach betont, dass es bei hoheitlichen Tätigkeiten in Ordnung ist.
Aber komischerweise erfüllen dann entweder ANgestellte hoheitliche Tätigkeiten oder Beamte erfüllen Tätigkeiten, die nicht hoheitlich sind

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Zitat von: ohjeee in Gestern um 16:06ja, lass mich reden. Schade dass man keine Nutzer blockieren kann. Du fällst durchweg unentwegt nur mit Bashing auf, oft mit falschen Zahlen und Antworten. Dass Jahrelang von jeder Lohnerhöhung den Beamten in BW 0,2% für Pensionsrücklagen abgezogen wurden, unterschlägst du auch geflissentlich. Das macht deutlich(!) mehr aus, als deine 90€!

btw. Von diesen Zahlen ist keine falsch!!!
Zeig mir eine falsche Zahl, die ich geschrieben habe?!

Ich mache eher das Gegenteil, ich belege viele meiner Posts mit Links zu Seiten, die das Gesagte belegen. Und zwar vernünftige Quellen (Focus, GKV Verband, Deutsche Rentenversicherung etc.)

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Zitat von: ohjeee in Gestern um 16:13Die Renten sind die letzten Jahre deutlich stärker gestiegen, als die Beamten- und Versorgungsbezüge. Passt halt wieder nicht in dein Beamtenbashing. z.B. dieses Jahr 4,24% Rente vs 2,8% Pension, die letzten Jahre Rente +3,74, 4,57, 4,39, 5,35%, 2021 Nullrunde, 2020 3,45%.
TV-L-Entwicklung: 3,12, 1,29, 2022 Nullrunde, 2,8, 2024+200€, 5,5%, 2,8%...

aber ja, heul ruhig mit deinen gefühlten Zahlen zur besseren Pensionsanpassung vs Rente.

VBL 2010: 1 %
2011: 1 %
2012: 1 %
2013: 1 %
2014: 1 %
2015: 1 %
2016: 1 %
2017: 1 %
2018: 1 %
2019: 1 %
2020: 1 %
2021: 1 %
2022: 1 %
2023: 1 %
2024: 1 %
2025: 1 %
2026: 1 %


Und das sind keine gefakten Zahlen. Und wenn du das jetzt mittelst (angeblich laut dir ja 2 / 3) und die Rente dazunimmst, (3/3) und alles wichtest, könnte es sogar sein, dass die Pensionen stzärker gestiegen sind.

Zahlen sind von dir mit 2/3

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 16:15Beim Bund soll es bald kein Homeoffice auf Mallorca mehr geben.....  ???
Mir wurscht, wenn ich im Urlaub ne Viko mache.

Milerek

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 14:39Also im Versicherungsnachweis VBLKlassik 2024 auf Seite 2 steht bei mir:
Prognose Ihrer Betriebsrente wegen Alters.
Ihre Betriebsrente wegen Alters beginnt am X. XXX 203X im Alter von 67 Jahren (Beginn Regelaltersrente).
Wenn Sie bis zum Rentenbeginn weiterhin das gleiche zusatzversorgungspflichtige Entgelt wie im Durchschnitt der letzten drei Jahre erhalten würden, bekämen Sie:
Monatliche  Betriebsrente wegen Alters  zum X. XXX 203X yyy,68 Euro

Das ist interessant, den Passus gibt es bei mir schlicht nicht. Eventuell liegt das daran, dass ich noch keine 5 Jahre voll habe.

Aber ich würde diese Prognosen wie gesagt eh nicht nutzen, sondern nur die bereits erworbenen Anwartschaften vergleichen.

Wenn du es doch tun willst, darfst du von der GRV nicht die Prognose "ohne Berücksichtigung von
Rentenanpassungen" nehmen, denn diese sind ja gerade der kritische Unterschied zwischen VBL und GRV. Wenn du die Rentenanpassungen nicht berücksichtigst, unterschätzt du die GRV und überschätzt somit die Relation VBL/GRV.

Bei mir sieht es in meiner Rechnung so aus:

VBL: 82€
GRV: 148€ (im ÖD erworbener Anteil)
25 Jahre vor der Rente
Relation jetzt: 55%
Bis zur Rente bleibt VBL gleich, GRV erhöht sich geschätzt um 1.02^25=1.64, Relation sinkt also auf 33.5%.

MoinMoin

Zitat von: Milerek in Gestern um 17:05Wenn du es doch tun willst, darfst du von der GRV nicht die Prognose "ohne Berücksichtigung von
Rentenanpassungen" nehmen, denn diese sind ja gerade der kritische Unterschied zwischen VBL und GRV. Wenn du die Rentenanpassungen nicht berücksichtigst, unterschätzt du die GRV und überschätzt somit die Relation VBL/GRV.
Jaein, ganz klar ist, dass diese Quote nur für Tag 1 gilt.
Und absolut richtig, dass wird gerne unterschlagen, denn danach läuft das ganze auseinander.
Weil die GRV Steigerungen hat, die die VBL nicht hat.

Und interessant, das mein Auskunft mehr Infos hat als die deine und anderer.
Das erschwert natürlich die objektive Diskussion, darüber was ist, was wird und was war.

ohjeee

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 16:14Die 90 Euro steigen mit dem Gehalt.
Außerdem ist deine Netto-Erhöhung letztlich trotzdem höher. Und das Netto ist doch das, was letztlich zählt. Mein brutto ist mir ziemlich egal, ist sogar schlecht, wenn es hoch ist, weil es mehr Abgaben kostet.

Und jetzt unterschlägst du die höheren Sozialabgaben.
Weil der Arbeitgeber etwas in die Altersversorgung zahlt, zahlst du nicht nur diese 90 Euro bei 5000 Euro, sondern zahlst auch auf 5.206,74 Euro Sozialabgaben, obwohl du brutto nur 5.000 Euro bekommst, sind also ca. noch einmal 40 Euro oben drauf.
ah, und mal wieder das alte Problem, dass du nicht in der 6. Klasse Mathe aufgepasst hast und Prozentrechnen verschlafen hast.
absolut sinnlos mit dir.

Don't feed the troll!

ohjeee

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 16:15Wieso gefühlt?
Du feierst doch die Altersversorgung für Angestellte hier so ab.
Das sind immer 1 %. Jedes Jahr wieder.

Oh, jetzt vielleicht dann doch nicht mehr so cool und genauso geil wie die Pension?
und noch ein Post in dem du zur Schau stellst, dass du keine Ahnung von Prozentrechnen hast, aber ständig groß mit Zahlen um dich wirfst. Ohne Witz. Absolut sinnlos mit dir.

Don't feed the troll!

conny111

Zitat von: KlammeKassen in Gestern um 13:44Wo kann man sich denn da frei entscheiden?

Ich habe an einer Universität studiert und bin dann im öffentlichen Dienst gelandet.
Also bei meiner Bewerbung bzw. Einstellung wurde ich nicht gefragt "Möchten Sie als Angestellter oder Beamter anfangen?"

Im kommunalen Bereich werden Externe sowieso so gut wie gar nicht verbeamtet.

Im kommunalen Bereich sind 10-15 % Beamte, beim Land über 50 % und beim Bund über 70 %.

Wer hindert dich, dich beim Land oder Bund zu bewerben? Ist doch deine freie Entscheidung, in der Kommune als Angestellter zu bleiben.

Außerdem sind beim Bund keine 70 % verbeamtet, sondern nur ca. 30 %

Kryne

Zitat von: KlammeKassen in 15.05.2026 14:10Vergiss nicht den weiteren Vorzug, jung in die PKV einsteigen zu können.
Wenn die JAEG weiter so krass steigt, schafft man das in E10/E11 vielleicht noch gerade in Stufe 6... aber das wohl bald auch nicht mehr, da die JAEG zuletzt prozentual stärker gestiegen ist als unsere Lohnerhöhung. Und dann ist es meist auch teuer.

...


Hierbei darf man auch nicht vergessen, dass es vor allem für Angestellte Elternteile kaum lohnt in die PKV zu wechseln, selbst wenn sie über der JAEG liegen, weil das Kind dann mit in die PKV muss und man als Angestellter keine Beihilfe bekommt, während bei Beamten fast der komplette Betrag für das Kind übernommen wird zusätzlich...