Amtsangemessene Alimentation - und die Angestellten?

Begonnen von ahbeha, 15.05.2026 09:40

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AngemessenA13limentiert

Dass ihr alle für solche Diskussionen Zeit und Nerven habt - beeindruckend  ;D

Rheini

#196
Zitat von: MoinMoin in 08.06.2026 19:46Zahlen kannst du doch schon selber ablesen oder?
Wofür brauchst du da meine Expertise?
Die zwei Dinge so nebeneinander legen, klingt genauso schwachsinnig wie der Vergleich durchschnittlicher Rentner zu durchschnittlicher Pensionär.
Der Beamte in NRW fängt meines Wissens aktuell in Stufe 3 und der Angestellte in EG5 Stufe 1
Wenn der Angestellte in Stufe 3 ist, ist der Beamte in Stufe 4 und oftmals schon in A7 und so weiter und so fort.
Wenn du also ein fiktive Erwerbsleben einen Angestellten mit einem diesem vergleichbaren Beamten anschauen willst und wissen willst, wie viel Rentenansprüche der eine und wie viel der Andere bekommt, wenn der Beamte nach wie vielen? Jahren Angestellter wird, dann fehlen meiner Expertise da noch jede Menge Randparameter.

Könnte es aber für meine Karriere (im öD) machen (hatte ja durchaus die Möglichkeit mich verbeamten zulassen, nach meiner Promotion gab es da Angebote).
Wenn ich also nach 25 Jahren mich entschieden hätte als A13er die Segel zu streichen und Angestellter zu werden, dann hätte (alles auf Basis der 2026 Werte)  1.497,34 € monatliche Rente als Anspruch aus der Nachversicherung
Als Angestellter (EG13) hätte ich hingegen 1.562,62 € Rentenansprüche erworben.
Der Beamte hätte in der Zeit rund 116T€ mehr Netto auf dem Konto um diesen Gap von 65€ auszugleichen (unter der Annahme, das beide gleichviel in die PKV einzahlen müssen).
Wenn er also dieses Geld in die Rentenkasse einzahlen würde (ohne steuerliche Betrachtung) dann käme er auf eine Rentenanspruch von  1.591,44 €, also 30 € mehr als der Angestellte. Macht er 10 Jahre länger sein Beamten Ding, dann steigt es auf 50€ mehr.

War es so etwas, was du vergleichen wolltest?




Nö. Eigentlich wollte ich wissen wieso Du von Neid zerfressen bist. Aber dieser Frage weichst Du ja aus 🤷.

Und ob Du die Unterschiede eines Angestelltenverhältnisses kennst zu einem Beamtenverhältnis.

Ach ja und wie das aussieht, wenn Du den Vergleich mit einem 60 jährigen machst, der jeweils 40 Jahre beschäftigt ist, danke.

Rheini

Zitat von: AngemessenA13limentiert in 08.06.2026 19:51Dass ihr alle für solche Diskussionen Zeit und Nerven habt - beeindruckend  ;D

Du hast Recht. Ich nehme mir jetzt den heiligen Gral, schütte einen schönen Rotwein ein und setze mich in das Bernsteinzimmer das ich mir von meiner exorbitanten Alimentation aus der Portokassse geleistet habe.

Kannste auch niemanden erzählen .... 8)

MoinMoin

Zitat von: Rheini in 08.06.2026 20:15Nö. Eigentlich wollte ich wissen wieso Du von Neid zerfressen bist.
Mit Verlaub, verständiges lesen ist nicht deine Stärke, das würde ich aber gerade von einem Beamten erwarten.
Ist da der Kalkriesel schon fortgeschritten?
Wie du vielleicht überlesen hast, korrigiere ich genauso häufig den Quatsch den einige über Beamtenprivilegien von sich gegeben, wie umgekehrt.
Und gerne nochmals für dich zum einrahmen:
Ich hatte mehrfach die Möglichkeit gehabt, mich verbeamten zu lassen (höheren Dienst,) habe bewusst darauf verzichtet.
Habe diese Entscheidungen never ever bereut.
Neide keinen Beamten, wegen irgendwas.
Bin erschüttert, wie unwissend und verblendet Beamte und Angestellte sind, insbesondere, wenn es um einfachste Mathematik geht.

ZitatAber dieser Frage weichst Du ja aus 🤷.
Diese Frage wurde mir von dir noch nicht gestellt (oder ich habe es überlesen), während du meine Fragen unbeantwortet lässt, aber vielleicht verwechselst du mich mit jemanden anderes.
ZitatUnd ob Du die Unterschiede eines Angestelltenverhältnisses kennst zu einem Beamtenverhältnis.
Offensichtlich besser als du.
ZitatAch ja und wie das aussieht, wenn Du den Vergleich mit einem 60 jährigen machst, der jeweils 40 Jahre beschäftigt ist, danke.
Gerne, da ich mit Zahlen und Fakten sehr gut umgehen kann und die entsprechende Technik vorliegt, braucht es dafür nur ein Knopfdruck:
Beamte mit Nachzahlung 2.645,57 € ohne  2.487,01 €
Angestellter 2.584,25 €

Nicht unerwähnt möchte ich lassen, dass der Angestellte, dank VBL natürlich mehr haben wird.
Und das in dieser Konstellation natürlich keiner im Alter von 60 40 Jahre SV Pflichtig unterwegs gewesen sein wird. Da ist er dann eher 65.

KlammeKassen

Zitat von: MoinMoin in 08.06.2026 16:08Diese beiden Zahlen in eine Zeile zu nennen und in einen zusammehang zu setzen disqualifizierte dich leider arg.
Ich dachte du wärst klüger und sachlicher veranlagt.



... naja...
mittlerweile stimmt das mit der Ausbildung wahrscheinlich, weil es den einfachen Dienst (und auch den mittleren Dienst) so gut wie nicht mehr gibt. Zumindest auf kommunaler Ebene gibt es im Gegensatz zu vor 20 Jahren keine Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes mehr (1. Laufbahnebene, 2. Einstiegsamt).
Von denen, die JETZT Pension beziehen, sind aber noch einige im einfachen und mittleren Dienst tätig gewesen.
Sprich, dass die Tendenz klar nach oben gehen wird.

Ob man das mit der Teilzeit so klar behaupten kann? Gibt auch Beamtinnen, die nie Vollzeit arbeiten/gearbeitet haben.

Bei der Rente ist halt eine Deckelung nach oben gegeben, da du nicht mehr als ca. 2. Rentenpunkte im Jahr erwerben kannst (ergibt sich ja immer rechnerisch durch BBG und Durchschnittsverdienst für Rentenpunkt; meist so 1,9-2,1 Punkte).

Ob man mit 50 Jahren im öD mehr bekommt als eine Pension halte ich für ein Gerücht.

Dann müsstest du mit 15/16 anfangen, also erstmal Ausbildung und zu Beginn sehr wahrscheinlich EG5/EG6,
da verdienst du im Jahr nicht einmal einen Rentenpunkt. Selbst wenn wir mal von 50 Rentenpunkten ausgehen, wären das momentan gute 2.100 Euro; VBL 1.500 Euro mit so geringem Verdienst?! Schwierig........

Zumal du ja Leute nehmen müsstest, die jetzt in Rente gehen; da die Pension ja nicht auf dem Niveau bleibt. Da die Verdienste in der Vergangenheit geringer waren, ist die VBL da nicht so wahnsinnig hoch.

Wenn man eine vergleichbare Laufbahn/Karriere unterstellt und nicht bei einem VZ und beim anderen TZ unterstellt, dürfte das nicht realistisch sein.

Wer Teilzeit arbeitet, bekommt weniger Rentenpunkte.

Und wenn man von Vollzeit ausgeht als vergleichbare Karriere bist du bei 71,75 % und man ist definitiv in der letzten Stufe und partizipiert künftig an den weiteren Steigerungen (und die zugrundeliegende Basis ist momentan nicht "amtsangemessen", also deutlich steigen wird)

KlammeKassen

Zitat von: Rheini in 08.06.2026 20:53Du hast Recht. Ich nehme mir jetzt den heiligen Gral, schütte einen schönen Rotwein ein und setze mich in das Bernsteinzimmer das ich mir von meiner exorbitanten Alimentation aus der Portokassse geleistet habe.

Kannste auch niemanden erzählen .... 8)

Womit vergleichst du dich denn hier?
Mit einem Piloten? Mit einem Geschäftsführer? Mit einem Manager?

Im Vergleich zu Angestellten ist es doch so, da kannst du dir jedes Netto angucken, sogar als Single in St.Kl. I, verheiratet und mit Kindern wird es noch krasser.

Selbst dein(e) Kollege/in Clarion hat doch sogar als Beamter/Beamtin zugegeben, dass es so ist und ihr/ihm davor graut, dass durch die neue Besoldung die Unterschiede noch krasser werden - und wie sich das wohl aufs Klima auswirken wird in der Behörde.

Daher weiß ich nicht, was daran so "witzig" ist... du kannst dich ja nur mit den Leuten vergleichen, die dieselben Tätigkeiten ausüben.
Bei uns üben nunmal E11 = A11 dieselben Tätigkeiten aus, ist Fakt. Und das eine Klasse dabei gesamt besser gestellt ist, ist auch Fakt.
Der nichtmonetäre Wert der PKV noch nicht einmal eingerechnet, die in der Regel für Beamte günstiger ist als für den vergleichbaren Angestellten die GKV.
Oftmals ist es sogar A11 = E10 oder A13 = E12, was das ganze noch krasser ad absurdum führt, da es schon bei der gleichen "zahl" hinter dem Buchstaben deutliche Unterschiede zugunsten des A gibt

Also wenn du jetzt schon am Hungertuch vermeintlich nagst, wärst du als Angestellter bei der Tafel und hättest Privatinsolvenz angemeldet.

KlammeKassen

Zitat von: Rheini in 08.06.2026 16:37Okay, Du willst also nicht auf meine Fragen antworten. Musst Du auch nicht  8) .

Welche Frage? Ob ich neidisch bin?

Ob "Neidisch" das richtige Wort ist, weiß ich nicht; fair ist es jedenfalls nicht, dass bei gleichen auszuübenden Tätigkeiten sich so krasse Differenzen im Nettogehalt zeigen. Es ist jetzt schon so und wird im Laufe der Zeit noch krasser werden, da
A) Die Besoldung massiv steigen wird
B) das wahrscheinlich dazu führt, dass natürlich für die Angestellten für Tarifsteigerungen nichts übrig ist
C) die Sozialabgaben weitersteigen werden, wodurch das Nettogehalt des Angestellten weiter zusammenschmelzen wird.


Ich glaube "Gerechtigkeit" wäre das bessere Wort als "Neid".

Früher sind die Differenzen halt nicht so groß gewesen.

Ist halt Unsinn, dass bei denselben Tätigkeiten Beamte und Angestellte arbeiten; weil dann sind sie ja definitiv nicht hoheitlich.

Richter, Staatsanwaltschaft, Polizei sehe ich das ja als sinnvoll an.

Aber in der "normalen" Verwaltung? Macht wenig Sinn, da 2 Gruppen die gleichen Aufgaben erledigen zu lassen, bei denen man die Diskrepanz künftig weiter erhöhen will (bzw. eher "muss" wegen des BVerfG). Für gute Arbeitsatmosphähre und Produktivität ist das sicherlich nicht der Optimalfall, das könnten die Arbeitswissenschaftler auch bestätigen

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 09.06.2026 06:48... naja...
mittlerweile stimmt das mit der Ausbildung wahrscheinlich, weil es den einfachen Dienst (und auch den mittleren Dienst) so gut wie nicht mehr gibt.
Nein, es stimmte schon immer, dass der Ausbildungsgrad bei den Beamten wesentlich höher war/ist/sein wird, als bei den Angestellten. Auch als wir noch mehr ungelernte Soldaten hatten.

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 09.06.2026 06:48Ob man das mit der Teilzeit so klar behaupten kann? Gibt auch Beamtinnen, die nie Vollzeit arbeiten/gearbeitet haben.
Natürlich gibt es diese (was eigentlich Spooky ist, dass das erlaubt wird, wenn man Personalmangel hat), aber auch hier behaupte ich (ohne konkrete Zahlen zu haben), dass die Quote sehr von der der Angestellten abweicht und die Pensionen in die höhe treibt.
Insbesondere, da man die TZ Zeiten Pensionstechnisch wieder einholen kann, da die Pension auch noch oben gedeckelt ist. Ob du dies nach 40 Jahren VZ oder 45 Jahren (35 VZ 10 TZ) erreichst ist wumpe.

MoinMoin

Zitat von: KlammeKassen in 09.06.2026 06:48Ob man mit 50 Jahren im öD mehr bekommt als eine Pension halte ich für ein Gerücht.
Wurde mehrfach vorgerechnet. Nimm einfach nen Verwaltungsangestellten, der sein Leben lang in die VBL/RV eingezahlt hat. Also nein kein Gerücht, dass eine solcher Lebenslauf zu einer besseren Nettoversorgung führt.

Petar T.

Es ist schon eine bemerkenswerte Ansicht von Gerechtigkeit, wenn man sich in Kenntnis der Vor- und Nachteile frei für eine Variante entscheidet, um später dann einfach die Vorteile einer anderen Variante für sich einzufordern.

troubleshooting

Zitat von: Petar T. in 09.06.2026 08:09Es ist schon eine bemerkenswerte Ansicht von Gerechtigkeit, wenn man sich in Kenntnis der Vor- und Nachteile frei für eine Variante entscheidet, um später dann einfach die Vorteile einer anderen Variante für sich einzufordern.

Kann man sich frei entscheiden? Hier im Bundesland wurden viele Jahre in "meinem Bereich" gar keine Referendariat angeboten. Insofern ist die Aussage, dass jeder Beamter werden kann, in dieser Pauschalität zwar nicht grundsätzlich falsch, aber im Hinblick auf Ausbildung/Tätigkeit auch überhaupt nicht richtig.
Hinzu kommt, dass AG-seitig beide "Beschäftigungsverhältnisse" auch wunderbar gegeneinander ausgespielt werden. Einerseits werden blutjunge Beamte direkt aus dem Studium und anschließenden Ref auf Führungspositionen geworfen. Was dazu führt, dass die untergebenen Angestellten die Vorgesetzten im besten Fall aufgrund fehlender fachlicher Erfahrung ignorieren, regelmäßig aber auch gern auflaufen lassen. Insbesondere wenn diese gern die Beamtennase hoch tragen. (Scheint Teil des Ref's zu sein.)
Andererseits ziehen sich eben Angestellte auf das nur noch absolut Notwendige an Leistung zurück, weil sich Einsatz/Erfahrung einfach nicht lohnt, um zB auf höher dotierte Posten zu kommen. Ausnahme bilden hier Posten, wo kein Beamter drauf soll, da diese im Ernstfall nicht nur 6 Monate, sondern ihr Leben lang haften.

Aber, nunja: Ich glaube, die AG haben sich mit dem nun schon traditionellem Gejammer, dass kein Geld da ist, einen Bärendienst erwiesen. Insbesondere, da sie nun die Beamtenbesoldung hochschrauben müssen. Aktuell ist die Motivation der Tarifangestellten hier im Bereich eh schon im Keller, aber nun hat man bewusst oder unbewusst dem Tiefbau freie Hand gelassen.

Petar T.

Meine persönliche Erfahrung ist die, dass die Neiddebatte im Kollegium vorrangig bei den unteren bis mittleren Entgeltgruppen vorherrschend ist. Ab dem "gehobenen Dienst" sehen das meine Tarifbeschäftigten-Kollegen deutlich entspannter.
Wie sieht es bei euch aus?

Ist es wirklich ein Gejammere der kommunalen Arbeitgeber? Wären in Wirklichkeit Spielräume vorhanden? Wie könnte man die zusätzlichen Personalaufwendungen finanzieren?




TrexLittleArms

Mal einen direkten Vergleich zweier identischer (fiktiver) Erwerbsbiografien. - Kann Spuren von KI enthalten :-)


Für diesen Vergleich betrachten wir zwei fiktive Personen (geboren 1990, Berufsstart 2015 nach Studium, Renten-/Pensionsbeginn 2057). Wir nutzen die aktuellen Tabellenwerte (Stand 2024/2025) als Berechnungsgrundlage, um die systemischen Unterschiede im deutschen Alterssicherungssystem

1. Die aktive Phase: Netto-Einkommen im Vergleich
Beide Personen arbeiten im gehobenen Dienst (E11 bzw. A11). Wir nehmen eine mittlere Erfahrungsstufe (Stufe 4) an.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Trotz eines niedrigeren Bruttogehalts verfügt der Beamte (A11) über ein deutlich höheres Netto-Einkommen (Differenz ca. 560 €/Monat). Dies liegt primär an der Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

2. Die Altersvorsorge: Rente + ZVK vs. Pension

Hier zeigt sich der massivste Unterschied. Die Pension berechnet sich aus dem letzten Gehalt, die Rente aus dem Lebensdurchschnitt.

Person A: Rente + ZVK (Zusatzversorgung)
Gesetzliche Rente: Bei 42 Beitragsjahren und einem Gehalt über dem Durchschnitt (E11) erreicht Person A ca. 50 Entgeltpunkte (EP). Hinzu kommen 6 EP für die Erziehung von 2 Kindern.
Rechnung: 56 EP × 39,32 € (Rentenwert) = ca. 2.200 € Brutto-Rente.
ZVK (Betriebsrente): Nach 42 Jahren im TVöD ergibt sich ein Anspruch von ca. 450 €.
Gesamt (Brutto): ca. 2.650 €.

Person B: Pension (Beamtenversorgung RLP)
Berechnungsgrundlage: Das letzte ruhegehaltfähige Dienstbezug (A11, Endstufe 8, ca. 5.200 €).
Ruhegehaltssatz: Nach 40 Dienstjahren wird der Höchstsatz von 71,75 % erreicht.
Gesamt (Brutto): ca. 3.730 €.

3. Gegenüberstellung der Altersbezüge (Netto-Schätzung)
Im Ruhestand müssen beide Personen ihre Bezüge versteuern. Beamte müssen zudem ihre private Krankenversicherung (PKV) voll weiterzahlen (Beihilfe steigt meist auf 70%).
Differenz im Alter: Die Pension liegt netto ca. 580 € pro Monat über der Kombination aus Rente und ZVK.

4. Zusammenfassung & Systemische Differenzen
1. Netto-Vorteil Beamte: Der Beamte hat während des gesamten Berufslebens mehr Geld zur Verfügung (ca. 500-600 € monatlich), das er theoretisch zusätzlich privat anlegen könnte.
2. Sicherheit: Die Pension ist direkt an die Besoldungsentwicklung gekoppelt. Die Rente ist stärker von demografischen Faktoren und politischen Reformen abhängig.
3. Flexibilität: Der Angestellte (E11) kann leichter den Arbeitgeber wechseln (auch in die freie Wirtschaft), ohne seine Rentenansprüche zu verlieren. Der Beamte ist "golden gefesselt", da ein Ausscheiden oft zur Nachversicherung in der Rentenversicherung führt (Verlust der Pensionsansprüche).
4. Familie: Das Beamtenrecht in RLP honoriert Kinder durch hohe Familienzuschläge und einen erhöhten Beihilfesatz (70% statt 50%) deutlich stärker im laufenden Netto als der TVöD.

Fazit: In diesem fiktiven Beispiel ist die Beamtenlaufbahn (A11) sowohl in der aktiven Phase als auch im Alter finanziell deutlich attraktiver. Die Differenz summiert sich über ein gesamtes Erwerbsleben inkl. Rentenphase auf einen Vermögensvorteil im hohen sechsstelligen Bereich.


Trotz der rechnerischen Vorteile des Beamtentums bleibt die Realität im öffentlichen Dienst von einer Diskrepanz geprägt: Während die Mehrheit der Aufgaben von Angestellten im TVöD getragen wird, sind verbeamtete Stellen oft ein knappes Gut und nicht für jeden Aufgabenbereich vorgesehen. Diese Ungleichheit führt in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend zu Diskussionen, da beide Statusgruppen Schulter an Schulter dieselbe Verantwortung für das Gemeinwesen tragen.

Die aktuelle Debatte um die amtsangemessene Alimentation verschärft diese Situation zusätzlich. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Dienstherren (wie das Land Rheinland-Pfalz) verpflichtet, den Abstand der Besoldung zur sozialen Grundsicherung deutlich zu wahren. Dies führt zu den oben gezeigten, teils massiven Erhöhungen der Familienzuschläge. Diese sind rein rechtlich begründet, finden aber im TVöD-Bereich kein direktes Pendant, da dort die Tarifautonomie und nicht das Verfassungsrecht die Gehaltslogik bestimmt.

Ein möglicher Lösungsweg für die Zukunft könnte darin liegen, den öffentlichen Dienst als einheitliches Karrieresystem moderner zu denken. Anstatt die Gruppen gegeneinander auszuspielen, rückt die Forderung nach einer systemischen Angleichung in den Fokus: Dies könnte einerseits durch eine stärkere steuerliche Entlastung oder attraktivere betriebliche Altersvorsorgemodelle (ZVK-Ausbau) für Angestellte geschehen, um das verfügbare Netto anzugleichen. Andererseits wird politisch diskutiert, langfristig beide Gruppen in einer gemeinsamen Erwerbstätigenversicherung zu vereinen. Ziel muss es sein, die Attraktivität des Staates als Arbeitgeber für alle Beschäftigten zu sichern, damit die finanzielle Lücke nicht zum Hindernis für die dringend benötigte Personalgewinnung wird.

DiVO

Zitat von: TrexLittleArms in 09.06.2026 09:03Mal einen direkten Vergleich zweier identischer (fiktiver) Erwerbsbiografien. - Kann Spuren von KI enthalten :-)


Für diesen Vergleich betrachten wir zwei fiktive Personen (geboren 1990, Berufsstart 2015 nach Studium, Renten-/Pensionsbeginn 2057). Wir nutzen die aktuellen Tabellenwerte (Stand 2024/2025) als Berechnungsgrundlage, um die systemischen Unterschiede im deutschen Alterssicherungssystem

1. Die aktive Phase: Netto-Einkommen im Vergleich
Beide Personen arbeiten im gehobenen Dienst (E11 bzw. A11). Wir nehmen eine mittlere Erfahrungsstufe (Stufe 4) an.
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

Trotz eines niedrigeren Bruttogehalts verfügt der Beamte (A11) über ein deutlich höheres Netto-Einkommen (Differenz ca. 560 €/Monat). Dies liegt primär an der Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen (Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung).

2. Die Altersvorsorge: Rente + ZVK vs. Pension

Hier zeigt sich der massivste Unterschied. Die Pension berechnet sich aus dem letzten Gehalt, die Rente aus dem Lebensdurchschnitt.

Person A: Rente + ZVK (Zusatzversorgung)
Gesetzliche Rente: Bei 42 Beitragsjahren und einem Gehalt über dem Durchschnitt (E11) erreicht Person A ca. 50 Entgeltpunkte (EP). Hinzu kommen 6 EP für die Erziehung von 2 Kindern.
Rechnung: 56 EP × 39,32 € (Rentenwert) = ca. 2.200 € Brutto-Rente.
ZVK (Betriebsrente): Nach 42 Jahren im TVöD ergibt sich ein Anspruch von ca. 450 €.
Gesamt (Brutto): ca. 2.650 €.

Person B: Pension (Beamtenversorgung RLP)
Berechnungsgrundlage: Das letzte ruhegehaltfähige Dienstbezug (A11, Endstufe 8, ca. 5.200 €).
Ruhegehaltssatz: Nach 40 Dienstjahren wird der Höchstsatz von 71,75 % erreicht.
Gesamt (Brutto): ca. 3.730 €.

3. Gegenüberstellung der Altersbezüge (Netto-Schätzung)
Im Ruhestand müssen beide Personen ihre Bezüge versteuern. Beamte müssen zudem ihre private Krankenversicherung (PKV) voll weiterzahlen (Beihilfe steigt meist auf 70%).
Differenz im Alter: Die Pension liegt netto ca. 580 € pro Monat über der Kombination aus Rente und ZVK.

4. Zusammenfassung & Systemische Differenzen
1. Netto-Vorteil Beamte: Der Beamte hat während des gesamten Berufslebens mehr Geld zur Verfügung (ca. 500-600 € monatlich), das er theoretisch zusätzlich privat anlegen könnte.
2. Sicherheit: Die Pension ist direkt an die Besoldungsentwicklung gekoppelt. Die Rente ist stärker von demografischen Faktoren und politischen Reformen abhängig.
3. Flexibilität: Der Angestellte (E11) kann leichter den Arbeitgeber wechseln (auch in die freie Wirtschaft), ohne seine Rentenansprüche zu verlieren. Der Beamte ist "golden gefesselt", da ein Ausscheiden oft zur Nachversicherung in der Rentenversicherung führt (Verlust der Pensionsansprüche).
4. Familie: Das Beamtenrecht in RLP honoriert Kinder durch hohe Familienzuschläge und einen erhöhten Beihilfesatz (70% statt 50%) deutlich stärker im laufenden Netto als der TVöD.

Fazit: In diesem fiktiven Beispiel ist die Beamtenlaufbahn (A11) sowohl in der aktiven Phase als auch im Alter finanziell deutlich attraktiver. Die Differenz summiert sich über ein gesamtes Erwerbsleben inkl. Rentenphase auf einen Vermögensvorteil im hohen sechsstelligen Bereich.


Trotz der rechnerischen Vorteile des Beamtentums bleibt die Realität im öffentlichen Dienst von einer Diskrepanz geprägt: Während die Mehrheit der Aufgaben von Angestellten im TVöD getragen wird, sind verbeamtete Stellen oft ein knappes Gut und nicht für jeden Aufgabenbereich vorgesehen. Diese Ungleichheit führt in Zeiten des Fachkräftemangels zunehmend zu Diskussionen, da beide Statusgruppen Schulter an Schulter dieselbe Verantwortung für das Gemeinwesen tragen.

Die aktuelle Debatte um die amtsangemessene Alimentation verschärft diese Situation zusätzlich. Aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Dienstherren (wie das Land Rheinland-Pfalz) verpflichtet, den Abstand der Besoldung zur sozialen Grundsicherung deutlich zu wahren. Dies führt zu den oben gezeigten, teils massiven Erhöhungen der Familienzuschläge. Diese sind rein rechtlich begründet, finden aber im TVöD-Bereich kein direktes Pendant, da dort die Tarifautonomie und nicht das Verfassungsrecht die Gehaltslogik bestimmt.

Ein möglicher Lösungsweg für die Zukunft könnte darin liegen, den öffentlichen Dienst als einheitliches Karrieresystem moderner zu denken. Anstatt die Gruppen gegeneinander auszuspielen, rückt die Forderung nach einer systemischen Angleichung in den Fokus: Dies könnte einerseits durch eine stärkere steuerliche Entlastung oder attraktivere betriebliche Altersvorsorgemodelle (ZVK-Ausbau) für Angestellte geschehen, um das verfügbare Netto anzugleichen. Andererseits wird politisch diskutiert, langfristig beide Gruppen in einer gemeinsamen Erwerbstätigenversicherung zu vereinen. Ziel muss es sein, die Attraktivität des Staates als Arbeitgeber für alle Beschäftigten zu sichern, damit die finanzielle Lücke nicht zum Hindernis für die dringend benötigte Personalgewinnung wird.

Wie kommst du auf 450 Euro ZVK-Anspruch bei der Erwerbsbiographie?