Amtsangemessene Alimentation - und die Angestellten?

Begonnen von ahbeha, 15.05.2026 09:40

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MoinMoin

Zitat von: TrexLittleArms in 09.06.2026 09:03Gesetzliche Rente: Bei 42 Beitragsjahren und einem Gehalt über dem Durchschnitt (E11) erreicht Person A ca. 50 Entgeltpunkte (EP).

Wenn er tatsächlich 42 Jahre einzahlt, dann sind die ersten 15 Jahre in den Stufen 1-5 und der Rest in der Stufe 6
Und wenn man die aktuellen Zahlen (2026 Tabelle und pro 51.944€ ein Punkt) nimmt, dann sind dass meiner Rechnung nach 62,44 Rentenpunkte.

Petar T.

Ich komme auf 62,2, aber geschenkt.

Die Punkte für die Kinder werden einfach dazugerechnet, also 68,44?

ohjeee

Zitat von: KlammeKassen in 08.06.2026 08:30Nö, ich verstehe deinen Auftritt hier nur nicht. Freu dich doch einfach darüber, dass du zur Eliteklasse gehörst und gut ist. Keine Ahnung, warum man hier alles dann mit so einem Schrott wie "will auch 4,24 % mehr Pension haben" füllen muss.
Wer viel hat, muss wohl auch immer mehr haben.

Durchschnilliche Pension: 3.240 Euro; Durchschnittliche Rente: 1.125 Euro

3.240 + 2.8 % = 3.240 + 90,72 = 3.330,72 Euro
1.125 + 4,24 % = 1.125 + 47,70 = 1.172,70 Euro

und du stellst dich dann ernsthaft hin und diskutierst über Rentenerhöhung  ;D .

Da fehlt glaube ich jedweder Bezug zur Realität und was "normale" Arbeitnehmer so verdienen, weil selbst so gut wie keine Abzüge vom Lohn erfolgen, geht man davon aus, dass das bei anderen wohl auch so ist.


Also vielleicht lieber im Beamtenforum wieder mitteilen, dass die Alimentation, die netto viel höher ist als bei den meisten Arbeitnehmern, viel zu niedrig ist.
Da können dich deine Kollegen besser verstehen. Hier wird das wenig Sinn machen...
lol, da werden freiwillig versicherte geringfügig Beschäftigte und ungelernte Mindestlohn-Jobber in eine Kiste geworfen, mit überwiegend studierten Beamten, in deren Pension auch noch die Betriebsrente inkludiert ist.
armseliges Beamtenbashing mal wieder von dir. Wie immer.

ohjeee

Zitat von: ElBarto in 08.06.2026 14:42Ich weiß ja nicht was Dein Problem mit dem Durchschnitt ist, aber die Werte sprechen doch für sich.
Gebe Dir aber Recht, dass hier ja unterschiedliche Welten gerade was Lohn/Gehalt/Bezüge angeht aufeinandertreffen.


Nichtsdestotrotz kann der Angestellte selbst wenn er jedes Jahr das Maximum einzahlt nur knapp 3600 Euro Rente erzielen. Renten in dieser Höhe kann man vermutlich auf einer normal beschriebenen DIN A4 Seite notieren.

Der Großteil der Beamten würde über eine Pension in dieser Höhe nur lachen.
Dazu kommt im öD noch die Betriebsrente (ZVK), die nochmal etwa 2/3 der gesetzlichen Rente ausmacht.
Pension seit jeher voll zu versteuern.
und abzüglich PKV.

Scull

Zitat von: ohjeee in 09.06.2026 13:30Dazu kommt im öD noch die Betriebsrente (ZVK), die nochmal etwa 2/3 der gesetzlichen Rente ausmacht.
Pension seit jeher voll zu versteuern.
und abzüglich PKV.


2/3? Bitte was für eine ZVK soll das sein?
Sollte das bei mir so bleiben, macht die VBL etwa grob 600  brutto aus

MoinMoin

Zitat von: Scull in 09.06.2026 13:362/3? Bitte was für eine ZVK soll das sein?
Sollte das bei mir so bleiben, macht die VBL etwa grob 600  brutto aus
Als wenn ich das obige Beispiel nehme 42 jahre einzahlen mit eg11, dann spukt der VBL Rechner 1553€ aus das sind rund 60% der 2547€ Rente .
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Geburtsdatum    01.01.2002
Rentenbeginn    01.01.2069
Alter beim Rentenbeginn    67 Jahre
Versorgungspunkte berücksichtigt bis    31.12.2025
Durchschnittliches monatliches zusatzversorgungspflichtiges Entgelt    6416,67 Euro (nicht wundern das ist mit jsz) und errechnet aus der Gesamt Summe über alle Stufen durch die Jahre ( 77.230,52 € durchschnittliche Jahresbrutto in den 4 Dekaden).
Dynamisierung      0.0 Prozent
Startjahr der Dynamisierung     2026
Betriebsrente ohne Abschlag     1553,00 Euro

TrexLittleArms

DAs Ganze waren konservative Werte - hier wurden mögliche Teilzeitbeschäftigungen, Unterbrechungen mit berechnet. Bei der ZVK auch.

Wenn man es scharf rechnen will:
Durchschnittsgehalt (2024) für 1 EP: 45.358€
Gehalt E11(4): 67840€/45.358€ = 1,49 EP
über 42 Beitragsjahre = 62,58 EP
Kinderpunkte für zwei Kinder: 6 EP
GESAMT: 68,58 EP

Aktueller Rentenwert: 39,32€ X 68,58EP = 2713€ (Brutto)

ZVK
Jahresgehalt: 67.840€ / 1.000 = 67,84P
Altersfaktor im Durchschnit 1,1
VP pro Jahr = 67,84P x 1,1 = 74,6P
Jeder Punkt ist derzeit 4,00€ wert => 74,6P x 4,00€ = 1.044€

Gesamtrente Brutto:
Rente: 2.700€
ZVK:   1.044€
=====  3.700€

Während die Pension (A11) ebenfalls bei ca. 3.700 € Brutto liegt, bleibt der entscheidende Unterschied die Abgabenlast im Alter. Der Angestellte zahlt von seinen 3.700 € deutlich höhere Sozialbeiträge als der Pensionär von seiner Pension. Zudem ist die Pension "garantiert" (Alimentationsprinzip), während die Rente und die ZVK-Faktoren (Messbetrag von 4,00 €) politisch bzw. wirtschaftlich angepasst werden können.

ElBarto

Zitat von: TrexLittleArms in 09.06.2026 15:04DAs Ganze waren konservative Werte - hier wurden mögliche Teilzeitbeschäftigungen, Unterbrechungen mit berechnet. Bei der ZVK auch.

Wenn man es scharf rechnen will:
Durchschnittsgehalt (2024) für 1 EP: 45.358€
Gehalt E11(4): 67840€/45.358€ = 1,49 EP
über 42 Beitragsjahre = 62,58 EP
Kinderpunkte für zwei Kinder: 6 EP
GESAMT: 68,58 EP

Aktueller Rentenwert: 39,32€ X 68,58EP = 2713€ (Brutto)

ZVK
Jahresgehalt: 67.840€ / 1.000 = 67,84P
Altersfaktor im Durchschnit 1,1
VP pro Jahr = 67,84P x 1,1 = 74,6P
Jeder Punkt ist derzeit 4,00€ wert => 74,6P x 4,00€ = 1.044€

Gesamtrente Brutto:
Rente: 2.700€
ZVK:   1.044€
=====  3.700€

Während die Pension (A11) ebenfalls bei ca. 3.700 € Brutto liegt, bleibt der entscheidende Unterschied die Abgabenlast im Alter. Der Angestellte zahlt von seinen 3.700 € deutlich höhere Sozialbeiträge als der Pensionär von seiner Pension. Zudem ist die Pension "garantiert" (Alimentationsprinzip), während die Rente und die ZVK-Faktoren (Messbetrag von 4,00 €) politisch bzw. wirtschaftlich angepasst werden können.



Die Berechnungen sind ja alle schön und gut.
Es fängt aber keiner direkt das Erwerbsleben mit  EG11 4 an. Auch der Beamte hat ein Eingangsamt?.
Also wer die Zahlen sieht, das ist nur so auf dem Papier.

Wenn sich den Vergleich weiter vorne ansieht, dann ist beim Beamten der Familienzuschlag alleine für das Plus unterm Strich verantwortlich.
Das Kindergeld beim Angestellten war nicht berücksichtigt.

Was in meinen Augen die größere Sauerei ist, ist dass Beamtenkinder und -ehen mehr wert sind als die von Normalsterblichen.

Und ich bin auch überhaupt der Meinung Beamte braucht es weder als Lehrer noch in der Verwaltung. Und wenn sie dann als Polizist mehr verdienen und privat versichert sind, dann ist mir das egal.

MoinMoin

Zitat von: TrexLittleArms in 09.06.2026 15:04Wenn man es scharf rechnen will:
Und warum rechnest du dann nicht scharf?
Das Durchschnittsgehalt EG11 Basis 2024 über die 42 Jahre ist  71.824,18 € also 66,51 Rentenpunkte.


MoinMoin

Zitat von: ElBarto in 09.06.2026 15:33Es fängt aber keiner direkt das Erwerbsleben mit  EG11 4 an. Auch der Beamte hat ein Eingangsamt?.
Richtig der Angestellte fängt EG11 Stufe 1 an und bei Angestellten gibt es kein Eingangsamt.
Ob ein Verwaltungsmensch mit EG11 anfängt, sei dahin gestellt, ein BSC-Informatiker aber sicherlich schon eher.

Aber was solls, es sind unnütze Vergleiche. Warum die VBL-Seite so viel mehr ausspuckt als die ZVK ist mir ein Rätsle.

MoinMoin

Zitat von: TrexLittleArms in 09.06.2026 15:04Der Angestellte zahlt von seinen 3.700 € deutlich höhere Sozialbeiträge als der Pensionär von seiner Pension.
Dir ist schon klar, dass als Rentner keine AV und RV mehr abgeht.
Also der Rentner hat wesentlich mehr Netto vom Brutto als der Angestellte.
Und ob der Pensionär weniger für die PKV zahlt als der Angestellte steht auch  in den Sternen.

Aber wenigstens zeigt diese "unnütze" Rechnung, dass der Gap zwischen dem Beamten und dem Angestellten in solchen Fällen nicht so krass ist wie der Gap  zwischen den Durchschnittsrenten/pensionen.

MoinMoin

Zitat von: ohjeee in 09.06.2026 13:30Pension seit jeher voll zu versteuern.
Die Rente vom Fallbeispiel ebenfalls.

ohjeee

Zitat von: TrexLittleArms in 09.06.2026 09:03Mal einen direkten Vergleich zweier identischer (fiktiver) Erwerbsbiografien. - Kann Spuren von KI enthalten :-)


KI-Müll.
Wo ist die besondere Lohnsteuertabelle B? Wo ist berücksichtigt, dass der beamtete Kollege mindestens 4 Jahre braucht, um in die A11 zu kommen, während der angestellte Kollege vom ersten Tag an EG11 bekommt?
Warum berechnest du 45 Jahre lang Familienzuschlag inkl. 2 Kinder?

ohjeee

Zitat von: TrexLittleArms in 09.06.2026 15:04DAs Ganze waren konservative Werte - hier wurden mögliche Teilzeitbeschäftigungen, Unterbrechungen mit berechnet. Bei der ZVK auch.

Wenn man es scharf rechnen will:
Durchschnittsgehalt (2024) für 1 EP: 45.358€
Gehalt E11(4): 67840€/45.358€ = 1,49 EP
über 42 Beitragsjahre = 62,58 EP
Kinderpunkte für zwei Kinder: 6 EP
GESAMT: 68,58 EP

Aktueller Rentenwert: 39,32€ X 68,58EP = 2713€ (Brutto)

ZVK
Jahresgehalt: 67.840€ / 1.000 = 67,84P
Altersfaktor im Durchschnit 1,1
VP pro Jahr = 67,84P x 1,1 = 74,6P
Jeder Punkt ist derzeit 4,00€ wert => 74,6P x 4,00€ = 1.044€

Gesamtrente Brutto:
Rente: 2.700€
ZVK:   1.044€
=====  3.700€

Während die Pension (A11) ebenfalls bei ca. 3.700 € Brutto liegt, bleibt der entscheidende Unterschied die Abgabenlast im Alter. Der Angestellte zahlt von seinen 3.700 € deutlich höhere Sozialbeiträge als der Pensionär von seiner Pension. Zudem ist die Pension "garantiert" (Alimentationsprinzip), während die Rente und die ZVK-Faktoren (Messbetrag von 4,00 €) politisch bzw. wirtschaftlich angepasst werden können.

wie kommst du auf die Höhe der ZVK? Die ZVK entspricht ca. 2/3 der GRV. Zumindest den gängigen Rechnern nach.

MoinMoin

Zitat von: ohjeee in 09.06.2026 18:31wie kommst du auf die Höhe der ZVK? Die ZVK entspricht ca. 2/3 der GRV. Zumindest den gängigen Rechnern nach.
Wie gesagt der VBL Rechner kommt da in der Tat auf rund 60% vbl, also bisserl weniger als die zweidrittel.