Amtsangemessene Alimentation - und die Angestellten?

Begonnen von ahbeha, 15.05.2026 09:40

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ohjeee

Zitat von: DiVO in Heute um 09:51Die aktuelle Stigmatisierung durch die Politik. Die Betreuung ist unterm Strich nicht machbar, wenn beide, so wie politisch gewollt und gefordert, Vollzeit arbeiten. Stichwort "Lifestyle-Freizeit".

witzigerweise habe ich schon vor Jahren intern das Wort "Lifestyle-Freizeit" benutzt. Das sind für mich die Fälle (hauptsächlich junge KiTa-MA), die ohne "Not"/Grund Teilzeit arbeiten. Also nicht, weil sie familiäre Verpflichtungen haben, auf Kinder aufpassen müssen, kranke Eltern pflegen, etc. Da gehts nicht um die Kollegin, die nur halbtags arbeiten kann, weil die Grundschule (noch) keine Randzeitenbetreuung anbietet, oder an einem bestimmten Tag die Woche nicht arbeiten kann, weil die Tagesmutter nur 4 von 5 Tagen betreut.
 
Sondern weil es so stressig ist, 39h zu arbeiten. Weil man lieber mittags gar nicht arbeiten will. Weil man lieber ins Freibad oder Café sitzen will um dann tolle Selfies auf Insta hochzuladen. Weil mans sich leisten kann, wenn man bei den Eltern für Umme im Kinderzimmer oder Einliegerwohnung wohnen kann und außer 150€ Essen nichts für den Lebensunterhalt braucht.

War für mich nie nachvollziehbar und käme für mich persönlich nicht in Frage.
Die "pflichtenlosen" Mitarbeiter dürfen das bei usn gerne machen, wir bekommen das organisiert. Aber es lagen wirklich nach jeder TVöD-SuE-Anpassung bei ca. 45 Erzieherinnen mindestens 1-2 Anträge auf Reduzierung der Arbeitszeit auf dem Tisch.
Das beschreibt für mich Lifestyle-Teilzeit. Nicht das Elternteil, das eine Betreuung sicherstellen muss.

Verwaltungsfritze

Zitat von: ohjeee in Heute um 16:12witzigerweise habe ich schon vor Jahren intern das Wort "Lifestyle-Freizeit" benutzt. Das sind für mich die Fälle (hauptsächlich junge KiTa-MA), die ohne "Not"/Grund Teilzeit arbeiten. Also nicht, weil sie familiäre Verpflichtungen haben, auf Kinder aufpassen müssen, kranke Eltern pflegen, etc. Da gehts nicht um die Kollegin, die nur halbtags arbeiten kann, weil die Grundschule (noch) keine Randzeitenbetreuung anbietet, oder an einem bestimmten Tag die Woche nicht arbeiten kann, weil die Tagesmutter nur 4 von 5 Tagen betreut.
 
Sondern weil es so stressig ist, 39h zu arbeiten. Weil man lieber mittags gar nicht arbeiten will. Weil man lieber ins Freibad oder Café sitzen will um dann tolle Selfies auf Insta hochzuladen. Weil mans sich leisten kann, wenn man bei den Eltern für Umme im Kinderzimmer oder Einliegerwohnung wohnen kann und außer 150€ Essen nichts für den Lebensunterhalt braucht.

War für mich nie nachvollziehbar und käme für mich persönlich nicht in Frage.
Die "pflichtenlosen" Mitarbeiter dürfen das bei usn gerne machen, wir bekommen das organisiert. Aber es lagen wirklich nach jeder TVöD-SuE-Anpassung bei ca. 45 Erzieherinnen mindestens 1-2 Anträge auf Reduzierung der Arbeitszeit auf dem Tisch.
Das beschreibt für mich Lifestyle-Teilzeit. Nicht das Elternteil, das eine Betreuung sicherstellen muss.

Es geht "lifestyle-Teilzeitlern" auch nicht zwangsläufig um tolle Insta-Selfies oder dass 39 Stunden zu stressig sind. Ich bin selber jemand mit "Lifestyle-Teilzeit" und mir geht es lediglich darum meine vorhandene, begrenzte Lebenszeit anders zu verbringen als 9 to 5 im Büro. Mein eigenes Leben ist mir zu viel wert und die Arbeit am Ende nur Mittel zum Zweck, als dass ich Vollzeit arbeiten will.
Andere wiederum betreiben einfach Abgabenoptimierung und sicherlich gibt es auch viele, die mittags ihr perfektes Selfie hochladen wollen.

Aber nur weil man es selber nicht nachvollziehen kann, ist es nicht automatisch verkehrt.
Am Ende betrifft dies eben auch nicht nur die "pflichtenlosen" Mitarbeiter sondern jeden einzelnen Arbeitnehmer.

Wenn die Workaholics gerne 40+ Stunden die Woche arbeiten, halte ich sie am Ende ja auch nicht davon ab.

Akzeptanz unterschiedlicher Meinungen und Lebensvorstellungen sollte selbstverständlich sein.

MoinMoin

Als nächstes werde ich stigmatisiert, weil ich mit 60 aufhöre zu arbeiten und mein selbst erarbeitetes Kapital verlebe und meine Kinder ein nicht noch dickeres Erbe übergebe.
Was bin ich dann? ein Nullzeit-Lifestyler?

Ich kann mich wenigstens nicht daran erinnern, dass Merz & Co die Teilzeitler, die Eltern sind oder Pflegende mit dem Begriff überzogen hat. Da muss ich Fiddi mal ausnahmsweise in Schutz nehmen.

daseinsvorsorge

Zitat von: ohjeee in Heute um 16:12witzigerweise habe ich schon vor Jahren intern das Wort "Lifestyle-Freizeit" benutzt. Das sind für mich die Fälle (hauptsächlich junge KiTa-MA), die ohne "Not"/Grund Teilzeit arbeiten. Also nicht, weil sie familiäre Verpflichtungen haben, auf Kinder aufpassen müssen, kranke Eltern pflegen, etc. Da gehts nicht um die Kollegin, die nur halbtags arbeiten kann, weil die Grundschule (noch) keine Randzeitenbetreuung anbietet, oder an einem bestimmten Tag die Woche nicht arbeiten kann, weil die Tagesmutter nur 4 von 5 Tagen betreut.
 
Sondern weil es so stressig ist, 39h zu arbeiten. Weil man lieber mittags gar nicht arbeiten will. Weil man lieber ins Freibad oder Café sitzen will um dann tolle Selfies auf Insta hochzuladen. Weil mans sich leisten kann, wenn man bei den Eltern für Umme im Kinderzimmer oder Einliegerwohnung wohnen kann und außer 150€ Essen nichts für den Lebensunterhalt braucht.

War für mich nie nachvollziehbar und käme für mich persönlich nicht in Frage.
Die "pflichtenlosen" Mitarbeiter dürfen das bei usn gerne machen, wir bekommen das organisiert. Aber es lagen wirklich nach jeder TVöD-SuE-Anpassung bei ca. 45 Erzieherinnen mindestens 1-2 Anträge auf Reduzierung der Arbeitszeit auf dem Tisch.
Das beschreibt für mich Lifestyle-Teilzeit. Nicht das Elternteil, das eine Betreuung sicherstellen muss.
Wenn die kitamitarbeiterin nach vielleicht 30 Jahren an ihre Grenzen kommt, ist das natürlich ein Skandal.

Deshalb empfehle ich ihnen mal eine Woche Kita - vielleicht haben Sie dann mehr Einblick in dieses Arbeitsfeld und kommen zu einer differenzierten Aussage

BAT

Lifestyle-Teilzeit, wie von Merz angesprochen, ist für den TVÖD nicht einschlägig, da es tarifliche Regelungen zur Teilzeit gibt. Er bezog sich auf gesetzliche Regelungen.