Wahlhelfer trotz genehmigten Urlaub?

Begonnen von reelain@gmail.com, 24.05.2026 14:44

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Warnstreik

Zitat von: BAT in Gestern um 13:10Ernsthaft?

Urlaub kannst Du beantragen wie Du willst. Ich beantrage als Beispiel den kompletten September vom 01. bis 30.09. Urlaub habe ich aber nur an den Werktagen.
Eintrag in der Kartei: UUUUUSASOUUUUUSASOUUUUSASO, etc..

Sollte es anders sein, würde ich z. B. im Rahmen der Bereitschaft auch Zahlungen für die Samstage und Sonntage bekommen, ist aber nicht so.

Kartei? Ernsthaft? ;-)     

Das Bundesurlaubsgesetz sagt klar, dass Urlaub zusammenhängend zu nehmen und zu gewähren ist. Das schützt die Wochenenden dazwischen im besonderen und ist genauso Teil der Erholungszeit wie die eigentlichen Urlaubstage. (außer man arbeitet regelmäßig an Wochenenden, dann ists wirklich Urlaub)


Hat am Ende mit der Zuteilung von diesem "Ehrenamt" wenig zu tun, das ist richtig. Ich empfinde es aber schlicht als unehrenhaft (um bei dem Terminus zu bleiben) Kollegen in ihrem Urlaub dazu zu verpflichten - die Information liegt zu dem Zeitpunkt schon vor. Bei uns ist es in der Regel kein Problem genug Freiwillige zu finden, es ist allerdings einfacher zwangszuverpflichten.


Warnstreik

Zitat von: Schmitti in Gestern um 13:46Damit hast du ausreichend dokumentiert, dass du das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz nicht kennst/kennen willst/anwenden kannst/willst und damit für eine Funktion im Wahlvorstand ungeeignet bist.

Dummheit schafft Freitzeit? ;-)

MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 15:12Ich empfinde es aber schlicht als unehrenhaft (um bei dem Terminus zu bleiben) Kollegen in ihrem Urlaub dazu zu verpflichten - die Information liegt zu dem Zeitpunkt schon vor.
Wieso sollte das Wahlamt (oder wie die heißen) Zugriff auf die Urlaubspläne der Angestellten haben?
Dürfen die das? Nein, würde ich mal behaupten.

Die bekommen doch nur eine Liste von Angestellten des Landes (darüber sollte man eigentlich informiert worden sein) und wählen dann bei Bedarf per Zufall aus (so die Theorie), oder?

BAT

Zitat von: Warnstreik in Gestern um 15:12Hat am Ende mit der Zuteilung von diesem "Ehrenamt" wenig zu tun, das ist richtig.

Eben.

Die Kartei ist Online. Das Urlaubsgesetz bezieht sich auf Urlaub von der Hauptarbeit und der Urlaub ist insofern auch bei einer Wahrnehmung eines Ehrenamtes gewahrt.

Es liegt an der Person selbst, eine Verhinderung darzulegen. Dies scheint im vorliegenden Fall nicht zuzutreffen.



Faunus

Zitat von: Rheini in 26.05.2026 21:50Du solltest deine Gedanken sortieren. Der AG hat damit nichts zu tun.


Dann erleuchte mich: Woher hat das Wahlamt die Namen und Adressen der MA im ÖD, um diesen das Ehrenamt anzutragen?
Muss eine "Körperschaft des ÖR" (grob umschrieben) nur eine definierte Zahl an MA melden oder alle?

Also mein AG im ÖD fragt bei uns als AN freundlich mit "Zuckerl" nach, bevor er scheinbar sein "Kontingent" aus Freiwilligen ans Wahlamt weitergibt.
Mir erscheint es also so, dass mein AG sehr wohl Einfluß hat und in der Lage ist Leute, die den urlaiub eingereicht hahen nicht zu melden.

Könnte die Ausgestaltung des Bundeswahlgesetzes u.U. auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein?



Schmitti

Wir sind lt. Ausgangsbeitrag in einer, Zitat, kleinen Stadt in Niedersachsen. Da sind im September Wahlen, das sind, Stand jetzt zumindest ;-) Kommunalwahlen. Bereits in der ersten Antwort wird die einschlägige Rechtsgrundlage zitiert, wonach eine Gemeinde oder eine Samtgemeinde ihre Beschäftigten auch dann in einen Wahlvorstand berufen kann, wenn diese nicht im Wahlgebiet wahlberechtigt sind.

Was genau habt ihr jetzt mit "Land" und irgendwelchen Datenweitergaben zwischen Dienststellen? Das konkrete Problem des Fragestellers dort vor Ort dürfte mit 1-3 Ansprechpartnern für kurze innerbehördliche Telefonate zu lösen sein, zumindest wenn es das einzige Problem sein sollte.

Warnstreik

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 15:18Wieso sollte das Wahlamt (oder wie die heißen) Zugriff auf die Urlaubspläne der Angestellten haben?
Dürfen die das? Nein, würde ich mal behaupten.

Die bekommen doch nur eine Liste von Angestellten des Landes (darüber sollte man eigentlich informiert worden sein) und wählen dann bei Bedarf per Zufall aus (so die Theorie), oder?


Und diese Liste stellt der Arbeitgeber bereit und muss die eigenen Angestellten auch darüber informieren, dass er sie für eine Wahl "gemeldet" hat. An dieser Stelle könnte ich schon vorfiltern...

Am Ende wurscht - schade ist, dass man es offenbar nicht versucht hauptsächlich Freiwillige zu werben. Viele bleiben dann ja dabei. (meine Frau macht das seit Jahren und hat Spaß dran)


MoinMoin

Zitat von: Warnstreik in Heute um 11:21Und diese Liste stellt der Arbeitgeber bereit und muss die eigenen Angestellten auch darüber informieren, dass er sie für eine Wahl "gemeldet" hat. An dieser Stelle könnte ich schon vorfiltern...
Wenn dann schon der Urlaub bekannt ist. Es dürften aber durchaus einige danach schnell einen Urlaub planen, damit sie nicht das Ehrenamt ausüben müssen.
ZitatAm Ende wurscht - schade ist, dass man es offenbar nicht versucht hauptsächlich Freiwillige zu werben. Viele bleiben dann ja dabei. (meine Frau macht das seit Jahren und hat Spaß dran)
Jipp absolut traurig.

BAT

Wir halten also fest: die Berufung ist rechtlich in Ordnung, der TE hat keine Exculpation, aber die Behörde/ AG ist schuld.

Faunus

Zitat von: Warnstreik in Heute um 11:21Am Ende wurscht - schade ist, dass man es offenbar nicht versucht hauptsächlich Freiwillige zu werben. Viele bleiben dann ja dabei. (meine Frau macht das seit Jahren und hat Spaß dran)

Schade finde ich, dass man zu einem Ehrenamt berufen wird und dann "bockig, wie ein Kleinkind" ein Faß aufmacht, mit den Füßen aufstampft und nach Winkelparagraphen im Forum ÖD nachfragt.
Entweder hat man Urlaub gebucht und legt dem Wahlamt (am besten in der AZ) die Buchung (entsprechend geschwärzt - wie weiter oben beschrieben) vor oder geht am Wahlsonntag seiner Bürgerpflicht nach.

Wie verkommen ist unsere Gesellschaft eigentlich?!


Rheini

So verkommen das wenn man im Unrecht ist es dennoch nicht sein darf weil es bestimmt doch irgendjemanden gibt, der noch mehr dazu verpflichtet sein könnte, als man selbst.

Und wenn nicht, soll halt jemand mit viel "Zückerli" dazu gebracht werden, damit man sein eigenen Tag nicht als Wahlhelfer verbringen muss.

Ausser das Zückerli ist so groß das man es selber machen will und nicht versteht, wieso ein anderer den Job machen darf, man selber aber nicht. Vetternwirtschaft????

Faunus

Was ich nicht verstanden habe:
mein AG-Vertreter schickt eine rund-e-mail rum, wer sich freiwillig für den Wahltag zur Verfügung stellt (und ja mit Zückerli. Aufwandsentschädigung und ein freier Tag sind sicherlich nicht der Hauptgrund der freiwilligen Meldung).

Und scheinbar muss der AG nur eine bestimmte Anzahl an MA melden (abhängig von der Anzahl der MA), die dann die "Berufung" bekommen oder auch nicht.
Habe ich da etwas falsch verstanden?


Warnstreik

Zitat von: Faunus in Heute um 15:14Schade finde ich, dass man zu einem Ehrenamt berufen wird und dann "bockig, wie ein Kleinkind" ein Faß aufmacht, mit den Füßen aufstampft und nach Winkelparagraphen im Forum ÖD nachfragt.
Entweder hat man Urlaub gebucht und legt dem Wahlamt (am besten in der AZ) die Buchung (entsprechend geschwärzt - wie weiter oben beschrieben) vor oder geht am Wahlsonntag seiner Bürgerpflicht nach.

Wie verkommen ist unsere Gesellschaft eigentlich?!

Verkommen? Geht's noch ein bisschen drastischer? Menschen nehmen im allgemeinen Urlaub weil sie in der Zeit etwas vorhaben. Nicht immer gibt es dazu eine kostspielige Buchung. "Verkommen" ist es, neben dem Nachweis das man Urlaub hat, noch Nachweise zu verlangen, dass man auch wirklich viel Geld ausgegeben hat.


Faunus

Zitat von: Warnstreik in Heute um 18:37Verkommen? Geht's noch ein bisschen drastischer? Menschen nehmen im allgemeinen Urlaub weil sie in der Zeit etwas vorhaben. Nicht immer gibt es dazu eine kostspielige Buchung. "Verkommen" ist es, neben dem Nachweis das man Urlaub hat, noch Nachweise zu verlangen, dass man auch wirklich viel Geld ausgegeben hat.


War drastisch/überspitzt ausgedrückt und deplaziert. Mea culpa!
Es ändert aber nichts daran, dass es besondere Gründe braucht um unser zutiefst demokratisches Instrument der Wahl als Bürger nicht unterstützen zu können. Nicht wollen ist kein Argument und wenn man Urlaub zu Hause macht, kann man sehr wohl an einem Sonntag die Demokratie mit mehr als einem Kreuzchen unterstützen. Die Freiheit haben wollen und die Pflicht verweigern. Demnächst werden Steuerhinterzieher hier auch noch gelobt!
Egal!

Und Te hat sich nicht mehr gemeldet.
War wohl nicht so wichtig oder kein passender Winkelparagrph dabei!

BAT

Zitat von: Warnstreik in Heute um 18:37Und scheinbar muss der AG nur eine bestimmte Anzahl an MA melden (abhängig von der Anzahl der MA), die dann die "Berufung" bekommen oder auch nicht.
Habe ich da etwas falsch verstanden?


Wir haben ja auch die Wahl hier bei uns am 13.09. - es gibt 1000 verschiedene AG im öffentlichen Dienst. Die Wahlen werden von den Gemeinden organisiert inklusive Personal.

Nun gibt es drei Arten von Personal:

a) die direkt im Wahlbüro/ Gemeinde (da gibt es meist genug Freiwillige, Leute, die das schon lange Jahren machen)

b) die Auszählung der Briefwahl/ Landkreis (meist genug Freiwillige)

c) die Personen bei der Gemeinde/ Landkreis, die es hauptamtlich organisieren (hier wird trotz UrlaubsREISE ein Einsatz erwartet und das sind Wochen zu planen)

und eigentlich auch noch

d) die ganze Geschichte mit dem passiven Wahlrecht