Externenprüfung Verwaltungsfachangestellter

Begonnen von Ausbildungsberater, 24.05.2026 19:38

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Ausbildungsberater

Hallo,

ich bin neu im Forum und habe eine Frage. Ich bin Quereinsteiger im öffentlichen Dienst, genauer gesagt, Ausbildungsberater bei einer IHK (zur Hintergrundinfo: https://de.wikipedia.org/wiki/Ausbildungsberater).
Ich habe jedoch keinen Verwaltungshintergrund, sondern bin Industriemeister Metall und habe außerdem die Aufstiegsfortbildung zum geprüften Berufspädagogen absolviert.
Nach 8 Jahren in dem Job würde ich gerne auch eine passende Qualifikation erwerben. § 45 Abs 2 BBiG eröffnet die Möglichkeit, Personen, die das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer an Berufserfahrung gesammelt haben, die Abschlussprüfung des entsprechenden Ausbildungsberufes abzulegen. Da meine Tätigkeit große Bezüge zum Beruf "Verwaltungsfachangestellter" hat, möchte ich gerne diese Prüfung ablegen. Auch, um vielleicht einmal in anderen Bereichen des ÖD arbeiten zu können.
Dass es den Angestelltenlehrgang II gibt, weiß ich, aber derzeit wird dazu eine bundeseinheitliche Fortbildungsordnung für den Verwaltungsfachwirt erarbeitet, die noch in der Luft hängt. Das wäre auch interessant, aber vielleicht ist es auch sinnvoll kleine Schritte zu gehen und erst mal den Verwaltungsfachangestellten in Angriff nehmen zu wollen.

Das Fachbuch ist mir natürlich bekannt. Aber davon unabhängig: Gibt es hier Erfahrungen von Leuten, die sich ebenfalls extern im Selbststudium auf diese Prüfung vorbereitet haben?

Ich würde mich freuen, von euren Erfahrungen zu lesen.

D-x

Zählen die IHKs tatsächlich zum Öffentlichen Dienst? KdöR ja, aber dem TVöD unterliegen sie nicht, oder?

Der Beruf des Verwaltungsfachangestellten ist sehr vielfältig und man wird in mehreren, völlig verschiedenen Rechts- bzw. Fachgebieten geprüft, ebenso im Angestelltenlehrgang II, wo durchaus Baurecht, Privatrecht, Haushalts- und Kassenrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht und viele weitere drankommen können.
Ohne diesen Beruf herabwürdigen zu wollen kann ich mir nicht recht vorstellen, dass ein erfahrener Ausbildungsberater die geeigneten Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung hat, ebenso halte ich ohne starke Anknüpfungspunkte im Job oder eben in Ausbildung/Lehrgang die Prüfungsvorbereitung für schwierig.

Ich sehe es eher so, dass eine (beliebige) Ausbildung Grundlage für die Weiterbildung "Geprüfter Berufspädagoge" ist, die für die Tätigkeit offenbar recht förderlich ist.

Karotte123


Eigentlich sollte dich da deine zuständige IHK beraten können, insbesondere bei Externenprüfungen  ;D

Ausbildungsberater

#3
Zitat von: D-x in 27.05.2026 16:14Zählen die IHKs tatsächlich zum Öffentlichen Dienst? KdöR ja, aber dem TVöD unterliegen sie nicht, oder?

Der Beruf des Verwaltungsfachangestellten ist sehr vielfältig und man wird in mehreren, völlig verschiedenen Rechts- bzw. Fachgebieten geprüft, ebenso im Angestelltenlehrgang II, wo durchaus Baurecht, Privatrecht, Haushalts- und Kassenrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht und viele weitere drankommen können.
Ohne diesen Beruf herabwürdigen zu wollen kann ich mir nicht recht vorstellen, dass ein erfahrener Ausbildungsberater die geeigneten Voraussetzungen für das Bestehen der Prüfung hat, ebenso halte ich ohne starke Anknüpfungspunkte im Job oder eben in Ausbildung/Lehrgang die Prüfungsvorbereitung für schwierig.

Ich sehe es eher so, dass eine (beliebige) Ausbildung Grundlage für die Weiterbildung "Geprüfter Berufspädagoge" ist, die für die Tätigkeit offenbar recht förderlich ist.

Ja klar gehören wir zum öffentlichen Dienst, wir sind mittelbarer Teil der Landesverwaltung. Dementsprechend findet auch der TV-L auf uns Anwendung.
Der Beruf des Verwaltungsfachangestellten hat sogar eine eigene Fachrichtung für IHKs und die HWKs.

Anknüpfungspunkte im Beruf habe ich durchaus, sonst käme ich ja gar nicht auf die Idee. Ich leite Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, ich erlasse Verwaltungsakte, ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (bspw. bei Widersprüchen gegegen Prüfungsergebnisse) und bearbeite und prüfe Anträge und Ausnahmebewilligungen. Das alles ist Verwaltungsrecht.

Ich finde es wichtig, das was ich tue auch auf eine saubere Grundlage zu stellen. Stellt euch mal vor, ihr habt Berührpunkte mit der IHK, weil z.B. euer Kind seine Abschlussprüfung nicht bestanden hat. Dann erwartet man doch, dass es dort fair und vor allem nach rechtsstaatlichen Prinzipien abläuft und nicht nach dem Prinzip ja, äh, ich glaube..., kann sein dass..., äh, ich seh das so und damit BASTA!.


Ausbildungsberater

Zitat von: Karotte123 in 27.05.2026 16:45Eigentlich sollte dich da deine zuständige IHK beraten können, insbesondere bei Externenprüfungen  ;D

Es wäre mir neu, dass die IHK zuständige Stelle für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst wäre... Die IHK prüft ja auch keine Verwaltungsfachangestellten. § 73 BBiG regelt die zuständigen Stellen für die Berufsausbildung im ÖD, wobei die genaue Regelung wiederrum den Ländern obliegt, da deren Verwaltungen unterschiedlich organisiert sind (bspw. bestehen nicht in jedem Bundesland Regierungspräsidien).

Mir ist jedoch kein Bundesland bekannt, in dem die IHK die zuständige Stelle für die Berufsausbildung im ÖD ist.

Karotte123

Die IHK ist die zuständige Stelle , jedenfalls war sie das bei mir anno dazumal. Da du ja die Externenprüfung machst , meldest du dich da auch an. Beim Zulassungsantrag wird dann auch geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was aber sein kann: das die Ausbildung an einer Verwaltungsakademie oder Ähnliches stattfindet, da müsstest du mal schauen wer da in deinem Bundesland bzw Kommune verantwortlich ist und dort mal nachfragen ob und wie das mit der Prüfung läuft.

Du könntest aber auch nachfragen ob es bei dir Vor Ort auch einen Angestelltenlehrgang I bzw II gibt und ihr dort Kontingente für Teilnehmer habt

Ausbildungsberater

#6
Zitat von: Karotte123 in 27.05.2026 19:43Die IHK ist die zuständige Stelle , jedenfalls war sie das bei mir anno dazumal. Da du ja die Externenprüfung machst , meldest du dich da auch an. Beim Zulassungsantrag wird dann auch geprüft ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was aber sein kann: das die Ausbildung an einer Verwaltungsakademie oder Ähnliches stattfindet, da müsstest du mal schauen wer da in deinem Bundesland bzw Kommune verantwortlich ist und dort mal nachfragen ob und wie das mit der Prüfung läuft.

Du könntest aber auch nachfragen ob es bei dir Vor Ort auch einen Angestelltenlehrgang I bzw II gibt und ihr dort Kontingente für Teilnehmer habt

Ich bin mir zu 99% sicher dass keine IHK Verwaltungsfachangestellte prüft. Jedenfalls konnte ich dazu keinen einzigen Beleg finden. Was sein KANN ist, dass der Beruf "Kauffrau/-mann für Büromanagement", der ja ebenfalls vereinzelt in Behörden ausgebildet wird, von einer IHK geprüft wird, weil die zuständigen Stellen keinen eigenen Prüfungsausschuss dafür errichtet haben. Nichtsdestotrotz, verbleibt die grundsätzliche Zuständigkeit für die Berufsausbildung im ÖD bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (Eintragen des Ausbildungsvertrags in das Verzeichnis der Berufsausbildung, Eignungsfeststellung und Überwachung), einzig für die Prüfung kann ein solcher Prüfling dann an eine IHK überstellt werden, wenn kein eigener Prüfungsausschuss besteht.
Eine Prüfung der Verwaltungsfachangestellten durch die IHK erscheint schon deshalb fragwürdig, weil die IKHs regelmäßig (bis auf wenige Ausnahmen in Einzelfällen) die Abschlussprüfungen der Berufe, die in den ihr angehörenden Unternehmen ausgebildet werden, abnimmt. Behörden gehören der IHK nicht als Mitglieder an, warum sollte sich die IHK also die Mühe machen, für diesen Bereich Aufgaben einer zuständigen Stelle wahrzunehmen, Prüfungsausschüsse zu errichten, usw.?
Viele denken automatisch Ausbildung = IHK, obwohl das nicht der Fall ist. Wir sind nur für die Ausbildung zuständig, sofern keine andere Kammer (HWK, Landwirtschaftskammer) oder Behörde nach Landesrecht zuständig ist. Sicher sind wir, was die Gesamtzahl der Ausbildungsberufe angeht, die wohl größte zuständige Stelle, aber eben nicht die einzige.


Die Externenprüfung lässt auch nicht zwangsläufig auf eine Zuständigkeit einer IHK schließen. Eine Externenprüfung kann ich bei einer IHK, bei einer HWK, bei einer Landwirtschaftskammer, Steuerberaterkammer usw. ablegen. Das ergibt sich aus dem BBiG, das für alle zuständigen Stellen gilt, es ist ja schließlich das Berufsbildungs- nicht das IHK-Gesetz.

Um nur ein paar Beispiele zu nennen:
In Sachsen ist die Landesdirektion Sachsen zuständige Stelle für die Berufsausbildung im ÖD: https://www.lds.sachsen.de/ausbildung/?ID=12314&art_param=852
In Hessen das Regierungspräsidium Gießen: https://rp-giessen.hessen.de/karriere/die-zustaendige-stelle
Auf Bundesebene das Bundesverwaltungsamt: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Aufgaben/DE/Z/zustaendige-stelle.html
In Baden-Württemberg die Regierungspräsidien: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/seiten/rechtl-ausbildungsber-1/
usw.

Jedenfalls ist nirgends eine IHK die zuständige Stelle für die Berufsausbildung im öffentlichen Dienst.

D-x

Zitat von: Ausbildungsberater in 27.05.2026 18:57Anknüpfungspunkte im Beruf habe ich durchaus, sonst käme ich ja gar nicht auf die Idee. Ich leite Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, ich erlasse Verwaltungsakte, ich prüfe die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten (bspw. bei Widersprüchen gegegen Prüfungsergebnisse) und bearbeite und prüfe Anträge und Ausnahmebewilligungen. Das alles ist Verwaltungsrecht.

Wieder etwas gelernt, spannend, vielen Dank für die Infos.
Den Anknüpfungspunkt erkenne ich damit. Was dennoch bleibt ist die Herausforderung, dass Du dir für die Prüfung eine enorme Menge Fachlichkeit aneignen musst, die Du anschließend nicht mehr benötigen wirst. Wenn Du da kein Problem für Dich siehst und das Pensum für machbar hältst, umso besser. Unpraktisch könnte sein, dass Du bei Nachfragen in Deiner IHK nicht für jeden Bereich Experten findest, die Dich in den Fachgebieten unterstützen können.

Übrigens ist das ja nicht nur bei Dir ein Thema. Auch Kernverwaltungsmitarbeiter wenden nicht selten nach Ausbildung oder AII nur einen Bruchteil des Gelernten an und müssen wenn sie doch die Fachlichkeit wechseln auf Grund von Gesetzesänderungen neu lernen.