[SN] Anwärterbezüge nach der Besoldungsrunde 2025-2028 Sachsen

Begonnen von Elise_H, 26.05.2026 14:22

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Elise_H

Hallo zusammen,

ich fange im September 2026 die Ausbildung zum Finanzwirt in Sachsen an. Nach der Zusage vom Amtsarzt habe ich im April 2026 vom LASF die Unterlagen und alle notwendige Infos über den Anfang der Ausbildung bekommen. Dabei wurde die Höhe der Anwärterbezüge mit Stand Juni 2025 genannt. Meine Frage: Nach der Zustimmung des Landtages zum Gesetz zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2026/2027/2028 sollte ich ab September den angepassten Betrag bekommen oder es wird immer noch der Stand vom Juni 2025 gelten (weil während meiner Bewerbung dieser galt)?

Lieben Dank im Voraus für die Antwort(en).

Finanzbeamter

Die Bezüge werden bis September hoffentlich angepasst sein, ja.

Magst du vielleicht noch kurz verraten, wie dein bisheriger Werdegang aussieht und wie alt du bist?

Ich will dir deine Entscheidung überhaupt nicht madig machen, aber in den letzten Jahren ist die Quote derer, die die Ausbildung im mittleren Dienst begonnen und dann abgebrochen haben, enorm gestiegen.

Aber vielleicht ist die Tätigkeit im Finanzamt ja auch dein Traumjob.  ;D

Viele Grüße von einem zukünftigen Kollegen.

Elise_H

Zitat von: Finanzbeamter in 26.05.2026 14:37Die Bezüge werden bis September hoffentlich angepasst sein, ja.

Magst du vielleicht noch kurz verraten, wie dein bisheriger Werdegang aussieht und wie alt du bist?

Ich will dir deine Entscheidung überhaupt nicht madig machen, aber in den letzten Jahren ist die Quote derer, die die Ausbildung im mittleren Dienst begonnen und dann abgebrochen haben, enorm gestiegen.

Aber vielleicht ist die Tätigkeit im Finanzamt ja auch dein Traumjob.  ;D

Viele Grüße von einem zukünftigen Kollegen.

Danke für Deine Antworten, Finanzbeamter. Das schätze ich sehr.

Nein, ich würde nichts mehr über meinen Werdegang verraten, weil ich nicht will, dass ich mich "oute". Ich würde sogar wetten, dass es keine solchen Leute mit meinem Werdegang beim Finanzamt gibt. ;) Deswegen will ich nichts weiter ausführen.

Ich habe leider keine "Insider Info" bezüglich der Azubi-Quoten im mD. Ich hatte damals überlegt, beim Vorstellungsgespräch eine Frage in so einer Richtung zu stellen: Wie sahen die Zahlen in den letzten Jahren aus (die Zahl der Kandidaten, die mit der Ausbildung angefangen haben, vs. die Zahl der abgebrochenen Ausbildungen vs. die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen und letztendlich die Zahl der Übernahmen der Beamten auf Probezeit). Ich habe mich trotzdem entschieden, diese Frage nicht zu stellen.

Mir wurde beim Vorstellungsgespräch gesagt, der Job wäre eine Unterforderung für mich, und es wurden auch andere Dinge  offen angesprochen. Ich mache mir keine Illusionen, ich bleibe trotzdem enthusiastisch und schaue, was auf mich zukommt.   

Bist du im gD tätig? Ist die Tätigkeit beim Finanzamt nicht dein Traumjob? :)

 

MasterNoname89

Zitat von: Elise_H in 26.05.2026 15:32Danke für Deine Antworten, Finanzbeamter. Das schätze ich sehr.

Nein, ich würde nichts mehr über meinen Werdegang verraten, weil ich nicht will, dass ich mich "oute". Ich würde sogar wetten, dass es keine solchen Leute mit meinem Werdegang beim Finanzamt gibt. ;) Deswegen will ich nichts weiter ausführen.

Ich habe leider keine "Insider Info" bezüglich der Azubi-Quoten im mD. Ich hatte damals überlegt, beim Vorstellungsgespräch eine Frage in so einer Richtung zu stellen: Wie sahen die Zahlen in den letzten Jahren aus (die Zahl der Kandidaten, die mit der Ausbildung angefangen haben, vs. die Zahl der abgebrochenen Ausbildungen vs. die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen und letztendlich die Zahl der Übernahmen der Beamten auf Probezeit). Ich habe mich trotzdem entschieden, diese Frage nicht zu stellen.

Mir wurde beim Vorstellungsgespräch gesagt, der Job wäre eine Unterforderung für mich, und es wurden auch andere Dinge  offen angesprochen. Ich mache mir keine Illusionen, ich bleibe trotzdem enthusiastisch und schaue, was auf mich zukommt.   

Bist du im gD tätig? Ist die Tätigkeit beim Finanzamt nicht dein Traumjob? :)

 

In Bezug auf dein "Outing" ist dein Benutzername jetzt nicht sehr anonym gewählt ;) Dir wird aber auch niemand Steine in den Weg legen, nur weil du hier Fragen stellst oder dich auch einmal kritisch äußerst.

Interessant wäre es trotzdem, aus welcher Branche du kommst. Wenn du das dennoch für dich behalten möchtest, ist das aber deine Sache.

In Hinblick auf deine Frage hätte man im Bereich der allgemeinen Tarifrunde diese mit stellen können, dafür hätte es nicht zwingend einen eigenen Beitrag erfordert.

Du wirst dich auch künftig ausgiebig mit Gesetzen befassen müssen. Entsprechend ist die erste Übung, aus dem betreffenden Gesetzentwurf die entsprechenden Werte herauszuarbeiten. Ich verlinke dir den Entwurf, der in dieser Form bereits beschlossen wurde und nach Veröffentlichung im SächsGVBl dann auch Gültigkeit erlangt.

Hier gehts zum Gesetzentwurf:

edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6566&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=&dok_id=311321


PS: Das Gesetz gilt immer für alle Beamten, egal wann diese in den Dienst eingetreten sind ;) Es wäre ja auch noch schöner, wenn die Besoldungstabelle Bestand hat, die zum Tag der Einstellung gegolten hat :D ... andere Klagen schon seit Jahren wegen der noch immer zu geringen Besoldungstabelle, trotz dass diese regelmäßig "angepasst" wird ;)
Wer täglich mit seinen Pflichten konfrontiert wird, sollte zugleich auch seine Rechte kennen ;)

Finanzbeamter

Zitat von: Elise_H in 26.05.2026 15:32Danke für Deine Antworten, Finanzbeamter. Das schätze ich sehr.

Nein, ich würde nichts mehr über meinen Werdegang verraten, weil ich nicht will, dass ich mich "oute". Ich würde sogar wetten, dass es keine solchen Leute mit meinem Werdegang beim Finanzamt gibt. ;) Deswegen will ich nichts weiter ausführen.

Ich habe leider keine "Insider Info" bezüglich der Azubi-Quoten im mD. Ich hatte damals überlegt, beim Vorstellungsgespräch eine Frage in so einer Richtung zu stellen: Wie sahen die Zahlen in den letzten Jahren aus (die Zahl der Kandidaten, die mit der Ausbildung angefangen haben, vs. die Zahl der abgebrochenen Ausbildungen vs. die Zahl der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildungen und letztendlich die Zahl der Übernahmen der Beamten auf Probezeit). Ich habe mich trotzdem entschieden, diese Frage nicht zu stellen.

Mir wurde beim Vorstellungsgespräch gesagt, der Job wäre eine Unterforderung für mich, und es wurden auch andere Dinge  offen angesprochen. Ich mache mir keine Illusionen, ich bleibe trotzdem enthusiastisch und schaue, was auf mich zukommt.   

Bist du im gD tätig? Ist die Tätigkeit beim Finanzamt nicht dein Traumjob? :)

 
Nein, ich bin leider auch "nur" im mittleren Dienst, obwohl ich eigentlich die Befähigung für den gehobenen Dienst in der Tasche hätte. Damals war dort allerdings schon der Bewerbungsschluss rum und ich dachte mir, dann mache ich halt erstmal den mittleren Dienst. Bereits damals wurde mit guten Aufstiegsmöglichkeiten geworben, die es in der Praxis allerdings nie gab.  ;)

Glücklicherweise kann man als Beamter aber relativ unkompliziert einer Nebentätigkeit nachgehen und so habe ich es mir in den letzten Jahren recht bequem eingerichtet.  ;D

Für mich ist die Arbeit Mittel zum Zweck. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Und das Problem ist meist auch nicht die Arbeit an sich, sondern die Kollegen, die sich das Leben teilweise gegenseitig zur Hölle machen. Über die Geschichten, die ich schon miterlebt habe, könnte ich mittlerweile ein Buch schreiben. Leg dir also am besten gleich von Beginn an ein dickes Fell zu und lass dich nicht unnötig stressen.  8)


Elise_H

Zitat von: MasterNoname89 in 26.05.2026 16:12In Bezug auf dein "Outing" ist dein Benutzername jetzt nicht sehr anonym gewählt ;)


Glaubst Du wirklich, mein Name ist "Elise"? :)

Zitat von: MasterNoname89 in 26.05.2026 16:12In Hinblick auf deine Frage hätte man im Bereich der allgemeinen Tarifrunde diese mit stellen können, dafür hätte es nicht zwingend einen eigenen Beitrag erfordert.

Meinst Du diesen Beitrag hier? Ich habe den schon gelesen, und ich habe trotzdem einen neuen erstellt, da ich dachte, der neue Beitrag würde schneller von den Benutzern aufgefunden und gelesen. Sorry, vielleicht war das nicht so elegant meinerseits.

Zitat von: MasterNoname89 in 26.05.2026 16:12Es wäre ja auch noch schöner, wenn die Besoldungstabelle Bestand hat, die zum Tag der Einstellung gegolten hat

Was bedeutet das jetzt? Es kann sein, ich kriege trotzdem Anwärterbezüge mit Stand Juni 2025?? ...

Danke für den Gesetzentwurf; den hatte ich schon gesehen, aber nicht gelesen  :D ich habe nur das Ergebnis mitbekommen, dass es am 12.05.2026 beschlossen wurde.



Elise_H

Zitat von: Finanzbeamter in 26.05.2026 16:48Für mich ist die Arbeit Mittel zum Zweck. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Das ist genau auch meine Einstellung.  ;)

Zitat von: Finanzbeamter in 26.05.2026 16:48Und das Problem ist meist auch nicht die Arbeit an sich, sondern die Kollegen, die sich das Leben teilweise gegenseitig zur Hölle machen. Über die Geschichten, die ich schon miterlebt habe, könnte ich mittlerweile ein Buch schreiben. Leg dir also am besten gleich von Beginn an ein dickes Fell zu und lass dich nicht unnötig stressen.  8)

Danke für diese Info. Ellbogenmentalität ist natürlich Schei*e, es muss nicht sein, aber...

MasterNoname89

Zitat von: Elise_H in 26.05.2026 16:51Glaubst Du wirklich, mein Name ist "Elise"? :)

Meinst Du diesen Beitrag hier? Ich habe den schon gelesen, und ich habe trotzdem einen neuen erstellt, da ich dachte, der neue Beitrag würde schneller von den Benutzern aufgefunden und gelesen. Sorry, vielleicht war das nicht so elegant meinerseits.

Was bedeutet das jetzt? Es kann sein, ich kriege trotzdem Anwärterbezüge mit Stand Juni 2025?? ...

Danke für den Gesetzentwurf; den hatte ich schon gesehen, aber nicht gelesen  :D ich habe nur das Ergebnis mitbekommen, dass es am 12.05.2026 beschlossen wurde.




Zum Name:
Nichts ist auszuschließen ;)


Zum benannten Beitrag:
Ja genau, das wäre der richtige Beitrag gewesen. Nun hast du diesen hier und der ist sogut wie geklärt ;)


Zum Gesetzentwurf:
Übrigens hast du schon die richtige Stelle gefunden. Du hättest an dem von dir geteilten Link nur die Drucksache öffnen müssen und damit ebenfalls den selben Gesetzentwurf gesehen :)


Zu deiner zu erwartenden Besoldung:
Lediglich für den Fall, dass die Landesregierung das Gesetz noch nicht unterzeichnet hat, dieses nicht im (in den nächsten Tagen zu erwartenden) Gesetzes- und Verordnungsblatt veröffentlicht wird und unser Freistaat in den nächsten Tagen zusammenbricht, wirst du Anwärterbezüge nach Stand Juni 2025 erhalten .... wobei auch dann nicht, da sich damit deine Verbeamtung gänzlich erledigt hätte ... aber soweit kommt es nicht ;)

In allen anderen Fällen, gilt ab Veröffentlichung des Gesetzes dann auch der neue Anwärtergrundbetrag. Also keine Sorge, mit Start deiner Ausbildung erhälst du den jeweils aktuell geltenden Satz. Heißt auch die beiden Steigerungen 2027 und 2028 kommen dir ab den genannten Daten jeweils zu Gute ;)
Wer täglich mit seinen Pflichten konfrontiert wird, sollte zugleich auch seine Rechte kennen ;)