Beim Land: Anerkennung Berufserfahrung statt Bachelor, in Kommune nicht?

Begonnen von Kokolores?, 23.05.2026 22:24

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Kokolores?

Hallo zusammen,
Nach 19 Jahren in der PW wurde ich im TVl auf einer Bachelorstelle in 11/3 eingestellt, ohne einen Bachelor zu haben. Bin jetzt seit 4 Jahren auf einer EG13 (EGO-IT im gD, LG 2.1) und habe eine Qualifizierung für die LG2.2 gemacht. Eine Kommune lehnt nun meine Bewerbung auf eine EG13 Stelle aufgrund des fehlenden Bachelor ab. Ist das eurer Erfahrung nach zulässig?

Johann

Ja. Wenn in der Ausschreibung ein Bachelor gefordert wird, ist es für den Arbeitgeber legitim, deine Bewerbung abzulehnen, wenn dieser nicht vorhanden ist.
Bei den Ländern wird im IT-Bereich seit 2021 häufig ausgeschrieben mit "Bachelor ODER 4 Jahre einschlägige Berufserfahrung". Das kam soweit ich mich erinnere durch oder nach der damaligen Anpassung der Entgeltordnung.

Falls die Kommune aber niemanden mit Bachelor findet, der für die Stelle geeignet ist, kann die Stelle auch ohne Voraussetzung eines Bachelors wieder ausgeschrieben werden. Dann kannst du dich auch darauf bewerben. In der Regel schreiben Kommunen erstmal recht eng und passgenau aus und wenn sich dann niemand bewirbt, wird so lange gelockert, bis eine Bewerbung kommt.

Kokolores?

#2
Ein ODER gab es damals nicht...
Mittlerweile habe ich zudem ja noch die Befähigung für den hD. Dachte, dass diese und jahrelange Tätigkeit auf Bachelor-Stelle ausreicht. Bin damit, zumindest beim Land dem Master gleichgestellt.
Ich war davon ausgegangen, dass wenn ein Dienstherr es anerkennt, dies dann auch für den nächsten gilt und man nicht wieder bei 0 anfängt.

MoinMoin

Tariflich kann man dich auch ohne einen Schulabschluss einstellen.
Aber ob man dich berücksichtigen muss, hängt alleinig vom konkretem Ausschreibungstext ab.
Und ob du dem Master gleichgestellt bist ist auch tariflich nur dann der Fall wenn du ein sonstiger Beschäftigter bist.
Und diesen Nachweis gerichtlich zu erbringen ist nicht einfach.
Also es gilt, wo kein Kläger da kein ...
Deine gefühlten Gleichstellungen sind rechtlich irrelevant.
Insbesondere da es kein hD oder LG2.x im TV gibt.

Neuling2016

Zitat von: Kokolores? in 23.05.2026 22:59Ein ODER gab es damals nicht...
Mittlerweile habe ich zudem ja noch die Befähigung für den hD. Dachte, dass diese und jahrelange Tätigkeit auf Bachelor-Stelle ausreicht. Bin damit, zumindest beim Land dem Master gleichgestellt.
Ich war davon ausgegangen, dass wenn ein Dienstherr es anerkennt, dies dann auch für den nächsten gilt und man nicht wieder bei 0 anfängt.

Der TVöD kennt keinen Dienstherrn. Ansonsten ist die Personalstelle deine erste Anlaufstelle.

FearOfTheDuck

Was ein AG für sich anerkennt, gilt noch lange nicht für jeden einzelnen AG im ÖD.

Wie schon gesagt wurde, ist der AG an seine Ausschreibung gebunden. Dass ein AG das in der Praxis anders handhabt, steht auf einem anderen Blatt, allerdings macht er sich damit auch angreifbar.

Umlauf

Wenn du bei uns die Stelle bekommen solltest, aber die harten Vorraussetzungen der Ausschreibung nicht erfüllen solltest, hätte der Personalrat das Besetzungsverfahren gestoppt. Den Fall gab es hier tatsächlich einmal.

Denn andere Mitarbeiter, die sich wegen der geforderten Vorraussetzungen nicht beworben haben, wären benachteiligt, wenn im Nachhinein die Bedingungen für dich aufgeweicht würden.

Da muss die Dienststelle immer im Vorfeld schauen, wie hart bzw. weich die Vorraussetzungen gefordert werden.