Eingruppierung ohne Arbeitsplatz / Tätigkeitsbeschreibung

Begonnen von stema, Heute um 16:16

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stema

Hallo zusammen,

ich habe vor etwas mehr als 2 Jahren meinen Job bei der Polizei angefangen, die Stelle war als EG6 ausgeschrieben und danach werde ich auch bezahlt.

Nun kamen in der Vergangenheit immer wieder Stellen aus anderen Behörden online, gleiches Tätigkeitsfeld, Aber nicht als EG6 sondern als EG8 ausgeschrieben.

Dazu kam Anfang des Jahres die Abfrage ob die Tätigkeitschreibungen noch stimmen, auf meine Rückfrage wo ich die Beschreibung denn einsehen könnte, wurde etwas rumgedruckst, Ende vom Lied, es gibt keine Tätigkeitsbeschreibung für meine Stelle.

Mein Vorgesetzter wollte mir dann eine neue Beschreibung erstellen, dass ist bisher noch nicht passiert, Begründung mehr oder weniger, es wäre eh kein Geld da für eine andere Eingruppierung und von daher würde eine neue Tätigkeitsbeschreibung wenig bringen.

Ich sitze nun also hier, mag meinen job sehr, sehe jedoch das die gleiche Tätigkeit in anderen Behörden höher bewertet wird und zu meiner Eingruppierung fehlt ja für mein Empfinden die komplette Grundlage.

Wir kann ich mich in diesem Fall am besten verhalten?

Danke für Eure Hilfe

MoinMoin

Dich entscheiden, ob du bei der Personalabteilung eine Tätigkeitsbeschreibung einforderst und falls es keine gibt eine anhand deiner ausgeübten Tätigkeiten erstellst und von der Personalabteilung dir bestätigen lässt, dass dies auch deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Danach kannst du ermitteln wie du eingruppiert bist und das dir zustehenden Entgelt einfordern (denn es ist dem Tarifrecht egal ob das Geld da ist).