Banst PT

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netzguru

Hallo zusammen,

neue Schweinerei von der Banst PT

https://beamte.verdi.de/++file++699c0fe4658b16d3228dd40b/download/Brosch%C3%BCre%20%28Postnachfolgeunternehmen%202026%29%20_web.pdf

Seite 25
"Informiert die zuständige Führungskraft unmittelbar oder
dokumentarisch in einem Formblatt über Gründe für die
Einleitung einer ärztlichen Untersuchung, können das
belastende oder auch entlastende Hinweise für einen Zweifel an der Dienstfähigkeit sein. Die Anregung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit kann auch ohne Krankentage erfolgen."

Der nächte Schlag folgt:

"Negativ betroffen sind auf einmal Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes mit einer Fernmeldehandwerker-Ausbildung (FHandw) der Ausbildungsjahrgänge 1977, 1978 und 1979, wenn sie ihre Ausbildung mit einem Hauptschulabschluss begannen und ihre Ausbildung erst im Laufe des Jahres 1980 oder auch danach beendet hatten. Sie haben eine nach Laufbahnrecht vorgeschriebene Ausbildung absolviert, deren Zeit versorgungsrechtlich zählt. ver.di verweist auf geltendes Recht, wonach unabhängig davon, ob die Fernmeldehandwerker- Ausbildung vor oder nach 1980 endete, die Ausbildungszeit als ruhegehaltfähige Dienstzeit anzuerkennen ist. Dies gilt auch für Dienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr.
Überraschend behauptet die BAnst PT, dass mit den Worten
»es gelten die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zur Zeit der Ableistung der Ausbildung« das Ende der Ausbildungszeit gemeint sei. Und wenn die Ausbildungszeit vor 1980 begonnen, aber nach 1980 geendet habe, dann zähle sie nicht versorgungsrechtlich, wenn die Voraussetzung der mittleren Reife nicht erfüllt sei, die ab 1. Januar 1980 als Zugangsvoraussetzung zur Übernahme in den mittleren Dienst gilt. Somit erkennt die BAnst PT weder die Zeit der Fernmeldehandwerker-Ausbildung noch Vordienstzeiten vor dem 17. Lebensjahr als ruhegehaltfähige Dienstzeit an. Im Gegenteil: Ein bestehender Versorgungsbezug wird aberkannt mit der Folge, dass die Antragstellerinnen und  Antragssteller sowie die Hinterbliebenen nun weniger Pension erhalten, anstatt mehr."

Immer neue Sparrunden.
Hier kann ich nichts mehr zusagen.
Erst die 55 Regelung und jetzt die Kürzung durch die Hintertür