Fortbildung/Zwischenfahren

Begonnen von Pseudonymes, Gestern um 11:26

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Pseudonymes

Hallo,

ich befinde mich im Urlaub und habe nun erfahren, dass ich in zwei Wochen zu einer Fortbildung soll, diese Fortbildung findet in meinem Urlaubszeitraum statt. Ich kann die Tage die mir verloren gehen wohl an den Urlaub ranhängen, bis ich dann im Oktober wieder zu einer Fortbildung muss, soweit so gut.

Nun hatte ich gelesen, dass kein Zwischenfahren angeordnet ist. Kann ich da irgendwie gegen argumentieren im Bezug auf meinen Urlaub? Ich habe natürlich einige Dinge geplant gehabt, welche ich dann eben Nachmittags machen würde. Ferner ist es im Oktober so, dass ich bei Freunden auf den kompletten Hof aufpassen soll, dies haben wir schon Anfang des Jahres vereinbart. Neben der Fütterung sämtlicher Tiere kommt auch ein Tier aus der Klinik zurück und benötigt natürlich Betreuung, könnte man auch hier mittels einer Bescheinigung vom Tierarzt o.ä. das Zwischenfahren argumentieren? Hat da jemand vielleicht Erfahrungen mit  :)

Rowhin

Wer wie ich verwirrt war: "zwischenfahren" scheint ein norddeutscher Begriff fürs Pendeln zu sein (bitte korrigieren, wenn mir Google da Unsinn erzählt hat).

Über welche Distanzen sprechen wir denn?

Pseudonymes

Genau das ist mit Zwischenfahren gemeint  :D

Ca 50 km je Tour wären das.

Organisator

Urlaub ist Urlaub, der nur unter ganz engen Gesichtspunkten widerrufen werden kann. Insbesondere, wenn es ohne dich zu schwerwiegenden Problemen kommen würde. Für eine Fortbildung sehe ich diese Gründe nicht.

Insoweit würde ich mit der Dienststelle Kontakt aufnehmen und absprechen, wie man - trotz genehmigtem Urlaub - auf deine Wünsche eingehen kann. Wenn nicht, bleibts beim Urlaub.

Rowhin

Ich gehe mal davon aus, dass du ein wie auch immer geartetes Eigeninteresse an der Fortbildung hast, sonst hat Organisator natürlich recht - zwingen kann man dich hier nur sehr schwer.

Gerade vor dem Gesichtspunkt, dass der Urlaub hier vorgehen sollte, hast du die Karten in der Hand. Sofern also keine Abendveranstaltungen oder sonstwie geplant sind, sehe ich hier keinen Grund, den die Dienststelle hier gegen das Pendeln anbringen könnte - zumal sie sich bei der Entfernung trotz Spritkosten gegenüber einer Übernachtung ja wahrscheinlich noch Geld spart.