Neue Bundeslaufbahnverordnung, wie ist der Stand bei Behörden?

Begonnen von neodeo2, 30.05.2026 23:30

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neodeo2

Hallo zusammen,

Am 17.03.2026 ist ja die neue Novelle der Bundeslaufbahnverordnung in Kraft getreten.

Unter anderem wurde das geändert:
Sonderzugänge für Praktiker: Um dem Fachkraftemangel entgegenzuwirken, wurde ein echter Sonderzugang für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse geschaffen. Wer einen ,,Bachelor Professional" (z. B. Meister, Fachwirte, IT-Operative Professionals) oder einen ,,Master Professional" (z. B. IT-Strategic Professionals) besitzt, kann in Kombination mit entsprechechen Zeiten beruflicher Erfahrung direkt in die technischen und naturwissenschaftlichen Laufbahnen des gehobenen Dienstes einsteigen.


Kann man nun beim Bund mit einem Operativen Professionell in a10/ gehobenem Dienst verbeamtet werden?

Habe FiSi Ausbildung + Operativen Professionell (von 2017) und 15 Jahre Berufserfahrung.

Ich kenne persönlich jemanden, der mit ähnlichen Qualifikationen in e11 (ohne minus eins) eingestiegen ist. Mir gehts aber um die Verbeamtung.

Danke und VG

PolareuD

So wie ich die Behörden wahrgenommen haben, werden sie von den Sonderregelungen nur gebrauch machen, wenn sie es wirklich wollen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

TauiZ

Ich bin im mtD und warte auf auch auf die Umsetzung, derzeit wird wohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vorbereitet, wo die Umsetzung drin steht, so mein Stand.

Bei externen wird es denke ich nochmals anders sein wie bei derzeitigen Beamten mit gewissen "Vorkenntnissen", bzw Quereinsteiger die hätten höher eingestellt werden können, diese aber erst jetzt davon profitieren könnten.

Wenn neu ausgeschrieben würde, dann müsste das so auch so formuliert sein, dass du dich mit deinen Abschlüssen bewerben kannst, und wenn das alles passen würde dann könntest du mit dem Eingangsamt A10 im gtD einsteigen.


Zitat von: neodeo2 in 30.05.2026 23:30Hallo zusammen,

Am 17.03.2026 ist ja die neue Novelle der Bundeslaufbahnverordnung in Kraft getreten.

Unter anderem wurde das geändert:
Sonderzugänge für Praktiker: Um dem Fachkraftemangel entgegenzuwirken, wurde ein echter Sonderzugang für Inhaber beruflicher Fortbildungsabschlüsse geschaffen. Wer einen ,,Bachelor Professional" (z. B. Meister, Fachwirte, IT-Operative Professionals) oder einen ,,Master Professional" (z. B. IT-Strategic Professionals) besitzt, kann in Kombination mit entsprechechen Zeiten beruflicher Erfahrung direkt in die technischen und naturwissenschaftlichen Laufbahnen des gehobenen Dienstes einsteigen.


Kann man nun beim Bund mit einem Operativen Professionell in a10/ gehobenem Dienst verbeamtet werden?

Habe FiSi Ausbildung + Operativen Professionell (von 2017) und 15 Jahre Berufserfahrung.

Ich kenne persönlich jemanden, der mit ähnlichen Qualifikationen in e11 (ohne minus eins) eingestiegen ist. Mir gehts aber um die Verbeamtung.

Danke und VG

vermessen

Zitat von: TauiZ in 02.06.2026 12:03Ich bin im mtD und warte auf auch auf die Umsetzung, derzeit wird wohl die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Bundeslaufbahnverordnung vorbereitet, wo die Umsetzung drin steht, so mein Stand.


Kenne bei mir in der Behörde auch einige Kollegen des mtD die hellhörig geworden sind. Verfügen bspw. über einen Techniker bzw. neudeutsch "Bachelor Professionell".

Man kann den Kollegen bisher raten ihre Alma Mata anzufunken und sich bestätigen zu lassen, dass der erworbene Abschluss die Vorraussetzungen des BP erfüllt.

Ansonsten heißt es abwarten und darauf hin wirken, dass bei Ausschreiben von Stellen des gtD die Öffnungsklausel für die "Neu-Falschsitzer" berücksichtigt wird.

neodeo2

Aber wie läuft das ab, für die die im mittleren Dienst bereits angestellt sind, die einen Bachelor Professionell haben?

Die müssten sich doch auf neue Stellen im gehobenen Dienst bewerben?

vermessen

Zitat von: neodeo2 in 02.06.2026 18:36Aber wie läuft das ab, für die die im mittleren Dienst bereits angestellt sind, die einen Bachelor Professionell haben?

Die müssten sich doch auf neue Stellen im gehobenen Dienst bewerben?

ich sprech mal nur für verbeamtete Personen.
Sogg. Falschsitzer (Beamte des gD mit wissenschaftl. Hochschulausbildung) konnten sich auf Stellen des hD bewerben, wenn diese nach §24 BLV (alt) geöffnet worden. War dies nicht der Fall, so war der Kollegenschaft die Bewerbung oftmals verwehrt, weil im Ausschreibungstext die Bewerbung nur für Beamte des hD erlaubt war.

Das ganze vergleichbar auch für den Wechsel vom mD zum gD wenn bspw. nebenberuflich eine Hochschulausbildung (Bachelor) absolviert wurde.

Durch die Novelierung der BLV wird diese Möglichkeit nun auch auf die Bachelor- bzw. Master Professionell erweitert. Der "Kundenstamm" vergrößert sich somit.

Öffnet man jedoch Ausschreibungen für Stellen des gD nicht für Beamte des mD über den §29 BLV (neu), so sind diese Kollegen und Kolleginnen nicht bewerbungsberechtigt.


Für angestellte Personen gilt bekanntlich der TVöD. Hier ist nach meiner Lesart bis E12 eh alles möglich.
Hier am besten mal die Vorbemerkungen Punkt 4 zu den grundsätzlichen Eingruppierungsregelungen studieren.
Grundsätzlich kann man sich beim Vorliegen der Bewerbungsanforderungen direkt von ner E1 ohne Umwege auf ne E12 bewerben.

Umlauf

Zitat von: neodeo2 in 02.06.2026 18:36Aber wie läuft das ab, für die die im mittleren Dienst bereits angestellt sind, die einen Bachelor Professionell haben?

Die müssten sich doch auf neue Stellen im gehobenen Dienst bewerben?

Über das ob und das wie werden die Dienststellen entscheiden. Man wird sie wahrscheinlich auch drauf stoßen müssen.
Alles wichtige hau vermessen bereits beschrieben.

Camouflage62

Bin gespannt wann es soweit ist und ob es auch gut umsetzbar ist.
Habe selber ebenso den Handelsfachwirt und fühle mich etwas unterfordert in meiner Dienstzeit.

Dazu noch die Hürde, erstmal A8 zu werden für einen A9 Posten in Frage zu kommen und dann wieder die höchste Hürde, gehobener Dienst über BLV.

Denke wird vielen so gehen, hoffe dass da bald was kommt und auch die Stellen da sind.

Bierbrot

Hallo zusammen,

ich stecke aktuell genau in diesem Fall und kann aus erster Hand berichten, weil ich es gerade mit meiner Behörde ( gehobener technischer Dienst) durchspiele. @neodeo2 – deine Konstellation (FiSi + Operative Professional) ist quasi meine. Kurzfassung vorweg: Es ist leider komplizierter, als der Eingangspost vermuten lässt.

Das Problem: § 29 Abs. 2 BLV verlangt nicht ,,irgendeinen Bachelor Professional", sondern ausdrücklich einen ,,Bachelor Professional in IT nach § 53c BBiG". § 53c gibt es aber erst seit der BBiG-Reform 2020. Unser alter Operative Professional wurde nach der alten IT-Fortbildungsverordnung (2002, geändert 2019) geprüft – also vor § 53c. Nach § 53c Abs. 4 BBiG dürfen wir den Titel ,,Bachelor Professional in IT" formal nicht führen, weil die alte Verordnung ihn nicht vorsah. Den geschützten Titel gibt es erst mit der neuen IT-Fortbildungsverordnung (seit 01.11.2024).

Heißt: Inhaltlich sind wir DQR-6/bachelorgleichwertig – aber der formale Titel fehlt. Und der DQR allein hilft laufbahnrechtlich nicht. Meine Personalstelle hat mein deutsches Zeugnis mit DQR-6-Vermerk abgelehnt, mit der klaren Aussage ,,der DQR ist laufbahnrechtlich nicht anerkannt". Eine Umschreibung oder Gleichstellungsbescheinigung darf die IHK ebenfalls nicht ausstellen (rechtlich nicht möglich, alte und neue VO nicht kompatibel).

Bitter daran: Meister haben den Titel rückwirkend bekommen (über die HwO), viele Fachwirte auch (deren VO wurde um den Titel ergänzt). Bei IT wurde die alte VO aber nicht ergänzt, sondern 2024 komplett ersetzt – und damit fallen wir Jahrgänge 2020–2024 in eine Regelungslücke.

Wo ich gerade stehe:

1. Meine Personalstelle klärt mit dem BMI, ob die englische IHK-Übersetzung (,,Bachelor Professional of IT Business Management (CCI)") als Nachweis doch ausreicht. Ich rechne ehrlich eher mit nein aber mal sehen denn eigentlich ist der Abschluss inhaltlich gleich.

2. Der naheliegende/wahrscheinliche Weg: den neuen ,,Bachelor Professional in IT" nachprüfen. Nach Auskunft mehrerer Prüfungs-IHKs werden die Prüfungsteile 2–4 aus dem alten OP angerechnet (im Zeugnis als ,,befreit", das alte Zeugnis wird beigelegt), und nur Teil 1 (fachliche Spezialisierung auf Berufsspezialisten-Ebene DQR5) muss neu abgelegt werden – genau der Teil, den man früher mit Berufserfahrung überspringen konnte und der jetzt Pflichtprüfungsteil ist.

Realistischer Zeithorizont dafür: die schriftliche Prüfung für Teil 1 ist erst nächstes Frühjahr, Zeugnis dann im Sommer – also gut ein Jahr.

Zur Ausgangsfrage (A10): Wenn der Titel da ist und die Behörde § 29 anwendet, ist A10 (Eingangsamt gtD) das Ziel. Aber wie hier im Thread schon richtig steht – die Dienststelle muss die Öffnung auch wollen und umsetzen; von allein passiert nichts.

Falls jemand ebenfalls in diesem Fall steckt: Lasst euch von eurer Prüfungs-IHK schriftlich bestätigen, was angerechnet wird und was fehlt – und fragt, ob ihr euch als externer Prüfling nur für den fehlenden Teil anmelden könnt (ohne teuren Komplettlehrgang). Das spart Zeit und Geld.

VG

TauiZ

ZitatBitter daran: Meister haben den Titel rückwirkend bekommen (über die HwO), viele Fachwirte auch (deren VO wurde um den Titel ergänzt). Bei IT wurde die alte VO aber nicht ergänzt, sondern 2024 komplett ersetzt – und damit fallen wir Jahrgänge 2020–2024 in eine Regelungslücke.
Du meinst hier sicher 2002-2024!

Deswegen gibt es ja eine Verwaltungsvorschrift in die die Umsetzung geregelt wird, es kann ja nicht sein das es nun an dem Titel scheitert den es "früher" so nicht gab, mich betrifft es auch.

Ich habe einmal nachgefragt, mir hat man gesagt das gewartet wird bis die Vorschrift raus ist, dann kann man da eine konkrete Aussage treffen, ich hoffe noch vor der Sommerpause darauf das was kommt.


Bierbrot

Zitat von: TauiZ in 25.06.2026 09:38Du meinst hier sicher 2002-2024!

Deswegen gibt es ja eine Verwaltungsvorschrift in die die Umsetzung geregelt wird, es kann ja nicht sein das es nun an dem Titel scheitert den es "früher" so nicht gab, mich betrifft es auch.

Ich habe einmal nachgefragt, mir hat man gesagt das gewartet wird bis die Vorschrift raus ist, dann kann man da eine konkrete Aussage treffen, ich hoffe noch vor der Sommerpause darauf das was kommt.



Ja sorry da hat sich der Zahlendreher eingeschlichen. Gibt es dazu was konkretes ("Verwaltungsvorschrift")?
Wurde das beim BMI eingekippt?

TauiZ

Google einfach mal nach der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur letzten BLV, da wird geregelt wie die Dinge aus der BLV umzusetzen sind, das kommt vom BMI, also wirst du dich noch gedulden müssen.
Das Internet hilft manchmal als Quelle;-)

Bierbrot

Zitat von: TauiZ in 01.07.2026 10:27Google einfach mal nach der aktuellen Verwaltungsvorschrift zur letzten BLV, da wird geregelt wie die Dinge aus der BLV umzusetzen sind, das kommt vom BMI, also wirst du dich noch gedulden müssen.
Das Internet hilft manchmal als Quelle;-)

Ich hab gezielt gesucht und eine offiziell veröffentlichte AVV-BLV finde ich nicht, und ein konkretes Aktenzeichen oder einen Entwurf hat hier auch noch niemand genannt. Sieht so aus, als wäre sie schlicht noch in Arbeit. Ich frag das gerade direkt über meine Personalstelle beim BMI an und melde mich hier, sobald ich was Belastbares habe. Falls doch jemand eine offizielle Quelle hat: gern verlinken.