Neue Bundeslaufbahnverordnung, wie ist der Stand bei Behörden?

Begonnen von neodeo2, 30.05.2026 23:30

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Bierbrot

Kurze Info zu dem Thema das BMI hat abgelehnt es muss der Titel nach neuer Verordnung abgelegt werden. Der alte Abschluss reicht nicht. Typisch Deutschland...

Knecht

Zitat von: Bierbrot in 24.08.2026 09:30Kurze Info zu dem Thema das BMI hat abgelehnt es muss der Titel nach neuer Verordnung abgelegt werden. Der alte Abschluss reicht nicht. Typisch Deutschland...

Man fragt sich, wie viel besser das beste Deutschland aller Zeiten noch werden kann :D :D :D

so lala

Mittlerweile wurde bei der Bundeswehr die ersten 3 Stellen nach § 29 der Bundeslaufbahnverordnung (BLV) ausgeschrieben, dort wird folgende Auffassung vertreten:

Auszug Stellenausschreibung B752222EG-2026-00007323-I

"Den Titel Bachelor Professional / Master Professional dürfen alle Meister nach der Handwerksordnung (HwO), auch wenn ihr Abschluss vor 2020 erworben wurde, nach Beantragung einer Zweitschrift des Meisterprüfungszeugnisses bei der zuständigen Handwerkskammer führen. Die Fortbildungsabschlüsse nach BBiG (u.a. staatlich geprüfter Techniker und Industriemeister) dürfen nur den Titel Bachelor Professional / Master Professional tragen, wenn sie nach 2020 und unter neuer/aktualisierter Fortbildungsverordnung erworben wurden."

HMAC

Bei der Stelle kann man schon fühlen, dass sie bereits vergeben ist.

Dass sie explizit ausschließlich nach § 29 BLV zu besetzen ist sowie der für die Bundeswehr untypische Detailgrad, mit dem in der Ausschreibung der Tätigkeiten gearbeitet wird, sprechen sehr stark dafür, dass sie für eine bestimmte Person ausgeschrieben wurde.

Das wäre auch generell meine Vermutung, wie die Gleichstellung der Abschlüsse in der Praxis umgesetzt werden wird. In erster Linie als Karriereschritt für mDler oder TBs, die sich verdient gemacht haben, bei externen Bewerbern wird weiterhin das Studium den Standardfall darstellen.

vermessen

Auch in meinem Dunstkreis gibt es Probleme bei der Anerkennung des Technikerabschlusses als Bachelor Professional.

Fachschule und zuständiges Landesministerium schieben sich gegenseitig die Verantwortung zu. Die Schule weigert sich darüber hinaus eine Auskunft über den entsprechenden Stundenumfang des Abschlusses zu geben um über diesen Umweg vielleicht die Anerkennung zu bekommen.

Letztlich sind scheinbar alle Techniker mit Abschluss vor 2020 bzgl. der Novelierung in den Hintern gekniffen.

Kamido7

Vor knapp einem halben Jahr , habe ich meinen ehemaligen Studiendirektor dazu schon befragt und bekam u.a. schriftlich diese Antwort.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird an unserer Schule zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" gemäß des Erlasses  vom 11.12.2020 in den Abschlusszeugnissen ausgewiesen.
Die inhaltliche Ausrichtung und das Qualifikationsniveau des von Ihnen
erworbenen Fachschulabschlusses mit der Berufsbezeichnung "Staatlich
geprüfter Techniker" entsprechen dem ab dem Schuljahr 2020/21 erteiltem
Fachschulabschluss mit der Berufsbezeichung "Staatlich geprüfter Techniker (Bachelor Professional in Technik)
Das lässt sich auch mit der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für
den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)
herausgegebnen Liste der zugeordneten Qualifikationen begründen

Meinen Abschluss habe ich 2014 erhalten.

Unverständlich also, dass die Leute vor 2020 ,, in den hintern gekniffen ,, sind ...

so lala

Die Einführung der Bezeichnung ,,Bachelor Professional" war lediglich dafür gedacht, eine internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen darzustellen.
In die Landesverordnungen wurde diese mit einem "Kammerzusatz" aufgenommen.
Eine besser oder schlechter Stellung (Meister vs. Techniker) oder Abschlüsse an ein bestimmtes Datum zu knüpfen war nicht die Idee hinter der Einführung.

Diese Zusatzbezeichnung stellte keine neuen / geänderten inhaltlichen Anforderungen an die Abschlüsse dar.
In den Bundesländern Saarland, Bayern, NRW, Hessen hat sich bis heute kein Lehrplan geändert, weitere Bundesländer habe ich noch nicht betrachtet.
In RLP wurde zum 15.05.2025, zur grundlegenden Modernisierung aller Bildungsgänge der Fachschulen, der Lehrplan geändert.

Die Auslegung die hier vertreten wird rührt meines Erachtens daraus, dass in den Fachschulordnungen der Länder nur die Bezeichnung (Bachelor Professional) aufgenommen wurde, eine rückwirkende Betonung ist nicht gegeben. Gestärkt wird diese Ansicht dadurch, dass die Handwerkordnung (HWO) mit § 51 (2) explizit die rückwirkende Anerkennung betont.


Roberto77

Zitat von: Kamido7 in 23.09.2026 07:58Vor knapp einem halben Jahr , habe ich meinen ehemaligen Studiendirektor dazu schon befragt und bekam u.a. schriftlich diese Antwort.

Seit dem Schuljahr 2020/2021 wird an unserer Schule zusätzlich die Bezeichnung "Bachelor Professional in Technik" gemäß des Erlasses  vom 11.12.2020 in den Abschlusszeugnissen ausgewiesen.
Die inhaltliche Ausrichtung und das Qualifikationsniveau des von Ihnen
erworbenen Fachschulabschlusses mit der Berufsbezeichnung "Staatlich
geprüfter Techniker" entsprechen dem ab dem Schuljahr 2020/21 erteiltem
Fachschulabschluss mit der Berufsbezeichung "Staatlich geprüfter Techniker (Bachelor Professional in Technik)
Das lässt sich auch mit der von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für
den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)
herausgegebnen Liste der zugeordneten Qualifikationen begründen

Meinen Abschluss habe ich 2014 erhalten.

Unverständlich also, dass die Leute vor 2020 ,, in den hintern gekniffen ,, sind ...

In der Fachschulverordnung von 2011 wird im § 32 die Bezeichnung Bachelor Professional erwähnt. Meinen Abschluss hatte ich 2009 gemacht ud ein zusätzliches Zeugnis erhalten.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-FSchulAPrVHE2011rahmen

so lala

Zitat von: Roberto77 in 24.09.2026 11:21In der Fachschulverordnung von 2011 wird im § 32 die Bezeichnung Bachelor Professional erwähnt. Meinen Abschluss hatte ich 2009 gemacht ud ein zusätzliches Zeugnis erhalten.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-FSchulAPrVHE2011rahmen

Ein Arbeitskollege hat seinen Techniker im Jahre 2013 in Hessen gemacht, er erhielt mit Abschluss eine Bescheinigung.
In der Fachschulordnung (FS-APrVo) wurde die Bezeichnung "Bachelor Professional in .." mit der Änderung zum 16.09.2021 erstmalig aufgenommen. Die Änderung wurde mit Amtsblatt Nr. 09/21 vom 16.09..2021 (https://www.hessisches-amtsblatt.de/ausgaben.html) veranlasst.