Beförderung nach Krankheit

Begonnen von blub1984w, Gestern um 13:17

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blub1984w

Hallo zusammen.
Ich bin Landesbeamtin in NRW. Leider war ich von Mittwoch Januar 2025 bis Anfang Mai 2026 krankgeschrieben .

Seit dem 11.5.26 bin ich in der Wiedereingliederung und werde diese Mitte Juni erfolgreich beenden.

Im Sommer 2025 hätte ich (Regel) befördert werden sollen, das Jahr nach Lebenszeitberbeamtung war um. Aufgrund meiner Erkrankung wurde die Beförderung zurückgestellt seitens GStA/BPR.

Nun habe ich heute mündlich durch meine Geschäftsleitung bei der StA erfahren, dass die GStA praktisch eine weitere Probezeit von 6 Monaten angeordnet hat, und erst danach über meine Beförderung zu entscheiden.

Ich habe gelesen, dass so eine Bewährungszeit im Landesbeamtengesetz NRW überhaupt nicht vorhanden ist.

Weiterhin hatte ich im Oktober 2025 mein erstes BEM Gespräch, in welchem ganz klar festgestellt wurde, dass die Erkrankung dienstlichen Ursprungs ist und ich auch gemobbt worden bin.

Letztlich wird mir doch meine durch den Dienst erlangte Erkrankung jetzt zum Nachteil ausgelegt oder nicht?

Ich würde mich über Wissen und Erfahrungswerte freuen. Werde aber natürlich mich auch um Rechtsschutz bei der DJG bemühen.

Beim Amtsarzt war ich bisher nicht.

NWB

Mir wurde es mal so erklärt, dass eine Beförderung nach einer längeren Erkrankung erst nach einer gewissen Probezeit durchgeführt wird, weil du auch gesundheitlich in der Lage sein musst, das neue Amt auszuüben.
Damit scheidet die Beförderung in der Dauererkrankung und in der Wiedereingliederung grundsätzlich aus.
Alles Weitere steht im Ermessen des Dienstherren. Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht.

blub1984w

Ja klar, während der Erkrankung und der Wiedereingliederung ist es logisch

Aber danach bin ich ja wieder voll dienstfähig und die Beförderung hätte ja vor fast einem Jahr definitiv angestanden.

Und die Erkrankung ist ja durch den Dienst eingetreten, durch Fehlverhalten usw. Und nun hab ich noch weitere Nachteile dadurch.

AR76

Zitat von: blub1984w in Gestern um 14:52Ja klar, während der Erkrankung und der Wiedereingliederung ist es logisch

Aber danach bin ich ja wieder voll dienstfähig und die Beförderung hätte ja vor fast einem Jahr definitiv angestanden.

Und die Erkrankung ist ja durch den Dienst eingetreten, durch Fehlverhalten usw. Und nun hab ich noch weitere Nachteile dadurch.

Bist du auf derselben Stelle? Ich hatte nach Rückkehr auf eine neue Stelle aus Erkrankung ein halbes Jahr Erprobungszeit. Danach konnten sowohl ich als auch die Dienststelle entscheiden, ob ich bleibe.
Von daher würde es nachvollziehbar sein, dass man ein halbes Jahr wartet.

blub1984w

Nein, ich bin noch auf der selben Stelle, selbe Behörde, selbe Arbeit. Bin A6. Aber sitze seit meiner Verbeamtung bereits in Unterfunktion auf einer A7-Stelle.

Neuling2016

Zitat von: blub1984w in Gestern um 15:53Nein, ich bin noch auf der selben Stelle, selbe Behörde, selbe Arbeit. Bin A6. Aber sitze seit meiner Verbeamtung bereits in Unterfunktion auf einer A7-Stelle.

Ich wills nur in Erinnerung bringen:
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Beförderung.

Wenn du über 1 Jahr erkrankt gewesen bist, ist die 6-Monatige "Bewährungszeit" zum einen geeignet (Stichtwort: Eignung, Leistung und Befähigung) und zum anderen nachvollziehbar, weil du dich (ggf. erneut) bewähren sollst.