Üblichkeit der Erteilung von nicht angefragtem Zeugnis nach Amtswechsel

Begonnen von Neuling2026, 04.06.2026 03:57

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Neuling2026

Guten Tag,

der Sachverhalt, zu dem ich gerne Einschätzungen hätte, ist der folgende:

Ich arbeite seit knapp 2 Jahren in einer Kommune. Die ersten Monate unterstand ich einer Vorgesetzten, mit der ich sehr gut klar kam und die mit meiner Arbeit sehr zufrieden war. Dann wurde das Amt umstrukturiert und ich blieb in meinem Aufgabengebiet, erhielt aber neue Fälle (etwa 1/3 mehr als zuvor und teils viel kompliziertere) und wurde in einen anderen Fachbereich verschoben, wo die Vorgesetzten in meinem Aufgabenbereich fachfremd waren. Ich ließ mir ein Zwischenzeugnis meiner ersten Vorgesetzten ausstellen, welches gut war.

Im neuen Bereich kam ich dann mit den Vorgesetzten nicht mehr klar. Egal, was ich tat und wie viel, es war nie genug. Lob gab es nie. Ich häufte zahlreiche Mehrstunden an, um möglichst viel zu erledigen, und trotzdem wurde meine Leistung nie anerkannt. Wegen angeblicher Flüchtigkeitsfehler entzog man mir die allen erlaubten 2 Tage Home Office trotz weitem Anfahrtsweg über Monate. Auf Nachfrage konnte man dann aber nicht benennen, worin die Fehler gelegen haben. Ich erhielt auch eine Abmahnung, gegen die ich mich nicht wehrte, über die meine frühere Vorgesetzte jedoch sagte, dass diese sehr fragwürdig ist und im alten Bereich so nicht ergangen wäre. 3 Gespräche fanden immer 2 gegen 1 statt und wurden kurzfristig, oft am selben Tag, anberaumt. Einmal hatte ich schon den Personalrat um eine Teilnahme am nächsten Gespräch gebeten, um es nicht alleine durchstehen zu müssen, musste dann aber wieder alleine ins Gespräch, weil die Termineinladung morgens um 7 für denselben Tag um 11 Uhr erging. Da mich die Situation psychisch und physisch sehr belastet hat, habe ich das Amt gewechselt.

Ich ging, wie ich dachte, im Guten und habe noch unter Ableistung zahlreicher Mehrstunden so viele Fälle abgearbeitet, wie mir möglich war. Auch die Vorgesetzten waren zum Schluss freundlich zu mir (was jedoch nichts bedeuten muss, da sie auch freundlich waren, bevor die Abmahnung hinter meinem Rücken und, ohne zuvor mein Fehlverhalten mit mir zu besprechen, in die Wege geleitet wurde).

Nun schrieb mich meine ehemalige Vorgesetzte an zwecks eines Termins zur Zeugnisbesprechung. Das Zwischenzeugnis habe ich jedoch nicht angefordert. Besprochen werden soll das Zeugnis wieder in einem 2 gegen 1 Gespräch, wobei mich die Vertretung der Abteilungsleitung, die dabei sein soll, noch nie gesehen hat. Es wurde wieder ein sehr kurzfristiger Termin angeboten, ich habe jedoch darum gebeten, den Ersatztermin eine Woche später zu nehmen.

Daher die folgenden Fragen:
1. Ist es üblich, dass nach einem Amtswechsel ein Zwischenzeugnis erteilt wird, ohne dass es angefordert wurde? Im Internet steht überall nur, dass man eines anfordern kann, wenn man eines möchte, aber nirgends, dass einfach so eines erteilt wird.
2. Ist es üblich, derartige Zeugnisse in einem 2 gegen 1 Gespräch zu besprechen oder sollte ich vorsichtshalber den Personalrat hinzuziehen? Meine erste Vorgesetzte hat das Zwischenzeugnis damals in einer 1 zu 1 Situation besprochen.
3. Muss ich dieses Gespräch über mich ergehen lassen?
4. Was kann ich gegen ein Zeugnis tun, das meiner Meinung nach zu schlecht ist? Ich habe Angst, dass meine letzten Vorgesetzten mir nun, wo ich das Amt schon aus Selbstschutz gewechselt habe, auch noch die Zukunft im neuen Amt kaputt machen, da das Zwischenzeugnis ja bestimmt auch dort über den Tisch gehen wird.

MoinMoin

Nichts ohne meinen Anwalt oder Personalvertretung
Üblicherweise werden solche Gespräche zu Zweit geführt, wenn der AG da jemanden als Zeugen mit rein nimmt, dann schreit das schon nach Problemen und man muss sich es nicht gefallen lassen ohne PR dort reinzugehen.
Abmahnung oder Zeugnisse immer anfechten
Eine Beurteilung darf man als AG mE immer machen, ob er es Zwischenzeugnis nenne darf?
Wahrscheinlich bist du weder in der Gewerkschaft noch hast du eine Rechtsschutz. Dann musst du deinen Beistand aus eignener Tasche bezahlen.

Petar T.


1. Nein. Ein Arbeitszeugnis wird üblicherweise zum Ende des Arbeitsverhältnisses oder als Zwischenzeugnis auf Verlangen des Arbeitnehmers ausgestellt. Dass der AG unaufgefordert ein Zwischenzeugnis erstellt, ist unüblich. Anders sieht es bei Beurteilungen aus. Liegt hier eine Verwechslung der Begriffe vor oder sprechen wir tatsächlich über Arbeitszeugnisse?  Anscheinend gibt es mindestens zwei Zwischenzeugnisse.

2. Sagen wir so: es gehört nicht gerade zum guten Stil, eine Übermacht herzustellen.

3. Ja. Im Rahmen des Direktionsrechts kann dein Arbeitgeber anweisen, dass du an einem solchen Gespräch teilnimmst.

4. Das besprichst du, wie @MoinMoin schon nahegelegt hat, sicherheitshalber mit deinem Anwalt oder der Gewerkschaft. Grds. kann man den Arbeitgeber auffordern, unzutreffende Aussagen zu ändern. Im Falle der Weigerung könnte man eine Gegendarstellung zur Personalakte geben.

Neuling2026

Vielen Dank für die bisherigen Antworten.

Wegen der sprachlichen Unklarheiten wegen des Begriffes des Zeugnisses:
Bei meiner ersten ehemaligen Vorgesetzten, mit der ich gut klar kam, hatte ich ein Zwischenzeugnis nach Paragraph 35 Abs. 2 TVöD angefordert aufgrund Wechsel der Vorgesetzten und dann einen Zeugnisentwurf bekommen für die Zeit, die ich ihr unterstellt war. Meine ehemalige Vorgesetzte meinte damals, dass der Entwurf dem Personalamt übermittelt wird und die dem Personalamt vorliegenden Zeugnisentwürfe nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dann zu einem Arbeitszeugnis zusammengebastelt werden.

Die spätere Vorgesetzte, mit der das Gespräch demnächst ansteht, schrieb mir, dass sie und die Vertretung der Abteilungsleitung mit mir mein Zeugnis besprechen wollen. Angefordert wurde von mir zuvor jedoch kein Zeugnis und ich bin auch weiterhin beim selben Arbeitgeber, nur bei einem anderen Amt.

Daher besorgt mich, warum man sich nun die Mühe gemacht hat, ein Zeugnis auszustellen, und das mit mir besprechen will in einer 2 gegen 1 Machtdemonstration. Es ist nicht so, dass die ehemalige Vorgesetzte sonst nicht ausreichend zu tun hätte. Ich frage mich, ob so ein Verhalten üblich ist, oder man mir (erneut) schaden will.

Faunus

Das hat mir noch kein AG-Vertreter geboten beim Ausstellen von einem Arbeitszeugnis.
Der soll das Zeugnis Dir zur Prüfung überlassen und nicht mit Dir besprechen wollen! Dafür benötigt man Ruhe, Zeit zum Überlegen und nicht das Dazwischengequatsche/Verkaufsgespräch von einem scheinbar unfähigen Vorgesetzten. Was soll der Quatsch!
Lass es Dir geben (am besten unterschrieben von diesem VO), lässt es dann extern prüfen, entsprechend zu deinen Gunsten vollständig ändern und dann darf er es (nochmal?) unterschreiben oder lässt es bleiben => Anwalt einsetzten!
Etwas freundlicher umschrieben, würde ich diese Vorgehensweise diesem Vorgesetzten mitteilen und den Anwalt etwas verklausuliert als Elefant in den Raum stellen.
Mal sehen wieviel Eier er in der Hose hat, wenn er nicht in der Lage ist "mal schnell über den Tisch zu ziehen", zumal ja scheinbar schon ein gutes Arbeitszeugnis einer anderen Abt. vorliegt ;)