Besoldungsrechner - Basisbeitrag PKV

Begonnen von linfuchs, Gestern um 00:41

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linfuchs

Hallo liebe Community,

eine Frage zum Besoldungsrechner:
Was trage ich bei "monatlicher Basisbeitrag private KV/PV" ein, um das korrekte Nettogehalt berechnen zu können?

Beispiel: Ich habe ein PKV-Angebot mit 360 Euro monatlichem Eigenanteil.
Müssen diese 360 Euro in das besagte Feld eingetragen werden oder fehlt da noch etwas?

Flickenmichi

Moin linfuchs,

wenn Du 360 € monatlich für Deine private Krankenversicherung, aber auch Pflegeversicherung, zahlst, trägst Du dort einen in der Regel geringeren Betrag ein. Nämlich nur den nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz steuerlich begünstigten Monatsbeitrag, der im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens berücksichtigt wird.

Wie hoch der bei einem Monatsbeitrag von 360 € ist, wird Dir nur Deine Krankenversicherung sagen können. Das hängt halt auch davon ab, welche/wieviele Wahlleistungen dieser Beitrag beinhaltet.

Aber zur Orientierung: Ich zahle 363€ für PKV und PPV und habe monatliche Basisbeiträge von 303 €.

clarion

Schau mal in die KV Unterlagen. Die Bausteine Wahlleistungen, Beihilfeergänzung und Pflegezusatzversicherung sind keine Basisabsicherung.

Autodoc

Hi

Ich weiß, dass dort geschrieben wurde, dass bis jetzt nur ein Angebot vorliegt. Aber es kann ja sein, dass doch schon ein Vertrag unterschrieben ist und die Krankenkasse automatisch meldet. Dann kann man das bei Elster abrufen. Das nennt sich glaube ich Merkmale zum Lohnsteuerabzug oder so ähnlich.

Da tauchen die unterschiedlichen Beträge.

linfuchs

Schon mal besten Dank für die bisherigen Antworten.

Habe gerade mal bei ...24 geschaut:
Beihilfeversicherung 312 Euro
Pflegepflichtversicherung 43 Euro

Wahlleistungen, Beihilfeergänzung sowie Krankenhaustagegeld sind abgewählt

Ich gehe davon aus, dass die 355 Euro die Grundabsicherung darstellen und voll steuerlich abgesetzt werden können.
Ist das so korrekt?

Umlauf

Zitat von: linfuchs in Gestern um 14:36Schon mal besten Dank für die bisherigen Antworten.

Habe gerade mal bei ...24 geschaut:
Beihilfeversicherung 312 Euro
Pflegepflichtversicherung 43 Euro

Wahlleistungen, Beihilfeergänzung sowie Krankenhaustagegeld sind abgewählt

Ich gehe davon aus, dass die 355 Euro die Grundabsicherung darstellen und voll steuerlich abgesetzt werden können.
Ist das so korrekt?

Selbst das muss nicht so sein. Bei meiner Frau fällt auch der Basisbaustein nicht komplett unter die Anrechnung. Da sind es nur ca. 93% die dafür angerechnet werden.
Ohne die Bestätigung der Versicherung über den Anrechnung wirst du nur annähernd stochern können.

linfuchs

#6
Habe gelesen, dass man als "Beamter auf Zeit" in S-H neuerdings auch die pauschale Beihilfe nutzen und in der GKV bleiben kann. Klingt für mich derzeit attraktiver und weniger stressig, habe eine chronische Vorerkrankung.

Ergänzung:
Beim Brutto-Netto Rechner werden beim Arbeitnehmeranteil 500 Euro KV + 140 Euro Pflege ausgewiesen.
Muss dies dann komplett aus eigener Tasche vom erhaltenen Netto gezahlt werden?
Oder ist das irgendwie steuerlich absetzbar?

Dann wäre die PKV aus finanzieller Sicht doch deutlich attraktiver.