Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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clarion

Hallo Rentenonkel,

Ich habe ernsthafte Probleme, etwas zusammen zu rechnen was ich nicht nachvollziehen kann, würde es versuchen, weil Du es bist.

Bei der Schuldenmethode kann ich noch ein Stück mitgehen, bei fiktiven Jahresbesoldunges schon weniger. Wie berücksichtigst Du eigentlich Sockelbeträge und Einmalzahlungen in Deinen fiktiven Besoldungen?

Hast Du eine Exceltabelle, in der die tatsächlich gewährten Jahresbrutto-Besoldung die fiktive Soll-Jahresbesoldung und der Bequemlichkeit halber auch die Tariflohnindizes, VPI, und Nominallohnindizes des Bundes oder Berlin enthalten.

MoinMoin

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 20:55Das, was ich hier von mir gegeben habe, darf man als Spickzettel verstehen.

Wenn dass, was ich schreibe, grundsätzlich richtig sein könnte, dann entfaltet es prozessual eine enorme Wucht.

Wenn also die Mathematiker die Lücken in meiner mathematischen Betrachtung schließen

und die Juristen die Lücken in meiner juristischen Betrachtung schließen

das gemeinsame Ziel aber sein muss, es nicht zu widerlegen, sondern möglichst zu beweisen, dass es richtig ist,

dann kämen wir in der Betrachtung weiter und alle im hD können sich alsbald die 21 Zoll Felgen bestellen.

Wenn die Betrachtung sich am Ende als falsch heraus stellen sollte, dann ändert sich aber nichts. Glaub mir bitte einfach, wenn ich dir sage, dass du keine Chance hast, solange du nicht nachweisen kannst, dass die Fortschreibungsprüfung verletzt ist.
Amen.
Und wenn man behauptet, dass der Senat nur Besoldungsanpassungen die zum 1.1. stattfinden als sachgerecht formuliert hat, dann dürfte das auch nicht viel Gerichtskosten verursachen.