Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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clarion

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 16:54Zu 1. Nein, ich gehe unter keinen Umständen davon aus, dass eine Besoldung immer zum Januar angehoben werden müsste (auch das habe ich schon mehrfach ausgeführt, deshalb nur kurz): Der Gesetzgeber hat verfassungsrechtlich jedes Recht der Welt, die Besoldung zu jedem Datum im Jahr so anzuheben, wie er das für richtig erachtet, solange er damit dafür sorgt, dass der Beamte amtsangemessen besoldet ist. Amtsangemessen besoldet bedeutet, dass er im Rahmen der kontinuierlichen Fortschreibung der Besoldung hinreichend an der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung und am allgemeinen Lebensstandrad beteiligt wird.

Ich gehe allerdings davon aus, dass der Betrag, den ein Beamter zur Bestreitung seines Lebensunterhalts - zur Deckung seines täglichen Bedarfs - in einem Besoldungsjahr mehr zur Verfügung hat, mit jedem Monat, in dem die Besoldungsanpassung in jenem Besoldungsjahr um einen Monat weiter nach hinten verschoben wird, um 1/12 geringer wird, sodass er - sofern im Besoldungsjahr keine Besoldungsanhebung erfolgt - genau um 0/12 höher besoldet wird als im Besoldungsjahr zuvor.

Gehen wir in diesen Annahmen d'accord?



Nein, mit Deinem zweiten Absatz gehe ich nicht d'accord.

In meinem Beispiel was ich früher schon mal genannt habe, habe ich nachgewisen, dass in einem Jahr ohne Besoldungssteigerung die Gesamt-Jahresbesoldung gestiegen ist, wenn im Vorjahr eine unterjährige Besoldungserhöhung stattgefunden hat.

Beispiel: im Bezugsjahr 0 sind 12 mal 1.000 Euro gezahlt worden. Im Jahr 1 erfolgt eine Erhöhung von 2 % zum 1. Juli, und im Jahr 2 war wieder keine Besoldungserhöhung drin. Dann kommen folgende Jahresgehälter und Indizes raus:

Jahr 0: 12 × 1.000 = 12.000, Index = 100,0
Jahr 1: 6 × 1.000 + 6 × 1.020 = 12.120, Index = 101,0
Jahr 2: 12 × 1.020 = 12.240, Index = 102,0

Deine Argumentation kann nur aufgehen, wenn Du postuliert, dass die Besoldungserhöhung zwingend zum Januar erfolgen müssste. Wenn ich Dich richtig verstehe käme Dein Index im Jahr 1 auch auf einen Wert von 101 und bleibe auch im Jahr 2 bei 101 weil keine Besoldungserhöhung erfolgt: Das ist aber evident falsch, denn im Jahr 2 wird eine höhere reelle Besoldung erzielt als im Jahr 1.


clarion

Zitat von: clarion in Heute um 13:20Ich verstehe immer nicht, warum Du bei der Betrachtung des Jahres 2018 nur mit der Besoldungserhöhung von 1.465,91 € einen Besoldungsindex rechnest, wenn real eine Besoldungserhöhung von 75,440,83 € - 72.893,21 € =  2.547,62 € gewährt wurde.



Die Beantwortung dieser Frage steht auch noch aus.

AndreasS

Zitat von: clarion in Heute um 20:45...
Beispiel: im Bezugsjahr 0 sind 12 mal 1.000 Euro gezahlt worden. Im Jahr 1 erfolgt eine Erhöhung von 2 % zum 1. Juli, und im Jahr 2 war wieder keine Besoldungserhöhung drin. Dann kommen folgende Jahresgehälter und Indizes raus:

Jahr 0: 12 × 1.000 = 12.000, Index = 100,0
Jahr 1: 6 × 1.000 + 6 × 1.020 = 12.120, Index = 101,0
Jahr 2: 12 × 1.020 = 12.240, Index = 102,0
...

Jahr 0 - Verbrauchpreisindex wird zum ersten Mal ermittelt:

Jahr 1 Preise sind im Januar und im Februar und... im Vergleich zum Jahr 0 um 2% gestiegen. Dienstgeber teilt mit, dass die Besoldung entsprechend des VPI angehoben werden soll, aber erst ab Juli des laufenden Jahres.

Besoldung daher im Jahr 1
Soll = 12*1020, Ist = 6*1000, 6*1020 = DIF 120 € = 1% reale Erhöhung


Jahr 2  - Preise sind im Januar und im Februar und... im Vergleich zum Jahr 1 um 2% gestiegen. Dienstgeber teilt mit, dass die Besoldung im laufenden Jahr nicht erhöht werden wird, da wir genug Geld erhalten.

Besoldung daher im Jahr 2
Soll = 12*1040,40, Ist = 12*1020 = DIF = 244,80 € = 0 % reale Erhöhung

Besoldung daher kumuliert Jahr 0 bis Jahr 2

Jahr 0 Soll = 12.000        Ist 12.000  DIF 0
Jahr 1 Soll = 12.240        Ist 12.120  DIF 120
Jahr 2 Soll = 12.484,84     Ist 12.240  DIF 244,80

Besoldungsindex Soll 4,04 % Ist 2%

Für mich einfach plastisch hergeleitet, ohne Anspruch auf Wirklichkeit. Ich würde aber behaupten, dass auf Grund der Inflation, mein Geld um diese Prozentpunkte entwertet wird. Wenn daher keine Erhöhung erfolgt, oder erst später im laufenden Jahr, fehlt mir dieses Geld. Das heißt in dem Beispiel für mich, insgesamt 364,80 € innerhalb von 3 Jahren weniger real in der Tasche, als wenn die Besoldung zum 01. Januar des laufenden Jahres erhöht worden wäre.




clarion

Hallo AndreasS,

wenn die Inflation, konkreter der Verbraucherpreisindex, im Jahr 1 und im Jahr 2 um je 2% gestiegen wären, dann wäre der Verbraucherpreisindex im Jahr 0 bei 100, im Jahr 1 bei 102,0 und im Jahr 2 bei 104,4.

Der Vergleich des realen Besoldungsindexes und des Verbraucherpreisindexes enthüllt, ob der Besoldungsindex dem Verbraucherpreisindex hinterher läuft. Um das festzustellen, bedarf es nicht der Berechnung irgendwelcher fiktiven Indizes, die gar nichts mit realen Zahlen zu tun haben.

Bundesjogi

Zitat von: AndreasS in Heute um 22:11Jahr 0 - Verbrauchpreisindex wird zum ersten Mal ermittelt:

Jahr 1 Preise sind im Januar und im Februar und... im Vergleich zum Jahr 0 um 2% gestiegen. Dienstgeber teilt mit, dass die Besoldung entsprechend des VPI angehoben werden soll, aber erst ab Juli des laufenden Jahres.

Besoldung daher im Jahr 1
Soll = 12*1020, Ist = 6*1000, 6*1020 = DIF 120 € = 1% reale Erhöhung


Jahr 2  - Preise sind im Januar und im Februar und... im Vergleich zum Jahr 1 um 2% gestiegen. Dienstgeber teilt mit, dass die Besoldung im laufenden Jahr nicht erhöht werden wird, da wir genug Geld erhalten.

Besoldung daher im Jahr 2
Soll = 12*1040,40, Ist = 12*1020 = DIF = 244,80 € = 0 % reale Erhöhung

Besoldung daher kumuliert Jahr 0 bis Jahr 2

Jahr 0 Soll = 12.000        Ist 12.000  DIF 0
Jahr 1 Soll = 12.240        Ist 12.120  DIF 120
Jahr 2 Soll = 12.484,84    Ist 12.240  DIF 244,80

Besoldungsindex Soll 4,04 % Ist 2%

Für mich einfach plastisch hergeleitet, ohne Anspruch auf Wirklichkeit. Ich würde aber behaupten, dass auf Grund der Inflation, mein Geld um diese Prozentpunkte entwertet wird. Wenn daher keine Erhöhung erfolgt, oder erst später im laufenden Jahr, fehlt mir dieses Geld. Das heißt in dem Beispiel für mich, insgesamt 364,80 € innerhalb von 3 Jahren weniger real in der Tasche, als wenn die Besoldung zum 01. Januar des laufenden Jahres erhöht worden wäre.




Nur dass der abenteuerliche "Schwan-Index" nur mit 1,01 rauskommt, weil jede verspätete Erhöhung offenbar derart starke Abwehrreflexe auslöst, dass mit aller Macht eine vollkommen absurde Rechnung begründet werden muss. Exakt das ist ja das Problem. Hier werden die 2 Prozent Erhöhung durch 2 geteilt, weil sie ja "zu spät" gewährt werden. Was nicht nur keinen Sinn macht sondern keinen Sinn^2 macht, weil so berechnet keine zwei Zahlenreihen vergleichbar sind sobald sie sich unterscheiden.

Bundesjogi

Zitat von: GoodBye in Heute um 19:26Häh, wenn jemand eine Erhöhung später erhält, dann bekommt er die nächste Erhöhung auf Basis der ersten Erhöhung idR doch auch später?!

Wenn man davon ausgeht, dass der Beamte eine Erhöhung zum 1.7.24 erhält, dann läuft der Index bzgl. der Erhöhung der Besoldung bis 30.6.25. Natürlich kann man in 2025 dann sagen, dass er ja im Vergleich zum Vorjahr 3 % mehr erhalten hat.

Das Problem ist aber, dass der Nominallohnindex aber ggf. die Erhöhung bis 30.06.25 in Bezug auf den 1.1.24 bis 30.6.24 betrachtet und im Nominallohnindex monatlich betrachtet hier in 2024 bereits Erhöhungen stattgefunden haben. Dann ist aber die Ausgangsbasis eine andere und es zeigt sich, dass der Beamte abgehängt wird.


Das bezweifelt ja keiner. Aber es kumuliert sich halt nicht so, wie der "Schwan-Index" behauptet. Bekommt er zum 1.7. 3 Prozent, geht der "Schwan-Index" von 1,5 Prozent Erhöhung aus. Und das bleibt so. Wenn man dieses Zwei-Jahresbeispiel nimmt und zwei Mal drei Prozent Steigerung des Vergleichsindex annimmt und zwei Mal Steigerung der Besoldung um 3 Prozent zum 1.7. Dann behauptet Schwan, dass das 1,03 ist (in etwa, genau ist es 1,030225), also zum Index von 1,06 (genau ist auch das mehr, nämlich 1,0609) etwa 3 Prozent fehlen würden. Und das einerseits, obwohl die Besoldung am Ende der Periode in beiden Fällen gleich hoch ist UND eine Betrachtung des Jahres 1 eine Besoldungslücke von 1,5 Prozent aufweist, ebenso wie Jahr 2. Man kann das aber nicht einfach addieren, das ist das Kernproblem, dass Prozentrechnung auf fünfter Klasse-Niveau nicht verstanden wird. Der Bezugspunkt für die Prozentangabe muss zwingend nicht das Gehalt der letzten Periode sein sondern das Gesamtgehalt des Betrachtungszeitraums. Und damit ist dann eine zwei Mal um 1,5 Prozent zu gering ausgefallene Erhöhung nicht 3 Prozent sondern 1,5, weil sich auch der Nenner geändert hat. Und das ist ja noch das freundlichste Beispiel für diesen Index, die anderen Logikprobleme, dass eine Erhöhung von zwei Mal 6 Prozent zum 1.7. den 3 Prozent zum 1.1. gleichgestellt wären obwohl offensichtlich ist (und das nicht nur wegen Zinseszins), dass die erste Variante besser ist auf die Zukunft betrachtet, schweigt Schwan ja beharrlich tot. Obwohl jeder sie nachvollziehen kann. Alleine das ist unter Menschen, die das seriös betrachten wollen nicht vermittelbar. Aber gut, genau wie bei Kindergeld, Steuerklasse und wahrscheinlich auch Partnereinkommen könnt ihr ihm ja hinterherlaufen und am Ende überrascht tun, dass alles ganz anders kommt. Ich tue mir das nicht mehr an, gehe aber jede Wette mit jeder Quote mit, dass der "Schwan-Index" niemals in irgendeiner Rechtsprechung auftaucht und auch keine Klage erfolgreich sein wird, die darauf aufgebaut ist. Jedenfalls nicht in der Form, dass ein Gericht das übernimmt, wenn, dann nur, weil auch ein sachgerecht ermittelter Index eine Unterbesoldung ermittelt hat.

AndreasS

Zitat von: Bundesjogi in Heute um 22:29Nur dass der abenteuerliche "Schwan-Index" nur mit 1,01 rauskommt, weil jede verspätete Erhöhung offenbar derart starke Abwehrreflexe auslöst, dass mit aller Macht eine vollkommen absurde Rechnung begründet werden muss. Exakt das ist ja das Problem. Hier werden die 2 Prozent Erhöhung durch 2 geteilt, weil sie ja "zu spät" gewährt werden. Was nicht nur keinen Sinn macht sondern keinen Sinn^2 macht, weil so berechnet keine zwei Zahlenreihen vergleichbar sind sobald sie sich unterscheiden.

Das ist für mich nicht abenteuerlich, wenn man jedes Jahr für sich betrachtet (Januar bis Dezember).
Wenn die Erhöhung zum 01.01. erfolgt, dass Soll, wenn nicht dann Ist

Jahr 0 Soll 12.000    Ist 12.000
Jahr 1 Soll 12.240    Ist 12.120 (6*0+6*2%=6/12 Erhöhung= im laufenden Jahr 1% Erhöhung)
Jahr 2 Soll 12.240    Ist 12.240 (12*0 Erhöhung = im laufenden Jahr 0% Erhöhung)

Mein Beispiel von Beitrag #227 hat natürlich nichts mit der Schwan Methode zu tun. Ich meine aber, dass bei der Schwan-Methode schon das Jahresbrutto unter Zugrundelegung der Erhöhung des Vorjahres ermittelt wird.
Daher ist das Jahresbrutto im Jahr 2 identisch, weil da die Erhöhung aus Jahr 1 übernommen wird.

Wenn ich nun die Erhöhungen der laufenden Jahre kumuliere, kommt ein Index von 1,01 raus anstatt 1,02.