Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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AndreasS

Aus der Bibliothek des Bundestages

Neue Bücher, neue Aufsätze 65. Jg. Nr. 6, Juni 2026

Neuerwerbsliste Juni 2026 - unter anderem dabei:

- Schwan, Torsten
Problematische Besoldungsindices in der bundes-
verfassungsgerichtlichen Entscheidung "Beamten-
besoldung Berlin" und ihre Folgen
In: Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR
74 (2026), 4, Seiten 124-133

- Färber, Gisela
Der ökonomische Blick auf das jüngste Besoldungs-
urteil des Bundesverfassungsgerichts
In: Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR
74 (2026), 4, Seite 116-124

- Lindner, Josef Franz
Die neue Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts
zum Alimentationsprinzip
In: Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR
74 (2026), 4, Seite 109-115


Wie kommen Aufsätze, Bücher, etc in die Neuerwerbsliste?

...
Die Auswahl der Titel für die Liste ,,Neue Bücher, neue Aufsätze" folgt den strengen Kriterien des Bestandsprofils der Bibliothek des Deutschen Bundestages. Das primäre Ziel ist es, die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüsse wissenschaftlich zu unterstützen.
## Die wichtigsten Auswahlkriterien

* Thematischer Fokus: Aufgenommen wird Literatur aus den Bereichen Politik, Recht, Wirtschaft, Soziale Fragen, Geschichte und öffentliche Verwaltung.
* Aktualität und Relevanz: Es werden primär Neuerscheinungen gelistet, die für aktuelle politische oder gesetzgeberische Debatten in Deutschland und Europa von Bedeutung sind.
* Wissenschaftlicher Anspruch: Die Bibliothek wählt hochwertige Fachliteratur, Kommentare, Monografien sowie Beiträge aus anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Sammelbänden aus. [1]
* Sprachliche Abdeckung: Der Schwerpunkt liegt auf deutsch- und englischsprachigen Publikationen, ergänzt durch relevante Werke in anderen europäischen Sprachen.

## Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

  1. Sichtung durch Fachreferate: Die Bibliothek ist in verschiedene Fachreferate unterteilt. Die dort tätigen wissenschaftlichen Bibliothekarinnen und Bibliothekare (Fachreferenten) sichten täglich den Buchmarkt, Nationalbibliografien und eingehende Zeitschriften. [2]
  2. Kuratierung der Aufsätze: Da unzählige Fachzeitschriften abonniert sind, wählen die Referenten gezielt einzelne, besonders relevante Aufsätze aus, die für die parlamentarische Praxis einen Mehrwert bieten. Diese werden tiefgehend erschlossen (indiziert).
  3. Automatische Zusammenführung: Alle im Vormonat neu katalogisierten Bücher und die speziell ausgewählten Aufsätze werden über das Bibliothekssystem gefiltert und monatlich automatisch zu diesem Verzeichnis zusammengestellt.

[1] [https://www.bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/bibliothek/bibliothek-artikel-477532)
[2] [https://de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbung_%28Bibliothek%29)


Kann sich jeder selbst einen Reim daraus machen.

PolareuD

Zitat von: AndreasS in Heute um 18:42Aus der Bibliothek des Bundestages

Neue Bücher, neue Aufsätze 65. Jg. Nr. 6, Juni 2026

Neuerwerbsliste Juni 2026 - unter anderem dabei:

- Schwan, Torsten
Problematische Besoldungsindices in der bundes-
verfassungsgerichtlichen Entscheidung "Beamten-
besoldung Berlin" und ihre Folgen
In: Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR
74 (2026), 4, Seiten 124-133

- Färber, Gisela
Der ökonomische Blick auf das jüngste Besoldungs-
urteil des Bundesverfassungsgerichts
In: Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR
74 (2026), 4, Seite 116-124

- Lindner, Josef Franz
Die neue Dogmatik des Bundesverfassungsgerichts
zum Alimentationsprinzip
In: Zeitschrift für Beamtenrecht : ZBR
74 (2026), 4, Seite 109-115


Wie kommen Aufsätze, Bücher, etc in die Neuerwerbsliste?

...
Die Auswahl der Titel für die Liste ,,Neue Bücher, neue Aufsätze" folgt den strengen Kriterien des Bestandsprofils der Bibliothek des Deutschen Bundestages. Das primäre Ziel ist es, die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten, Fraktionen und Ausschüsse wissenschaftlich zu unterstützen.
## Die wichtigsten Auswahlkriterien

* Thematischer Fokus: Aufgenommen wird Literatur aus den Bereichen Politik, Recht, Wirtschaft, Soziale Fragen, Geschichte und öffentliche Verwaltung.
* Aktualität und Relevanz: Es werden primär Neuerscheinungen gelistet, die für aktuelle politische oder gesetzgeberische Debatten in Deutschland und Europa von Bedeutung sind.
* Wissenschaftlicher Anspruch: Die Bibliothek wählt hochwertige Fachliteratur, Kommentare, Monografien sowie Beiträge aus anerkannten wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Sammelbänden aus. [1]
* Sprachliche Abdeckung: Der Schwerpunkt liegt auf deutsch- und englischsprachigen Publikationen, ergänzt durch relevante Werke in anderen europäischen Sprachen.

## Wie läuft das Auswahlverfahren ab?

  1. Sichtung durch Fachreferate: Die Bibliothek ist in verschiedene Fachreferate unterteilt. Die dort tätigen wissenschaftlichen Bibliothekarinnen und Bibliothekare (Fachreferenten) sichten täglich den Buchmarkt, Nationalbibliografien und eingehende Zeitschriften. [2]
  2. Kuratierung der Aufsätze: Da unzählige Fachzeitschriften abonniert sind, wählen die Referenten gezielt einzelne, besonders relevante Aufsätze aus, die für die parlamentarische Praxis einen Mehrwert bieten. Diese werden tiefgehend erschlossen (indiziert).
  3. Automatische Zusammenführung: Alle im Vormonat neu katalogisierten Bücher und die speziell ausgewählten Aufsätze werden über das Bibliothekssystem gefiltert und monatlich automatisch zu diesem Verzeichnis zusammengestellt.

[1] [https://www.bundestag.de](https://www.bundestag.de/dokumente/bibliothek/bibliothek-artikel-477532)
[2] [https://de.wikipedia.org](https://de.wikipedia.org/wiki/Erwerbung_%28Bibliothek%29)


Kann sich jeder selbst einen Reim daraus machen.

Und siehe da, die Kritiker scheinen sprachlos, ggf. auch fassungslos.  ;D  ;)
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

SonicBoom


BVerfGBeliever

Zitat von: PolareuD in Heute um 10:40Die ZBR Methodik bemisst einen völlig anderen Gegenstand als die Methodik des VG Berlin.
Worauf basiert deine Aussage? In Rn. 78 des BVerfG-Beschlusses steht: "Die Besoldungsentwicklung ist anhand eines Index zu ermitteln, mit dem die Entwicklung der Jahresbruttobesoldung ab dem festen Basisjahr 1996 abgebildet wird." Die korrekte Spitzausrechnung (VG Berlin, etc.) liefert in der Tat exakt das, was Karlsruhe fordert. Aber auch die ZBR-Schwan-Methodik versucht (nach meinem Verständnis), das Geforderte zu liefern. Ansonsten wäre die Diskussion ja sogar noch absurder, als sie ohnehin schon ist.


@RandomValue, bei deiner Frage nach unterjährigen Zahlungen musst du zwei Sachverhalte unterscheiden. Den ersten, wichtigen, Sachverhalt erkennst du am Beispiel eines Berliner R1-Richters, dessen Besoldung im Jahr 2018 bekanntlich bei 75.440,83 € lag (6.097,91 € von Jan bis Mai, 6.293,04 € von Jun bis Dez, außerdem 900 € Weihnachtsgeld):

1.) Früher wurde mit der "Naiven Methodik" fälschlicherweise so getan, als hätte es die Erhöhung nicht im Juni, sondern schon im Januar gegeben. Es wurde also implizit eine (zu hohe) 2018er Jahresgesamtbesoldung von 76.416,48 € unterstellt. Nimmt man 2003 als Basisjahr (so wie im ZBR-Schwan-Aufsatz), erhält man damit als resultierenden 2018er Besoldungsindex-Wert entweder 127,75 oder 128,38, je nachdem, ob man im Basisjahr 2003 die fiktive oder die tatsächliche Besoldung unterstellt.
2.) Die korrekte Spitzausrechnung verwendet die tatsächliche 2018er Jahresgesamtbesoldung von 75.440,83 €. Damit erhält man den korrekten Besoldungsindex-Wert von 126,74.
3.) Bei der Schwan-Methodik kumuliert sich wie erwähnt der Fehler, so dass sie implizit eine 2018er Jahresgesamtbesoldung von nur 66.321,74 € unterstellt. Der Fehler beträgt also satte 9.119,09 €. Der resultierende Schwan-Besoldungsindex hat entsprechend den Wert 111,42. Alleine an dieser Zahl lässt sich die Absurdität der Methodik unmittelbar erkennen. Auch eine Aufnahme in eine Bibliothek ändert selbstverständlich keinen Deut an dieser Absurdität.

Der zweite, unwichtige, Sachverhalt betrifft hingegen die Tatsache, dass die korrekte Spitzausrechnung nicht berücksichtigt, wann genau im Jahresablauf die genannten 75.440,83 € ausgezahlt wurden. Wenn einen dies stört, dann kann man beispielsweise unter Annahme einer unterjährigen Verzinsung (von z.B. 3%) die tatsächlichen Zahlungen mit einem in jedem Monat exakt identischen Zahlungsstrom vergleichen. Ergebnis: Der entsprechende "Fehler" lag im obigen Beispiel im gesamten Jahr 2018 bei genau 20,63 € (brutto!)..  :D

PolareuD

Bitte löschen (#542) und den Account von SonicBoom entfernen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

Versuch

Zitat von: Maximus in Heute um 17:15Diese 180-Gradwende bzw. dieser "Wertungswiderspruch" muss doch wirklich alle aufrütteln. Wie ich schon so oft geschrieben habe, sind die Randnummern 154 und 155 ein "Geschenk", das Karlsruhe den Besoldungsgesetzgebern gemacht hat.

Kann mir jemand erklären, welche Motivation Karlsruhe hier gehabt haben könnte?

Ich gehe weiterhin davon aus, dass Karlsruhe die Konsequenzen klar gewesen sein müssen. Dieser "Wertungswiderspruch" wird zumindest für die vergangene Besoldung hingenommen. Hinsichtlich der zukünftigen Besoldung hofft man, dass der "Wertungswiderspruch" dadurch aufgelöst wird, dass die höheren Besoldungsgruppen durch eine neue Tabelle mit nach oben gezogen werden.

Für den hD habe ich hinsichtlich der vergangenen Besoldung jedenfalls keine Hoffnung.




Das bedeutet doch:
die unteren Gruppen erhalten Nachzahlungen, obere Besoldungsgruppen nicht.
Und ggf. haben untere mehr oder gleich viel wie obere durch diese Nachzahlungen verdient.
Ein Chef bedient dann weniger als sein Mitarbeiter.
Das setzt das Leistungsprinzip dich völlig außer Kraft.

BVG sagt das ist o. k. so?
Das kann ernsthaft gewollt sein?

Und um es auf die Spitze zu treiben:
Ergo:
die Dienstherren könnten mit Tricks die Alimentation künstlich Jahrzehnte unten halten.
Obere bekommen dann trotz Widerspruch keine Nachzahlung und Dienstherr spart an ihnen Milliarden?

PolareuD

@ BVerfGBeliever

Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung, in dem sie indiziell aufzeigt, wie sich eine Besoldungsanpassung auswirkt, wenn diese nicht zum 1.1. vollzogen wird.

Auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist nicht in Stein gemeißelt und lässt auch gewisse Spielräume zu. Wenn die Methodik im ZBR einen fehlenden Baustein sachgerecht beleuchtet, kann der Senat auch diesen würdigen.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

SonicBoom

Zitat von: PolareuD in Heute um 20:20Bitte löschen (#542) und den Account von SonicBoom entfernen.

Erst als Fanboy ein Autoritätsargument versuchen aufzubauen für den Artikel eines Fachfremden und dann nicht akzeptieren wollen was es sonst noch so mit gleichem Filter in die Bibliothek geschafft hat?

SonicBoom

Zitat von: Versuch in Heute um 20:37Das bedeutet doch:
die unteren Gruppen erhalten Nachzahlungen, obere Besoldungsgruppen nicht.
Und ggf. haben untere mehr oder gleich viel wie obere durch diese Nachzahlungen verdient.
Ein Chef bedient dann weniger als sein Mitarbeiter.
Das setzt das Leistungsprinzip dich völlig außer Kraft.

BVG sagt das ist o. k. so?
Das kann ernsthaft gewollt sein?

Und um es auf die Spitze zu treiben:
Ergo:
die Dienstherren könnten mit Tricks die Alimentation künstlich Jahrzehnte unten halten.
Obere bekommen dann trotz Widerspruch keine Nachzahlung und Dienstherr spart an ihnen Milliarden?


Oder vielleicht, nur vielleicht, sind die oberen Gruppen gar nicht derart im Hintertreffen wie sie tun? Aber hier wird sich um Indizes gestritten anstatt das Abstandsgebot.

SonicBoom

Zitat von: PolareuD in Heute um 20:44@ BVerfGBeliever

Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung, in dem sie indiziell aufzeigt, wie sich eine Besoldungsanpassung auswirkt, wenn diese nicht zum 1.1. vollzogen wird.

Auch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung ist nicht in Stein gemeißelt und lässt auch gewisse Spielräume zu. Wenn die Methodik im ZBR einen fehlenden Baustein sachgerecht beleuchtet, kann der Senat auch diesen würdigen.

Dafür reichen zwei Zeilen an der Mathe Tafel. Und selbst dann ist es nicht sachgerecht. Und welcher Gegenstand da bemessen wird ist weiterhin unklar

BVerfGBeliever

Zitat von: PolareuD in Heute um 20:44Ich verstehe die Methodik im ZBR als Erweiterung [...]
Ich denke nicht, dass deine Interpretation Swens Anspruch gerecht wird. Zumindest in den beiden ZBR-Schwan-Aufsätzen steht explizit, dass die korrekte Spitzausrechnung (VG Berlin, BVerfG, etc.) angeblich "evident sachwidrig" sei und man daher stattdessen die angeblich "sachgerechte" Schwan-Methodik verwenden solle/müsse/etc.

PolareuD

@ SonicBoom

Deine unverschämte und masslos beleidigende Art ist vollkommen inakzeptabel.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

PolareuD

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 20:57Ich denke nicht, dass deine Interpretation Swens Anspruch gerecht wird. Zumindest in den beiden ZBR-Schwan-Aufsätzen steht explizit, dass die korrekte Spitzausrechnung (VG Berlin, BVerfG, etc.) angeblich "evident sachwidrig" sei und man daher stattdessen die angeblich "sachgerechte" Schwan-Methodik verwenden solle/müsse/etc.

Ob sie evident ist, kann letztendlich nur das Gericht entscheiden.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

SonicBoom

Zitat von: PolareuD in Heute um 20:58@ SonicBoom

Deine unverschämte und masslos beleidigende Art ist vollkommen inakzeptabel.

Ja sorry aber du kannst dich nicht hier hin stellen, sagen ,,guckt mal ihr blöden kritiker, der Zettel von meinem Freund ist in der Nationalbibliothek, also haltet bitte die schnute gell" und dann zeige ich dir was sonst noch so da drin ist und das wurmt dich dermaßen dass du mir nun den Mund verbieten willst? Wie peinlich kleingeistig und armselig das ist.

SonicBoom

Zitat von: PolareuD in Heute um 21:00Ob sie evident ist, kann letztendlich nur das Gericht entscheiden.

Ich empfehle Swen dringendst alsbald seine Theorie zu testen. Ich bin ebenso gespannt auch wenn ich massiv kritisch bin.