Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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BVerfGBeliever

In der Sache haben phantomghost, Bundesjogi, Milerek, cyrix42, Hanswurst, Ryan, clarion und viele viele andere selbstverständlich völlig Recht. Hier noch mal ein kurzer Blick auf den mutmaßlichen Ursprung des Fehlers von Swen:

Zitat von: SwenTanortsch in 24.06.2026 14:29"Denn da es für die Beurteilung der Angemessenheit der Besoldung auf ihre Gesamthöhe ankommt, ist der Gegenstand, der von einer 'Spitzausrechnung' bemessen werden soll, die Entwicklung der Jahresbruttobesoldung auch als Folge unterjähriger Besoldungsanpassungen, die nicht so behandelt werden, als seien sie fiktiv zum Jahresbeginn erfolgt, um so zu ermitteln, was Richtern und Beamten in einem Besoldungsjahr zur Deckung ihres Lebensbedarfs tatsächlich zur Verfügung steht. [Fn. 11: BVerfG, Beschluss vom 17.9.2025 – 2 BvL 5/18 – Rn. 78 m. w. N. i. V. m.  BVerfGE 155,1, 17, Rn. 31]"
Richtig, auch wenn du das Wort "Gegenstand" in das BVerfG-Zitat hineingeschmuggelt hast. Der "Gegenstand" (Zitat Swen) der Spitzausrechnung ist also die "Gesamthöhe" (Zitat BVerfG) der Besoldung, die einem Richter oder Beamten "tatsächlich zur Verfügung steht" (Zitat BVerfG). Im Jahr 2018 standen einem Berliner R1-Richter insgesamt 75.440,83 € tatsächlich zur Verfügung. Hätte man hingegen die unterjährige Erhöhung so behandelt, als wäre sie fiktiv nicht zum Juni, sondern schon zum Jahresbeginn erfolgt, dann hätte man stattdessen eine (falsche) Gesamthöhe von 76.416,48 € unterstellt.

Somit wäre ich dir, Swen, sehr verbunden, wenn du endlich mit deiner Falschbehauptung aufhören könntest, die korrekte Spitzausrechnung (75.440,83 €) käme zu dem gleichen Ergebnis wie eine fiktive Behandlung der unterjährigen Erhöhung, als sei sie bereits zu Jahresbeginn erfolgt (76.416,48 €).



Ryan

Rentenonkel, ich kann mich meinen Vorrednern leider nur anschließen. Du biegst im 2. Satz schon falsch ab, indem du dem BVerfG einfach mal unterstellst, es würde sich eigentlich nur für einen bestimmten Teil der Besoldungsentwicklung interessieren. Da müssten doch schon die Alarmglocken angehen, jedenfalls dann, wenn man sich mal die Frage stellt, warum das in der nun vorgegebenen Prüfung nicht so ist. Rn. 78 ist diesbezüglich eindeutig: "Die Besoldungsentwicklung ist anhand eines Index zu ermitteln, mit dem die Entwicklung der Jahresbruttobesoldung ab dem festen Basisjahr 1996 abgebildet wird.

Rentenonkel

Das Bürgergeld wird jährlich dynamisiert. Unter der Dynamisierung des Bürgergelds versteht man die gesetzlich geregelte, regelmäßige Anpassung der staatlichen Grundsicherungsleistungen an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung, ähnlich wie es bei den Beamten geregelt ist. Ziel ist es, die Kaufkraft der Empfänger zu erhalten und auf Inflation sowie Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie zeitnah zu reagieren.

Der Mechanismus basiert auf einer gesetzlich festgelegten Fortschreibungsformel. Diese verknüpft die Erhöhung des Bürgergeld-Regelbedarfs mit zwei zentralen Faktoren:

Preisentwicklung (P): Zu 70 % fließen die Preissteigerungen für regelbedarfsrelevante Güter (z. B. Nahrungsmittel, Kleidung) ein.
Lohnentwicklung (L): Zu 30 % wird die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in Deutschland berücksichtigt.

Fiktive Aufgabe: Das Bürgergeld (B) des Jahres 2025 soll angepasst werden. Die Preisentwicklung (P) des Jahres 2024 betrug 6 %, die Lohnentwicklung (L) des Jahres 2024 betrug 4 %. Die Lohnentwicklung des Jahres 2026 wird voraussichtlich 2 % betragen, die Preisentwicklung des Jahres 2026 wird voraussichtlich 3 % betragen.

Das Bürgergeld betrug seit dem 01.01.2023 monatlich unverändert 550 EUR. Zum 01.07.2024 wurde das Bürgergeld um 10 EUR auf 560 EUR erhöht. Zum 01.01.2025 bekommt der Minister von seinen Beratern folgende Vorschläge, wie das Bürgergeld sachgerecht erhöht werden müsste.

a)    564,85 EUR (550 EUR plus 2,7 %)
b)    579,70 EUR (550 EUR plus 5,4 %)
c)    571,76 EUR (560 EUR plus 2,7 %)
d)    590,24 EUR (560 EUR plus 5,4 %)
e)    569,99 EUR (555 EUR plus 2,7%)
f)    584,97 EUR (555 EUR plus 5,4 %)

Der Minister entscheidet sich für die Variante e, weil es die günstigste ist.

Nunmehr flüstert ihm ein Berater zu, er solle das doch mal prüfen, ob es keine zu große Abweichung von den Indizes gibt, damit nicht irgendjemand klagt.

Er geht also her und prüft es wie folgt:

Grundsicherungsindex (G) 2025:
12 * 569,99 EUR = 6839,88 EUR
Vorjahr: 6 * 550 EUR + 6 * 560 EUR = 6660 EUR
Index (G) ist 1,027
Index (P) des Jahres 2025 ist 1,03 * 70 %
Index (L) des Jahres 2025 ist 1,02 * 30 %
Durschnittsindex beträgt demnach: 1,027

hervorragend, alles passt.

Ist die Rechnung des Ministers richtig und sieht jemand irgendwo einen Fehler? Müsste die Anpassung nicht vielmehr eigentlich der Vorschlag d) sein? Hätte dann nicht der Bürgergeldempfänger 590,24 monatlich bekommen müssen? Bekommt er so nicht 243 EUR pro Jahr zu wenig?

Wieso ergibt sich dennoch kein Widerspruch bei der Gegenprobe? Irgendwelche besseren Ideen oder Lösungsvorschläge?

Maximus

Mittlerweile muss doch allen klar sein, dass Swen hier im Forum hinsichtlich der Schwan-Methode keinen "Rückzieher" vollziehen wird. Also lasst es gut sein...

Ich bin gespannt, ob wir von Swen jetzt wirklich noch eine 70-seitige Begründung sehen werden. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Begründung jetzt nochmals stark überarbeitet wird. Wahrscheinlich wird man mehr die "Schwächen" der Berliner-Methode thematisieren. Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass Swen weiterhin die Schwan-Methode außerhalb des Forums offensiv propagieren wird. Die Gefahr eines Reputationsschadens ist einfach zu hoch.

Quasselstrippe

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:41Fiktive Aufgabe: Das Bürgergeld (B) des Jahres 2025 soll angepasst werden. Die Preisentwicklung (P) des Jahres 2024 betrug 6 %, die Lohnentwicklung (L) des Jahres 2024 betrug 4 %. Die Lohnentwicklung des Jahres 2026 wird voraussichtlich 2 % betragen, die Preisentwicklung des Jahres 2026 wird voraussichtlich 3 % betragen.


Mal eine ganz blöde Frage... ich weiß, ich könnte auch googeln... bin kein BWLer und kein VWLer und auch kein Jurist...
ich habe mich auch mit der ganzen Index-Thematik hier nicht befasst...

Was bedeutet es eigentlich, wenn man sagt, "die Lohnentwicklung des Jahres 2024 betrug 4% ?
Was ist damit genau gemeint?

Mir ist klar: wenn alle Gehälter in Deutschland pünktlich zum 01.01.2024 um 4% gesteigert werden, dann steigt die Summe der Bruttogehälter in 2024 um 4% im Vergleich zu 2023. Das würde für mich intuitiv zu der Aussage "Lohnentwicklung 4% in 2024" passen.

Jetzt: alle Gehälter in Deutschland steigen zum 01.07.2024 um 4%, d.h. alle Gehaltsempfänger haben am Ende des Jahres 2024 nur 2% mehr verdient als in 2023, aber in der zweiten Jahreshälfte ist natürlich die monatliche Zahlung um 4% höher als noch in 2023 und ab 2025 sowieso. Stimmt das dann auch mit "Lohnentwicklung 4% in 2024", obwohl man nur 2% mehr in der Tasche hatte?

Und jetzt der Extremfall: alle Gehälter in Deutschland steigen zum 31.12.2024 um 4%, d.h. alle Gehaltsempfänger haben nur eine Steigerung von (4/365)% in 2024 im Vergleich zu 2023 (aber natürlich sind die monatlichen Zahlungen ab 2025 4% höher als 2023. Stimmt das dann auch noch mit "Lohnentwicklung 4% in 2024"?

Ist mit dem Begriff "Lohnentwicklung" die Entwicklung des resultierenden Gesamteinkommens eines Jahres im Vergleich zum Gesamteinkommen des Vorjahres gemeint? Oder geht es hier nur um eine Art Stichtagsbetrachtung, also z.B. den Vergleich des Monatseinkommens am Ende des neuen Jahres im Vergleich mit dem Monatseinkommen zum Ende des alten Jahres?

Wenn ein Arbeitgeber 10 Jahre lang die Gehälter nicht steigert und zum Ende des zehnten Jahres (z.B. 2026) dann im Dezember um 30% erhöht und sich dann hinstellt und sagt, dass die Arbeiter doch schließlich im Durchschnitt (jetzt mal den Zinseszins vernachlässigt) eine jährliche 3%ige Lohnerhöhung hatten über 10 Jahre, fände ich das ziemlich frech. Aber wäre es eine korrekte Aussage mit der 30% höheren Lohnentwicklung im Vergleich zu 10 Jahren vorher?
(obwohl das Integral unter der Gehaltskurve 9 Jahre und 11 Monate lang bei Null Steigerung war und man die ganze Zeit also nicht einen Euro mehr verdient hat bis eben auf den letzten Monat)

Da wäre es mir doch spontan viel angenehmer, die Gehälter werden zum Januar des ersten Jahres um 30% erhöht und bleiben dann 10 Jahre lang konstant. Das wären zwar die selben 30% über 10 Jahre an Lohnerhöhung, aber das Integral unter der Kurve wäre doch viel angenehmer für den Arbeitnehmer. :-)




SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:41Lösungsvorschläge?

Ja. Hör auf zirkulären Quatsch zu rechnen. Seit wann ist überhaupt das bürgi hier Thema.

Bundesjogi

Zitat von: Rentenonkel in Gestern um 16:41Das Bürgergeld wird jährlich dynamisiert. Unter der Dynamisierung des Bürgergelds versteht man die gesetzlich geregelte, regelmäßige Anpassung der staatlichen Grundsicherungsleistungen an die aktuelle wirtschaftliche Entwicklung, ähnlich wie es bei den Beamten geregelt ist. Ziel ist es, die Kaufkraft der Empfänger zu erhalten und auf Inflation sowie Preissteigerungen bei Lebensmitteln und Energie zeitnah zu reagieren.

Der Mechanismus basiert auf einer gesetzlich festgelegten Fortschreibungsformel. Diese verknüpft die Erhöhung des Bürgergeld-Regelbedarfs mit zwei zentralen Faktoren:

Preisentwicklung (P): Zu 70 % fließen die Preissteigerungen für regelbedarfsrelevante Güter (z. B. Nahrungsmittel, Kleidung) ein.
Lohnentwicklung (L): Zu 30 % wird die Entwicklung der durchschnittlichen Löhne und Gehälter in Deutschland berücksichtigt.

Fiktive Aufgabe: Das Bürgergeld (B) des Jahres 2025 soll angepasst werden. Die Preisentwicklung (P) des Jahres 2024 betrug 6 %, die Lohnentwicklung (L) des Jahres 2024 betrug 4 %. Die Lohnentwicklung des Jahres 2026 wird voraussichtlich 2 % betragen, die Preisentwicklung des Jahres 2026 wird voraussichtlich 3 % betragen.

Das Bürgergeld betrug seit dem 01.01.2023 monatlich unverändert 550 EUR. Zum 01.07.2024 wurde das Bürgergeld um 10 EUR auf 560 EUR erhöht. Zum 01.01.2025 bekommt der Minister von seinen Beratern folgende Vorschläge, wie das Bürgergeld sachgerecht erhöht werden müsste.

a)    564,85 EUR (550 EUR plus 2,7 %)
b)    579,70 EUR (550 EUR plus 5,4 %)
c)    571,76 EUR (560 EUR plus 2,7 %)
d)    590,24 EUR (560 EUR plus 5,4 %)
e)    569,99 EUR (555 EUR plus 2,7%)
f)    584,97 EUR (555 EUR plus 5,4 %)

Der Minister entscheidet sich für die Variante e, weil es die günstigste ist.

Nunmehr flüstert ihm ein Berater zu, er solle das doch mal prüfen, ob es keine zu große Abweichung von den Indizes gibt, damit nicht irgendjemand klagt.

Er geht also her und prüft es wie folgt:

Grundsicherungsindex (G) 2025:
12 * 569,99 EUR = 6839,88 EUR
Vorjahr: 6 * 550 EUR + 6 * 560 EUR = 6660 EUR
Index (G) ist 1,027
Index (P) des Jahres 2025 ist 1,03 * 70 %
Index (L) des Jahres 2025 ist 1,02 * 30 %
Durschnittsindex beträgt demnach: 1,027

hervorragend, alles passt.

Ist die Rechnung des Ministers richtig und sieht jemand irgendwo einen Fehler? Müsste die Anpassung nicht vielmehr eigentlich der Vorschlag d) sein? Hätte dann nicht der Bürgergeldempfänger 590,24 monatlich bekommen müssen? Bekommt er so nicht 243 EUR pro Jahr zu wenig?

Wieso ergibt sich dennoch kein Widerspruch bei der Gegenprobe? Irgendwelche besseren Ideen oder Lösungsvorschläge?
Genau so was habe ich befürchtet, dass Swen euch alle derart hinter die Fichte führt, dass ihr irgendwann komplett abdriftet. Was für ein Beispiel soll das denn sein bitte? Da stimmt gar nichts. Also erst mal: Ausgehend davon, dass das Bürgergeld 2023 noch richtig war, muss es für 2024 nach dieser Angabe um 5,4 Prozent steigen. Das hast du komischerweise gar nicht im Angebot. Prof. Färber hätte hier gerechnet: 550×12*1,054= 6956,4 die kann man erreichen, indem man zum 1.1. um 29,70 erhöht, oder zum 1.7. um 59,4 oder zum 1.12.um 356,4. Oder noch tausend andere Möglichkeiten. Falsch ist aber, 10 Euro zum 1.7. und da frage ich mich wirklich, was soll dieser Blödsinn? Noch mehr Verwirrung stiften? Das ist doch mutwilliger Unfug.

Es gibt also in 2024 eine zu geringe Erhöhung. Die wird in 2024 auch aufgedeckt, das Ganze wird also allenfalls fortgeschrieben, wenn die Unterschreitung unerheblich ist. 2025 gibt es dann eine Steigerung im Index von 2,7 Prozent. D.h. im Vergleich zum Ausgangswert (550*12=6600) muss die Alimentation nach Färber im Jahr 2025 zwingend 550*1,054*,1027*12 betragen also 595 und ein paar Zerquetschte mal 12 macht 7144. Das wiederum kann im Grunde erneut dadurch erreicht werden, dass eine Einmalzahlung zum 1.12. von 7144 geleistet wird (das nur das extremes Beispiel um zu zeigen, dass es einen gewissen Effekt gibt, der aber sehr gering ist) oder -naheliegender und dem Beispiel folgend- durch eine Erhöhung des (zu niedrigen) Ausgangswerten von 560*12 um insgesamt 424 Euro. Egal, wann und wie die gezahlt werden. Gerne wieder als 595,35 ab 1.1. oder als 630,7 ab 1.7. oder auch als 984,2 ab 1.12. Das wunderschöne daran ist: sollte der Gesetzgeber tatsächlich darauf setzen, die Erhöhungen systematisch spät auszuzahlen um "zu sparen" (was er nur sehr gering tut aber egal) kommt er in die Bredouille, dass er im kommenden Jahr die Besoldung senken müsste, weil das erreichte Niveau sehr wahrscheinlich über dem gebotenen Niveau liegt. Das ist relativ offensichtlich, wenn man die 984,2 fortschreibt. Das wären in 2026 nämlci etwa 11800 Euro. Sollten die Indizes für 2026 nicht um abstruse 65 Prozent steigen, liegt das erreichte Besoldungsniveau ohne jede weitere Steigerung darüber. Da kann man mir jetzt viel erzählen, aber nicht, dass es da eine Gefahr gibt, dass da zwischendurch gespart wird ohne, dass es einem auf die Füße fällt irgendwann. Ganz im Gegenteil, der Gesetzgeber hat jedes Jahr einen sehr guten Anreiz, ziemlich genau die gebotene Besoldung zu treffen und es ist in seinem ureigenen Interesse, Erhöhungen nicht rauszuzögern, da sie den Spielraum im kommenden Jahr erheblich einschränken können.

Die Methode von Prof. Färber zielt darauf ab, dass in JEDEM JAHR der Vergleich zum Index gezogen wird und zwar auf Basis von Euro. Das ist nicht perfekt, wie eine Einmalzahlung zum 1.12. zeigt, aber in der Praxis ist das komplett irrelevant, weil das so nicht vorkommt. Entscheidend ist: entscheidet sich der Gesetzgeber zu solch einem Wahnsinn, kann er trotzdem nicht (wie du hier irrig anzunehmen scheinst) danach einfach sagen "ich steigere nichts um 2,7 Prozent, alles in Butter". Er muss ausgehend vom Eurobetrag des letzten Jahres die prozentuale Erhöhung mitgehen, hat da aber wieder relativ viel Spielraum. So lange das nicht extrem betrieben wird und wir keine zweistelligen Zinsen haben ist der Fehler sehr, im Zweifel sehr sehr sehr klein. Und zwar exakt um das Delta zum 1.7. (Annahme ist, dass sich die Steigerungen von Inflation und Löhnen über das Jahr gleich verteilen), ist mehr von der Erhöhung vorher ausbezahlt hat man Plus gemacht, kommt es später liegt man (meistens) leicht im Minus. Aber niemals noch im folgenden Jahr, es gibt jedes Jahr einen Reset. Und falls es sich hier um echte Inflationsdaten handeln sollte, werden die ja auch jahresweise erhoben, insofern ist es komplett unerheblich, wann gezahlt wird im Jahr. Du könntest (wenn du wolltest) versuchen, quartalsweise Daten für Inflation und Lohn zu bekommen und die vergleichen. Aber warum sollte man das machen um Himmels Willen? Das bringt minimal bessere Ergebnisse aber derart minimal und es ist ein Heidenaufwand, erst Recht, wenn du mehrere Besoldungsgruppen rechnen musst. Du hast die Methode von Prof. Färber nicht verstanden und wie gesagt hat Swen offenbar erfolgreich rumgeschwurbelt, dass du keinen Überblick mehr hast, was eigentlich Sache ist. Exakt das ist mein Problem. Nicht, dass er eine sachlich sinnlose Sache vertritt, das kann er gerne machen. Sondern dass er andere so verwirrt, dass sie nicht mehr sehen was wie zusammenhängt.

clarion

Der Index von Schwan liefert absurde Ergebnisse.

Nehmen wir an die Besoldung würde zum 1.12.verdoppelt und um Folgejahr erfolgte keine Besoldungserhöhung. Der Schwanindex käme für das Erhöhungsjahr auf den Wer 13/12*100. Im Folgejahr würde der Index auf 100 sinken, ob wohl der Beamte real fast doppelt so viel (genau 24/13)  reales Geld zur Verfügung hat.

Und weil der sogenannte Schwanindex anders berechnet wird, nämlich mit Hilfe von stetig steigenden fiktiven Zahlen im Nenner, ist er nicht mit dem Verbraucherpreisindex und dem Nominallohnindex zu vergleichen.

Rentenonkel, zu Indexreihen gibt es Erklärvideos.

Jeder mittelmäßigen Jurist mit Mathegrundkenntnissen, der den Dienstherrn vertritt, wird den Schwanindex erfolgreich angreifen können. Ich fürchte, dass dadurch eine möglicherweise sonst solide Begründung von Swen wegen eines krassen mathematisch-statistischen Fehler vor Gericht verworfen wird.

Es wäre schön, wenn akzeptiert würde, dass die sogenannte Färber-Methode aus mathematisch-statistischer Sicht geeignet ist, die Steigerung der Besoldung mit der Steigerung der Verbraucherpreise und der Nominallöhne zu vergleichen.

clarion

Quasselstrippe, eine Indexreiheesoldungsindex nach der Färber-Methode berechnet sich wie eine klassische Indexreihe
index = reale Jahresbesoldung / Jahresbesoldung des Basisjahrs

Um bei deinem Bespiels zu bleiben. Im Basisjahr sei die Jahresbesoldung 12x
 Im Jahr nach dem Basisjahr steigt die Besoldung um 4% und im darauf folgenden Jahr wieder nicht, dann lautet der Index
Jahr 1: (6x + 6*1,04x)/12x*100 = 102
Jahr 2: 12*1,04x /12x*100 = 104

Nehmen wir jetzt an die Besoldungserhöhung erfolgt zum 31.12.
Jahr 1: (11x + 30/31x + 1/31*1,04x)/12x*100
im Jahr 2 ist der index dann wieder 104

Eine unterjährige Besoldungserhöhung führt immer in zwei Jahren zu einer Indexerhöhung, im Erhöhungsjahr und im Folgejahr. Man kann mit Excel leicht verschiedene Beispiele durchrechnen.

Maximus

Wie ich bereits gesagt habe, der Schwan-Index ist in der Welt und kann jetzt von Swen hier im Forum nicht einfach wieder zurückgezogen werden.

Beispielsweise hat sich der DBB in seiner Stellungnahme (Seite 20) auf die "Schwan-Methode" bezogen. https://www.dbb.de/fileadmin/user_upload/globale_elemente/pdfs/2026/260518_Stellungnahme_dbb_RefE_BAlimentG__Endfassung_.pdf

"Eine Spitzausrechnung, wie sie von Dr. Torsten Schwan in seinem Aufsatz in der ZBR 12/2025 zur Entscheidung des BVerfG 2 BvL 5/18 vorgenommen wurde, hat gezeigt, dass sich der tatsächlich realitätsgerechte Besoldungsindex erheblich ungünstiger entwickelt. Wir müssen deshalb in Betracht ziehen, dass eine realitätsgerechte Spitzausrechnung beim Besoldungsindex für die Bundesbesoldung auch zu erheblich ungünstigeren Werten führen würde."

Die entscheidende Frage ist ehr, wird Dr. Torsten Schwan die ZBR/Schwan-Methode auch in Zukunft (außerhalb des Forums) offensiv propagieren. Ich habe die Vermutung, dass dies nicht geschehen wird, da davon auszugehen ist, dass auch Herr Dr. Torsten Schwan mittlerweile begründete Zweifel hinsichtlich der ZBR-Methode hat. 

Pumpkin76

Zitat von: clarion in Heute um 06:43Jeder mittelmäßigen Jurist mit Mathegrundkenntnissen, der den Dienstherrn vertritt, wird den Schwanindex erfolgreich angreifen können. Ich fürchte, dass dadurch eine möglicherweise sonst solide Begründung von Swen wegen eines krassen mathematisch-statistischen Fehler vor Gericht verworfen wird.

Aber wenn auf der Gegenseite der A15-Überflieger-Jurist säße, könnte das bestimmt die Sache drehen!  ;D