Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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clarion

@Rentenonkel,

kann es ein, dass Du einem Verständnisfehler aufgesessen bist? Vor der Rechtsprechung des BVerfG vom September 2025 war es so, dass bei früheren Urteilen zur Besoldung davon ausgegangen wurde, dass im Fall einer unterjährige Besoldung so getan wurde als ob sie zum 1. Januar statt gefunden hätte, und Einmalzahlungen unter den Tisch fielen. Und so soll es nun nicht mehr sein. Genau das besagt die Randnummer 79.

Aus Randnummer 71 ist m.E. klar zu erkennen, dass die real gewährte Besoldung der Maßstab für die weitere Beurteilung sein soll und keine fiktiven Besoldungsbestandteile, weder eine fiktive Hochrechnung zum 1. Januar noch eine fiktive Runterrechnung nach der Methode Schwan.

Ich verstehe gar nicht, wie man aus den Randnummern 71, 78 und 79 überhaupt auf die Idee kommt, die klassische Indexberechnung  würde nicht den Vorgaben des BVerfg genügen.

Insofern ist die Berechnung der Jahresbesoldung im Basisjahr 1996 mit 3*ohne Anpassung+
9*mit Anpassung+ggf. Einmalzahlungen sachgerecht, weil diese Summe das Geld des Beamten beschreibt, was dieser im Jahr 1996 uneingeschränkt zur Verfügung hatte.

Irren ist menschlich, aber ich bin überrascht, dass ein Irrtum sich derart verfestigt, dass Swen gar nicht mehr aus seinem Bunker herauskommt und Du und PolareuD auch noch immer davon sprechen, dass die Indexberechnung wie vorgegeben, bedeuten würde, das BVerfG würde doch von einer fiktive Besoldungserhöhung zum ersten Januar ausgehen. Genau das ist doch gerade eben nicht der Fall. Unterjährige Besoldungsanpassungen werden doch erst zu dem Zeitpunkt berücksichtigt, zu dem sie eintreten und nicht vorher.

Auch Dein Beispiel der Unterhaltzahlungen trifft das Problem nicht. Ich kenne mich mit dem Unterhaltsrecht nicht aus, vermute aber, dass es gesetzliche und/oder richterliche Vorgaben gibt, ab wann der Unterhalt anzupassen ist. Und diese Vorgaben bestimmen dann auch wie der Basiswert einen Indexes zu berechnen sind.

Swen und BVerfBeliever, ich finde Euren Ton unterirdisch.

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 13:55Schade. Nach der Lektüre deines Beitrags von 08:49 Uhr bin ich tatsächlich von einer "Meinungsänderung" ausgegangen. Aber wie ich sehe, behauptest du weiterhin, dass die im BVerfG-Beschluss (!) verwendete Methodik angeblich gegen die Vorgaben und Maßstäbe des BVerfG verstoße und eine "evident sachfehlerhafte Bemessung" der Besoldungsindizes vornehme.

P.S. Eine schlüssige Entkräftung meines "peinlichen Blödsinns" konnte ich deinem Beitrag nicht entnehmen.

Zum PS. Das liegt daran, dass du nicht den Unterschied zwischen Maßstäben und deren Anwendung kennst, allerdings auch hier erwartest, dass ich ihn dir erkläre, während du zu deiner wiederholten Sicht auf die Dinge auf Grundlage deiner Unkenntnis gekommen bist und weiterhin kommst.

Wie willst du einen Gegenstand benennen oder einen Maßstab bilden, wenn du den prinzipiellen Unterschied zwischen C. I. und C. II nicht beachtest? Dazu müsstest du dich äußern, wenn du so vorgehst, wie du im Beitrag 787 vorgehst. Du weiß wirklich nicht, wovon ich spreche, oder?


BVerfGBeliever

@Swen, das BVerfG beschreibt in seinem Beschluss eindeutig und unmissverständlich, wie die Bemessung der Besoldungsindizes durchzuführen ist. Anschließend führt es die Bemessung exakt so durch, wie es sie zuvor beschrieben hat. Falls du mir nicht glaubst, lies einfach clarions Beitrag von 14:09 Uhr.

Du hingegen stellst dich hin und behauptest, dass BVerfG widerspräche in seinem eigenen Beschluss seinen eigenen Vorgaben und Maßstäben. Klingt komisch? Ist es auch!

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 14:26@Swen, das BVerfG beschreibt in seinem Beschluss eindeutig und unmissverständlich, wie die Bemessung der Besoldungsindizes durchzuführen ist. Anschließend führt es die Bemessung exakt so durch, wie es sie zuvor beschrieben hat. Falls du mir nicht glaubst, lies einfach clarions Beitrag von 14:09 Uhr.

Du hingegen stellst dich hin und behauptest, dass BVerfG widerspräche in seinem eigenen Beschluss seinen eigenen Vorgaben und Maßstäben. Klingt komisch? Ist es auch!

Zum zweiten Absatz: Das ist die nächste Fehlinterpretation, die daran liegt, dass du in deinem Beitrag 787 keinen konkreten Gegenstand betrachtest, sobald du dich auf die aktuelle Entscheidung beziehst. Das BVerfG widerspricht sich nicht, sondern ist wie i.d.R. auch sonst klar in seiner Begründung.

Wer zu falschen Schlüssen kommt, bist hingegen ein weiteres mal du, eben weil du hinsichtlich der aktuellen Entscheidung den Unterschied zwischen Maßstäben und deren Subsumtion nicht beachtest. Entsprechend schlüsselst du nicht konkret auf, was der Senat an der betreffenden Stelle sagt. Damit bleibt dir weiterhin verschlossen, worum es dem Bundesverfassungsgericht mit der von ihm nun verpflichtend festgelegten "Spitzausrechnung" konkret geht, was solange kein Problem ist, wie du nicht über eine "Spitzausrechnung" sprichst.

Ist dir klar, dass eine Maßstab etwas anderes ist als seine Anwendung?

SonicBoom

Zitat von: Rentenonkel in Heute um 13:23Das, was ich beschreibe und berechne, sind gar nicht die Wurzel meines Gedankens.

Ich subsumiere nur die Regeln, die der Senat von der mathematischen Betrachtung erwartet, die er sich selbst auferlegt hat, und messe, ob die Färber Methode diese Regeln, die Swen nochmal sauber heraus gearbeitet hat, alle befolgt.

Mein Ergebnis stelle ich hier zur Diskussion. Die Tatsache, dass der Besoldungsgesetzgeber bei der Beamtenanpassung den Tariflohnindex mit 100 % bewertet, und die beiden anderen Indices mit 0 % bewertet, ist für sich genommen kein Argument, dass meine Betrachtung fehlerhaft ist.

Dieses Argument arbeitet nur heraus, dass die anderen beiden Indices den Gesetzgeber faktisch nicht interessieren, obwohl sie ihn in den Augen des Senats interessieren sollten.

Dabei ist ja gerade die Fortschreibungsprüfung dazu gedacht, zu prüfen, ob er sowohl vom Volumen als auch vom Zeitpunkt der Anpassung damit den Boden der verfassungsgemäß geschuldeten Fortentwicklung der Bezüge verlassen hat oder nicht.

Damit stellt sich die Frage, ob er so handeln durfte, wie er gehandelt hat, oder ob nicht die nach der Verfassung geschuldete Beamtenbesoldung nach anderen Kriterien fortentwickelt werden müsste, als eine 1 zu 1 Übertragung der tarifvertraglich geschuldeten Anpassung der Tarifbeschäftigten.

Die Antwort auf diese Frage ist keinesfalls irrelevant, zumindest nicht für diejenigen, die es betrifft.

Clarion hat dir bereits alles dazu gesagt. Ich würde nur wiederholen

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:47Zum zweiten Absatz: Das ist die nächste Fehlinterpretation, die daran liegt, dass du in deinem Beitrag 787 keinen konkreten Gegenstand betrachtest, sobald du dich auf die aktuelle Entscheidung beziehst. Das BVerfG widerspricht sich nicht, sondern ist wie i.d.R. auch sonst klar in seiner Begründung.

Wer zu falschen Schlüssen kommt, bist hingegen ein weiteres mal du, eben weil du hinsichtlich der aktuellen Entscheidung den Unterschied zwischen Maßstäben und deren Subsumtion nicht beachtest. Entsprechend schlüsselst du nicht konkret auf, was der Senat an der betreffenden Stelle sagt. Damit bleibt dir weiterhin verschlossen, worum es dem Bundesverfassungsgericht mit der von ihm nun verpflichtend festgelegten "Spitzausrechnung" konkret geht, was solange kein Problem ist, wie du nicht über eine "Spitzausrechnung" sprichst.

Ist dir klar, dass eine Maßstab etwas anderes ist als seine Anwendung?

Es ist wahrlich ermüdend.

BVerfGBeliever

@Swen, gerne auch "aufgeschlüsselt":

1.) In den Randnummern 46 bis 110 (also unter C. I.) definiert der Beschluss diverse "Maßstäbe". Unter anderem wird in Rn. 78 und 79 erläutert, wie die Bemessung der Besoldungsindizes zu erfolgen hat.
2.) In den Randnummern 111 bis 159 (also unter C. II.) werden die zuvor definierten "Maßstäbe" auf den konkreten Sachverhalt, nämlich die Berliner A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020, angewendet. Unter anderem wird in Rn. 122, 123 und 124 die konkrete Bemessung der Besoldungsindex-Werte beschrieben.

Du hingegen behauptest, das sei alles kompletter Unsinn, weil die "vom Bundesverfassungsgericht herangezogene Methodik" nicht sachgerecht sei..

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 14:47Das BVerfG widerspricht sich nicht, sondern ist wie i.d.R. auch sonst klar in seiner Begründung.

Es widerspricht sich entsprechend auch nicht in der Anwendung der Mathematik. Im Gegensatz zu dir.

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:05@Swen, gerne auch "aufgeschlüsselt":

1.) In den Randnummern 46 bis 110 (also unter C. I.) definiert der Beschluss diverse "Maßstäbe". Unter anderem wird in Rn. 78 und 79 erläutert, wie die Bemessung der Besoldungsindizes zu erfolgen hat.
2.) In den Randnummern 111 bis 159 (also unter C. II.) werden die zuvor definierten "Maßstäbe" auf den konkreten Sachverhalt, nämlich die Berliner A-Besoldung in den Jahren 2008 bis 2020, angewendet. Unter anderem wird in Rn. 122, 123 und 124 die konkrete Bemessung der Besoldungsindex-Werte beschrieben.

Du hingegen behauptest, das sei alles kompletter Unsinn, weil die "vom Bundesverfassungsgericht herangezogene Methodik" nicht sachgerecht sei..

Immerhin hast du nun zum ersten mal verstanden, worum es in einer Begründung methodisch geht. Das ist ein erster echter Fortschritt. Jetzt kannst du selbst deinen Beitrag 787 entsprechend betrachten. Zu welchen Schlüssen kommst du nun?

Darüber hinaus bleibt dir weiterhin verschlossen, was ich sage, da ich ja nicht sage, dass das, was das BVerfG hier sagt, "alles kompletter Unsinn" sei, unabhängig davon, dass ich die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit als unsachlich betrachte (du verwechselst hier darüber hinaus erneut Explikandum und Explikat; aber das nur nebenbei, auch wenn das ein nächstes wiederkehrendes Problem in deinem Schreiben ist). Du musst dich entsprechend nicht wundern, dass du bspw. PolareuDs oder Rentenonkels oder GoodByes oder RandomValues Sichtweisen nicht verstehst, da du dich ja wiederkehrend noch nicht mal in der Lage siehst, die Darlegungen von sachlichen Gegenpositionen so zu erfassen, dass du sie sachlich wiedergeben könntest.

Das macht es so anstrengend, sich mit dir zu unterhalten, da man immer wieder bei -1 anfangen muss, weil du grundlegende Positionen regelmäßig nur stark verzeichnet wahrnimmst. Deswegen brauchen wir hier mittlerweile über 50 Seiten, um dir verständlich zu machen, dass eine unterjährige Besoldungsanpassung in einem Besoldungsjahr tatsächlich zu einem geringeren Gehalt als Ganzem führt, was sich auch im Besoldungsindex niederschlagen muss. Das ist eigentlich nicht unendlich schwer zu verstehen.

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 15:27Immerhin hast du nun zum ersten mal verstanden, worum es in einer Begründung methodisch geht. Das ist ein erster echter Fortschritt. Jetzt kannst du selbst deinen Beitrag 787 entsprechend betrachten. Zu welchen Schlüssen kommst du nun?

Darüber hinaus bleibt dir weiterhin verschlossen, was ich sage, da ich ja nicht sage, dass das, was das BVerfG hier sagt, "alles kompletter Unsinn" sei, unabhängig davon, dass ich die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit als unsachlich betrachte (du verwechselst hier darüber hinaus erneut Explikandum und Explikat; aber das nur nebenbei, auch wenn das ein nächstes wiederkehrendes Problem in deinem Schreiben ist). Du musst dich entsprechend nicht wundern, dass du bspw. PolareuDs oder Rentenonkels oder GoodByes oder RandomValues Sichtweisen nicht verstehst, da du dich ja wiederkehrend noch nicht mal in der Lage siehst, die Darlegungen von sachlichen Gegenpositionen so zu erfassen, dass du sie sachlich wiedergeben könntest.

Das macht es so anstrengend, sich mit dir zu unterhalten, da man immer wieder bei -1 anfangen muss, weil du grundlegende Positionen regelmäßig nur stark verzeichnet wahrnimmst. Deswegen brauchen wir hier mittlerweile über 50 Seiten, um dir verständlich zu machen, dass eine unterjährige Besoldungsanpassung in einem Besoldungsjahr tatsächlich zu einem geringeren Gehalt als Ganzem führt, was sich auch im Besoldungsindex niederschlagen muss. Das ist eigentlich nicht unendlich schwer zu verstehen.

Lösch diesen herablassenden Mist. Das ist nichts anderes als Beleidigung.

BVerfGBeliever

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 15:27Darüber hinaus bleibt dir weiterhin verschlossen, was ich sage, da ich ja nicht sage, dass das, was das BVerfG hier sagt, "alles kompletter Unsinn" sei, unabhängig davon, dass ich die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit als unsachlich betrachte [...]
Ich glaube, du solltest nochmal kurz bei Herrn Schwan "anrufen". Der schreibt nämlich unter anderem auf Seite 133 der ZBR 4/2026 wortwörtlich von einer "vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen Methodik einer nicht sachgerechten Spitzausrechnung".

Mit anderen Worten: Herr Schwan diskreditiert explizit das Urteil der Karlsruher Richter.

SonicBoom

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:39Ich glaube, du solltest nochmal kurz bei Herrn Schwan "anrufen". Der schreibt nämlich unter anderem auf Seite 133 der ZBR 4/2026 wortwörtlich von einer "vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen Methodik einer nicht sachgerechten Spitzausrechnung".

Mit anderen Worten: Herr Schwan diskreditiert explizit das Urteil der Karlsruher Richter.

Es wird sogar noch dümmer. Hier geht er nun her, versucht eine Unfehlbarkeit des BVerfg gegen dich in Stellung zu bringen, nur um im nächsten Satz zu behaupten es könne nicht Rechnen. Wirklich schön für die Lehrbücher, traurig für ihn.

SwenTanortsch

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:39Ich glaube, du solltest nochmal kurz bei Herrn Schwan "anrufen". Der schreibt nämlich unter anderem auf Seite 133 der ZBR 4/2026 wortwörtlich von einer "vom Bundesverfassungsgericht herangezogenen Methodik einer nicht sachgerechten Spitzausrechnung".

Mit anderen Worten: Herr Schwan diskreditiert explizit das Urteil der Karlsruher Richter.

Schau, das ist jetzt schon wieder eine ziemlich starke Verzeichnung des Inhalts jenes Beitrags.

Wie gesagt, sobald du anfangen wirst, sachliche Gegenpositionen als sachlich zu begreifen, wirst du dich in der Lage sehen, zu verstehen, was ein anderer sagt. Dann brauchen wir dir hier auch nicht allesamt immer wieder erneut erklären, dass eine unterjährige Besoldungsanpassung in einem Besoldungsjahr tatsächlich zu einem geringeren Gehalt als Ganzem führt, was sich auch im Besoldungsindex niederschlagen muss. Denn das ist ja Mathematik, dass also zwölf mal eins mehr ergibt als elf mal eins. Sobald du diesen Gedanken durchdrungen hast, wirst du weiterkommen und also verstehen, wieso insbesondere eine "Zwei-Punkte-Methode" nicht sachgerecht sein kann.

Das ist im wahrsten Sinne des Wortes nur eine Frage der Zeit.

SonicBoom

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 15:27Immerhin hast du nun zum ersten mal verstanden, worum es in einer Begründung methodisch geht. Das ist ein erster echter Fortschritt. Jetzt kannst du selbst deinen Beitrag 787 entsprechend betrachten. Zu welchen Schlüssen kommst du nun?

Darüber hinaus bleibt dir weiterhin verschlossen, was ich sage, da ich ja nicht sage, dass das, was das BVerfG hier sagt, "alles kompletter Unsinn" sei, unabhängig davon, dass ich die Methodik der Berliner Verwaltungsgerichtsbarkeit als unsachlich betrachte (du verwechselst hier darüber hinaus erneut Explikandum und Explikat; aber das nur nebenbei, auch wenn das ein nächstes wiederkehrendes Problem in deinem Schreiben ist). Du musst dich entsprechend nicht wundern, dass du bspw. PolareuDs oder Rentenonkels oder GoodByes oder RandomValues Sichtweisen nicht verstehst, da du dich ja wiederkehrend noch nicht mal in der Lage siehst, die Darlegungen von sachlichen Gegenpositionen so zu erfassen, dass du sie sachlich wiedergeben könntest.

Das macht es so anstrengend, sich mit dir zu unterhalten, da man immer wieder bei -1 anfangen muss, weil du grundlegende Positionen regelmäßig nur stark verzeichnet wahrnimmst. Deswegen brauchen wir hier mittlerweile über 50 Seiten, um dir verständlich zu machen, dass eine unterjährige Besoldungsanpassung in einem Besoldungsjahr tatsächlich zu einem geringeren Gehalt als Ganzem führt, was sich auch im Besoldungsindex niederschlagen muss. Das ist eigentlich nicht unendlich schwer zu verstehen.

Streiche aus deinem Beitrag jeden Satz, der über die Person statt über die Sache urteilt — es bleibt fast nichts übrig.

SwenTanortsch

Zitat von: SonicBoom in Heute um 15:54Streiche aus deinem Beitrag jeden Satz, der über die Person statt über die Sache urteilt — es bleibt fast nichts übrig.

Ich weiß, Sonic, gerade in diesem Thema kennst du dich vorzüglich aus und hast diesbezüglich eine wirklich große Expertise, die du zukünftig auch weiterhin richtig klasse einbringen wirst. Auch dafür meine Hochachtung. Ich schätze deine Fähigkeit, über Personen zu urteilen und nichts zur Sache zu sagen, sehr. Da hast du hier - beinahe - ein Alleinstellungsmerkmal entwickelt.