Methodik einer sachgerechten "Spitzausrechnung"

Begonnen von SwenTanortsch, 06.06.2026 10:27

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BVerfGBeliever

#1365
P.S. Das wäre doch eigentlich auch mal eine schöne BILD-Schlagzeile (inklusive der üblichen "Verkürzung" der Fakten):

Skandal! Hamburger Beamte hätten laut Bundesverfassungsgericht 46% mehr Gehalt bekommen müssen!

Rentenonkel

Zitat von: BVerfGBeliever in 11.07.2026 14:51P.S. Das wäre doch eigentlich auch mal eine schöne BILD-Schlagzeile (inklusive der üblichen "Verkürzung" der Fakten):



Zum Schwan Index gebe ich dir insoweit Recht, dass ich mich missverständlich geäußert habe. Ich verfüge bisweilen nicht über dieselbe Präzision in meiner Wortwahl wie beispielsweise Swen oder Durgi.

Gemeint war nicht der Schwan Index selbst, sondern die Betrachtung von dem Autor. Im Urteil finden sich Hinweise, die sich auf den "alten" Schwan Beitrag aus früheren ZBR Ausgaben beziehen und aus diesen Hinweisen hat Frau Färber einen Index gebildet. Daher interpretiere ich den neuen Schwan Beitrag als seine Antwort darauf, also im übertragenen Sinne ein Rechtsgespräch.

Bei den 46 % handelt es sich quasi um den Kehrwert, aber nicht in der Form, den ich präzise brauche

Ich brauche quasi den Wert 1,4625, aber tatsächlich bezogen auf das Netto Ergebnis. Für das, was du zu Recht schreibst, gibt es eine viel einfachere Lösung 😁

BVerfGBeliever

#1367
Zitat von: Rentenonkel in 11.07.2026 15:25Im Urteil finden sich Hinweise, die sich auf den "alten" Schwan Beitrag aus früheren ZBR Ausgaben beziehen und aus diesen Hinweisen hat Frau Färber einen Index gebildet.
Im 2025er BVerfG-Beschluss finden sich exakt drei Verweise auf frühere ZBR-Aufsätze:
1.) Färber, ZBR 2018, S. 228 <232> (Rn. 80)
2.) Lorse, ZBR 2024, S. 75 <83> (Rn. 58)
3.) Färber, ZBR 2025, S. 10 ff. (Rn. 79)

Der letztgenannte Aufsatz von Frau Färber (ZBR 73 (2025), 1/2, S. 10 - 21) liegt mir vor. Auf den ersten Blick kann ich darin nirgendwo irgendeinen Verweis auf irgendeinen "alten" Schwan-Beitrag entdecken. Gleiches gilt für den BVerfG-Beschluss selbst. Von welchen tatsächlichen "Hinweisen im Urteil" sprichst du also genau?


P.S. Und nur kurz zur Sicherheit, falls ich irgendwo einen etwaigen früheren Verweis übersehen haben sollte: Die mathematisch signifikant "falsche" Schwan-Methodik wurde ja erst in diesem Jahr veröffentlicht. Somit kann logischerweise weder im 2025er BVerfG-Beschluss noch in irgendeinem früheren ZBR-Aufsatz darauf Bezug genommen worden sein. Und eines kann ich dir mit Sicherheit sagen: Falls sich Frau Färber zum 2026er Schwan-Index äußern würde, käme sie definitiv zum exakt gleichen Urteil wie (geschätzt) 95% aller in diesem Thread aktiven Foren-Teilnehmer..

clarion

Es wird nie im Leben 46% mehr geben. 

Die Sprengkraft einer großen Besoldungserhöhung ist einfach zu enorm.

MoinMoin

Zitat von: clarion in 11.07.2026 16:04Es wird nie im Leben 46% mehr geben. 

Die Sprengkraft einer großen Besoldungserhöhung ist einfach zu enorm.
Och, einfach das Kindergeld um 500€ erhöhen und schon ist alles palletti mit der Besoldung. Denn dann hat der Beamte die fehlende 12000 in der Tasche!

AlxN

Zitat von: MoinMoin in 11.07.2026 18:07Och, einfach das Kindergeld um 500€ erhöhen und schon ist alles palletti mit der Besoldung. Denn dann hat der Beamte die fehlende 12000 in der Tasche!


Fände ich volkswirtschaftlich tatsächlich nicht verwerflich, denn das würde auch bedeuten, dass sehr viel Verwaltungsaufwand und Kosten wegfallen. Auch auf Seiten der Bürger. Weniger Wohngeld/Kinderzuschlag usw. Wer das schon mal beantragt hat oder dort arbeitet weiß wovon ich spreche

BVerfGBeliever

Zitat von: MoinMoin in 11.07.2026 18:07Och, einfach das Kindergeld um 500€ erhöhen [...]
Ist heute mal wieder Widdewiddewitt-Wochenende? Wie wär's am besten noch mit 4.000 EUR bedingungslosem Grundeinkommen für alle obendrauf..?

P.S. Abgesehen davon ist deine Aussage falsch: Wenn wirklich das Kindergeld um 500 EUR angehoben würde, gäbe es im Gegenzug natürlich keinen Familienzuschlag mehr, so dass immer noch eine erhebliche Lücke klaffen würde..

BVerfGBeliever

Zitat von: clarion in 11.07.2026 16:04Es wird nie im Leben 46% mehr geben.
An ein Plus von 46% glaube ich auch nicht unbedingt. Aber wirf z.B. einen kurzen Blick nach Brandenburg:

Dort soll ja laut des Referentenentwurfs beispielsweise das A16-Grundgehalt von momentan 103.959 EUR immerhin schon mal auf 122.613 EUR, also um rund 18.700 EUR oder knapp 18%, angehoben werden. Und falls dann das BVerfG demnächst die Anrechnung eines Partnereinkommens entweder einhegt oder gar komplett untersagt, dann wird es womöglich eine weitere Erhöhung geben (müssen)..

InternetistNeuland

Am Beispiel Hessens merkt man doch, dass diese ganze Spitzausrechnung nicht funktioniert.

Im neuen Entwurf steht, dass ab Januar 2026 ein fiktives Partnereinkommen in Höhe von 11.482 € Netto angerechnet wird.
Zum 1. Juli wird die Besoldung um 3,02 % Brutto erhöht.

Zum 1. Januar 2027 wird das fiktive Partnereinkommen um knapp 4% auf 11.942 € Netto erhöht.
Zum 1. Oktober 2027 wird die Besoldung um 2,8 % Brutto erhöht.


SonicBoom

- Ich sehe tote Partnereinkommen / - Der 1.1. ist für den Rausch da, nicht für die Besoldung