[Allg] Beamte zahlen in die Rentenversicherung ein

Begonnen von IchLiebeBeamtentum, 08.06.2026 11:45

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IchLiebeBeamtentum

Hallo zusammen,

werden wir die Rente nun auch für Beamte kriegen? Was ist mit Beamten, die schon 20 Jahre im Dienst sind? Wird der Berechnungsschlüssel von 71,75% gesenkt? Auch, weil die amtsangemessenen Alimentationen die Haushalte auffressen werden? Warum werden in der Tagesschau verfälschte Tatsachen zwischen Pensionen und Renten dargestellt? Viele Fragen, wenig Antworten und allen voran schlimme Nachrichten. Ich hoffe, hier wird es  heiß diskutiert.

Casiopeia1981

Ich würde bei dem Thema entspannt bleiben, auch wenn die öffentliche Diskussion Fahrt aufnimmt. Ein paar Fakten, die wichtig sind, um das einzuordnen:

1. Die Besoldung wurde mit Einführung der dynamischen Rente seinerzeit um 7% abgesenkt. Das entsprach dem Arbeitnehmeranteil zur GRV.

2. Es gilt das Fürsorgeprinzip und daraus abgeleitet das Alimentatitionsprinzip. Müssten Beamte selber und alleine für Ihre Altersversorgung aufkommen, wäre das durchbrochen. Diese Prinzipien besitzen Verfassungsrang. Zudem hat der Dienstherr für eine angemessene Versorgung der Beamten zu sorgen, um einen Lebensstandard zu sichern. Dafür würde die gesetzliche Rente nicht ausreichen.

3. Versorgungsniveau und Besoldungshöhe stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang! Das BVerfG hat hierzu in seinem Urteil vom 17.9.2025 in einem Nebensatz eine bedeutende Aussage gemacht:

Wird das Versorgungsniveau signifikant abgesenkt, muss mehr Besoldung kommen, um sich eine private Altersversorgung aufbauen zu können.

Was bedeutet das jetzt konkret:

1. Erfolgt eine Aufnahme in die GRV, dann wird wenig Spielraum sein, die Beiträge der Beamten durch die Beamten als Arbeitnehmeranteil des Beitrags aufzubringen.

Die notwendigen Mittel müssten durch den Dienstherrn on top bereitgestellt werden. Zusätzlich zur Rentenversicherung müsste eine Versorgung gezahlt werden, um den Anforderungen an das Grundgesetz gerecht zu werden. 

2. Ein Absenken des Versorgungsniveaus ist nur begrenzt möglich. Hier müsste der Gesetzgeber gegensteuern, in dem er den Beamten eine erhöhte Besoldung zur Verfügung stellt, um eine ausreichende private Versorgung zu ermöglichen.

Unter dem Strich: Wer soll das bezahlen??

Und das Thema Vertrauensschutz habe ich jetzt ausgelassen.


IchLiebeBeamtentum

Zitat von: Casiopeia1981 in 08.06.2026 13:06Ich würde bei dem Thema entspannt bleiben, auch wenn die öffentliche Diskussion Fahrt aufnimmt. Ein paar Fakten, die wichtig sind, um das einzuordnen:

1. Die Besoldung wurde mit Einführung der dynamischen Rente seinerzeit um 7% abgesenkt. Das entsprach dem Arbeitnehmeranteil zur GRV.

2. Es gilt das Fürsorgeprinzip und daraus abgeleitet das Alimentatitionsprinzip. Müssten Beamte selber und alleine für Ihre Altersversorgung aufkommen, wäre das durchbrochen. Diese Prinzipien besitzen Verfassungsrang. Zudem hat der Dienstherr für eine angemessene Versorgung der Beamten zu sorgen, um einen Lebensstandard zu sichern. Dafür würde die gesetzliche Rente nicht ausreichen.

3. Versorgungsniveau und Besoldungshöhe stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang! Das BVerfG hat hierzu in seinem Urteil vom 17.9.2025 in einem Nebensatz eine bedeutende Aussage gemacht:

Wird das Versorgungsniveau signifikant abgesenkt, muss mehr Besoldung kommen, um sich eine private Altersversorgung aufbauen zu können.

Was bedeutet das jetzt konkret:

1. Erfolgt eine Aufnahme in die GRV, dann wird wenig Spielraum sein, die Beiträge der Beamten durch die Beamten als Arbeitnehmeranteil des Beitrags aufzubringen.

Die notwendigen Mittel müssten durch den Dienstherrn on top bereitgestellt werden. Zusätzlich zur Rentenversicherung müsste eine Versorgung gezahlt werden, um den Anforderungen an das Grundgesetz gerecht zu werden. 

2. Ein Absenken des Versorgungsniveaus ist nur begrenzt möglich. Hier müsste der Gesetzgeber gegensteuern, in dem er den Beamten eine erhöhte Besoldung zur Verfügung stellt, um eine ausreichende private Versorgung zu ermöglichen.

Unter dem Strich: Wer soll das bezahlen??

Und das Thema Vertrauensschutz habe ich jetzt ausgelassen.




Wissen das Politiker nicht? Oder warum befeuern Sie die Debatte?

Lenn87

Dieses Thema wird gefühlt alle 5 Jahre aus der Versenkung geholt. Dem Beitrag von Casiopeia ist eigentlich  nichts mehr hinzu zu fügen. Meine laienhaften Anmerkungen zum Thema.

- Sollte es dazu kommen wird es nur neu verbeamtete betreffen. Warum? So lief es damals auch bei der Post und bei der deutschen Bahn. Einmal verbeamtet, bleibt man es auch mit allen Rechten und Pflichten.

- Der Aufschlag auf das Grundgehalt muss so signifikant sein, dass man zum (dann) Renteneintritt auf ungefähr den gleichen Wert kommt wie jetzt. Das kann bei Landesbeamten kein Land stemmen. Sollte der Wert sinken, wird man zukünftig massive Probleme haben Personal zu bekommen.

- Fraglich auch bei Polizei, wie das mit der Versorgung bei Dienstunfall, der zu Dienstunfähigkeit usw. führt aussehen soll. Sollen die dann danke sagen und Erwerbsminderungsrente bekommen? Funktioniert alles nicht.

- Und am Ende ist es nicht alles eine Milchmädchenrechnung? Ich meine aktuell beziehen die Rentner und Pensionäre aus zwei Töpfen ihr Geld. Legt man die Töpfe zusammen, spart man dann Geld wenn man das Pensionsniveu beibehält? Dann hat man nur noch einen Topf aber die Anzahl der Bezieher bleibt identisch. Die Lösung, sollte man das tatsächlich durchboxen wollen, ist eben nur die, dass das Pensionsniveu extrem sinkt. Dann spart der Staat Geld und Pensionäre sind monitär auf dem gleichen Level wie ein "normaler" Rentner. Dann wären wir aber wieder an dem Punkt, warum soll man noch Beamter werden?

Lenn87

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 08.06.2026 13:48Wissen das Politiker nicht? Oder warum befeuern Sie die Debatte?

Das wissen die ganz genau, dass Thema ist aber bei der nicht verbeamteten Bevölkerung ein super Argument um Stimmen zu haschen. Ob es am Ende kommt oder nicht ist bekanntlich nach der Wahl absolut egal ;)

rs

Ich bin mir nicht so sicher, ob Politiker, die sich hierzu äußern, wirklich immer alle Details parat haben.

Die Diskussion kommt zudem einigen Politikern zupass. Fr. B. von der SPD steht gerade immens unter Druck. Da hilft es den schwarzen Peter an eine hilflose Gruppe abzugeben. Arbeitslose und Migranten kommen dafür verständlicherweise nicht in Frage - Beamte passen aber sehr gut.

Das charmante Rechenspiel: Neubeamte zahlen in die RV ein - die derzeitigen und baldigen Boomerrentner profitieren. Selbst wenn der Staat den Beamten deshalb on top was zahlen muss, wird diese Summe nicht mehr als Steuerzuschuss zur Rentenversicherung gewertet, sondern als Beamtensold.

Wer weiß, vielleicht hat man deshalb sogar die Reform der Bundesbeamtenbesoldung gestoppt.

Lenn87

Zitat von: rs in 08.06.2026 14:29Das charmante Rechenspiel: Neubeamte zahlen in die RV ein - die derzeitigen und baldigen Boomerrentner profitieren. Selbst wenn der Staat den Beamten deshalb on top was zahlen muss, wird diese Summe nicht mehr als Steuerzuschuss zur Rentenversicherung gewertet, sondern als Beamtensold.



Soweit habe ich noch garnicht gedacht.
Wenn das so kommt und das traue ich denen zu, dann hat das tatsächlich Vorteile für die Kasse im Moment, aber in 30-40 Jahren fliegt sie uns um die Ohren. Aber hey, interessiert ja heute keinen was in 30-40 Jahren passiert.

rs

Wenn ich mir die Bevölkerungspyramide so anschaue, fliegt uns das Rentensystem so oder so in 5 Jahren um die Ohren, egal ob bis dahin noch ein paar Beamte einzahlen oder nicht.
Deswegen wird auch dieses mal wieder nur geflickschustert - um halt ein paar Jahre Ruhe zu haben.
Rentnerrepublik D. Wird noch lustig werden.

IchLiebeBeamtentum

Die Versprechen waren Entlastung. 
Ich sehe nur Belastung.
Wenn der Politik etwas um die Ohren fliegt, dann die nächste Wahl.

SamFisher

Wenn die Politik es wollte, ließe sich das Problem sehr einfach und pragmatisch lösen: Deutlich weniger verbeamten.

Dass dies den Fachkräftemangel nur verschärfen würde, Dienstleitungen des öD zurückgefahren und Bürger damit möglicherweise noch länger auf Dienstleistungen warten müssten, soweit denkt leider kein Bürger. Typisch deutsche Neiddebatte.

In meinem Umfeld verstehen die Leute immer nicht, warum ich zweimal eine Verbeamtung abgelehnt habe und dass ich meine aktuelle Position als Beamter nie hätte erreichen können. Sobald ich das erkläre, bemerken die Leute, dass Beamte auch Nachteile haben und das gar nicht mal so wenige.

Zauberberg

Kannst Du mir ganz kurz erklären, warum Dui Deine jetzige Position nie hättest erreichen können ? Bist Du Angestellter ? In der freien Wirtschaft, klar, keine Problem.

SamFisher

Ich bin angestellt in einer Bundesbehörde, aktuell E13, mit Perspektve auf E14. Als absoluter Fachmann in der IT, ohne Studium. Ich habe schon zweimal die Behörde gewechselt, weil mir die Perspektiven geboten wurde. Verbeamtung mit viel Gutem Willen noch im gD, aber im hD quasi unmöglich.

Und bei uns in der Behörde gibt es für Beamte in der Verwaltung kaum Beförderungen, ein Kollege hängt seit fast 20 Jahre auf A10 fest und wenn er nicht bald weiterkommt, ergeht er damit Intension.

Egge2206

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 08.06.2026 11:45Hallo zusammen,

werden wir die Rente nun auch für Beamte kriegen? Was ist mit Beamten, die schon 20 Jahre im Dienst sind? Wird der Berechnungsschlüssel von 71,75% gesenkt? Auch, weil die amtsangemessenen Alimentationen die Haushalte auffressen werden? Warum werden in der Tagesschau verfälschte Tatsachen zwischen Pensionen und Renten dargestellt? Viele Fragen, wenig Antworten und allen voran schlimme Nachrichten. Ich hoffe, hier wird es  heiß diskutiert.

Bist du ein Bot oder wie oft willst du das noch posten?

Rentenonkel

Zitat von: IchLiebeBeamtentum in 08.06.2026 13:48Wissen das Politiker nicht? Oder warum befeuern Sie die Debatte?

Einzahlungsphase:

Das BVerfG betrachtet regelmäßig Nettobeträge. Sofern also Beamte zukünftig RV Beiträge zahlen müssten, müssten auch die Bruttobezüge entsprechend angehoben werden. Es wäre für Beamte mithin kostenneutral.

Auszahlungsphase:

Der Beamte hat einen Anspruch auf eine amtsangemessene Versorgung im Alter. Dabei darf der Gesetzgeber schon jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine gesetzliche Altersrente auf die Versorgung anrechnen. Somit würde bei den Beamten, die gesetzlich rentenversichert sind, bei der Gesamtversorgung nichts ändern. Es würde nur dazu führen, dass Beamte im Alter zukünftig zwei Versorgungen, also gesetzliche Rente plus ergänzende Beamtenversorgung bekommen würden, die genauso berechnet wird, wie heute, allerdings durch die Anrechnung der gesetzlichen Rente entsprechend geringer wäre als heute.

Warum will die Bundesregierung das trotzdem seit langem?

Die meisten Beamten findet man in den Bundesländern. Die Bundesländer sind eigentlich seit 1999 verpflichtet, für ihre Beamten eine Versorgungsrücklage aufzubauen. Nach der Föderalismusreform 2006 übernahmen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Beamtenversorgung und legten zusätzliche Pensionsfonds an, um zukünftige Belastungen zu mildern. Die Rücklagen und Fonds sind vielerorts zu gering gefüllt, um die langfristigen Pensionsansprüche der Beamten abzudecken. Die Situation unterscheidet sich jedoch je nach Bundesland. Einige Länder wie Sachsen haben im Verhältnis eine größere Rücklage, während andere wie Niedersachsen nur für eine kurze Zeit ausreichen würde.

Die unzureichende Rücklagenbildung erhöht die finanzielle Belastung der Länder, da sie künftig die Pensionen aus dem laufenden Haushalt finanzieren müssen. Mit steigendem Pensionsaufkommen und der demografischen Entwicklung wird der Druck auf die Haushalte der Länder weiter steigen, trotzdem bauen viele Bundesländer trotz mehrfacher Hinweise des Bundes keine ausreichenden Rückstellungen für die Altersvorsorge ihrer Beamten.

Mit der Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung könnte der Bund die die Länder zwingen, zumindest für einen Teil der Versorgung ihrer Beamten eine Rückstellung in Form von Rentenanwartschaften zu bilden. Gleichzeitig müsste der Bund für das Erreichen der Haltelinie weniger Geld finden, wenn auf einmal alle Beamten Rentenbeiträge zahlen müssten, aber erst frühestens in 5 Jahren daraus Zahlungen zu erwarten wären. Der Bund könnte diese Mehrausgaben für seine Beamten somit kurz- und mittelfristig durch eine Reduzierung des Bundeszuschusses zur Rentenversicherung gegenfinanzieren, mithin wäre es für den Bund zumindest für die nächsten beiden Legislaturperioden mindestens kostenneutral.

Auf Seiten der Länder würden dagegen sofort für die Beamten höhere Kosten entstehen, zusätzlich zu denen aus dem Urteil. Daher wären die Länder und Kommunen aus rein finanziellen Erwägungen heraus gezwungen, zukünftig nur noch dort zu verbeamten, wo es unbedingt notwendig ist. Und die hohe Anzahl der Beamten in den Ländern ist dem Bund ja auch ein Dorn im Auge.

Problematisch ist dabei jedoch, dass in vielen Bereichen Nachwuchsprobleme bestehen und der ÖD in manchen Bereichen hochqualifiziertes Personal nur durch die Beamtenlaufbahn überhaupt anlocken kann. Daher steht auf der Gegenseite zu befürchten, dass man so die Nachwuchssorgen in den Bereichen verschärft, in denen keine Beamte mehr ernannt werden können oder dürfen.

Was ich damit sagen will:

Als Beamter kann es einem relativ egal sein, wie der Dienstherr eine amtsangemessene Versorgung sicherstellt. Sowohl während der Einzahlungsphase als auch während der Auszahlungsphase dürfen dem Beamten durch die Abschaffung der Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung keine Nachteile entstehen.

Schmitti

Das liest sich jetzt ansatzweise so, als wäre der Bund der gute, und die Länder/Kommunen die bösen Dienstherrn. Das ist mir zu vereinfacht. Beim Bund selber ist man, was Verbeamtungen angeht, auch nicht gerade zurückhaltend. Auch (oder gerade?) in den höheren Besoldungsgruppen dürfte eher der Bund führend sein. Und seine eigenen Rücklagen sehen wie aus?
Gibt es für die vorübergehende Kostenneutralität Berechnungen, oder wird das nur vermutet?
Und was die Sorge um die Länderhaushalte/kommunalen Haushalte angeht, sprechen wir da auch von dem gleichen Bund, der z.B. dem Bürger Erleichterungen bei Gemeinschaftssteuern verspricht, und diese durch steigende Bundessteuern (teil)finanzieren will? Aber die Entwicklung des Föderalismus zu einem m.M.n. immer weiter aufwachsenden Konkurrenzdenken Bund-Länder(-Kommunen) ist ein Thema für sich. Der Bund ist sicher nicht der Robin Hood in dem ganzen Spiel.