Pauschale Beihilfe sinnvoll?

Begonnen von linfuchs, Heute um 17:11

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linfuchs

Hallo liebe Community,

ich habe eine Vorerkrankung und überlege daher, sollte ich eine Beamtenlaufbahn einschlagen, die Pauschale Beihilfe (in S-H) in Anspruch zu nehmen und in der GKV zu bleiben.

Hat man hierbei in jedem Fall einen finanziellen Nachteil im Vergleich zur individuellen Beihilfe mit PKV?

Ich habe es so verstanden, dass man den AN-Anteil von KV + PV komplett selbst tragen muss.
Der AG-Anteil wird durch die Pauschale Beihilfe gedeckt.

Mit Blick aufs Netto ist das dann doch ganz schön teuer.
Oder kann man hier noch irgendwas steuerlich absetzen, wie bei der PKV?

Flickenmichi

#1
Zitat von: linfuchs in Heute um 17:11Der AG-Anteil wird durch die Pauschale Beihilfe gedeckt.
Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, für Niedersachsen gilt dies nur für die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlst Du dann zu 100%. Hierfür gibt es keine pauschale Beihilfe in Höhe der hälftigen Monatskosten.

Nachtrag: Nach § 80a Abs. 7 LBG SH gilt dies auch für Schleswig-Holstein.

Panel1

Zitat von: linfuchs in Heute um 17:11Ich habe es so verstanden, dass man den AN-Anteil von KV + PV komplett selbst tragen muss.
Der AG-Anteil wird durch die Pauschale Beihilfe gedeckt.

Mit Blick aufs Netto ist das dann doch ganz schön teuer.
Oder kann man hier noch irgendwas steuerlich absetzen, wie bei der PKV?

Hallo,

bei der Wahl der freiwillig gesetzlichen Versicherung muss mitbedacht werden, dass dort alle Einnahmen verbeitragt werden (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Nicht nur die Besoldung. Manche Dienstherren übernehmen bei der pauschalen Beihilfe allerdings nur den hälftigen Teil, der auf die Besoldung entfällt.

Es ist der ermäßigte Beitragsatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) zu zahlen.

Die Beiträge sind komplett als Sonderausgaben abzugsfähig.