Pauschale Beihilfe sinnvoll?

Begonnen von linfuchs, 08.06.2026 17:11

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linfuchs

Hallo liebe Community,

ich habe eine Vorerkrankung und überlege daher, sollte ich eine Beamtenlaufbahn einschlagen, die Pauschale Beihilfe (in S-H) in Anspruch zu nehmen und in der GKV zu bleiben.

Hat man hierbei in jedem Fall einen finanziellen Nachteil im Vergleich zur individuellen Beihilfe mit PKV?

Ich habe es so verstanden, dass man den AN-Anteil von KV + PV komplett selbst tragen muss.
Der AG-Anteil wird durch die Pauschale Beihilfe gedeckt.

Mit Blick aufs Netto ist das dann doch ganz schön teuer.
Oder kann man hier noch irgendwas steuerlich absetzen, wie bei der PKV?

Flickenmichi

#1
Zitat von: linfuchs in 08.06.2026 17:11Der AG-Anteil wird durch die Pauschale Beihilfe gedeckt.
Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, für Niedersachsen gilt dies nur für die Krankenversicherung. Die Pflegeversicherung zahlst Du dann zu 100%. Hierfür gibt es keine pauschale Beihilfe in Höhe der hälftigen Monatskosten.

Nachtrag: Nach § 80a Abs. 7 LBG SH gilt dies auch für Schleswig-Holstein.

Panel1

Zitat von: linfuchs in 08.06.2026 17:11Ich habe es so verstanden, dass man den AN-Anteil von KV + PV komplett selbst tragen muss.
Der AG-Anteil wird durch die Pauschale Beihilfe gedeckt.

Mit Blick aufs Netto ist das dann doch ganz schön teuer.
Oder kann man hier noch irgendwas steuerlich absetzen, wie bei der PKV?

Hallo,

bei der Wahl der freiwillig gesetzlichen Versicherung muss mitbedacht werden, dass dort alle Einnahmen verbeitragt werden (bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Nicht nur die Besoldung. Manche Dienstherren übernehmen bei der pauschalen Beihilfe allerdings nur den hälftigen Teil, der auf die Besoldung entfällt.

Es ist der ermäßigte Beitragsatz (ohne Anspruch auf Krankengeld) zu zahlen.

Die Beiträge sind komplett als Sonderausgaben abzugsfähig.


Sponti

Zitat von: linfuchs in 08.06.2026 17:11Hallo liebe Community,

ich habe eine Vorerkrankung und überlege daher, sollte ich eine Beamtenlaufbahn einschlagen, die Pauschale Beihilfe (in S-H) in Anspruch zu nehmen und in der GKV zu bleiben.

Hat man hierbei in jedem Fall einen finanziellen Nachteil im Vergleich zur individuellen Beihilfe mit PKV?

Ich habe es so verstanden, dass man den AN-Anteil von KV + PV komplett selbst tragen muss.
Der AG-Anteil wird durch die Pauschale Beihilfe gedeckt.

Mit Blick aufs Netto ist das dann doch ganz schön teuer.
Oder kann man hier noch irgendwas steuerlich absetzen, wie bei der PKV?

Habs gemacht in Niedersachsen und hab mir die Entscheidung nicht leicht gemacht. Ist eine relativ teure Angelegenheit, 616 Euro aktuell bei A13. 1099 gesamt.
Hab einen GDB und bin Mitte 40. Hab mittlerweile Recht enorme Kosten für Medikamente. Nachteile wurden schon genannt, Vorteil aus meiner Perspektive ist, wenn man in eine DU schlittert, senkt sich auch der Beitrag massiv. Was ich so herausgefunden habe, wäre es zu 100% die ÖA geworden und ich wäre preislich ähnlich gelandet in der PKV. Hatte von der Schwerbehinderten-vertretung eher die Aussage, man könne PKV wagen. Allerdings habe ich mit einigen Kolleginnen gesprochen, die zufrieden mit der GKV waren und jetzt mit pauschaler Beihilfe zumindest nicht auf dem gesamten Kosten sitzen bleiben.
Ich selbst bin mit der GKV als Angestellter auch immer gut gefahren

Beamtenhustler

Ich folge auch der Auffassung der Schwerbehindertenvertretung. Wer soll es denn wagen, wenn nicht du in A13? Beitrag kann man sich ja ausrechnen. Ich zahle mit 36 Jahren dann auch ca 520 Euro über die ÖA. Von den ganzen anderen finanziellen Nachteilen in der GKV mal abgesehen.

Karsten

Zitat von: Beamtenhustler in 17.06.2026 12:03Ich folge auch der Auffassung der Schwerbehindertenvertretung. Wer soll es denn wagen, wenn nicht du in A13? Beitrag kann man sich ja ausrechnen. Ich zahle mit 36 Jahren dann auch ca 520 Euro über die ÖA. Von den ganzen anderen finanziellen Nachteilen in der GKV mal abgesehen.

Na die kleinen Beamten des einfachen und mittleren Dienstes mit Vorerkrankung oder vielen Kindern können es wagen. Ihre GKV-Beiträge werden auf Sicht des gesamten Lebens (Erwerbsphase und Pension) in der GKV immer geringer sein als in der PKV. Zumal die Kinder und auch die Ehefrau jederzeit kostenlos mitversichert werden können. Und auch Teilzeit ist gerade im Alter problemlos möglich, da der GKV-Beitrag mit sinkendem Brutto sinkt, während die PKV teurer wird mit steigendem Alter.

Beispiel:

A7 Thüringen (Erfahrungsstufe 5) 2 Kinder, verheiratet

Grundgehalt:                  3575.31 €
Familienzuschlag Ehe:          177.25 €
Familienzuschlag 1. Kind:      326.41 €
Familienzuschlag 2. Kind:      529.16 €
allgemeine Zulage mD:          102.42 €

Monats-Brutto:                4710.55 €

Der Beamte ist in der GKV in der Regel ohne Krankengeldanspruch versichert. Es gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (durchschnittlich 2,9 % im Jahr 2026).

Gesamtbeitragssatz (Beispiel mit 2,9 % Zusatzbeitrag): 16,9 %
Monatlicher Gesamtbeitrag: 4.710,55 € × 16,9 % = 796,08 €
Höhe der pauschalen Beihilfe (50 %): 398,04 €

GKV Beitrag des Beamten: 398,04 €

Hinweis: 
Im Gegensatz zur PKV kann der GKV-Versicherte Beamte die vollen 12*398,04 € (4.776,48 €) steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.






clarion

Bei der PKV kann man den weit überwiegenden Teil auch steuerlich absetzen, nur BE und Wahlleistungsbausteine nicht.

Ich bin auch über die ÖA relativ spät mit 40 Jahren in die PKV eingetreten, und zahle knapp 500 Euro.

1000Baht

#7
Zitat von: Karsten in 17.06.2026 18:44Zumal die Kinder und auch die Ehefrau jederzeit kostenlos mitversichert werden können.
Hier könnte es allerdings eine Änderung geben. Die Bundesregierung plant laut ihrem Gesetzesentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz), daß ein Beitragszuschlag für Mitglieder eingeführt wird, wenn sie einen (bislang beitragsfreien) versicherten Ehegatten oder Lebenspartner haben. Es soll aber auch Ausnahmetatbestände geben, bei denen Ehegatten oder Lebenspartner weiterhin kostenlos mitversichert sein sollen. Ob das Alles tatsächlich kommen wird, wird dann die Zukunft zeigen.
http://www.inpension.org - Als Pensionär in Thailand leben

Tigerente

Zitat von: Karsten in 17.06.2026 18:44Na die kleinen Beamten des einfachen und mittleren Dienstes mit Vorerkrankung oder vielen Kindern können es wagen. Ihre GKV-Beiträge werden auf Sicht des gesamten Lebens (Erwerbsphase und Pension) in der GKV immer geringer sein als in der PKV. Zumal die Kinder und auch die Ehefrau jederzeit kostenlos mitversichert werden können. Und auch Teilzeit ist gerade im Alter problemlos möglich, da der GKV-Beitrag mit sinkendem Brutto sinkt, während die PKV teurer wird mit steigendem Alter.

Beispiel:

A7 Thüringen (Erfahrungsstufe 5) 2 Kinder, verheiratet

Grundgehalt:                  3575.31 €
Familienzuschlag Ehe:          177.25 €
Familienzuschlag 1. Kind:      326.41 €
Familienzuschlag 2. Kind:      529.16 €
allgemeine Zulage mD:          102.42 €

Monats-Brutto:                4710.55 €

Der Beamte ist in der GKV in der Regel ohne Krankengeldanspruch versichert. Es gilt der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 % zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags (durchschnittlich 2,9 % im Jahr 2026).

Gesamtbeitragssatz (Beispiel mit 2,9 % Zusatzbeitrag): 16,9 %
Monatlicher Gesamtbeitrag: 4.710,55 € × 16,9 % = 796,08 €
Höhe der pauschalen Beihilfe (50 %): 398,04 €

GKV Beitrag des Beamten: 398,04 €

Hinweis: 
Im Gegensatz zur PKV kann der GKV-Versicherte Beamte die vollen 12*398,04 € (4.776,48 €) steuerlich als Sonderausgaben geltend machen.



Soweit ich weiß bleibt es aber auch bei 50%. Auch wenn man in Pension geht.
Bei der PKV steigt es wieder auf 70%.

Saxum

So ist es, es bleibt immer auf 50%, dafür orientiert es sich ja am Einkommen.

Die Beiträge zur PKV sind im gleichen Maße steuerlich absetzbar wie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zwar konkret im Umfang des Basistarifes bzw. des Basisschutzes - einschließlich des Risikozuschlages auf den Basistarif.

Die PKV ist "per se" nicht automatisch teurer. Auch nicht mit dem auf 30% gesetzten Risikozuschlag. Sofern Ehepartner/in beruflich tätig ist und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann diese auch darüber weiterhin versichert bleiben und hier auch die Kinder mit versichern.

Es spricht aber auch nichts dagegen in der GKV zu bleiben wenn man möchte, der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist ja nicht "schlechter" im medizinischen Sinne. Die Budgetierung (sofern kein akuter Notfall vorliegt) ist ein ganz anderes Thema, man erhält aber grundsätzlich die gleiche Leistung. Man muss nur bei der gesetzlichen "mehr Voraussetzungen" erfüllen damit diese Kosten getragen werden - man erhält diese aber auch hier gleichwertig.

Sponti

Zitat von: Beamtenhustler in 17.06.2026 12:03Ich folge auch der Auffassung der Schwerbehindertenvertretung. Wer soll es denn wagen, wenn nicht du in A13? Beitrag kann man sich ja ausrechnen. Ich zahle mit 36 Jahren dann auch ca 520 Euro über die ÖA. Von den ganzen anderen finanziellen Nachteilen in der GKV mal abgesehen.

Nun bin ich 44. GDB 60, ein einziges meiner Medikamente kostet knapp 20k im Jahr, ergänzt um ein paar andere.
Ich habe bislang mit der GKV nichts zu leiden gehabt, kenne aber die PKV auch nicht. Was ich von den Kollegen mitbekomme, ist da jetzt aber kein wesentlicher Vorteil erkennbar.

Wie ich bereits schrieb und auch jemand unten weiter: Teilzeit oder Frühpensionierung werden damit vermutlich günstiger zu bestreiten. Ich glaube, es ist auch eine ziemlich individuelle Angelegenheit.