[HH] Besoldungsrunde 2025-2028 Hamburg

Begonnen von Admin, 10.06.2026 15:22

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DasInstitut

Zitat von: Verfassungsmäßige in 29.07.2026 08:10Überlegt euch mal, da ist überhaupt kein Interesse das früher auszuzahlen, der Tarifangestellte neben mir im Büro hat es seit dem 01.07 gezahlt bekommen.

Schöner zinsfreier Kredit den die Beamten dem Dienstherren , ungefragt, bis Dezember geben.

Die Hamburg Zulage? Das kann eigentlich nicht sein

Verfassungsmäßige

Zitat von: DasInstitut in 29.07.2026 08:19Die Hamburg Zulage? Das kann eigentlich nicht sein

Ich meine die Übertragung Tarifergebnis, Hamburg Zulage ist für mich eh nicht existent, ich kenne auch niemanden der Anspruch hätte

DasInstitut

Zitat von: Verfassungsmäßige in 29.07.2026 08:29Ich meine die Übertragung Tarifergebnis, Hamburg Zulage ist für mich eh nicht existent, ich kenne auch niemanden der Anspruch hätte

die Angestellten kriegen die Tariferhöhung schon deutlich länger, wie ich das mitbekommen haben 😤
Wir kriegen die erste und paar Monate später kommt die nächste.
Ein zinsloser Kredit, du hast es richtig gesagt

JordyHH

Sehr gelungen finde ich, dass es eine Zulage für Bedienstete mit Bürgerkontakt geben soll / gibt, aber für die Beamten, die sich täglich mit Kinderpornografie und ähnlichen Inhalten auseinandersetzen, gibt es nichts oben drauf- die können ja froh sein, dass sie so einen sicheren entspannten Job haben... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich k**** könnte!

Paterlexx

Es wird spannend, ob die Gelder für 2026 (April) noch vor der zweiten Erhöhung 2027 ausgezahlt werden :-)

Schneewitchen

Zitat von: JordyHH in 29.07.2026 22:54Sehr gelungen finde ich, dass es eine Zulage für Bedienstete mit Bürgerkontakt geben soll / gibt, aber für die Beamten, die sich täglich mit Kinderpornografie und ähnlichen Inhalten auseinandersetzen, gibt es nichts oben drauf- die können ja froh sein, dass sie so einen sicheren entspannten Job haben... ich kann gar nicht so viel essen, wie ich k**** könnte!

Das ist halt Wertschätzung ganz eigener Art......
Deus hic finitur

ExponentialFud

Zitat von: Schneewitchen in Gestern um 07:54aber für die Beamten, die sich täglich mit Kinderpornografie und ähnlichen Inhalten auseinandersetzen

Ganz ehrlich: Wer das machen muss, dem würde ich nicht einmal B10 neiden.

Paterlexx

Heute habe ich bereits ein entsprechendes Schreiben an meine Behörde gerichtet. Nach den aktuellen Entwicklungen möchte ich den Hintergrund meiner Anfrage noch einmal erläutern.

Aus meiner Sicht sollte das Besoldungsstrukturgesetz die bestehende Problematik der amtsangemessenen Alimentation lösen. Bereits vor rund einem Jahr habe ich öffentlich die Auffassung vertreten, dass dieses Konstrukt auf Dauer keinen Bestand haben wird. Die aktuellen Entwicklungen scheinen diese Einschätzung nun zu bestätigen.

Besonders interessant ist für mich die aktuelle Stellungnahme des dbb beamtenbund und tarifunion. Während in der Vergangenheit häufig von einem typisierten Partnereinkommen in einer Größenordnung von knapp 3.000 Euro jährlich ausgegangen wurde, kommt der dbb inzwischen zu dem Ergebnis, dass die verfassungsrechtlich gebotene Mindestalimentation beim Bund in bestimmten Fallkonstellationen um nahezu 18.000 Euro pro Jahr unterschritten wird. Damit reden wir nicht mehr über eine vergleichsweise geringe Differenz, sondern über einen Betrag, der für viele Familien existenzielle Bedeutung hat.

Genau deshalb möchte ich für meinen eigenen Fall Klarheit schaffen. Meine Ehefrau erzielt derzeit aufgrund der Kinderbetreuung kein Erwerbseinkommen. Sollte die Freie und Hansestadt Hamburg meiner Besoldung dennoch ein fiktives Partnereinkommen zugrunde legen, stellt sich aus meiner Sicht die Frage, wie meine Alimentation unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse noch als amtsangemessen angesehen werden kann.

Vor diesem Hintergrund habe ich meiner Behörde folgende Fragen gestellt:

1. Wird bei meiner Besoldung ein Einkommen meiner Ehefrau berücksichtigt oder typisierend unterstellt?
2. Falls ja, in welcher konkreten Höhe wird dieses Einkommen angesetzt?
3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt diese Berücksichtigung?
4. Welche Auswirkungen hätte es auf meine Besoldung, wenn meine Ehefrau dauerhaft kein Erwerbseinkommen erzielt?
5. Hält die Freie und Hansestadt Hamburg meine Alimentation auch unter Berücksichtigung der tatsächlichen Einkommensverhältnisse meiner Familie für amtsangemessen? Falls ja, bitte ich um eine kurze rechtliche Begründung.
6. Falls meiner Besoldung ein höheres Partnereinkommen zugrunde gelegt wird, als tatsächlich erzielt wird, bitte ich um Mitteilung, weshalb das Fehlen dieses Einkommens nach Auffassung der Freien und Hansestadt Hamburg keine Auswirkungen auf die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Alimentation haben soll.

Mein Ziel ist keine Grundsatzdiskussion, sondern eine klare und nachvollziehbare Antwort auf meinen konkreten Fall. Sollte sich herausstellen, dass meiner Besoldung ein Einkommen zugerechnet wird, das tatsächlich nicht vorhanden ist, halte ich eine nachvollziehbare rechtliche Begründung für unerlässlich. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen und der Kritik des dbb dürfte diese Frage künftig für viele Beamtinnen und Beamte von erheblicher Bedeutung sein.

Oder anders gesagt, man hat sich wohl verzettelt.

JordyHH

Ob du darauf eine Antwort bekommst, welche auf deine Fragen eingeht, wage ich zu bezweifeln. Ich tippe eher auf eine Verweisung auf laufende Verfahren oder ähnliches.

Vielleicht hätte dein Schreiben als kleine Anfrage eine Chance beantwortet zu werden, aber als Mitarbeiter steht dir das Instrument nicht zu.

DasInstitut

verstehe auch nicht, was das bezwecken soll, außer sich als sehr anstrengender Mitarbeiter bekannt zu machen.

Du wirst, wenn überhaupt, auf das Personalamt als oberste Dienstbehörde verwiesen. Deine Behörde ist nicht dein Dienstherr.

Ansonsten könntest du dich an den Eingabeausschuss wenden. Da stehen deine Chance besser.

Verfassungsmäßige

So siehts aus, so eine Anfrage wir ein müdes Lächeln auslösen