Vertretung mit Höherwertiger Tätigkeit

Begonnen von Steff266, Heute um 17:43

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Steff266

Hallo, ich mache im Moment eine Vertretung mit einer Höherwertigen Tätigkeit.
Diese wird ja erst nach 30 Tagen angerechnet.
Sind dies Arbeitstage oder Kalendertage?
Wie ist es wenn man Überstunden nimmt ( 2 Std. früher aufhört)? Bei Urlaub ist es klar da es dann wieder bei Tag 0 beginnt

MoinMoin

Es ist im TV-L nicht von 30 Tagen, sondern einem Monat die Rede. 8)
Und ich kenne es so, dass du wenn du am 15.6. die Tätigkeit vorübergehend bekommst, du dann ab 15.7. entsprechend rückwirkend den Anspruch auf die Zulage hast (und für den ganzen Monat Juni die Zulage erhältst)

Nur zur Klärung: Du hast die gleichen Rechte und Pflichten für diese Zeit wie die Person, die du vertrittst und machst auch nichts mehr in deiner alten Stelle?
Falls nein, dann wäre zu prüfen was an Arbeitsvorgänge du übernimmst, wie hoch die Zeitanteile sind und ob dadurch überhaupt eine Höhergruppierung erfolgen würde.

Rowhin

Was MoinMoin sagt stimmt wie üblich - nur noch die relevante Passage aus dem TV-L zur Referenz ergänzt, Hervorhebung von mir:

Zitat(1) Wird Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entspricht, und wurde diese Tätigkeit mindestens einen Monat ausgeübt, erhalten sie für die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten Tag der Übertragung der Tätigkeit.

Steff266

Das mit dem einen Monat hab ich schon verstanden. Nur was ist wenn ich jetzt mal 2 Stunden Überstunden nehme?
Ist dann alles wieder weg oder Zählt das dann trotzdem als Arbeitstag?
Die Ausübung ist zu 100% in der Höherwertigen Tätigkeit

MoinMoin

Monat ausgeübt und nicht x Stunden ausgeübt.
Nach meinem Verständnis tickt Uhr weiter.