Beschaffung BAK

Begonnen von Pfingstrose, Heute um 10:06

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Pfingstrose

Hallo zusammen,
ich arbeite seit 7 Jahren in einem Berliner Bezirksamt als einzige Verwaltungsfachangestellte in meinem Bereich. Eingestellt wurde ich in E6, inzwischen bin ich nach 2 Neubewertungen bei E9a angekommen. Bereits vor Jahren wurde mir von meinem Amtsleiter mehrfach gesagt, dass meine Stelle eigentlich mit E9b bewertet werden müsste, nur gab es zu Beginn noch keine BAK für meine Stelle (und für die anderen Bezirke folglich auch nicht).
Ich habe als Leitungen zwei abgeordnete Lehrer (E13), dessen Aufgaben ich schon lange mit übernehme (das lassen wir so stehen, da ist nicht dran zu rütteln, wenn auch nicht fair ist es tatsächlich praktikabler wenn ich es mache). Jetzt ist einer der Leiter seit zwei Monaten krank und ich habe angefragt, ob es nicht einen Ausgleich geben könnte, da ich jetzt offiziell sagen kann, die Aufgaben mit zu erledigen. Darauf wurde seitens meines Amtsleiters nicht eingegangen, aber mir wurde erneut eine Höhergruppierung nach E9b in Aussicht gestellt. Laut früherer Aussagen des Amtsleiters, ist das nie passiert, weil ich kein Studium absolviert habe, und den VWL 2 aus persönlichen Gründen abgelehnt habe. Nun ist das kein Thema mehr, und ich traue mich nicht zu fragen, warum es plötzlich doch gehen könnte...

Damit die Höhergruppierung in E9b beantragt werden kann, sollte ich (!) die BAKs der selben Stellen in anderen Bezirken herbeischaffen. Ich konnte ihn aber überzeugen, dass er sie bitte besorgen möge, weil es mir zu unangenehm ist und unprofessionell erscheint, Fremde anzurufen und nach ihren BAKs zu bitten. Oder ist das üblich? Nach zwei Wochen hat er immerhin 1 erhalten. Mich interessieren die BAKs eines bestimmten Bezirks, die 4 Verwaltungsfachangestellte in meinem Bereich haben (die Einrichtung ist dreimal so groß), von denen eine E11 und die anderen drei E9b eingestuft sind. Ich hatte mich mal auf die E11 beworben und die Leitung war sehr an mir interessiert, ich wurde aber nie eingeladen zum Vorstellungsgespräch (vielleicht weil ich kein Studium habe), dafür wurde meine Anfrage zur Eingruppierungsüberprüfung in 9a zeitgleich rasant schnell bewilligt. Er möchte diese BAKs aber nicht beschaffen, weil die Einrichtung nicht vergleichbar gross ist.
Daher meine Fragen:
Gibt es für mich eine Möglichkeit, an die Stellenbewertungen vergleichbarer Stellen in anderen Bezirken zu gelangen ohne dort die Leitungen zu kontaktieren?
Wie aussagekräftig sind solche Vergleichsbewertungen überhaupt für eine Neubewertung meiner Stelle? Müsste es nicht darum gehen, was ICH mache? Kann man irgendwo selbst nachschlagen, wie die eigenen Tätigkeiten eingruppiert werden müssten?
Ich habe immer wenn eine dieser vergleichbaren Stellen ausgeschrieben war, das Anforderungsprofil gespeichert und sehe schon hier, das meine Tätigkeiten mindestens genauso sind, wenn nicht sogar höherwertiger.
Würdet ihr eher auf die E9b setzen oder auf die Tatsache, dass ich seit längerer Zeit Aufgaben meiner mit E13 bewerteten Vorgesetzten übernehme und deshalb eine Zulage bzw. höherwertige Tätigkeiten geltend machen sollte? Oder ginge sogar beides?
Die Empfehlung meines Amtsleiter ist übrigens von meiner jetzigen E9a Stufe 3 erstmal in 6 Monaten (dann ist die Hälfte der Stufenlaufzeit erst um) eine E9a Stufe 4 durch ihn zu beantragen, damit ich, wenn ich danach die 9b beantrage nicht in Stufe 2 zurückfalle. Das sei aber meine Entscheidung. Da bin ich auf den Stufenrechner hier gestoßen und es scheint als käme man sowohl von E9a/3 als auch von E9a/4 in die E9b/3. Es ändert sich nur der Garantiebetrag. Kann man sich darauf verlassen?
Ich freue mich über eure Einschätzung. Ich habe mich versucht kurz zu fassen, danke für die Zeit die ihr euch nehmt für alle diese Anfragen!
Vielen Dank!

Rowhin

Okay. Viele Fragen. Ein paar erste Antworten:

Zitat von: Pfingstrose in Heute um 10:06Gibt es für mich eine Möglichkeit, an die Stellenbewertungen vergleichbarer Stellen in anderen Bezirken zu gelangen ohne dort die Leitungen zu kontaktieren?

Schwierig. Man kann eigentlich einfach nur fragen.

Zitat von: Pfingstrose in Heute um 10:06Wie aussagekräftig sind solche Vergleichsbewertungen überhaupt für eine Neubewertung meiner Stelle?

Wenig. Maximal eine Orientierung. Denn:

Zitat von: Pfingstrose in Heute um 10:06Müsste es nicht darum gehen, was ICH mache?

Absolut! Du bist im TV-L immer, automatisch, egal was jemand sagt, anhand der dir übertragenen Tätigkeiten eingruppiert. Egal, ob dein Vorgesetzter die E9b nennt - wenn du mit ausreichendem Zeitanteil 13er Tätigkeiten machst bist du in E13 eingruppiert.

Zitat von: Pfingstrose in Heute um 10:06Kann man irgendwo selbst nachschlagen, wie die eigenen Tätigkeiten eingruppiert werden müssten?

Dafür gibt es die EGO:

https://oeffentlicher-dienst.info/g/tv-l-entgeltordnung

Zitat von: Pfingstrose in Heute um 10:06Ich habe immer wenn eine dieser vergleichbaren Stellen ausgeschrieben war, das Anforderungsprofil gespeichert und sehe schon hier, das meine Tätigkeiten mindestens genauso sind, wenn nicht sogar höherwertiger.
Würdet ihr eher auf die E9b setzen oder auf die Tatsache, dass ich seit längerer Zeit Aufgaben meiner mit E13 bewerteten Vorgesetzten übernehme und deshalb eine Zulage bzw. höherwertige Tätigkeiten geltend machen sollte? Oder ginge sogar beides?

Hier kommt es auf die Zeitanteile an - wieviel deiner wöchentlichen Arbeitszeit entfällt auf die E13 Tätigkeiten, wieviel auf die E9b.

Zitat von: Pfingstrose in Heute um 10:06Die Empfehlung meines Amtsleiter ist übrigens von meiner jetzigen E9a Stufe 3 erstmal in 6 Monaten (dann ist die Hälfte der Stufenlaufzeit erst um) eine E9a Stufe 4 durch ihn zu beantragen, damit ich, wenn ich danach die 9b beantrage nicht in Stufe 2 zurückfalle. Das sei aber meine Entscheidung. Da bin ich auf den Stufenrechner hier gestoßen und es scheint als käme man sowohl von E9a/3 als auch von E9a/4 in die E9b/3. Es ändert sich nur der Garantiebetrag. Kann man sich darauf verlassen?

Der Rechner ist normalerweise absolut zuverlässig.