Was als Beamter während Elternzeit beachten?

Begonnen von Jepsen, Gestern um 00:12

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Jepsen

Moin zusammen,

was sollte man als Beamter (gerne allgemein, aber gerne auch speziell in Baden-Württemberg) während der Elternzeit beachten? Was passiert mit der PKV? Wieviel leistet die Beihilfe? Was gilt es sonst zu tun/unterlassen?

Grüße

Landesdiener

Hallo,

ich denke, du solltest deine Fragen etwas präzisieren. Wo soll man sonst anfangen und wo aufhören? Also, was möchtest du konkret wissen? Oder beschreibe deine Situation genauer. Was ist die Überlegung? Geht es um eine längere Elternzeit am Stück oder doch eher um einzelne Abschnitte, etc.?

Zur konkreten Frage: Während der Elternzeit ist man beihilfeberechtigt, d. h. an Beihilfe und PKV ändert sich nichts. Die Änderung des Beihilfesatzes kommt mit dem zweiten Kind, allerdings unabhängig von Elternzeit.

1000Baht

#2
Zitat von: Jepsen in Gestern um 00:12Was gilt es sonst zu tun/unterlassen?
Das sagt das LBV Baden-Württemberg zum Thema Elternzeit:
Zitathttps://lbv.landbw.de/-/elternzeit


Zitat von: Jepsen in Gestern um 00:12Wieviel leistet die Beihilfe?
Das sagt das LBV Baden-Württemberg zum Thema Beihilfe während der Elternzeit:
ZitatBesteht während der Mutterschutzfristen bzw. der Elternzeit ebenfalls eine Beihilfeberechtigung?
Während Ihrer Mutterschutzfristen haben Sie Anspruch auf Bezüge und somit einen Anspruch auf Beihilfe. Während der Elternzeit werden Ihnen keine Bezüge gezahlt, eine Beihilfeberechtigung besteht daher nicht. Statt dessen erhalten Sie aber nach § 46 Abs. 1 der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung "Krankenfürsorge" in Anlehnung an die Beihilfeverordnung. Sie müssen daher Ihre Krankheitskosten unverändert mit dem Antragsvordruck LBV 301 (Beihilfeantrag) bei uns unter Angabe Ihrer Personalnummer geltend machen.
Quelle: https://lbv.landbw.de/-/beihilfeberechtigung
http://www.inpension.org - Als Pensionär in Thailand leben