Rentenreform 2026/2027 - Auswirkung auf das Beamtentum

Begonnen von wieauchimmer, Gestern um 12:08

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matthew1312

Zitat von: Überflieger in Gestern um 20:56Ich definiere gut gehen wie folgt:
Ich weiß, dass ich jede meiner wiederkehrenden Rechnungen fristgerecht bezahlen kann.
Ich weiß, dass ich jederzeit länger Krankgeschrieben sein kann ohne mir sorgen um Geld machen zu können. Ich war aufgrund eines komplizierten Bruches beider Unterarmknochen 11 Wochen Krank geschrieben und musste mir keine Sorgen um meine Miete, Versicherungen etc machen.
Ich weiß, dass ich wenn ich jetzt dienstunfähig werde nicht auf Bürgergeldniveau zurückfalle.
Ich weiß, dass ich (nach aktueller Rechenweise) 3000€ Brutto an Pension bekommen werde und bis dahin mein Haus abbezahlt ist und ich jetzt schon ausreichend auf der hohen Kante habe.

Bin ich damit einer der sich ein Haus am Starnberger See sucht? Nein. Aber um es mal in die Perspektive zu setzen, nur etwa jeder 8 Arbeitnehmer in Deutschland verdient mehr als 3000 Netto im Monat, das habe ich aktuell recht entspannt raus. Somit gehört man was das angeht definitv nicht zum unteren Ende der Fahnenstange.

Versteh mich nicht falsch, die aAA möchte ich auch haben, da ich auch der Meinung bin, dass diese mir aus den bekannten Gründen zusteht. Auch sehe ich das fiktive Partnereinkommen als falsch an, da es sowas auch in der freien Wirtschaft nicht gibt.
Aber das der DH das Treueverhältnis unterschreitet wenn ich 66% Pension anstatt 71% bekomme sehe ich ehrlicherweise noch nicht.
Das es nach unten definitv eine Grenze gibt ist klar, aber auch die Pensionsanpassungen/Gehaltsanpassungen der letzten Jahre haben sich stärker ausgewirkt als die Rentenerhöhungen.

Meine Wunschvorstellung ist es auch 38h Wochenstunden zu haben, Weihnachtsgeld zu bekommen und 80% Pension. Dafür ist der Beamtenapparat aber mittlerweile zu groß und teuer geworden und man wirft sich mit Bürokratie zu.
Wo ist da jetzt der Unterschied zum Nichtleister?

Von der Besoldung ist der Aufbau eines Vermögens, welches das Schonvermögen eines Bürgergeldempfängers übersteigt, nur dann möglich, wenn michelmäßig an Nahrung, Kleidung, Lebenswandel gespart wird.

Das abbezahlte Eigenheim wird dem Grundsicherungsempfänger ebenfalls belassen.

Nö, was der Kollege da schildert, hat mit dem Lebensstandard, der uns zusteht, nichts zu tun.

Arm gebrochen und nicht ruiniert. Mit gebrochenem Arm hättest du 1940 nicht mal an die Front gemusst. Aber sei schön dankbar, klar.

Fassungslos stimmt mich das.

Rheini

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 23:40Wie gesagt, ich nehme die 5% Reduzierung der Pension als einmalige Aktion gerne, wenn dafür eine Koppelung an die allgemeine Lohnentwicklung geschieht. Dann wären Besoldung und Pension dem politischen Unterbietungswettbewerb entzogen und die Pensionen würden im Schnitt um 3-5% pro Jahr steigen, sodass die Reduzierung nach Jahr zwei eh schon wieder kompensiert wäre.

Kopplung an die Diäten?

GeBeamter

Zitat von: Rheini in Gestern um 23:42Kopplung an die Diäten?

Die sind ja ebenfalls an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt. Wäre doch ein gutes Beispiel, an dem man sich orientieren könnte.  ;)

Überflieger

"Wo ist da jetzt der Unterschied zum Nichtleister? ---was ist ein Nichtleister für dich?

Von der Besoldung ist der Aufbau eines Vermögens, welches das Schonvermögen eines Bürgergeldempfängers übersteigt, nur dann möglich, wenn michelmäßig an Nahrung, Kleidung, Lebenswandel gespart wird.
 ---sehe ich durchaus anders. Mit A7 in München wird das stimmen. Aus erster Hand kann ich dir als A9er sagen, dass man das auch kann ohne sich groß einzuschränken, wenn überhaupt. Vielleicht bei der persönlichen Ausgabenseite mal reinschauen? Oder liegt das Geld nur unverzinst auf dem Girokonto?

Das abbezahlte Eigenheim wird dem Grundsicherungsempfänger ebenfalls belassen.
--- nur wenn es "angemessen ist"

Nö, was der Kollege da schildert, hat mit dem Lebensstandard, der uns zusteht, nichts zu tun.

--- ok, was steht dir denn zu? Was unterscheidet dich/uns so doll von den anderen, dass das oben geschilderte kein Lebensttandard ist der einem Zusteht?

Arm gebrochen und nicht ruiniert. Mit gebrochenem Arm hättest du 1940 nicht mal an die Front gemusst. Aber sei schön dankbar, klar.   ---guter Witz, aber den Kern schon verstanden, dass es ein enormer Bonus ist nicht ins Krankengeld zu fallen?

Fassungslos stimmt mich das.  ---so einfach? Nicht sehr Sattelfest dann oder?

Wir können gerne über das ganze reden, aber dann erst morgen ;)

GeBeamter

#49
Zitat von: Überflieger in Gestern um 19:55Nö, mir geht es nur persönlich ein bisschen gegen den Strich, wie ein lautstarker Teil unseres Berufsstandes so tut als ob es uns in der Pension nicht ziemlich gut geht. Gerade während Corona hat man gesehen, dass die Priviliegien des Beamtentums durchaus noch da sind. 
Genauso wie es mir gegen den Strich geht, dass gefühlt jeder Kollegen kennt, die in der freien Wirtschaft schon lange gefeuert worden wären.

Wir können gerne über die Punkte und Sichtweisen diskutieren.

Bei diesen Beiträgen bekomme ich echt Puls.

In der Beamtenschaft muss man differenzieren. Die Boomer-Beamten haben verhältnismäßig gut verdient, konnten häufig auch in niedrigen Besoldungsgruppen und als Alleinverdiener Vermögenswerte aufbauen.
Die Generation der Beamten danach (in den 1970ern geborene) verdienten gemessen an der Entwicklung der Lebenshaltungskosten auch eine Zeit lang gut, heute leiden die ebenfalls unter der schlechten Relation aus Besoldung und Lebenshaltung, haben aber oft ebenfalls noch früh genug in Wohneigentum investiert oder haben noch verhältnismäßig günstige, langfristige Mietverhältnisse.
Richtig gebimmst ist die Beamtengeneration der Millenials (1980er/90er geborene). Besoldung, insbesondere bei Familie wird fast vollständig von Fixkosten wie Miete, Tilgung und Zinsen oder Kinderbetreuung gefressen. Gelebt wird von einem zweiten, halben Gehalt, das der Dienstherr zukünftig noch zur Kostendämpfung auf die Besoldung anrechnen will. Die Kosten sind jetzt hoch und steigen immer weiter und was macht der Dienstherr? Er verschleppt Besoldungsreform und Nachzahlungen immer weiter. Gleichzeitig wird mit dem Rasenmäher Personal gespart, Arbeitsbelastung damit erhöht und in den ersten Dienststellen schon offen über Zwangsversetzungen gesprochen. Beispiel Bundeswehr: für die Litauenbrigade ist eine zwangsweise Abordnung in der Diskussion.
Das alles steht eh schon im Missverhältnis zum Fürsorgeprinzip des Dienstherren. Jetzt denkt er noch offen über weitere Verschlechterungen des Berufsbeamtentums nach.
Eine junge Kollegin von mir soll zeitnah verbeamtet werden. Ihre letzte Überlegung dazu war, das abzulehnen, da es sich finanziell nicht auszahlt und die Nachteile überwiegen. Kinder will sie auch keine haben, zu starke finanzielle Belastung. GenZ lernt halt aus den "Fehlern" der Generation davor.
Generationen, die aufgrund der hohen Lebenshaltungskosten für Familien keine private Vorsorge betreiben können, werden eine 5% Absenkung sehr wohl merken.
Insbesondere wird da zu berücksichtigen sein, dass aufgrund der Fürsorgepflicht und des besonderen Dienst- und Treueverhältnis nicht derart für die Zukunft in die Spielregeln eingegriffen werden darf. Der Beamte muss sich bei Vereinbarung seiner vollen Hingabe für den Dienstherrn darauf verlassen können, dass dieser ihn von existenziellen Sorgen frei stellt. Davon verabschiedet sich der Dienstherr in der laufenden Besoldung und dann auch zukünftig bei der Pension.
Dann noch ein weiterer Gedanke: wenn die Pensionslücke vergrößert wird und auf eine private Altersvorsorge verwiesen wird, darf dann auch in Bereiche investiert werden, bei denen man dienstlich tätig ist und damit eine Unabhängigkeit nicht mehr gegeben ist? Darf ich zur Verbesserung meiner Altersvorsorge dann bei dienstlicher Kenntnis einer Unternehmensfusion Aktien eines dieser Unternehmen kaufen?
Darf ich, wenn ich frühzeitig die politische Strategie zur Umstellung der Energielandschaft auf erneuerbare Energien mitbekomme auf Kursverfall von Unternehmen wie Thyssengas wetten?
Vermutlich das alles nicht, weil der Dienstherr ja seine Interessen hat. Und die zählen ja mehr, als die Fürsorgepflicht. Haben wir ja jetzt langsam gelernt.

Und das wichtigste: ob man gut von A9 oder A13 leben kann, hängt massiv vom Dienst- und damit Wohnort und den privaten Verhältnissen ab (Zahl der Kinder, Familienvermögen, Einkünfte des Partners, Erbschaft,...). Beim Bund muss sich die Besoldung an den regelmäßigen Lebenshaltungskosten orientieren, die an möglichen Dienstorten des Bundes weit überwiegen. Ja, dann hat der BPol in Görlitz statt 1.000€ bald 2.000€ übrig, der BPol in Frankfurt hat dadurch dann aber erst überhaupt etwas übrig.

AltStrG

Zitat von: ultranoob in Gestern um 13:26Ich für meinen Teil bin jedenfalls gespannt, wie das Absenken des Pensionsniveaus verfassungsrechtlich begründet bzw. ausgestaltet werden soll. (Niedrigere Pension + VBL?)

Je nach Quelle liest man zudem, dass nicht nur weniger verbeamtet werden soll, sondern dass perspektivisch die Integration von Beamten zu den Beitragszahlern vorgeschlagen wird. Beim ZDF steht Folgendes:



https://www.n-tv.de/mediathek/videos/wirtschaft/Kommissionsmitglied-will-Verbeamtung-fuer-Lehrer-abschaffen-id31003700.html

AltStrG

Zitat von: Überflieger in Gestern um 15:10Vorweg, ich bin selbst Beamter:

1.) ich glaube eine Kürzung um 5% wie sie im Raum steht wird nahezu jeder verkraften. Ist natürlich Schade, aber uns geht es damit in vielen Bereichen immernoch besser in der Pension.

2.) Ich finde es absolut richtig, dass der Beamtenbereich verkleinert werden soll. Nur um ein paar Beispiele zu nennen: In Skandinavien gibt es das Konzept von verbeamteten Lehrern nicht.
Viele Unternehmen arbeiten mit seniblen Daten und bekommen das auch ohne Beamte hin, warum also in der Verwaltung nicht auch mehr Angestellte als Beamte. Daher kann man hier auch mMn. grundsätzlich viele Beamte durch Angestellte ersetzen.

3.) Eine langfristige Überführung aller Beamte in die GRV wäre aus meiner Sicht wünschenswert, aber nur unter der Bedingung, dass diese deutlich mehr als nur 2% auf Kapitaldeckung setzt. 9,3% wäre hier eine guter Richtwert. Der Teil der Arbeitgeber in die GRV und der Teil der Arbeitnehmer in die Kapitaldeckung. Wenn das langfristige Ziel ist für alle etwa 70% Rente zu erreichen (glaube ich nicht dran, aber hoffen darf man ja noch) hätte man hier also kaum Nachteile zur Pension, aber Spielraum in anderen Bereichen Arbeitsverbesserungen zu erlangen (Wochenarbeitszeit im Vergleich zu den Angestellten z.b.).

 

Ich bin kein Beamter, das vorweg in der Sache. Ich beschäftige mich im Bereich der Rechtswissenschaften :) :

1) Wird schwierig bis rechtlich unmöglich, ein echte Kürzung ist überhaupt nicht möglich.

2) Wird eh kommen, genau wie längere Standzeiten, längere und wesentlich weniger Beförderungen, mehr berufliche Verantwortung im Statusamt, kleinere Statusämter werden mehr Personal- und Führungsverantwortung bekommen, längere Lebensarbeitszeit.

3) Ist mit dem Artikel 33 und vielen weiteren Rechtsbereichen (Arbeitsrecht, Streikrecht, Versorgungsrecht, Unfallrecht, Haftungsrecht) (bislang) (und ohne umfangreichste! Grundgesetzänderungen mehrerer Artikel) unvereinbar. Genau deswegen gibt es das Rechtsstatut des Beamten.

Taigawolf

#52
Hast vollkommen Recht. Habe jetzt wieder nur jahrelang mitgelesen, nachdem ich das Theater um die amtsangemessene Alimentation satt hatte. Dann lese ich Kollegen wie "Überflieger" und denke mir nur, dass die Bärbel sicher sehr stolz auf ihren willigen Praktikanten ist.

Dann lese ich heute sowas: "Nach den Vorstellungen der Kommission sollen die Änderungen nicht nur für neu eingestellte Beamte gelten. Die Experten schreiben ausdrücklich, dass die Vorschläge zur wirkungsgleichen Übertragung von Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung sowohl neue Beamte als auch Personen betreffen sollen, die bereits im Beamtenverhältnis stehen."

Sehr schön, vom Verbot der Schlechterstellung haben die auch noch nie gehört anscheinend. Aber was interessiert das GG oder Entscheidungen des BVerfG schon? Ich vermute kaum, dass sie hier monetäre Besserstellungen im Sinn haben, wie schon von anderen geschrieben wurde.

Also das wird dann alles wohl die zweite Schlacht vorm BVerfG, die jahrzehntelang dauert. Und da warten Kollegen seit 20-30 Jahren auf die aA und dann sowas...es ist eine zweite, einseitige Aufkündigung des gegenseitigen Treueeides.

Ich habe damals schon gesagt, dass das nie enden wird und irgendwann auch die Pension dran ist. Deshalb habe ich damals resigniert und seitdem nichts mehr geschrieben. Ich hasse mich selbst dafür, Recht zu behalten. Immerhin wärmt mich die unglaubliche Fürsorge- und Treuepflicht meines Dienstherren nachts. Ach Moment, es sind ja immer noch 32 Grad hier im Schlafzimmer.

Ich schreibe dann in mein Testament, dass die halbe Million an Nachzahlungen an meine Kinder oder Enkelkinder zu entrichten sind.