Rentenreform 2026/2027 - Auswirkung auf das Beamtentum

Begonnen von wieauchimmer, 23.06.2026 12:08

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Rotti

Die Wartezeiten bis das letzte Amt sich auf die Pension auswirkt könnte ja auch angepasst werden.
Hätte der Beamte, welcher bereits jetzt schon für seine aktuelle Besoldungsstufe die Wartezeit erfüllt hat, Bestandsschutz wenn der DH nachträglich die Zeiten anpassen würde und die Restdienstzeit des Beamten dann nicht ausreichen würde?


GeBeamter

Zitat von: Rotti in 25.06.2026 18:38Die Wartezeiten bis das letzte Amt sich auf die Pension auswirkt könnte ja auch angepasst werden.
Hätte der Beamte, welcher bereits jetzt schon für seine aktuelle Besoldungsstufe die Wartezeit erfüllt hat, Bestandsschutz wenn der DH nachträglich die Zeiten anpassen würde und die Restdienstzeit des Beamten dann nicht ausreichen würde?



Das und die durch die Kosteneinsparungen bedingte, längere Standzeit auf DP müssen diese Leistungsorientierung und Wertschätzung sein, die Herr Dobrindt meint.

rs

Wenigstens weiß man jetzt, warum der Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes gestoppt wurde. Kann man gleich noch die Empfehlungen der Rentenkommission mit einbauen - soll ja schließlich alles umgesetzt werden ohne Rosinenpickerei. Und wäre dann auch Vorbild für die Länder.

Schneewitchen

Zitat von: rs in 26.06.2026 08:44Wenigstens weiß man jetzt, warum der Entwurf des Bundesalimentationsgesetzes gestoppt wurde. Kann man gleich noch die Empfehlungen der Rentenkommission mit einbauen - soll ja schließlich alles umgesetzt werden ohne Rosinenpickerei. Und wäre dann auch Vorbild für die Länder.

Für NRW würde das auch noch passen. Das Tarifergebnis wurde zwischenzeitlich in Form von Abschlagszahlungen umgesetzt und wird jetzt noch gesetzlich geregelt. Die "große" Besoldungsreform ist aber noch in Arbeit. Hier kann man als die Empfehlungen der Rentenkommission einbauen.

Uriex

Zitat von: Rotti in 25.06.2026 18:38Die Wartezeiten bis das letzte Amt sich auf die Pension auswirkt könnte ja auch angepasst werden.
Hätte der Beamte, welcher bereits jetzt schon für seine aktuelle Besoldungsstufe die Wartezeit erfüllt hat, Bestandsschutz wenn der DH nachträglich die Zeiten anpassen würde und die Restdienstzeit des Beamten dann nicht ausreichen würde?



Wird man erst mit einem möglichen Gesetzesentwurf sehen...

Aber ob es überhaupt so kommt im Hinblick auf die früheren Rechtsprechungen des BVerfG wird man sehen.

In der Praxis hat man ja tatsächlich schon teilweise die wesentlich höheren "Standzeiten", da nicht in jedem Bereich sofort befördert wird. Bei den Ländern gibt es die schöne Topfwirtschaft wo man teilweise lange auf eine Beförderung warten muss und auch bei Kommunen gibt es teilweise lange Wartezeiten bis zur Beförderung. Das nach Übertragung der höherwertigen Aufgaben nicht in jedem Fall sofort eine Beförderung erfolgt, hat aber mit Sicherheit keiner in der Kommission auf dem Schirm gehabt.

Aber wer weiß, vielleicht kommt ja dann der Rechtsanspruch auf eine Beföderung analog zu den Tarifbeschäftigten um die Wartezeiten besser rechtfertigen zu können  :P

Beamtenhustler

Zitat von: Überflieger in 23.06.2026 15:10Vorweg, ich bin selbst Beamter:

1.) ich glaube eine Kürzung um 5% wie sie im Raum steht wird nahezu jeder verkraften. Ist natürlich Schade, aber uns geht es damit in vielen Bereichen immernoch besser in der Pension.

2.) Ich finde es absolut richtig, dass der Beamtenbereich verkleinert werden soll. Nur um ein paar Beispiele zu nennen: In Skandinavien gibt es das Konzept von verbeamteten Lehrern nicht.
Viele Unternehmen arbeiten mit seniblen Daten und bekommen das auch ohne Beamte hin, warum also in der Verwaltung nicht auch mehr Angestellte als Beamte. Daher kann man hier auch mMn. grundsätzlich viele Beamte durch Angestellte ersetzen.

3.) Eine langfristige Überführung aller Beamte in die GRV wäre aus meiner Sicht wünschenswert, aber nur unter der Bedingung, dass diese deutlich mehr als nur 2% auf Kapitaldeckung setzt. 9,3% wäre hier eine guter Richtwert. Der Teil der Arbeitgeber in die GRV und der Teil der Arbeitnehmer in die Kapitaldeckung. Wenn das langfristige Ziel ist für alle etwa 70% Rente zu erreichen (glaube ich nicht dran, aber hoffen darf man ja noch) hätte man hier also kaum Nachteile zur Pension, aber Spielraum in anderen Bereichen Arbeitsverbesserungen zu erlangen (Wochenarbeitszeit im Vergleich zu den Angestellten z.b.).

 

Ist das dieses Stockholm-Syndrom, von dem immer alle reden?
Mit dem Ansatz kann man ja alles mit sich machen lassen.
Meine Güte, sonst alles klar bei dir?

Rheini

Soweit ich mich erinnere, sind die Änderung bei den Beamten nicht Bestandteil der 33 Empfehlungen der Kommision.

Von daher müsste gar nichts vom Alex gestoppt werden, zumindest nicht aus diesem Grund.

Malkav

Zitat von: Rotti in 25.06.2026 18:38Die Wartezeiten bis das letzte Amt sich auf die Pension auswirkt könnte ja auch angepasst werden.
Hätte der Beamte, welcher bereits jetzt schon für seine aktuelle Besoldungsstufe die Wartezeit erfüllt hat, Bestandsschutz wenn der DH nachträglich die Zeiten anpassen würde und die Restdienstzeit des Beamten dann nicht ausreichen würde?
Zitat von: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. Mai 2022 – 2 BvR 1330/16 –, Rn. 28, jurisDanach umfasst Art. 33 Abs. 5 GG den Grundsatz der Versorgung aus dem letzten Amt mit der Modifikation, dass der Beamte das letzte Statusamt vor dem Eintritt in den Ruhestand bereits einen Zeitraum innehatte, der zwei Jahre nicht überschreiten darf.

Also man kann den Zeitraum sicherlich auf ein Jahr kürzen, wenn du das mit "anpassen" meinen solltest. Für eine Verlängerung sehe ich in Anbetracht der obigen Entscheidung keinen Raum. Da auch nur das Recht des öffentlichen Dienstes laut dem GG fortzuentwickeln ist (nicht die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums!) scheidet diese Maßnahme rechtlich aus.

Aber wenn wir eins gelernt haben, ist es die Tatsache, dass sich die Gesetzgeber einen feuchten Kehricht um Art. 33 GG scheren, wenn es um die Rechte der Beamt:innen geht. Die Pflichten der Beamt:innen nimmt der Dienstherr natürlich gerne und würde diese bestimmt auch noch gerne ausweiten (wie wäre es mit einer Verpflichtung des Beamten zur Rücksichtnahme auf die öffentliche Haushaltslage bei der Wahrnehmung seiner sonstigen Beamtenrechte ;-) )

MoinMoin

Zitat von: Rheini in 29.06.2026 09:50Soweit ich mich erinnere, sind die Änderung bei den Beamten nicht Bestandteil der 33 Empfehlungen der Kommision.
Empfehlung 23
Die Kommission empfiehlt, Reformen, die in der GRV erfolgt sind oder noch
vorgenommen werden, wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung zu übertragen.
Zudem sollte die Zahl der Verbeamtungen deutlich reduziert werden. Bund und
Länder sollten sich verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pensionen zu
schaffen, um die Entscheidung der Verbeamtung finanzneutral im Hinblick auf die
Alterssicherungsaufwendungen zu gestalten.

Also eigentlich ist das nicht eine Empfehlung sondern derer 3.

Überflieger

Zitat von: Beamtenhustler in 29.06.2026 09:45Ist das dieses Stockholm-Syndrom, von dem immer alle reden?
Mit dem Ansatz kann man ja alles mit sich machen lassen.
Meine Güte, sonst alles klar bei dir?


Alles gut bei mir, danke der Nachfrage.

Ich habe schon gemerkt, dass die meisten meine Ansicht nicht teilen, damit kann ich aber leben. Heißt ja weder, dass meine Meinung richtig oder die Meinung der anderen Richtig ist.

Da ich selbst aber meine beruflichen Anfänge in der freien Wirtschaft hatte und erst nach einem Dutzend Jahre Beamter wurde kenne ich beide Seiten der Medaille. Diese Tatsache gibt mir oft das Gefühl, dass viele Kollegen den Blick dafür verloren haben wie gut es uns geht. Man kann ganz problemlos sagen, dass der durchschnittliche Beamte es besser hat als der Durchschnitt in der freien Wirtschaft. Hier kann man z.b. die pro Kopf Kosten im Verhältnis zum BIP nehmen, die nebendienstlichen Sachleistungen (PKV/Beihhilfe, anteilig Dienstwagen o.ä.) und das Durchschnittsgehalt. Und es bringt den Statt auch nicht weiter ewig auf alten Regeln rumzureiten und nur neue dazu zu packen. Denn Gesetze und ja, auch das Grundgesetz, können angepasst werden.

In meinem gelernten Job könnte ich jetzt zwar auch ähnlich viel Verdienen wie auf meinem aktuellen Posten, hätte aber keine Pension und keine PKV. Ich hätte auch nicht jedes Wochenende frei und würde ins Krankengeld zurückfallen wenn ich länger ausfalle.

Das, und noch weitere Gründe, erweckt bei mir den Anschein, dass viele den Blick dafür haben was normal ist. Natürlich ärgern mich Themen wie die Alimentation auch, da das BverfG entschieden hat, dass und dies zusteht.
Sollte aber jemand ein anderes Urteil sprechen oder eine Mehrheit der Politik das GG anpassen wollen, dann hätte ich damit kein Problem. Um nicht zu verallgemeinern: Man müsste bei mir schon sehr viel Anpassen, damit mein alter Job wieder attraktiver wirkt als mein jetziger.

Um den Bogen jetzt mal weiter zu spinnen, einfach als Gedankenspiel legen wir jetzt mal folgende Punkte fest:
-Reduzierung der Beamten auf Polizei, Justiz, Finanzverwaltung
-Alle Erwerbstätigen in der GKV und GRV, Abschaffung der PKV

Damit hätte man langfristig einen viel dynamischeren öD, da die Vergleichbarkeit zwischen öD und freier Wirtschaft besser geben wäre. Hierdurch würden für Fachkräfte auch durchaus die Löhne steigen können, da man eine direktere Konkurrenz hätte. Man könnte deutlich besser auf dynamische Aufgabenlagen reagieren über Zeitverträge.
In der GRV hätte man ein transparenteres System, der öD wäre nicht daran gehindert eine eigene Betriebsrente einzuführen. Und noch einige weitere Punkte könnte ich anführen, jedoch will ich hier den Rahmen nicht sprengen.

Man kann auch mal nach Österreich rüber schauen. Dort war es ebenfalls so, dass die Politiker zuerst die Pension verloren haben und kurz darauf die Beamten ebenfalls. Halte ich hier nicht für undenkbar. In dem Züge wäre ich lieber an der Gestaltung eines neuen Systems beteiligt als dass ich mich dagegen zur Wehr setze bis es über meinen Kopf hinweg entschieden wird.

Mag sein, dass mein Bild durch meine Arbeitsumgebung verfälscht ist. Mag sein, dass bei mir in dem Bereich alle unmotivierten und dauerkranken Beamte gelandet sind und es es auf anderen Dienststellen somit keine mehr gibt. Fakt ist aber, dass bei meinem ehemaligen Arbeitgeber in der freien Wirtschaft ein guter Teil meiner Kollegen gekündigt worden. Fakt ist auch, dass selbst "nur" A9 meine finanzielle Situation deutlich verbessert hat.

Wir müssen auch nicht einer Meinung sein und mir ist bewusst, dass vieles vom BverfG geprüft werden müsste und auch das einiges davon wahrscheinlich nicht bestand haben würde. Ich wollte lediglich meine Sichtweise in die Diskussion einbringen.

Ich würde allgemein sonst vorschlagen, die Diskussion um persönliche Ansichten reduzieren und den Thread wieder mehr zur Sachebene möglicher Auswirkungen auf das Beamtentum zu bringen.

Liebe Grüße auch an @Rheini.

PS: wenn ich gewusst hätte, dass meine Ansichten so Skandalös sind, dann hätte ich das mit euch Beiden lieber mit einem Bier in der Stammkneipe diskutiert, dass hätte vielleicht ein bisschen "Biss" aus dem Thema genommen.

Rheini


Beamtenhustler

Zitat von: Überflieger in 29.06.2026 20:21Alles gut bei mir, danke der Nachfrage.

Hatte gestern nur den Eingangspost und dann deinen gelesen. Danach meinen verfasst. Kam jetzt bissiger rüber als es sein sollte, aber ich hab dann die anschließende Diskussion auch durchgelesen. Nichts für ungut, du hast es danach ja noch ausführlich erklärt. Ich halte dein Gedankenkonstrukt und den Verlust der Pensionen ebenfalls für denkbar, auch wen die Leute hier das GG immer wie eine Monstranz vor sich hertragen. GGs können geändert werden und der Rest ist Auslegungssache. So sicher ist das Beamtentum nicht, wenn es hart auf hart kommt, auch wenn ich hoffe, dass es Bestand hat. Denn was alle Parteien gemein haben: lieber legt man am Beamtentum die Axt an, als woanders...