Rentenreform 2026/ 2027

Begonnen von BAT, 23.06.2026 13:27

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Faunus

#165
Zitat von: Rheini in Heute um 13:36Dann würde ich mir die Gruppe anschauen die erst verspätet mit der Ausbildung - Arbeit beginnen, ob die nicht andere staatliche Leistungen erhalten haben, die die anderen Gruppen mitfinanziert haben. Ein "GeldLebenskonto" sozusagen.

Kostenfrei bis zum Master mit 25 +/- und dann mit E12 weiter. Der Handwerker fängt mit 16 Jahren an Steuern von der Azubi-Vergütung zu zahlen und ist mit 19 in E5 für Jahre/Jahrzehnte fest - außer er finanziert seine Fortbildung selbst zum Meister und bekommt danach E8 vielleicht E9.

Man sollte sich gut überlegen, wo dieses Land hin will. Wenn jetzt bei der Rente durch entsprechende Weichenstellung dafür Sorge getragen wird, dass noch mehr studieren...
Beim Staat erledigen die Bachelor dass, was früher die fertig Ausgebildeten erledigt haben. Ich bin gespannt, wann die ersten Bachelor bei den Handwerksbetrieben ankommen, weil sonst keine anderen AN mehr da sind, aber auch keine anderen Jobs. Das wird lustig.
ich habe jetzt schon mit eine Installateur zum Wechseln eines Ventils von der Meldung beim Verwalter bis zum funktionstüchtigen Wechsel knapp 10 Wochen gebraucht. Allein die Terminfindung , dann die "Kompetenz" des 1. Installateurs, dann wieder die Terminfindung, aber der 2te war richtig gut. 


MoinMoin

Zitat von: Faunus in Heute um 13:46Kostenfrei bis zum Master mit 25 +/- und dann mit E12 weiter. Der Handwerker fängt mit 16 Jahren an Steuern von der Azubi-Vergütung zu zahlen und ist mit 19 in E5 für Jahre/Jahrzehnte fest - außer er finanziert seine Fortbildung selbst zum Meister und bekommt danach E8 vielleicht E9.
Kostenfrei (Verbrauchssteuer??) ist in D gar nichts. Also Verbrauchssteuer hoch und Lohnsteuer runter?

Faunus

#167
Zitat von: MoinMoin in Heute um 14:44Kostenfrei (Verbrauchssteuer??) ist in D gar nichts. Also Verbrauchssteuer hoch und Lohnsteuer runter?

Hast Du als Nehmer der Bildungsleistung Schul-/Studiengebühren gezahlt? Und ich meine bei Schulgebühren alleine die nicht-schulpflichtige Zeit, die letztlich auf Kosten anderer zum Abi & Studium führte -  u.a. auf Kosten derer, die eine Ausbildung machen.
Dann kommt noch dazu, dass besser Gebildete länger die Rentenkasse "belasten".
Das sind aber alles mehr oder weniger Klein-/Klein-Schauplätze.

Es ist heiß und über ungelegte Eier diskutieren...
Bei planmäßigem Verlauf werden die noch nicht ausgearbeiteten zu beschließenden Gesetze bestenfalls voraussichtlich Anfang 2027 in Kraft treten und ich denke eher Mitte 2027.

MoinMoin

Zitat von: Faunus in Heute um 14:50Hast Du als Nehmer der Bildungsleistung Schul-/Studiengebühren gezahlt? Und ich meine bei Schulgebühren alleine die Zeit, die nicht mehr unter "Schulpflicht" viel.
Ok, kapiert, für die 13. Klasse in der Sek II habe ich keine Gebühr bezahlt, da hast du recht, vorher musste ich ja hin, wegen der Schulpflicht von 12 Jahre.
Jetzt kapier ich auch warum die das Abi nach 12 Jahren eingeführt haben!

MoinMoin

Zitat von: Rheini in Heute um 13:36Dann würde ich mir die Gruppe anschauen die erst verspätet mit der Ausbildung - Arbeit begonnen haben, ob die nicht andere staatliche Leistungen erhalten haben, die die anderen Gruppen mitfinanziert haben. Ein "GeldLebenskonto" sozusagen.
Also für die Studierenden war und bin ich dafür, dass die alle ein elternunabhängiges Bafög bekommen können, welches zu 100% zurückzuzahlen ist.

und der Staat das Ausfallrisiko trägt.

Faunus

Zitat von: MoinMoin in Heute um 15:10Also für die Studierenden war und bin ich dafür, dass die alle ein elternunabhängiges Bafög bekommen können, welches zu 100% zurückzuzahlen ist.

und der Staat das Ausfallrisiko trägt.

Ich rede nicht vom Unterhalt (= Bafög) sondern von Studiengebühren.
Zu meiner Zeit musste die ARfög voll abstottern werden und die Kosten der Fortbildung aus eigenem Portemonnaie bezahlt werden, während Bafög nur zur 1/2 und dann noch von den Noten abhängig weiter reduziert zurückgezahlt werden musste und Studiengebühren gab es kein!

Fortbildungebühren konnten ohne weiteres für 24 Monate bei ca. DM 600/mtl. liegen. Steuerlich absetzbar - nur die Gebühren, die im Jahr der Arbeitsaufnahme anfielen.