Rentenreform 2026/ 2027

Begonnen von BAT, 23.06.2026 13:27

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BAT

Das ganze Brimborium resultiert eigentlich aus der festgestellten Nettoersatzquote:

So definiert die Internationale Arbeitsorganisation
Mindestersatzquoten von 40 bis 45 Prozent, die Europäische Ordnung der Sozialen
Sicherheit Ersatzquoten von 50 bis 65 Prozent vor Steuern.


Nun nimmt die Kommission aber 70 Prozent. Mir ist da im Bericht die Begründung für diesen Wert zu dünn.


cyrix42

Zitat von: BAT in Heute um 11:52Nun nimmt die Kommission aber 70 Prozent. Mir ist da im Bericht die Begründung für diesen Wert zu dünn.

Die 70% beziehen sich aber aufs Netto, als insbesondere nach Steuern. Im Papier heißt es dann ja auch, dass sie 53% vor Steuern damit gleichsetzen, und dass hierunter alle drei Säulen der Altersvorsorge fallen. Insofern ändert sich da gegenüber dem Status quo eher nicht viel.

BAT

Ich denke, es wird sich auf das letzte Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen.

Bei vielen ändern sich aber mit Renteneintritt nicht die Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung oder Kapitalerträgen.

cyrix42

Da es der Kommission nur um "Durchschnittsverdienende" geht, dürfte irgendeine Rechnung aufgemacht werden, wie hoch im Schnitt betriebliche und private Altersvorsorge sind. Einkünfte aus Mieten usw. sind dann halt Teil der privaten Altersvorsorge.

ZitatHistorisch gilt das in den 1990er Jahren erreichte
Rentenniveau von 70 Prozent nach Steuern (53 Prozent vor Steuern) als hinreichend
zur Lebensstandardsicherung [...]

Die Kommission empfiehlt, für Durchschnittsverdienende eine Zielgröße für das Gesamtversorgungsniveau von mindestens 70 Prozent netto nach Steuern anzusetzen. Der Wert wird auch im internationalen Vergleich von vielen Staaten erreicht.

Konkret ändert sich in dieser Zielgröße gegenüber dem derzeitigen Stand also wohl nichts. Es dürfte nur eher zu einer Verschiebung zwischen den Säulen kommen.

BAT

Das Problem ist doch, ob man überhaupt die Daten hat, um so etwas auszurechnen.

Genau geht es sicher nicht, wäre die Frage ob Näherungswerte einschlägig sein können.

Und dabei geht es ja nicht nur um Werte, die beim Staat nicht wirklich hinterlegt sind wie Kapitalentnahme, Wohnrecht, etc., sondern interessant ist es ja Haushalte zu betrachten. Bei immer mehr "Lebenspartnerschaften" und damit keiner gemeinsamen steuerlichen Veranlagung hege ich Zweifel an der Möglichkeit, solche Werte zu bestimmen.

Ganz abgesehen, dass auf der anderen Seite auch viele Leute von Teilzeit in Rente gehen und dann die Ersatzquote - nach dieser Definition - locker über 100 % liegt.