Rentenreform 2026/ 2027

Begonnen von BAT, 23.06.2026 13:27

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MoinMoin

Ich auch, aber es hat ja noch nichtmal irgendeine politische Diskussion angefangen, also die Reform wird sicher nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen

Faunus

Ich vermute sehr stark, dass sich die beiden Regierungsparteien hinter verschlossener Tür die "Köpfe einschlagen" und da dieses mal kein Dritter als "Durchstecher/Zündler" dabei ist, bekommt man das nicht mit.


Bob Kelso

Zitat von: Faunus in Heute um 19:29Ich vermute sehr stark, dass sich die beiden Regierungsparteien hinter verschlossener Tür die "Köpfe einschlagen" und da dieses mal kein Dritter als "Durchstecher/Zündler" dabei ist, bekommt man das nicht mit.



 Nun die Erfahrung zeigt doch, dass die CDU Fraktion und der ukrainische SPD-Kanzler dem kleinen (und eigentlich abgewählten) Mini-Partner ein paar Geschenke machen werden wird, um sich so die Zustimmung einzuholen.

Aleksandra

Zitat von: Hugo Stieglitz in Heute um 15:21Ich habe das ja schon mal geschrieben und mich unbeliebt gemacht. Genau die Jahrgänge, die kurz vor der Rente stehen, sind die, für die kurzfristig eine Erhöhung der Lebensarbeitszeit eingeführt werden müsste. Sie haben das demografische Problem mitverursacht. Sie wuchsen selbst mit vielen Geschwistern auf, haben dann aber zu wenige Kinder bekommen. Die dadurch eingesparten Kosten wurden in den eigenen Lebensstandard oder in Vermögen investiert. Dafür sollen deren Kinder jetzt länger arbeiten und am Ende weniger bekommen.
Wer leistungsfähig ist, zieht deshalb gern weg. Die Zahlen hochqualifizierter Auswanderer steigen, auch unter den mühsam angeworbenen Fachkräften. Und wer bleibt, geht gerne in Teilzeit. Denn die junge Generation weiß, dass Lebenszeit nicht verbeitragt oder besteuert werden kann.
Auch die Boomer-Generation hatte es nicht einfach, aber das, was uns nun bevorsteht, ist eine Abwärtsspirale, bei der auch die Boomer erkennen müssen, dass sie nicht gewinnen können, wenn es ihren Kindern schlecht geht.


genau so ist es. Es ist absurd, dass die Kohorte, die zahlenmäßig die größte Belastung darstellen einfach "verfrüht" normal in Rente gehen können. Die nachfolgenden Generationen müssen das dann auffangen, nur dass diese Kohorten eine kleinere Zahl bilden und die Belastung dadurch nochmal verschärft wird. Weil es gehen ja plötzlich nicht nur viel mehr Leute in Rente als in den Jahrzehnten danach,sondern es fallen auch viel mehr Beitragszahler weg.

Generell sehe ich die Generationen von 1970 bis 1990 als die großen Verlierer dieser Reform.
Vor 1970 gewinnt, weil sie nur sehr kurz die höheren Rentenbeiträge zahlen müssen, und früher in Rente gehen können.
Und nach 1990 gewinnt, weil dann die Renditen der Kapitalrente besser greifen und sie dadurch ein besseres Rentenniveau erhalten.

Die Kohorte 1970 bis 1990 hingegen bekommt das schlechteste aus beiden Welten. Noch recht lange Zeit erhöhter Beitragssätze und eine nicht so gewisse Kaptialmarktrendite. Hier wird entscheidend sein, wie der steuerfinanzierte Übergangsfaktor für die Kaptialrente konkret ausgestattet sein wird. Leider gibt es dazu noch keine konkreten Hinweise. Auch das Reformpapier bleibt hier sehr vage.
Reallohnverlust seit Dienstantritt: 1,96%
2022: Inflation 6,9% - Verdi 1,8%
2023: Inflation 5,9% - Verdi 0%
2024: Inflation 2,2% - Verdi 9,03%
2025: Inflation 2,2% - Verdi 3,00%
2026: Inflation 2,2% - Verdi 3,99%

cyrix42

Zitat von: MoinMoin in Heute um 19:12Wäre auch noch schöner wenn sie so was definieren könnten 8)

Gemeinhin wird aber vom BVerfG 5 Jahre als geboten angesehen.
Also die Jahrgänge bis 65/66 dürften Safe seine.


Also ich habe gerade mal versucht, was zu finden. Da gibt es ein BVerfG-Urteil aus dem Jahr 2006, wo das Gericht Übergangsregelungen für rentennahe Jahrgänge gefordert hat. Da heißt es dann in Randnummer 109:

ZitatDie nähere Ausgestaltung der übergangsrechtlichen Regelungen steht im Ermessen des Gesetzgebers. Er kann rentennahe Jahrgänge in größerem Umfang als bisher aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung von der Anwendung des § 22 Abs. 4 FRG 1996 ausnehmen. Entschließt er sich zu einer gestuften Übergangsregelung, ist es seine Sache zu regeln, in welchem Zeitraum und in welchen Zeitstufen die Anpassung erfolgen soll, um dem dargestellten legitimen Interesse der Betroffenen zu genügen. Es obliegt auch seinem sachgerechten Ermessen, wie er die rentennahen Jahrgänge bestimmt.

(Unterstriechung durch mich)

Das würde dann heißen, dass der Begriff undefiniert ist und vom Gesetzgeber mit Leben gefüllt werden muss. Jedenfalls steht da nichts von "5 Jahre".

Aber vielleicht hat ja jemand eine bessere Quelle.

Faunus

Zitat von: Aleksandra in Heute um 19:55Die Kohorte 1970 bis 1990 hingegen bekommt das schlechteste aus beiden Welten.

Die Generation zw. 1915 -1955 hat das schlechteste von allem bekommen - der Rest je jünger desto höheres Niveau beim Jammern und da möchte ich mich nicht ausnehmen - aber ich bemerke es auch.