Qualitative alimentationsrelevante Kriterien

Begonnen von GoodBye, 25.06.2026 21:24

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Ryan

@Pumpkin76

Es geht hier in diesem Thread um die zweite Prüfungsstufe, auf der die quantitativen Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe mit weiteren alimentationsrelevanten Kriterien im Rahmen einer wertenden Betrachtung zusammenzuführen sind. Der von Goodbye zitierte Anknüpfungspunkt ist Rn. 95ff.

Deine Behauptung, dass "qualitativ" nur das Amt im engeren Sinne oder nur das Grundgehalt betreffen würde, entnehme ich den darauf folgenden Ausführungen des BVerfG aber nicht. Denn kurz nachdem das BVerfG zwischen quantitativ und qualitativ unterscheidet (Rn. 98), nennt es in Rn. 99 gerade nicht nur das Amt im engeren Sinne. Es hebt die Unabhängigkeit hervor, die - das wird in der Rechtsprechung insgesamt sehr deutlich - stets auch in Verbindung mit den familiären Verpflichtungen steht. Insofern ist hier auch nicht vom Grundgehalt, sondern von der amtsangemessenen Besoldung die Rede.

Auch Rn. 101 lässt nicht vermuten, dass sich die "schlüssige qualitative Bewertung" nur auf den Teil des Besoldungsgesetzes beschränkt, der das Grundgehalt adressiert.

Die quantitativen Ergebnisse der ersten Prüfungsstufe umfassen auch die Prüfung des Mindestbesoldungsgebots und damit ist für mich bereits ein hinreichender Ansatzpunkt gegeben, die Familie auf der zweiten Stufe in einer "qualitativen Bewertung" zu betrachten. Dass die Familie womöglich sogar das relevante qualitative Kriterium in dem von Goodbye skizzierten Fall ist, ist aus meiner Sicht nicht so abwegig wie Du das darstellst. Den vier Parametern der ersten Prüfungsstufe kommt für die wertende Betrachtung der zweiten Prüfungsstufe eine Steuerungsfunktion hinsichtlich Prüfungsrichtung und -tiefe zu (Rn. 96).

Entgegen Deiner Aussage tue ich auch nicht so, als ob die Familienverhältnisse die Wertigkeit der Ämter definieren würden. Aber: Bei der Beurteilung und Regelung dessen, was eine amtsangemessene Besoldung ausmacht, kann die Anzahl der Kinder nicht ohne Bedeutung sein.