PKV-Beitragsvorauszahlung bis zu drei Jahre für Steuervorteil

Begonnen von ABCDE, 23.06.2026 17:34

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ABCDE

Ich beschäftige mich mit der Möglichkeit, die Beiträge meiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung für bis zu drei Jahre im Voraus zu bezahlen, um Einkommensteuer zu sparen.

Durch die Vorauszahlung könnte ich 2026 einen höheren Sonderausgabenabzug bei der Einkommensteuerveranlagung geltend machen (zumindest für den Anteil, der der Basisleistung entspricht). In den Folgejahren 2027 bis 2029 würden dann die ansonsten gezahlten PKV- und Pflegebeiträge tatsächlich und steuerlich wegfallen. Dadurch könnte ich andere Versicherungen geltend machen, was sonst nicht möglich ist, da die PKV-Beiträge den ansetzbaren Höchstbetrag für Sonderausgaben für diese schon komplett aufbrauchen. Bei mir wären das Dienstunfähigkeit, Privat-Haftplicht, Kfz-Haftplicht, in Summe ca. 1.000 Euro. Beim Grenzsteuersatz von 42 % (Soli mal außen vor) ergäbe sich eine jährliche Steuerersparnis von 420 Euro bzw. für drei Jahre von 1.260 Euro.

Mit meiner PKV habe ich bereits geklärt, dass sie eine dreijährige Vorauszahlung anbietet. Eine Vorauszahlung nur der Basisleistungen ist jedoch nicht möglich. Ich erhalte bereits einen Rabatt für jährliche Zahlungsweise. Ein darüber hinausgehender Rabatt wird nicht gewährt.

Liquidität ist auch vorhanden. Ich bin verheiratet ohne Kinder. Zwar ist meine Ehegattin gesetzlich versichert, sodass sie bei Zusammenveranlagung den gemeinsamen Sonderausgabenhöchstbetrag aufbrauchen könnte, wir verdienen jedoch annähernd gleich viel, sodass eine Einzelveranlagung keinen großen Steuernachteil bringt und im Falle der PKV-Vorauszahlung problemlos möglich wäre.

Gelegentlich wird empfohlen, die Vorauszahlung im Jahr mit hohen Einkünften vorzunehmen. Als Beamten sind meine Einkünfte jedoch nicht schwankend.

Gibt es irgendwelche Fallstricke, Einschränkungen, die man beachten sollte? Insbesondere würde mich praktische Erfahrungen interessieren von jemanden, der bereits Vorauszahlungen geleistet hat.

Darüber hinaus habe ich noch folgende Einzelfragen:

Entfällt der monatliche Freibetrag zur Lohnsteuer für die PKV- und Pflegebeiträge in den Jahren, in denen Vorauszahlungen geleistet wurden?

Wie verhält es sich bei Beitragsrückerstattungen? (Müsste diese quasi wieder versteuert werden?)

Was passiert bei Beitragserhöhungen? (Wird dadurch der Vorauszahlungszeitraum gekürzt?)

Meldet meine PKV die Vorauszahlungen für die entsprechenden Jahre ans Finanzamt? (wahrscheinlich)

Über das Thema Opportunitätskosten habe ich mir auch Gedanken gemacht: Könnte ich in drei Jahren am Kapitalmarkt mehr Rendite erzielen als ich Steuern spare? Bei ca. 12.000 Euro Vorauszahlung für drei Jahre müsste die Rendite für eine dreijährige Anlage bei 4,6 % p.a. liegen unter Berücksichtigung der Kapitalertragssteuer und der Annahme, dass der Sparenpauschbetrag schon anderweitig verbraucht wurde.

Informiert hatte ich mich unter anderen auf https://www.lohi.de/news/article/kraeftig-steuern-sparen-mit-einer-vorauszahlung-bei-der-privaten-krankenversicherung.html, https://www.lexware.de/wissen/buchhaltung-finanzen/steuern-sparen-durch-vorauszahlung-in-der-privaten-krankenversicherung/ und https://schlemann.com/steuertipp-vorauszahlung-beitrag-krankenversicherung/.

Saxum

Die Idee ist grundsätzlich nachvollziehbar, wenn man die liquiden Mittel dafür hat, kann man das gerne probieren. Was ich mich aber Frage "MUSS" es tatsächlich eine Vorauszahlung auf "drei Jahre" sein?

Soweit ich es verstehe, sollte eine reguläre jährliche Vorauszahlung in etwa den gleichen Effekt haben?

Landesdiener

Zu deinen Einzelfragen:
Der monatliche Freibetrag entfällt aufgrund des neuen ELStAM-Verfahrens. Damit hättest du also zunächst weniger Netto.

Die Beitragsrückerstattungen müssten dann vermutlich versteuert werden.

Bei Beitragserhöhungen wird die Versicherung den Differenzbetrag nachfordern, so dass du doch wieder jedes Jahr (geringe) Ausgaben hast. Bestenfalls deckt sich das mit der Beitragsrückerstattung.

Panel1

Zitat von: Saxum in 25.06.2026 10:15Die Idee ist grundsätzlich nachvollziehbar, wenn man die liquiden Mittel dafür hat, kann man das gerne probieren. Was ich mich aber Frage "MUSS" es tatsächlich eine Vorauszahlung auf "drei Jahre" sein?

Soweit ich es verstehe, sollte eine reguläre jährliche Vorauszahlung in etwa den gleichen Effekt haben?

Die 3 Jahre sind glaube ich die Höchstgrenze was möglich ist. Man kann natürlich auch nur ein Jahr im voraus zahlen. Das bedeutet dann aber auch, dass man dann im Folgejahr wieder nur die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich absetzen kann und eben nicht die restlichen Versicherungen.

Wenn ich in 2026 für 2026 und 2027 zahle dann wirken sich nur in 2027 die anderen Versicherungen aus. In  2028 würde man wieder für 2028 und 2029 voraus zahlen. D.h. jedes zweite Jahr kein Abzug möglich. Bei 3 Jahren hat man dann 2027 und 2028 die Versicherungen drin und müsste dann 2029 wieder darauf verzichten.

Die Oppertunitätskosten muss man allerdings dann auch genau berechnen, weil man ja monatlich den Beitrag tilgen müsste. Also am Anfang verzinsen sich die vollen 12.000, dann im ersten Monat 1/12 von 4.000 weniger, weil die wären ja alternativ fällig geworden. Insgesamt eine wilde Rechnung.

Außerdem wirken sich 12.000 schon in der Progression aus. Was in dem Zusammenhang einen negativen Effekt hat. Schwer auszurechnen was da am Ende wirklich übrig bleibt.

Ich persönlich würde es nicht machen.

Saxum

Ich glaube .. wenn man die 12.000 in Schatzbriefe oder andere Kapitalanlagen "reinsteckt", dann hat man schon alleine durch den Zinsezinseffekt mehr raus, als die kalkulierten 1.260 € aus Steuererstattung. Zudem müsste man im gleichen Zeitraum ja auch wieder das Geld erneut "ansparen" für die nächste Vorauszahlungsrunde.

Hobbyjurist

Die Höchstgrenze der Vorauszahlung für das aktuelle Jahr und 3 Jahre im Voraus stimmt: "Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden" (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG).

Interessant kann ein solches Vorauszahlungsmodell sein, wenn man größere Einmalzahlungen in eine Altersentlastungskomponente leistet. Es gibt eine hohe Steuerrückerstattung und es fällt auch keine Kapitalertragssteuer an, die fällig würde, wenn man das Geld stattdessen selbst anderweitig anlegte.

Buggula

Meine ehrliche Antwort auf deine Fragen lautet in allen Fällen: Frag einen Steuerberater.

Ja, kostet Geld. Aber das ist nicht ohne Grund eine stark reglementierte Tätigkeit.

Als natürliche Person so richtig spürbar, wiederkehrend und einigermaßen skalierbar Steuern zu sparen geht meiner Meinung nach nur über steuerliche Verluste aus vermieteten Immobilien, Inflationsschutz inkludiert. Ganz ganz großes Aber: Das ist mit Risiko und Arbeit verbunden, muss man wirklich Lust drauf haben.

LG

foo

Mich interessiert dieses Thema auch, bisher habe ich es aber nicht gemacht, da es aus meiner Sicht zu komplex ist im Vergleich zur möglichen Steuerersparnis.

Darüber hinaus möchte ich auf folgende Aspekte hinweisen:
- die Vorauszahlungen an eine Versicherung sind mit einem Ausfallrisiko verbunden (wenn wohl auch gering)
- man bindet sich für bis zu drei Jahre: ob die gesetzlichen Vorgaben (z. B. Sonderausgabenabzug, Einkommensteuersätze) in dem Zeitraum so bleiben ist ungewiss
- vor das Ganze erwogen wird, sollte man seine bestehenden Versicherungen optimieren (z. B. Preisvergleich, Vermeidung von zu viel Versicherungsschutz etc.)