PKV - Nachfragen im Leistungsfall

Begonnen von Waldvogel, 27.06.2026 23:32

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Waldvogel

Hallo an Alle,

In der Hoffnung, dass die Schwarmintelligenz weiterhelfen kann:

Erste Rechnung eingereicht und direkt wird nachgefragt ob die Erkrankung nicht bereits vor Antragstellung zur Aufnahme in die PKV vorgelegen hat. Dass die Versicherung nachfragt finde ich in soweit auch in Ordnung.

Die Nachfrage enthielt unter anderem die Aufforderung an die vorherige GKV Angaben zur konkreten Diagnose zu machen. Außerdem wird die GKV aufgefordert die Patientenquittung zur Verfügung zu stellen.

Hier sind wir am Knackpunkt angekommen. Ich will nicht die vollständige Patientenquittung übermitteln, da sie auch Angaben enthält, nach denen die PKV gar nicht fragt. Zu anderen Diagnosen oder die über den Zeitraum hinaus gehen, den die PKV abfragt.

Meiner Meinung nach darf die PKV nur die Auszüge aus der Patientenquittung verlangen, die sich auf die konkrete Nachfrage beziehen (angefragte Zeiträume und angefragte Diagnose), begründbar zum Beispiel mit dem Grundsatz der Datensparsamkeit. Mache Ich hier einen Denkfehler?

Und falls Ich nur einen Auszug aus der Patientenquittung übermitteln muss, wie stelle Ich diesen her? Meine alte GKV hat mir nur die vollständige Quittung zugschickt, eine Einschränkung auf bestimmte Diagnosen war im Prozess nicht vorgesehen. Einfach selbst was wegstreichen wird wohl kaum möglich sein. Meine naive Idee ist, dass ich mit dem Original und einer geschwärzten Version nochmal ins GKV Büro gehe und mir bestätigen lasse, dass keine relevanten Abschnitte geschwärzt wurden. Ist das realistisch, bzw. habt ihr noch andere Vorschläge?

Buggula

Hallo Waldvogel.

Deine Situation fühlt sich jetzt unangenehmer an, als es ist. Das ist Standard bei jeder Versicherung, dass im Leistungsfall die Vorvertraglichen Anzeigepflichten überprüft werden können. 19 VVG

Wenn du alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet hast, hast du ja nichts zu befürchten.

Kannst es ja mit einer geschwärzten Patientenquittung probieren. Wenn es der PKV nicht reicht, wird sie sich die ungeschwärzte schon holen (hab PKV-Antragsformulare mit kompletter Schweigepflichtentbindung gegenüber Ärzten, GKV, etc. gesehen)

Wenn ich so darüber nachdenke:
Psyche wird zb oft über 10 Jahre gefragt, also wird sich mindestens der Zeitraum angeschaut. wie soll die PKV sich ein Bild machen, wenn du (aus ihrer Sicht willkürlich) schwärzt?!


Wie schon gesagt, das Vorgehen ist Alltag bei Versicherungen und du hast ja nichts zu befürchten.

Waldvogel

Hallo Buggula,

Danke für deine Antwort. Natürlich habe ich alle Angaben wahrheitsgemäß gemacht und ich habe keine komplette Schweigepflicht Entbindung unterschrieben.

Trotzdem sind in der Patientenquittung Informationen, die mit der konkreten Nachfrage nichts zu tun haben und die ich nicht weitergeben möchte.

Ich suche ja gerade einen Modus die Quittung einzuschränken, ohne dass es für die PKV willkürlich aussieht. Mal schauen, ob der nochmalige Gang zur ausstellenden GKV hilfreich ist und die mir da weiterhelfen können.

Buggula

Ich hatte für die anonymen risikovora nfragen die Patientenquittung der GKV als pdf vorliegen.

Dort musste ich meinen Namen schwärzen.

Für die Schwärzung von PDFs gibts lokale Werkzeuge, die kostenlos sind.

sigmazero

Ich kann deine Sorge auf der einen Seite verstehen - auf der anderen Seite frage ich mich, warum du da zögerst? Die PKV wird höchstwahrscheinlich bis in alle Ewigkeit für dich zuständig sein - wenn du ehrlich warst, sollte es doch außer dem "Datenschutz" nichts geben?