Arbeiten im öffentlichen Dienst

Begonnen von Finn, Gestern um 13:37

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Finn

Hallo in die Runde,

Ich wollte einmal nachfragen, ich habe mein Studium bestanden derzeit ohne staatliche Anerkennung, da es dort Probleme gab aber anderes Thema. Ich bin schon länger als Werkstudent im ASD tätig soll übernommen werden wollte zum 01.07 anfangen. Jetzt meinen die aber das dort eine staatliche Anerkennung nötig ist. Die Sachen ist jetzt da aber alles hier arbeite Soziologen, Menschen mit Psychologie Studium im Bachelor, etc.. aber für soziale Arbeit ist die staatliche Anerkennung nötig? Wegen der wingeupierung etc? Kann mir da Jmd. helfen oder das Gesetz mir senden wo es zwingend nötig ist. Ich bedanke mich herzlich im Voraus.
Lg
Finn

MeTe

#1
Zitatoziologen, Menschen mit Psychologie Studium im Bachelor, etc..
Der Bachelor ist doch eine staatlich anerkannter Abschluss. Wenn ein akademischer Grad (wie Bachelor) von einer anerkannten Hochschule vergeben wurde, dann war das Studium anscheinend akkreditiert und damit ist der Abschluss staatlich anerkannt.

Wenn das bei dir nicht der Fall ist, sehe ich somit keine "Sonderbehandlung" oder gar Diskriminierung, sondern man verlangt von dir nur das, was die anderen durch ihren Abschluss auch schon nachgewiesen haben.

Ausser du möchtest das mit der staatlichen Anerkennung etwas ausführen, sofern notwendig oder meine Ausführungen nicht zutreffen. Meinst du eine Anerkennung eines ausländischen Abschlusses? Oder vielleicht meinst du eine konkrete Vorschrift für ein bestimmtes Fachgebiet in bestimmten Bundesländern, etwa die Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannter XY"?

Vollstrecker

Die staatliche Anerkennung ist quasi der Stempel. Ohne den geht nichts, ohne den darf nichts gehen.

Im Bereich Rettungsdienst hatten wir auch mal Problem, dass unsere Azubis nach bestandener Prüfung ihre Urkunden nicht bekommen haben, weil es irgendwo beim Kreis hing. Trotz Bescheinigung, dass die Prüfung geschafft wurde, durften die nicht eingesetzt werden, weil die Urkunde nicht da war.

Irgendwo gab es den Satz: "Mit Erhalt der Urkunde darf man die Berufsbezeichnung führen". Nicht nach abgeschlossener Prüfung.

Zimmer032

Wir stellen die Leute, welche auf Ihre Urkunde warten, in EG S 8b Fallgruppe 3 ein und nach der staatlichen Anerkennung werden sie dann höhergruppiert. Nachteil: Stufe 1 fängt im S-Tarif wieder von Vorne an, aber das dürfte verschmerzbar sein. Aber ohne Urkunde keine staatliche Anerkennung sondern "nur" eine abgelegte Prüfung.

MoinMoin

Zitat von: Zimmer032 in Gestern um 14:47Wir stellen die Leute, welche auf Ihre Urkunde warten, in EG S 8b Fallgruppe 3 ein und nach der staatlichen Anerkennung werden sie dann höhergruppiert. Nachteil: Stufe 1 fängt im S-Tarif wieder von Vorne an, aber das dürfte verschmerzbar sein.
Landet man nicht bei einer Höhergruppierung immer mindestens in Stufe 2?

Finn

Warte ich erzähle mal mehr. Hier im ASD schon 13Monate tätig als Werkstudent. Habe nur den Bachelor in der sozialen Arbeit. Also Sozialarbeiter. Staatliche Anerkennung mache ich vllt nebenbei aber schaue ich noch. Da habe ich etwas Stress mit der Uni. Anderes Thema aber. Es hieß die ganze Zeit staatliche Anerkennung ist nicht wichtig. Zum Vergleich (will die fachlich nicht schlecht reden etc.) hier arbeiten Soziologen, Lehrer, Bachelor of Psychologie und sogar Sozialarbeit mit Studium Abschluss soziale Arbeit ohne staatliche Anerkennung. Aber bei mir sagen die es ist Voraussetzung???
Heute hieß es jetzt aufeinmal, dass eine staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge zwingend notwendig ist um in S14 zu kommen. Aber hier haben 2 Leute die staatliche Anerkennung nichtmal die Sach und Fachgebietsleitung haben die... verstehe jetzt diesen Grund nicht wieso bei mir. Ich will doch hier arbeiten, will eigentlich nicht klagen. Intern wird es zwar geprüft aber naja. Hatte auch schon eine Zusage und wollte heute oder morgen den Vertrag unterschreiben jetzt aufeinmal wollen die es...

MoinMoin

Zitat von: Finn in Gestern um 14:56Heute hieß es jetzt aufeinmal, dass eine staatliche Anerkennung als Sozialpädagoge zwingend notwendig ist um in S14 zu kommen.
Dann solltest du mal in die Entgeltordnung schauen, ob die Aussage stimmt und du wegen Voraussetzung in der Person eine EG niedriger eingruppiert werden musst.
https://www.gew-rlp.de/fileadmin/media/publikationen/rlp/Entgelt-und_Besoldungstabellen/TVoeD/Entgeltordnung_SuE_Taetigkeitsmerkmale.pdf

Finn

Da steht doch auch immer staatliche Anerkennung, aber wieso dürfen dann Sozialarbeit ohne staatliche Anerkennung das gleiche ausüben ohne staatliche Anerkennung. Die können das doch nicht von mir erwarten und dann andere nicht machen lassen. Auch Soziologen im ASD oder Lehramt hat keine staatliche Anerkennung... wieso bei mir?

MoinMoin

Zitat von: Finn in Gestern um 15:15Da steht doch auch immer staatliche Anerkennung, aber wieso dürfen dann Sozialarbeit ohne staatliche Anerkennung das gleiche ausüben ohne staatliche Anerkennung. Die können das doch nicht von mir erwarten und dann andere nicht machen lassen. Auch Soziologen im ASD oder Lehramt hat keine staatliche Anerkennung... wieso bei mir?

Es geht um die Eingruppierung. Und wenn ich 14 Tätigkeiten übertragen bekäme, dann würde ich S13 bezahlt bekommen, weil ich die Voraussetzung in der Person nicht habe. (und ich bin Informatiker)
Ob ich diese Dinge ausüben DARF, das steht auf einen anderem Stern und hat nix mit Tarifrecht zu tun.

Also bist du dir sicher, dass diese Lehramts Menschen S14 Dinge machen und S14 bezahlt bekommen? Oder kann es sein, dass sie nur S13 bezahlt bekommen.

FGL

Zitat von: Finn in Gestern um 15:15Auch Soziologen im ASD oder Lehramt hat keine staatliche Anerkennung... wieso bei mir?
Für Soziologen und Lehrämtler gibt es das nicht. Für Sozialarbeiter schon. Im Übrigen setzt die Entgeltordnung für Sozialarbeiter ab S 11b die staatliche Anerkennung voraus. Ohne die fehlt Dir eine personenbezogene Voraussetzung für die Eingruppierung in die Entgeltgruppe, die Deine Tätigkeiten tatsächlich "wert" sind.

Finn

Zitat von: MoinMoin in Gestern um 16:16Es geht um die Eingruppierung. Und wenn ich 14 Tätigkeiten übertragen bekäme, dann würde ich S13 bezahlt bekommen, weil ich die Voraussetzung in der Person nichtig habe. (und ich bin Informatiker)
Ob ich diese Dinge ausüben DARF, das steht auf einen anderem Stern und hat nix mit Tarifrecht zu tun.

Also bist du dir sicher, dass diese Lehramts Menschen S14 Dinge machen und S14 bezahlt bekommen? Oder kann es sein, dass sie nur S13 bezahlt bekommen.

Habe extra nachgefragt ja sie bekommen S14 auch die Sozialarbeiterin nur mit dem Bachelor in sozialer Arbeit. Deshalb bin ich ja verwirrt. Meine Büroehe bekommt auch S14 und hat ein Master in Erziehungswosdenschsften eine weitere Kollegin ist Soziologin die bekommt auch S14 . Weil es vergleichbar ist. Aber wieso bei mir so Stress gemacht wird weiß ich nicht. Es sind 3 Pödagogen mit staatlicher Anerkennung die anderen waren alles andere Studiengänge und jeder verdient S14

clarion

Habe  die Lehrer evtl. ein abgeschlossenes Referendariat und ersetzt die staatliche Anerkennung?

Zudem ist das mit den Vergleichen so eine Sache. Wenn meinem Kollegen etwas zugebilligt wird, auf das der Kollege keinen Rechtsanspruch hat, dann heißt das noch lange nicht, dass man es mir auch zubilligen muss.