TVÖD - Regelung zur AU ab dem ersten Arbeitstag?

Begonnen von Aleksandra, 02.07.2026 10:09

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Bob Kelso

Diese weitgestreuten Pressemitteilungen und der der Rücktritt von Nagelsmann sind Ablenkungsbälle zur Empörung des gemeinen berufstätigen Volkes: Somit können von der abgelenkten Bevölkerung weitaus bedeutsamerer  und einschneidende "Punkte" durchgewunken werden. Zudem lässt nun die " da machen wir nicht mit" SPD ihren alten Glanz als "die Arbeiterpartei" kurz aufflackern. 

MoinMoin

Zitat von: Doraymefayzo in 03.07.2026 11:32Die AU ab dem ersten Tag wird dazu führen, dass die Leute länger krank sind. Wenn ich z.B. eine Migräneattacke habe, bleibe ich den Tag zu Hause. Gehe ich nachdem diese abgeklungen ist zum Arzt, schreibt der mich wahrscheinlich für 2-3 Tage krank.
Falsch!
Er schreibt eine AUB, auf der steht, dass du voraussichtlich für 2-3 Tage AU bist.

Wenn du aber schon vorher wieder fit bist (was ja offensichtlich der Fall ist), dann hast du auch zur Arbeit zu gehen.
Nur wer will es dir nachweisen, wenn du eine AUB hast.

Fäncy

Ich denke auch, dass es zu mehr Krankheitstagen kommt. Ich habe die letzten Jahre im Schnitt zwischen 4 und 5 Krankheitstage. Meist eine ordentliche Erkältung pro Jahr, die nach etwa 5 Tagen Dauer wieder von selbst abklingt. Diese fängt in den seltensten Fällen Montags an und hört Freitags auf - meist hängt noch ein Wochenende mit drin, das heißt, wenn die Erkältung samstags kam, bin ich regelmäßig dienstags oder mittwochs wieder arbeiten gegangen. Wenn ich nun montags einen Arzt aufsuche, wird dieser mich sicher für die ganze Woche krankschreiben.

Zusätzlich dazu muss ich mich im kranken Zustand noch in das Wartezimmer setzen, fange mir vielleicht noch andere Sachen ein oder stecke andere an, obwohl ich eigentlich nur im abgedunkelten Zimmer dahinsiechen möchte (Mänenrgrippe, ihr versteht...). Zusätzlich bekommen die Arztpraxen einen haufen Arbeit on top, weil viel mehr Leute eine AU benötigen und diese zu allem Überfluss nicht mehr telefonisch ausgestellt werden darf.

Als Bonbon obendrauf müssen die Praxen den ganzen Aufwand natürlich abrechnen, wodurch das Gesundheitssystem noch mehr Kosten verursacht, sodass die Kassenbeiträge erhöht werden müssen...  ein voller Erfolg!

Fäncy

Zitat von: MoinMoin in 03.07.2026 13:36Falsch!
Er schreibt eine AUB, auf der steht, dass du voraussichtlich für 2-3 Tage AU bist.

Wenn du aber schon vorher wieder fit bist (was ja offensichtlich der Fall ist), dann hast du auch zur Arbeit zu gehen.
Nur wer will es dir nachweisen, wenn du eine AUB hast.


Da vertraue ich ganz der Wissenschaft - der, der die AUB ausgestellt hat ist schließlich Arzt  ;)

MoinMoin

Zitat von: Fäncy in 03.07.2026 13:39Diese fängt in den seltensten Fällen Montags an und hört Freitags auf - meist hängt noch ein Wochenende mit drin, das heißt, wenn die Erkältung samstags kam, bin ich regelmäßig dienstags oder mittwochs wieder arbeiten gegangen.
Du musst in dem Fall Samstag zum Arzt gehen, so pervers das auch erscheint.

MoinMoin

Zitat von: Fäncy in 03.07.2026 13:48Da vertraue ich ganz der Wissenschaft - der, der die AUB ausgestellt hat ist schließlich Arzt  ;)
da rund 60% der Erst-Diagnosen falsch sind, ist das Vertrauen auf die Glaskugel des Arztes ein schöne Sache.
Entbindet dich aber nicht davon, dass wenn du Arbeitsfähig bist, du zur Arbeit zu gehen musst. Auch wenn der Arzt geschätzt hat, dass du dann noch nicht arbeitsfähig sein wirst.

MoinMoin

Zitat von: Fäncy in 03.07.2026 13:39Zusätzlich dazu muss ich mich im kranken Zustand noch in das Wartezimmer setzen, fange mir vielleicht noch andere Sachen ein oder stecke andere an, obwohl ich eigentlich nur im abgedunkelten Zimmer dahinsiechen möchte (Mänenrgrippe, ihr versteht...). Zusätzlich bekommen die Arztpraxen einen haufen Arbeit on top, weil viel mehr Leute eine AU benötigen und diese zu allem Überfluss nicht mehr telefonisch ausgestellt werden darf.

Als Bonbon obendrauf müssen die Praxen den ganzen Aufwand natürlich abrechnen, wodurch das Gesundheitssystem noch mehr Kosten verursacht, sodass die Kassenbeiträge erhöht werden müssen...  ein voller Erfolg!

Ja, ich denk die Ärzte schreiben dann zur Entlastung stumpf für 5-10 Tage die AUB und ermahne die Menschen, dass, wenn sie früher fit sind, wieder arbeiten gehen können, damit da nicht dauernd die Leute rumlungern.

Ach ja und natürlich wird die AUB bei bekannten Gesichtern auch "frei Haus" ausgestellt, sprich man holt sich die nur noch raus, nachdem man auf dem Flur dem Arzt Moin gesagt hat (16,48€ kurze Beratung, auch fernmündlich).

Also, ich freue mich schon darauf, was dann die Statistik sagen wird:
kurzzeitige Erkrankungen um 90% gesungen!
Deutsche sind länger Krank und Gesunden nicht mehr so schnell wie früher!
Krankentage sind nicht gesunken.

Fäncy

Zitat von: MoinMoin in 03.07.2026 13:56Du musst in dem Fall Samstag zum Arzt gehen, so pervers das auch erscheint.

Auch wenn samstags keine Arbeitspflicht besteht? Ich dachte immer das wäre ausschlaggebend.
 
Zu dem anderen Punkt, ja ist mir grundsätzlich bewusst und vermutlich würde ich auch einfach wieder arbeiten gehen, wenn ich mich arbeitsfähig fühle. Trotzdem glaube ich wird das nicht auf alle zutreffen, manche werden die zwei, drei Tage extra gerne mitnehmen. Und der AG wird auch schwerlich nachweisen können, dass die Prognose des Arztes nicht stimmte.

MoinMoin

Zitat von: Fäncy in 03.07.2026 14:09Auch wenn samstags keine Arbeitspflicht besteht? Ich dachte immer das wäre ausschlaggebend.
Und ich dachte im Gesetz steht Kalendertage
"Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage"

TVOEDAnwender

Das eigentlich Absurde an der Diskussion ist ja, dass hier ein Problem gesetzlich "gelöst" werden soll, das in der Praxis so gar nicht besteht.

Nach geltender Rechtslage kann der Arbeitgeber bereits heute verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Dafür braucht er grundsätzlich keine besondere Begründung. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG.

Auch eine Beteiligung des Personalrats oder Betriebsrats ist dafür nicht erforderlich, wenn der Arbeitgeber dies im Einzelfall aufgrund seines gesetzlichen Rechts verlangt.

Deshalb wirkt die geplante gesetzliche Regelung eher wie Symbolpolitik. Man verkauft etwas als großen Beitrag zur Rettung der Wirtschaft, obwohl das Instrument längst vorhanden ist. Nun denn.

BAT

Bitte aber nicht aus den Augen verlieren, dass es sich bei einem Arbeitsverhältnis um ein privatrechtliches Verhältnis handelt, auch der Arbeitgeber kann (meist) nichts zur Erkrankung dazu. Wir sind da schon recht verwöhnt.

Ich sehe eher Probleme bei einem Krankenhaus - Aufenthalt. Bei meinen letzen Aufenthalten gab es keine vorherige AU vom Hausartz, auch bei elektiver Aufnahme muss man ein Attest vom Arzt, evtl. auch mit der gerade abklingenden Vollnarkose in die Praxis (und ins Auto) rein. ;)

TVOEDAnwender

Genau das könnte in der Praxis ebenfalls Probleme bereiten. In den meisten Krankenhäusern wird bei einem stationären Aufenthalt keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt, sondern lediglich eine Liegebescheinigung. Diese erhält man häufig erst bei der Entlassung. Für die eigentliche AU muss man sich dann gegebenenfalls noch an den behandelnden Arzt oder Hausarzt wenden. Gerade wenn künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine AU erforderlich wäre, wäre das bei stationären Aufnahmen alles andere als praktikabel.

Max87

Zitat von: Doraymefayzo in 03.07.2026 11:32Die AU ab dem ersten Tag wird dazu führen, dass die Leute länger krank sind. Wenn ich z.B. eine Migräneattacke habe, bleibe ich den Tag zu Hause. Gehe ich nachdem diese abgeklungen ist zum Arzt, schreibt der mich wahrscheinlich für 2-3 Tage krank.

Es gibt im Gegenzug dazu aber auch Leute die sich nun überlegen wirklich zum Arzt zugehen um ihr "Wochenende" wiedermal zu verlängern oder doch in die Arbeit gehen. Viele haben diese Tage, wo keine AU gefordert wird, ausgenutzt.

MoinMoin

Zitat von: TVOEDAnwender in 03.07.2026 16:30Nach geltender Rechtslage kann der Arbeitgeber bereits heute verlangen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird. Dafür braucht er grundsätzlich keine besondere Begründung. Das ergibt sich aus § 5 Abs. 1 Satz 3 EFZG.
Es gibt aber wohl AGs, die das nicht geschissen kriegen, weil sie meinen sie müssten es für alle machen, bzw. wenn der An sich wehrt einknicken.

MoinMoin

Zitat von: Max87 in 03.07.2026 18:02Es gibt im Gegenzug dazu aber auch Leute die sich nun überlegen wirklich zum Arzt zugehen um ihr "Wochenende" wiedermal zu verlängern oder doch in die Arbeit gehen. Viele haben diese Tage, wo keine AU gefordert wird, ausgenutzt.
Klar gibt es die und genau solche bekommen von uns die Auflage, AUB ab ersten Tag.
Das ist doch kein Problem, bei jemanden der regelmäßig solche WE Verlängerungen hat, eben genau das gesetzliche Recht einzufordern.

Aber Papa Merz glaubt halt, das die Ags einfach nur Luschen sind und das nicht drauf haben.

Es bleib spannend, wie die AGs darauf reagieren, wenn sie merken, dass da der Krankenstand steigt, weil die Leute reihenweise immer ne ganz Woche "ausfallen", weil die genervten Hausärzte Wochenbescheinigungen ausstellen werden, natürlich mit dem Hinweis, dass man zur Arbeit gehen kann, wen man sich schon vorher besser fühlt, damit die Wartezimmer nicht so voll sind.