[Allg] amtsangemessene Alimentation - Sonderseite

Begonnen von Admin, 04.07.2026 00:08

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VierBundeslaender

Aus dem Tagesspiegel von heute:

Zahlreiche Berliner Beamte und Ex-Beamte könnten Anspruch auf Nachzahlungen in Höhe von mehreren Zehntausend Euro haben. Das geht aus einem Entwurf für das sogenannte Reparaturgesetz hervor, der dem Tagesspiegel vorliegt. Zuerst hatte die ,,Bild" berichtet.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen November entschieden, dass die Bezahlung eines Großteils der Berliner Beamten zwischen 2008 und 2020 verfassungswidrig niedrig war. Gleichzeitig verpflichtete es das Land Berlin, bis Ende März 2027 ein Gesetz zu verabschieden, in dem die Nachzahlungen geregelt werden.

Aus dem Gesetzentwurf der Finanzverwaltung geht erstmals detailliert hervor, wie hoch die Nachzahlungen in den einzelnen Besoldungsgruppen für jedes Jahr sein könnten. Für jede Besoldungsstufe und jedes Jahr hat die Verwaltung dazu einen Prozentwert errechnet, gemessen an der in diesem Jahr geltenden Gesamtbesoldung. In der Regel liegt dieser Prozentwert im unteren einstelligen Bereich.

Wie hoch die Nachzahlung für einen einzelnen Beamten konkret ist, hängt von mehreren Faktoren ab, etwa der individuellen Beamtenlaufbahn, der familiären Situation und für welche Jahre er oder sie überhaupt Anspruch auf eine Nachzahlung hat.

Die Bild-Zeitung hat dazu mehrere theoretische Berechnungen angestellt. Demnach würde etwa ein Polizeikommissar, der von 2008 bis 2020 durchgängig in der Besoldungsstufe A9 eingruppiert war, 22.519,41 Euro bekommen. Hinzu kommen möglicherweise Nachzahlungen für Kinder und den Familienstatus. Wiederum ein Rechenbeispiel: Wer von 2008 bis 2020 verheiratet war und ein Kind hatte, hätte Anspruch auf weitere 10.201,97 Euro, unabhängig von der Besoldungsstufe.

https://www.bild.de/politik/inland/lehrer-und-polizisten-so-viel-nachschlag-koennen-beamte-bekommen-6a7db9a5169e8e32c0ae6ca2  (https://archive.is/n36Rk)

Die Finanzverwaltung schränkt die Aussagekraft solch theoretischer Berechnungen auf Tagesspiegel-Anfrage jedoch ein. Diese ließen ,,keine belastbaren Rückschlüsse auf die tatsächlich zu erwartenden Nachzahlungen zu – auch nicht auf deren Größenordnung", teilte ein Sprecher der Verwaltung mit. ,,Die tatsächliche Nachzahlung wird für jede beamtete Dienstkraft individuell ermittelt. Maßgeblich sind unter anderem Beförderungen, das Erreichen weiterer Erfahrungsstufen und die Frage, für welche Jahre entsprechende Ansprüche bestehen beziehungsweise geltend gemacht wurden."

Voraussetzung für jede Nachzahlung ist, dass der oder die Beamte für das jeweilige Jahr Widerspruch gegen die Höhe seiner Besoldung eingelegt hat. So regelt es Paragraf 1 des Gesetzentwurfs. An dieser Regelung gibt es schon jetzt heftige Kritik von Beamtenvertretern, weil dadurch zahlreiche Staatsdiener leer ausgehen dürften. Zwischen 2008 und 2020 haben lediglich rund 40.000 Beamte im Durchschnitt für jeweils drei Jahre Widersprüche gegen ihre Alimentation eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung klargestellt, dass nur diese einen Rechtsanspruch auf eine Nachzahlung haben.

Bereits vor Monaten hatte die Finanzverwaltung dargelegt, welche Kosten auf das Land Berlin durch die Reparatur der Besoldung zukommen. Demnach geht die Verwaltung von mindestens 882 Millionen Euro aus. Der Finanzverwaltung zufolge hat Berlin für die Finanzierung der Nachzahlungen rund 493 Millionen Euro zurückgelegt.

Sollte allen Beamten für alle Jahre das Geld nachgezahlt werden, unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben, würde sich die Summe auf 7,2 Milliarden Euro erhöhen. Zwar wird mit einer endgültigen Entscheidung über das Reparaturgesetz erst nach der Wahl und damit durch eine neue Regierung gerechnet. Aufgrund der Haushaltslage Berlins ist es jedoch nahezu ausgeschlossen, dass eine neue Koalition den Kreis der Anspruchsberechtigten noch erweitert.

Die tatsächliche Auszahlung der Nachzahlung könnte sich zudem noch über Jahre ziehen. Das kündigte Finanzsenator Stefan Evers (CDU) bereits im Februar im Gespräch mit dem Tagesspiegel an. ,,Zehntausende Erwerbsbiografien müssen detailliert nachvollzogen werden. Teilweise geht es sogar um Ansprüche der Erben. Das ist extrem komplex", sagte Evers damals. ,,Bis tatsächlich alle individuellen Nachzahlungen berechnet und ausgezahlt sind, wird es jedoch Jahre dauern – zumal neue Klagen weitere Verzögerungen nach sich ziehen könnten."

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat in allen Bundesländern und im Bund für Aufsehen gesorgt, weil das Gericht grundsätzlich neue Maßstäbe für die Bezahlung von Beamten definierte. Dabei geht es vor allem um die Mindesthöhe der Besoldung, die Entwicklung anhand des Preisindexes und das Abstandsgebot unter den Besoldungsgruppen. So hat etwa das Land Brandenburg bereits angekündigt, allen Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2026 mehr Geld zu zahlen.

Da auch Klagen gegen die Besoldung der Beamten ab 2021 zu erwarten sind, bereitet die Berliner Finanzverwaltung weitere mögliche Korrekturen für die vergangenen Jahre vor. Darüber hinaus wird auch an einer umfassenden Besoldungsstrukturreform gearbeitet, um die neuen Maßstäbe des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.

Zauberberg

Eine Frage über die Praxis, dass jährlich Widerspruch eingelegt werden muss. Wie hat das Bundesverfassungsgericht dort jetzt entschieden.

Konkreter Fall in Bremen, es wurde 2013 Widerspruch eingelegt, dieser wurde von der Performa Nord ruhend gestellt, d.h. es wurde nicht über ihn entschieden und somit war noch keine Klage möglich.

Wie verhällt es sich laut Urteil des Verfassungsgerichts ? Dort heißt es weitere Jahr nicht nötig, wenn gerichtlich eingereicht. Dieses war hier nicht möglich ! Gilt der Wiederspruch für die Folgejahre ?
...oder bedeutet das Urteil auch, ab jetzt, also ab 2026 ?